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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:13:35 *
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Autor Thema: Einwohnermeldeamt  (Gelesen 1071 mal)
babbedeckel
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Beiträge: 1.858


AE-Papa


« am: 21. Oktober 2005, 11:28:29 »

Hallo,

nun ich habe mal eine Frage zum Einwohnermeldeamt:

Meine EX ist aus unserem gemeinsame Haus ausgezogen. Sie hat unsere
Tochter -ohne meine Zustimmung- umgemeldet.
Nun wollte ich sie zurückmelden, und der Typ auf dem Amt meinte das geht nicht.
Ist das wirklich so, oder gibt es da bestimmte Vorschriften/Gesetze Huch

Gruss
babbedeckel

PS: Ich wohne in Hessen
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Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Schmusepapa
Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 21. Oktober 2005, 12:12:14 »

Hallo Babbedeckel,

soweit ich weiss hat das Einwohnermeldeamt die Pflicht, An- und Ummeldungen vorzunehmen mit dem Ziel, den "gewöhnlichen Aufenthalt" einer Person amtlich festzuhalten. D.h. theoretisch könntest du auch deinen Bruder ummelden. Soweit ich weiss braucht man als Elternteil dazu nur den Ausweis des Kindes, mehr nicht. D.h. mit Ausweis könntest du sie wieder "zurückmelden".

Aber was bringt das? Wenn die Tochter bei deiner Frau lebt, dann ist die Ummeldung gerechtfertigt. Falls nicht, dann würde ich einen höflichen aber bestimmten Brief an BEIDE Einwohnermeldeämter schreiben, auf die Situation hinweisen und um eine "Rückmeldung" bitten.

Das Thema musst du aber abschließend mit deiner "Ex" klären, was bringt denn die Hin- und Hermelderei?

Meine Frau hat meine Tochter auch umgemeldet, ich sollte zustimmen. Habe ich nie gemacht, sie ist trotzdem umgemeldet und so wie ich das verstanden habe ist das auch rechtlich O.K. Sinn ist, den "gewöhnlichen Wohnsitz" zu erfassen.

Gruß

Martin
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babbedeckel
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Beiträge: 1.858


AE-Papa


« Antwort #2 am: 21. Oktober 2005, 12:26:51 »

Hallo @Schmusepapa,

>Aber was bringt das? Wenn die Tochter bei deiner Frau lebt, dann ist die Ummeldung >gerechtfertigt.
Das ist es ja, eigentlich lebt sie ja auch bei mir. Sie hat auch Klamotten, Kinderzimmer,
Computer etc. alles bei mir. Die EX verhindert halt sporadisch den Umgang.
Danach ist die Ummeldung gerade nicht gerechfertigt, weil unsere Tochter auch -in meinem Kaff- Freunde und Sportverein etc. hat. Wenn meine Frau nicht laufend den Umgang boykottieren würde, dann würde sie mindestens zu 50 % bei mir leben.

Gruss
babbedeckel
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Schmusepapa
Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #3 am: 21. Oktober 2005, 13:28:48 »

Hallo Babbedeckel,

Zitat
Wenn meine Frau nicht laufend den Umgang boykottieren würde, dann würde sie mindestens zu 50 % bei mir leben.

Ich denke der Umgangsboykott ist das Problem. Dagegen musst du was tun, das ist die wahre Ursache. Wäre sie häufiger bei dir, wenn sie wieder bei dir gemeldet wäre? So wie du schreibst derzeit wohl nicht.

Gruß

Martin
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babbedeckel
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.858


AE-Papa


« Antwort #4 am: 21. Oktober 2005, 14:12:28 »

Hi @Martin,

...dagegen muss ich wirklich was tun. Heute war ich beim JA, aber der zuständige Sachbearbeiter war nicht da, weil er beim Arzt war. Wenn´s klappt werde ich es am Montag wieder, beim JA, versuchen.
Ich hatte mit dem SA schon mehrere telefonische Gespräche, wollte aber den Familienberatungstermin (vom Land) abwarten. Sie ist dort nicht erschienen, und wollte sich einen anderen Termin geben lassen.
Meine Tochter wäre -sehr gerne- häufiger bei mir, da bin ich mir 100%-ig sicher.
Habe einen -lieben- Brief zu meiner EX heute aufgesetzt, und ihr die Punkte von "Mein Kind und ich" u.a. reingeschrieben. Mehr kann ich z.Zt. leider nicht tun.

Das man gegen das Amt nix machen kann -UNGLAUBLICH-
Ich würde denen echt gern eins reinwürgen

Gruss
babbedeckel
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Papa
Rege dabei
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Beiträge: 222


« Antwort #5 am: 21. Oktober 2005, 22:00:21 »

hallo babbedeckel,
erstmal cool und ruhig bleiben, alles andere wird dir negativ angerechnet, dem ja eins reinwürgen wäre eine möglichkeit bringt dir nur nichts, da die am längeren hebel sitzen, so wie die sache liegt must du erst über ja gehen, wenn dann kein termin bzw. keine einigung mit deiner ehem. frau stattfindet bleibt nur noch der weg zum gericht, aber auch nur dann wenn sie dir wirklich den umgang vehindert;
sollte sie den umgang ganz verhindern ist eile geboten; aber aus deinem text lese ich das deine tochter ab und zu doch kommen kann,
wie alt ist sie denn? ab einen gewissen alter kann sie auch selber entscheiden, dann kann deine ex frau kaum noch was dagegen machen,
gruß papa
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babbedeckel
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.858


AE-Papa


« Antwort #6 am: 24. Oktober 2005, 11:11:31 »

Hallo Papa,

ich hatte eigentlich das Einwohnermeldeamt gemeint, und nicht das JA ;-)
Meine Tochter ist 12. Das ist wahrscheinlich mein Glück.
Aber das man gegen die Ummeldung nix mach kann, geht mir gewaltig auf den S....
Heute war ich auf dem JA, aber hierzu werde ich ins Umgangsforum was schreiben.

Gruss
babbedeckel
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telakaki
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« Antwort #7 am: 02. November 2005, 22:57:25 »

Hey
 weiß nicht ob ich dir weiter helfen kann? Wir haben es geschafft   und zwar (NRW) kann unterschiedlich sein. Und zwar wird deine tochter mit 12 jahren die deutsche Sprache beherrschen (hoffe ich) nicht böse sein kann ja auch ´ne behinderung vorliegen??  weiter, nimm sie mit und lass es dir durch SIE bestätigen! haben das gerade so gemacht. Obendrein hatten wir durch ne freundliche Sachbearbeiterin erfahren, dass eine, vom Vermieter( in deinem Fall wohl eher nicht) schriftliche Bestätigung auch ausreichend ist. Aber vielleicht hilft´s wem anders ??!! ;)
Und geb´Gas Kindergeld und Unterhalt kriegt SIE???
Viel Glück!!!!
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #8 am: 03. November 2005, 10:25:27 »

Zitat
Nun wollte ich sie zurückmelden, und der Typ auf dem Amt meinte das geht nicht.
Ist das wirklich so, oder gibt es da bestimmte Vorschriften/Gesetze Huch


Hi,

da müsstest du mal in den Meldegesetzen von Hessen stöbern. Generell ist es aber in den südlichen Ländern so, dass Frau selbstherrlich an- und abmelden kann wie sie lustig ist, auch wenn theoretisch der Vater explizit mit unterschreiben müsste. Damit betreiben zwar die Ämter Beihilfe zur Kindesentziehung, aber mach mal was dagegen, ich wurde auf meine Beschwerde hin damals praktisch ausgelacht...

cya,

elwu
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