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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:49:33 *
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Autor Thema: Kind im Zivildienst will Wohngeld und wohnt bei der Mutter  (Gelesen 1086 mal)
Hans
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 28. Oktober 2005, 15:01:42 »

Hallo,
kann mir jmd. helfen?
Das Kind ist im Zivildienst (ohne Wohngeld) und wohnt weiter bei der Mutter im eigenen Haus. Gibt es gegen den Vater während dieser Zeit trotzdem Unterhaltsansprüche in dem Sinne: die Mutter gewährt ja auch das Wohnen?
Danke und Grüße,
Hans


[Editiert am 29/10/2005 von Hans]
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nena62
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Beiträge: 214



« Antwort #1 am: 28. Oktober 2005, 19:58:50 »

Hallo Hans,

während Zivil-oder Wehrdienst sorgt der Staat für die Kids, da wird kein Unterhalt fällig. Hast ein paar Monate zum verschnaufen.

Gruß Nena
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Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Hans
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 29. Oktober 2005, 10:59:36 »

... so einfach ist es leider nicht. Da die Mutter in "Naturalien", sprich für die Wohnung aufkommt, will sie gerichtlich durchsetzen, dass ich mich als Vater materiell hälftig beteilige, d.h. 150 € Mietanteil während der Zivildienstzeit zahle.
Weiß da jemand weiter? Grüße,
Hans
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eskima
Spezialgruppe
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #3 am: 29. Oktober 2005, 23:32:39 »

Hallo Hans,

ich hab mal meinen Mann ausgequetscht, zumindest früher war es so, dass während der Grundausbildung die Männer in der Kaserne schlafen mußten. Danach konnten sie in der Kaserne schlafen, war eben günstiger so.

Die Kosten für die Wohnung werden von der Bundeswehr übernommen, wenn die Wohnung schon eine gewisse Zeit vor dem Wehrdienst bezogen wurde. Fürs WE wurden die Kosten für die Heimfahrt übernommen und die Essensmarken konnten zurückgegeben werden.

Somit sorgt die Bundeswehr für deinen Sohn.

Und deine Ex kann dich eh nicht verklagen, da dein Sohn mit der größten anzunehmenden Wahrscheinlichkeit volljährig ist. Da müßte dann der Sohn klagen, aber dem kannst du vermutlich gelassen entgegen sehen. Er kann ja in der Kaserne schlafen, er muß ja nicht bei seiner Mutter schlafen und zusätzliche Kosten (falls die Bundeswehr das Zimmer nicht zahlt) verursachen.

Gruß

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
nena62
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 214



« Antwort #4 am: 30. Oktober 2005, 10:33:51 »

Hallo, ich nochmal..

also als mein Sohni Zivildienst gemacht hat hat er ganz normal seinen "Sold" bekommen und die Zivildiebnststelle hat ihm ein Zimmer kostenfrei angeboten. Dass er weiter daheim wohnte war sein/unser Privatvergnügen. Wenn Sohn/EX meint klagen zu müssen, dann frag doch mal bei der Zivistelle nach warum wer dort nicht kostenfrei wohnen kann :-))

Nena
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Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Hans
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 30. Oktober 2005, 14:41:34 »

Hallo,
ich bedanke mich für eure Tipps, das hat mir schon weiter geholfen.
Einen schönen Tag noch und Gruß,
Hans
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Kasper
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.963



« Antwort #6 am: 30. Oktober 2005, 16:47:06 »

Bundeswehr ist nicht ganz Zivieldienst!

Denoch:

Während dieser Zeit kommt der Dienstherr für alle Kosten auf: es wird ein Handgeld gezahlt (sog. Sold) und über die Unterhaltssicherungsbehörde (bei jedem Einwohnermeldeamt angegliedert) werdern zusätzliche Hilfen bewilligt (oder auch nicht). Hierzu gehören u.a. auch Übernahme der Miete von Wohnraum ... allerdings nicht, wenn dieser aus einem Zimmer bei den Eltern besteht. Weiterhin geht das auch nur, wenn ein schriftlicher Mietvertrag vorhanden ist und dieser mindestens ein Jahr vor der Einberufung bereits bestanden hat.

Mit dem Zivildienst/Wehrdienst gibt es dann noch andere Dinge die zum Handgeld gehören: freie Heilführsorge, freie Unterbringung und freie Kost! Ausnahmen müssen für jeden Einzelfall beantragt und auch genehmigt werden.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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