Hallo Daddy,
erst einmal meinen allerherzlichsten Glückwunsch Dir und Deiner Freundin zu Eurem Kind.
So ganz verstanden habe ich das mit dem Zweit-Namen nicht. Meinst Du damit, Euer Kind hat einen Nachnamen, der nicht dem Nachnamen der Mutter entspricht? So weit ich weiß, geht das nach deutschem Recht doch gar nicht. Ein Kind, das nichtehelich geboren wurde, trägt automatisch den Nachnamen der Mutter. Wenn das Kind in einer Ehe geboren wurde, dessen Eltern nach neuem Namensrecht unterschiedliche Nachnamen tragen, so kann der Nachname einer dieser beiden oder beide zusammen sein. Vielleicht kannst Du hierzu noch etwas sagen?
Du liegts mit Deiner Vermutung zum Sorgerecht vollkommen richtig. Erst gestern hat das Bundesverfassungsgericht sich zu diesem Thema geäußert.
Hier kannst Du das Urteil nachlesen. Das gemeinsame Sorgerecht wird nur durch Zustimmung der Mutter erteilt. Wenn Eure Elternschaft auf Dauer ausgelegt ist, solltest Du Deiner Freundin klar machen, dass das gemeinsame Sorgerecht notwendig ist. Ansonsten kannst Du mit dem Kind noch nicht einmal zum Arzt gehen. Leider ist in Deutschland das Kindeswohl noch immer an das Wohl der Mutter gekoppelt (...sorry @teuker ;-).
Bevor Du die Vaterschaft anerkennst und das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen wird, solltest Du Dir absolut sicher sein, dass das Kind auch von Dir ist. Entschuldige diesen Einwand. Meine Recherchen in diesen Dingen haben unglaubliche Begebenheiten zu Tage gefördert und ich habe, vielleicht im Gegensatz zu Dir, die notwendige Distanz um darüber nachzudenken.
Solltest Du der Vater sein, bist Du dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig im Rahmen Deines Einkommens.
[Editiert am 30/1/2003 von DeepThought]