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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:19:01 *
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Autor Thema: welches Gehalt wird als Grundlage verwendet  (Gelesen 1266 mal)
angelmario
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Beiträge: 77


« am: 26. Oktober 2005, 13:18:01 »

Hallo,

habe mal ne Frage:
ich bekomme seit letztem Jahr variable Vergütung. d.h. ich bekomme 34.000 € (85%) Fixgehalt und 6.000 € (15%) variable Vergütung, die einmal im Jahr (Juni 2006) bei 100% Zielerreichung ausgezahlt wird. Insgeamt also, wenn alles perfekt läuft 40.000 € Brutto im Jahr

Welcher Betrag wird jetzt bei der Berechnung des Unterhalts (Kind und Ex) zu Grunde gelegt.
Die 34.000 oder die 40.000 €

Vielen Dank, vielleicht weiß das jemand.

Grüße an alle!  :
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weserfrosch
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« Antwort #1 am: 26. Oktober 2005, 13:24:46 »

Maßgeblich für die Berechnung von Unterhalt - sowohl KU als auch Ehegattenunterhalt (ich gehe davon aus, ihr seid/wart verheiratet) ist immer das Gesamteinkommen. Also neben der Fixvergütung auch der variable Anteil, der im Zeitrahmen der Berechnung (meist das Vorjahr) angefallen ist. Dazu kommen aber z.B. auch noch die Einnahmen aus z.B. Steuerrückerstattungen (Lohnsteuerjahresausgleich!) oder sonstige Einnahmen (Gewinne aus Vermietung/Verpachtung, Zinseinahmen etc.) Allerdings wird nicht das Brutto zu Grunde gelegt. Das ist schon komplizierter..... Grundsätzlich kann man sagen: das was während des Bestehens der Ehe zur Verfügung stand als Einkommen und für die Familie verwendet wurde ist auch Grundlage für die Berechnung. Schau mal unter Aufsätze und Urteile und in vergleichbaren Threats hier - da findest du ne Menge zu diesem Thema!
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Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
angelmario
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Beiträge: 77


« Antwort #2 am: 26. Oktober 2005, 13:30:41 »

Hi, vielen Dank, aber verstanden habe ich es nicht, oder doch???

Ich bin geschieden, 1 Kind (6Jahre alt geworden), deshalb soll jetzt eine Neuberechnung stattfinden.
Letztes Jahr hatte ich noch keine variable Vergütung und hatte ca. 37500 € Brutto im Jahr und eine Steuerrückerstattung von 1.000 €.

Dieses Jahr bekomme fix 34.000 € (die habe ich sicher in der Tasche) zugrunde gelegt werden aber die 40.000 €, die ich vielleicht bekommen werde??? Dann würde ich ja in Vorleistung gehen. Bekomme ich die zuviel geleisteten Zahlungen, wenn ich meine Ziele nicht erreiche, denn zurück?

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weserfrosch
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Beiträge: 476


« Antwort #3 am: 26. Oktober 2005, 13:35:24 »

Maßgeblich ist meiner Kenntnis für die Neuberechnung immer das Einkommen des Vorjahres - und das steht fest. Wenn sich deutliche Veränderungen abzeichnen kann auch ene Anpassung auf die aktuell zu erwartenden Einnahmen erfolgen - aber du kannst ja nun nicht sicher behaupten, dass du die 40.000 NICHT erreichen wirst! Außerdem würde dir das ein bissiger Richter auch als vorsätzliche und absichtliche Verschlechterung deiner Einkommensverhältnisse auslegen können - mit der Folge, dass du doch zahlen müsstest.
Übrigens nur zur Info: z.B. in Branchen, in denen ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt wird, erhält der Malocher dies ja auch erst in dem jeweiligen Monat (Sommer, November/Dezember). Trotzdem wird es als Einkommen zu Grunde gelegt und schön in 12 Teile aufgeteilt - d.h. da zahlt man Unterhalt auch von Januar bis Dezember auf einen einkommensanteil, den man erst im Dezember verwirklicht. Allerdings ist der natürlich etwas sicherer als dein variabler Gehaltsteil....
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angelmario
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Beiträge: 77


« Antwort #4 am: 26. Oktober 2005, 13:41:14 »

danke....
kann ich den evtl. zuviel gezahlten Unterhalt denn zurückverlangen, wenn ich denn nicht meine 100 % erreiche?
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #5 am: 26. Oktober 2005, 13:44:28 »

Hi Angelmario,

vergiß aber nicht von deinem Netto des Vorjahres, evtl. Krankenversicherung und Riesterrente
abzuziehen.

