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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:10:09 *
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Autor Thema: Herausgelöster Beitrag von tobi3  (Gelesen 1076 mal)
tobi3
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« am: 20. Oktober 2005, 17:55:21 »

Hallo zusammen,

ich habe folgende fragen zu dem Thema:

Bei Peter wird das Geld vom Anwalt eingeklagt weil die KindesMutter vorher gearbeitet hat, oder?

Meine Freundin bezieht seit 6Mon. HartIV, ist es in meinem Fall dann so das dass Arbeitsamt auf mich zu kommt und Betreuungsunterhalt für die Mutter bei mir einfordert?

Gibt es eine Beispielrechnung für Betreuungsunterhalt bei Hartz IV Empfänger?

Gibt es Möglichkeiten den BU zu umgehen oder weitesgehend zu mindern?(Ich weiß das keine verbindlichen Hinweise gegeben werden dürfen, aber Hinweise vielleicht wo ich Hilfe finde.)

Danke

---------------
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 20. Oktober 2005, 21:51:11 »

Hi,
Zitat
Meine Freundin bezieht seit 6Mon. HartIV, ist es in meinem Fall dann so das dass Arbeitsamt auf mich zu kommt und Betreuungsunterhalt für die Mutter bei mir einfordert?

ja, wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist. Der Anspruch ist auf die Arbeitsagentur übergeleitet.

Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre nach der Geburt, wenn von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann, vgl. § 1615 l Abs. S. 1 und S. 2 BGB
Zitat
Gibt es eine Beispielrechnung für Betreuungsunterhalt bei Hartz IV Empfänger?

Nein. Hartz IV hat mit der Höhe des Betreuungsunterhalts nichts zu tun.
Zitat
Gibt es Möglichkeiten den BU zu umgehen oder weitesgehend zu mindern?(Ich weiß das keine verbindlichen Hinweise gegeben werden dürfen, aber Hinweise vielleicht wo ich Hilfe finde.)

Rechtswidrige Tipps wirst Du hier nicht erhalten. Wir können aber versuchen zu ergründen, ob die Berechnung des BU richtig ist.

Gruss
sky
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tobi3
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« Antwort #2 am: 21. Oktober 2005, 11:19:03 »

Danke für die Antwort,

ich dachte das der Betreuungsunterhalt vom Lebensstandard der Frau abhängig ist, und wenn sie arbeitslos ist, oder vorher 1800 Euro verdient hat ist das für mich ein deutlicher Unterschied.

Die Errechnung des BU übernimmt dann das Amt, und wenn ich damit nicht einverstanden bin muss ich einen Anwalt einschalten, richtig?
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sky
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« Antwort #3 am: 21. Oktober 2005, 15:39:02 »

Hi,
Zitat
ich dachte das der Betreuungsunterhalt vom Lebensstandard der Frau abhängig ist, und wenn sie arbeitslos ist, oder vorher 1800 Euro verdient hat ist das für mich ein deutlicher Unterschied.

ja, vom Lebensstandard vor der Geburt des Kindes!
Zitat
Die Errechnung des BU übernimmt dann das Amt, und wenn ich damit nicht einverstanden bin muss ich einen Anwalt einschalten, richtig?  

Ja, richtig. Zur Berechnung kannst Du >HIER< nochmal ganz genau nachlesen. Das sind zwar Informationen zur Heranziehung Unterhaltspflichtiger zur Sozialhilfe, es dürfte sich aber an der Berechnungsmethode nichts gravierendes geändert haben.

Gruss
sky
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tobi3
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« Antwort #4 am: 24. Oktober 2005, 11:23:58 »

VIelen Dank für den Link, der war sehr informativ.

2 letzte Fragen hätte ich noch.

1) Weißt du ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgezogen werden kann, und wie es mit 2 Wohnsitzen ist, weil das Kind in Düsseldorf und ich in Hamburg lebe(wegen Beruf).

2)Rein hypothetisch, was passiert wenn meine Freundin nicht weiß wer der Vater des Kindes ist?

Vielen Dank
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