hallo ihr alle!
ich habe eine frage zum unterhaltsvorschuß des JA. ich habe mich 2004 von meiner exfrau getrennt. sie blieb mit den beiden kindern in unserem gemeinsam erbauten haus wohnen. ich zahlte zunächst den vollen abtrag des hauses in höhe von 777,-€.so blieb ich kurz über meinem selbstbehalt von damals 820,-€;zahlte also keinen weiteren unterhalt. meine ex hat aufgrund dessen unterhaltsvorschuß beantragt und bewilligt bekommen. zur info :hallucine: sie ist selbst berufstätig, verdient 1100,-€, wohnte mietfrei in diesem haus (weil ich den vollen betrag bezahlte) und bekam noch UV in höhe von 344,-€. jetzt wird unser haus verkauft; ich werde ca. 5000,-€ reinerlös haben; muß ich jetzt der UVK was zurückzahlen? finde in gesetzestexten nichts. nur für das bundesland niedersachsen habe ich etwas gefunden; darin heißt es:"es besteht kein anspruch auf die unterhaltsleistungen nach UVG, wenn das kind UZ in ausreichender höhe von dem anderen elternteil erhält. als unterhaltsleistungen gelten: die tilgung gemeinsam aufgenommener kredite für den erwerb eines gemeinsamen hauses". ist das dann nicht bundesübergreifend? im vorraus vielen dank für eure antworten!