moin, thomas (15 oder 45?),
BM RK hat recht - sofern ihr euch nicht anders einigt/entscheidet!!
es gibt verschiedene 'szenarien', u.a. wird auch unterschieden zwischen alleinigem und gemeinsamem sorgerecht bei nichtverheirateten eltern.
schau mal ins BGB, §§1617, 1617a, 1617b (
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html ), ob ihr dort nicht schon 'euren fall' findet.
falls nicht, würde ich mich 'vertrauensvoll' an euer standesamt wenden (evtl. haben die ja auch eine entspr. website im netz, wie z.b. münchen).
gruss
ulli