Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:14:31 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Titel
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Titel  (Gelesen 999 mal)
Tomahawk
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« am: 23. Oktober 2005, 12:43:34 »

Hallo zusammen!

Habe ja nun schon ein wenig im Forum herumgeschnüffelt und auch einiges in Richtung "Titel durch schriftlich Bestätigung des Kindsunterhalts" gelesen. In den Fällen ging es aber hauptsächlich um das Jugendamt.

Bei mir ist folgendes der Fall: Das Sozialamt möchte von mir eine schriftliche Bestätigung des von mir zu zahlenden Ehegattenunterhalts (angeblich zur Berechnung der der KM zustehenden Hartz IV-Unterstützung).

Kann aus dieser Bestätigung auch ein Titel werden?

Falls dem so ist, kann man vielleicht durch eine "Ausschlußklausel" in der Bestätigung (so nach dem Motto: "Diese Bestätigung dient nur als Sachstandsfestestellung und nicht als Titel oder als Grundlage zur Erringung eines solchen.") so etwas verhindern?

Hoffe, die Frage klingt nicht zu "dumm" (und ich habe nichts im Forum übersehen ... ).

Danke schonmal für die Antworten

Gruß

Martin
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2005, 12:55:30 »

Moin Martin,

es geht dem Sozialamt um die Kürzung des ALG II um den von dir geleisteten EU. Anscheinend bringt die Ex die geforderten Unterlagen nicht bei.

Du solltest nichts anderes machen, als den Zahlungsnachweis liefern in Form einer Kopie über die Einrichtung des Dauerauftrages (wenn vorhanden) und des letzten Kontoauszuges. Die auf dem Kontoauszug evtl. noch weiteren Zahlungsvorgänge, die Salden und deine Kontonummer schwärzt du natürlich. Sofern du schwärzt, musst du natürlich davon eine Kopie machen, sonst schimmert es durch.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tomahawk
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #2 am: 23. Oktober 2005, 13:01:45 »

Ok, also scheinbar kein Titel ... Das beruhigt schonmal ..... Danke für die schnelle Antwort!

Das merkwürdige ist, daß das Sozialamt nicht mal eine Auszug-Kopie oder eine Dauerauftragsbestätigung möchte. Die verlangen ledigleich eine einfache schrifliche Erklärung von mir, daß und in welcher Höhe ich Unterhalt zahle ....

Gruß

Martin
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Titel
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team