Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:53:28 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: KV ist nun arbeitslos was wrd aus Ki-U???  (Gelesen 1099 mal)
Teufelchen7568
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 98


« am: 28. Oktober 2005, 17:03:51 »

Hallo!
Mich gibts auch noch aber ich hab hier mächtig Chaos wegen den Kvs...wie dem auch sei der Vater der zwei kleinen ist seit dem 1.10. arbeitslos und hat es mir gestern so beiläufig mitgeteilt im Telegramm beim chatten....er bezahlte bisher eh nur 144 € pro Kind da er ges 3 Kinder hat und nur 1300 € verdient..nun bekommt er ja 1100 € ALG1 öhm leibt nicht mehr viel für 3 Kinder oder? Muß ich jetzt Unterhaltsvorschuß beantragen?? Oder wie läuft das denn jetzt überhaupt ab? Er hat sich auch meines wissens noch nicht um einen neuen Arbeitsplatz bemüht...
Gespeichert

Gruß Teufelchen
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 28. Oktober 2005, 17:16:46 »

Hey!

Wie alt sind denn die Kids...weil UVG gib es nur maximal bis zum 12 Lebensjahr...

Ansonsten wird dir ja nichts anderes übrig bleiben, ausser eben erstmal UVG zu beantragen..

Sehr verantwortungsbewußt ist das vom KV ja nicht, dir das mal so eben ganz beiläufig zu erzählen..
Und um UVG noch für diesne Monat zu bekommen (aber ich vermute mal das du dieen Monat nch KU bekommen hast) müßte du dich beeilen..denn da bliebe dir ja mal gerad noch der Monatg...

Naja u für nächsten Monat, wird es dann wohl auch noch dauern bis der Antrag durch ist u du Leistungen nach dem UVG bekommst..

Schon recht verantwortungsvoll von dem Herrn KV  c

Gruß
Jens
Gespeichert
Teufelchen7568
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 98


« Antwort #2 am: 28. Oktober 2005, 17:50:17 »

Ops vergessen zu erwähnen...die beiden sind (fast, aber bald) 2 und 3 Jahre alt....puh dann muß ich mich am Montag gleich mit dem JA in Verbindung setzten....ja in dem Monat hab ich es noch bekommen im nächsten keine Ahnung...hat er nix davon erwähnt weiß nur das er heute einen Termin bei sich daheim (er wohnt 220 km entfernt) aufm JA hatte wegen dem Unterhalt.
Gespeichert

Gruß Teufelchen
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #3 am: 28. Oktober 2005, 20:12:29 »

Hey!

Also dennoch....auf zum JA u schnellstens vorsorglich einen Antrag auf UVG stellen..

Solte er dir ja schon eigentlich mitteilen können ob er denn den KU weiter zahlt oder eben nicht..

Nutz ja auch nichts das er zum JA geht..wenn mußt DU das UVG beantragen...er kann das nicht ..

Nur er hätte dir das eigentlich gleich mitteilen sollen das er arbeitslos ist.

Die Zeit ist dir jetzt erstmal davon gelaufen...für den Fall das er nicht zahlt..

Gruß
Jens
Gespeichert
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #4 am: 28. Oktober 2005, 21:13:25 »

Moin,

Jeeeens, mal langsam. Wenn ich das Ursprungsposting korrekt gelesen habe:

- er ist ab 1.10. arbeitslos, hat aber für Monat 10/2005 bereits gezahlt (vermutlich wie alle anderen auch am 1.10.) - damit ist dieser Monat abgedeckt.

- ab/für Monat 11/2005 (der KOMMENDE) kann er nicht mehr zahlen. D.h. muß UVG für Monat 11/2005 beantragt werden, d.h. ist es ausreichend, im Monat 11/2005 auch den Antrag zu stellen:

Zitat

Beschränkte Rückwirkung
Leistungen nach dem UVG können für einen Monat rückwirkend vor der Antragstellung bewilligt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Kind in zumutbarer Weise bemüht hat, während dieses Zeitraums Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil zu erhalten (§ 4 UVG). Fehlt es an diesen Bemühungen, können die Leistungen bei Vorliegen der übrigen Leistungsvoraussetzungen in der Regel erst ab dem Ersten des Antragsmonats bewilligt werden.


Quelle

Trotzdem würde ich schonmal am Montag hingehen, insebsondere wenn für 10/2005 entgegen der Aussage im Beitrag nicht gezahlt wurde (!).

Dort müßte auch errechnet werden, wieviel Unterhalt noch leistbar ist, wenn der Selbstbehalt überschritten wird (je nach OLG: da er jetzt bislang 3 x 144 = 432 € bezahlt hat und 1300 netto verdient hat, hat er vermutlich schon vorher seinen SB unterschritten (u.a. keine Fahrtkostenpauschale) Wäre dieses nicht der Fall gewesen, wie in den östlichen Bundesländern durch den geringeren SB, wäre seine Zahlung höher gewesen.).

Gruß, Xe
Gespeichert
Teufelchen7568
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 98


« Antwort #5 am: 31. Oktober 2005, 11:49:10 »

Hallo nochmal..hm was mir mal so aufgefallen ist wie kann man vom Amt 1100 € ALG1 bekommen bei 1300 € netto?? Ist das nicht etwas viel wäre ja dann grad mal 200 € unterschied...hat er am Ende gar sogar mehr verdient als was er angegeben hat??? Bisher ist Funkstille ich weiß jetzt garnichts was wie wo...die beim JA haben mir am Freitag einen Termin gegeben..na mal sehen...
Gespeichert

Gruß Teufelchen
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: KV ist nun arbeitslos was wrd aus Ki-U???
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team