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Autor Thema: nachnamensgebubg  (Gelesen 573 mal)
thomas15
Frischling

Beiträge: 1


« am: 24. Oktober 2005, 12:59:06 »

Ich werde demnäachst Vater werden. Mit meiner Lebensgefährdin würden wir gerne daß unser Kind unsere beide Nachnamen trägt. (i.e. um das leben zu erleichtern wenn z.b. der eine mit dem Kind Reist oder bei Ärzte besuch...)

Wie kann man so etwas antragen?

MfG

Thomas45
Gespeichert
BM RK
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*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #1 am: 24. Oktober 2005, 13:21:12 »

Hallo Thomas15!

Ihr seid nicht verheiratet??
Dann trägt das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter!

...und ich glaube, dass man da auch nix ändern kann...aber da bin ich überfragt.

Gruß BM RK
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The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
ulliberne
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 873



« Antwort #2 am: 24. Oktober 2005, 13:30:10 »

moin, thomas (15 oder 45?),

BM RK hat recht - sofern ihr euch nicht anders einigt/entscheidet!!
es gibt verschiedene 'szenarien', u.a. wird auch unterschieden zwischen alleinigem und gemeinsamem sorgerecht bei nichtverheirateten eltern.

schau mal ins BGB, §§1617, 1617a, 1617b ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html ), ob ihr dort nicht schon 'euren fall' findet.
falls nicht, würde ich mich 'vertrauensvoll' an euer standesamt wenden (evtl. haben die ja auch eine entspr. website im netz, wie z.b. münchen).

gruss
ulli

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ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.858


Wir kommen wieder!!


« Antwort #3 am: 24. Oktober 2005, 20:32:22 »

Kurzfassung dazu:

Der Name des Vaters ODER der der Mutter, auch bei unehelichen Kindern. Aber beide geht nicht, die Doppelnamen wurden gottlob abgeschafft.

LG Lausebackesmama
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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