Gruß
babbedeckel
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« Antwort #6 am: 26. Oktober 2005, 14:01:39 »

Hallo,

nachdem die Steigerung des Gesamteinkommens von vormals €37.500,- auf nun maximal € 40.000,- als "normale" Steigerung im Rahmen von Inflationsausgleich und angemessener Lohnerhöhung noch liegt, wird ein Gericht wohl wahrscheinlich die €40.000,- als Grundlage heranziehen, mindestens aber das "alte" Einkommen von €37.500,- (alles andere wäre eine Verschlechterung Deiner Einkommenslage, die nicht in das Gesamtbild paßt, da Du wohl eher mehr am Ende haben wirst).

Anders wäre der Fall, wenn Dein neues Vergütungssystem und die damit verbundene Steigerung an einen neuen Job an sich geknüpft wäre. Dann wäre die Grundlage nach wie vor der "alte" Betrag, evtl. sogar ein niedrigerer. Das Problem, das ich hier sehe ist die klare Vereinbarung, wieviel Boni Du bekommen kannst. Das fällt sehr nahe an das Thema Weihnachtszahlungen, etc, die ja grundsätzlich auch nur eine freiwillige und wieder stornierbare Leistung des Arbeitgebers ist.

Sorry.  c
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Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!
angelmario
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« Antwort #7 am: 26. Oktober 2005, 14:10:39 »

vielen Dank für Eure Hilfe.

nur mal so zum Nachdenken:
Ich habe 2200 € netto raus (keine Sozialabgaben, da beurlaubter Beamter)
abzüglich 480 € Miete
abzüglich 120 € Krankenkasse
abzüglich 80 € Strom/Heizung
abzüglich 735 € (Unterhalt bisher an Frau und Kind)
abzüglich 500 € Darlehen für gekauftes Haus, habe ich übernommen.

bleiben im Monat 285 € zum Leben.....
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« Antwort #8 am: 26. Oktober 2005, 14:47:53 »

Moin,

Zitat
bleiben im Monat 285 € zum Leben.....
Damit schreckst du erst mal keinen...traurig aber wahr.

Ich verstehe im Moment zwei Punkte nicht: [list=1]
  • Du bist beurlaubter Beamter und bekommst auf der anderen Seite eine Prämie bei Zielerreichung? Wie funktioniert das?
  • Du zahlst Miete und bedienst den Kredit eines Hauses? Ist das die ehemalige Ehewohnung?
    • Wenn ja: Warum zahlst du?
    • Wenn nein: Warum wohnst du nicht darin?
    • Wenn ja: Wird die Tilgung bei Unterhalt berücksichtigt?
    [/list=1]

    Fragen über Fragen...

    >Hier< (*ups - keine Antwort bekommen*) hattest du ja näher beschrieben, wie sich die Einkommen ermitteln. Allerdings fehlte hierin die Tilgung für das Haus.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #9 am: 26. Oktober 2005, 14:53:13 »

Von deinen 840.-€ Selbstbehalt mußt du ohnehin die Miete, Strom und Heizung bezahlen.
Also 840.- minus 560.- macht 280.-€ Rest. Das paßt schon.
Um mehr Geld in der Tasche zu haben, mußt du dir wohl eine günstigere Wohnung suchen.
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« Antwort #10 am: 26. Oktober 2005, 15:01:38 »

Zitat
Moin,

Zitat
bleiben im Monat 285 € zum Leben.....
Damit schreckst du erst mal keinen...traurig aber wahr.

Ich verstehe im Moment zwei Punkte nicht: [list=1]
  • Du bist beurlaubter Beamter und bekommst auf der anderen Seite eine Prämie bei Zielerreichung? Wie funktioniert das?
weil ich für meinen neuen Job innerhalb des Unternehmens meinen Beamtenstatus ablegen und ins Angestelltenverhältnis gewechselt bin.

  • Du zahlst Miete und bedienst den Kredit eines Hauses? Ist das die ehemalige Ehewohnung?
    • Wenn ja: Warum zahlst du?
    das ist das Haus, was wir während unserer Ehe angefangen haben zu bauen. Sobald es fertig ist, ziehe ich dort ein (Februar 2006). Bis dahin muss ich zusätzlich miete zahlen.

  • Wenn nein: Warum wohnst du nicht darin?
  • Wenn ja: Wird die Tilgung bei Unterhalt berücksichtigt?
[/list=1]

nein wird nicht berücksichtigt

Fragen über Fragen...

>Hier< (*ups - keine Antwort bekommen*) hattest du ja näher beschrieben, wie sich die Einkommen ermitteln. Allerdings fehlte hierin die Tilgung für das Haus.

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Anm. Admin: Hab die Antworten durch Unterstreichung hervorgehoben zwecks besserer Lesbarkeit.

[Editiert am 26/10/2005 von DeepThought]
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« Antwort #11 am: 26. Oktober 2005, 15:07:58 »

@Thomas60

Zitat
Von deinen 840.-€ Selbstbehalt
Der SB beträgt seit dem 01.07.2005 bei Erwerbstätigen 890 € und bei Nicht-Erwerbstätigen 770 €. Im SB ist eine Warmmiete von ich meine 360 € enthalten.

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