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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:19:13 *
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Autor Thema: wir schon wieder  (Gelesen 688 mal)
telakaki
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« am: 26. Oktober 2005, 21:05:02 »

hallo zusammen,
wer hat ´ne idee?? mein Lebensgefährte hat´ne Unterhaltspfändung, das ihm 650Euro montl. bleiben bei netto 1500 euro. Habe gelesen,dass 890 lebenserhalt? zusteht. wie sieht das denn aus:? er ist ja eigentlich alleinerziehend und hat eine von zwei Töchtern bei sich wohnen?? Das reicht ja kaum für die Miete.  exclamation
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Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 26. Oktober 2005, 21:14:54 »

Hallo telakaki,

Unterhaltspfändungen passieren ja normalerweise nicht "von heute auf morgen". Bei der Geschwindigkeit der Justizmühlen dauert das doch alles ewig.

Was ich nicht verstehe: Tochter lebt seit März bei euch, ihr bekommt kein Kindergeld, Ummeldung ist nicht möglich, daher meine Frage, auch wenn sie vielleicht etwas provokativ ist: Was habt ihr denn in diesem halben Jahr dagegen getan? Der Oktober ist fast vorbei. Offensichtlich gibt es ja einen Titel, der vollstreckt werden kann. Seid ihr zum Jugendamt gegangen zwecks Neuberechnung Kindesunterhalt (eines der zwei Kinder lebt ja jetzt bei euch)? Habt ihr eine Abänderungsklage erwirkt zwecks Trennungsunterhalt / nachehelichem Unterhalt (sofern ein Anspruch besteht)?

Vielleicht schreibst du mal wie sich die 850,-€ Unterhalt berechnen und auf welcher Grundlage? Gerichtsurteil? Dann können hier auch konkretere und hilfreichere Tipps gegeben werden.

Gruß

Martin
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sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #2 am: 26. Oktober 2005, 21:54:56 »

Hi,
Zitat
mein Lebensgefährte hat´ne Unterhaltspfändung, das ihm 650Euro montl. bleiben bei netto 1500 euro. Habe gelesen,dass 890 lebenserhalt? zusteht. wie sieht das denn aus:? er ist ja eigentlich alleinerziehend und hat eine von zwei Töchtern bei sich wohnen?? Das reicht ja kaum für die Miete.


Es wird sich um eine Pfändung wegen Unterhalt nach § 850d ZPO handeln.

Welches Bundesland?
Arbeitet der Schuldner?
Wurde die beim Schuldner lebende Tochter berücksichtigt (Mehrbetrag)?
Gibt es eine Mietersparnis durch das Zusammenleben?
Sind die Unterhaltsrückstände überjährig?

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
ulliberne
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 873



« Antwort #3 am: 27. Oktober 2005, 10:27:11 »

moin,
Zitat
er ist ja eigentlich alleinerziehend
nein, das ist er nicht - es sei denn, dass du eine eigene wohnung hast. das scheint mir aber nicht so, da du in deinem anderen topic schreibst '...tochter lebt ... bei UNS...'.

richtig, der selbstbehalt sind 890,-, aber die pfändungssache ist ja auch nicht ganz astrein, da doch die eine tochter, für die gepfändet wird, bei ihm/euch lebt. ich denke, das (die abwehr/veränderung der pfändung) ist was für'n anwalt.

gruss
ulli
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