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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:09:01 *
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Autor Thema: Krankenversicherungskosten  (Gelesen 1112 mal)
wali64
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« am: 20. Oktober 2005, 05:04:11 »

Hallo Zusammen,

meine Frau, die Kinder und ich sind alle privat krankenversichert mit separaten Verträgen . Wer muss die Krankeversicherungsbeiträge für meine Frau und die 3 Kinder tragen ?  Wir sind noch nicht geschieden, die Scheidung ist eingericht und soll aber noch dieses Jahr durchgehen.

Danke für Eure Hilfe
Gruss
Wali64
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RomyH
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.010


« Antwort #1 am: 20. Oktober 2005, 09:43:08 »

Hallo,

ich denke, wenn sie nicht arbeitet ,dann du. Auch nach der Scheidung du.

MfG
Romy
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Sad Dad
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 130


« Antwort #2 am: 20. Oktober 2005, 09:50:31 »

Hallo Wali,
Romy hat vollkommen Recht. Die zahlst Du, auf jeden Fall bis nach der Scheidung. Ich kenne das Alter Deiner Kinder nicht. Sobald das Jüngste in die 3. Klasse geht, hat Deine Ex eine Einkommensobliegenheit und ist dann selbst versichert, so sie denn eine Arbeit findet.
Bei der Berechnung des TU / EU wirkt sich der Beitrag für die PKVs jedoch unterhaltsmindernd aus.
Gruß

[Editiert am 20/10/2005 von Sad Dad]
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weserfrosch
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 476


« Antwort #3 am: 20. Oktober 2005, 10:05:26 »

So ist das wohl......wobei mit der Erwerbstätigkeit der KM nicht automatisch eine Mitversicherung der Kinder bei ihr erfolgt! Aufgepasst....
Solange sie gar nicht arbeitet, gehört die Krankenversicherung zu den vom erwerbstätigen und unterhaltspflichtigen Vater  zu erbringenden Leistungen. Die hoerfür notwendigen Aufwendungen werden i.d.R. vom Einkommen VOR der Berechnung aller Unterhaltsansprüche (also sowohl Kindes- als auch Ehegattenunterhaltes) abgezogen.
Auch nach einer Scheidung ist im Zweifel die Krankenversicherung für die Kinder und die geschiedene Frau aufrecht zu erhalten - gehört die PKV doch zum gelebten und geprägten Ehestandart!
Und wenn die KM irgendwann arbeitet und selbst KV-pflichtig ist, werden die Kids nicht automatisch bei ihr mitversichert, auch wenn sie im selben Haushalt mit der KM leben. Solange der Vater den erheblichen Anteil am Gesamteinkommen beisteuern muss - also auch nachehelichen Unterhalt für die KM zahlen darf - wird die Krankenkasse dafür sorgen, dass keine Familienversicherung zugiúnsten der Kinder bei der KM entsteht.
Bin selbst betroffen - meine geschiedene Frau arbeitete bis zur Scheidung nur auf Geringverdienerbasis ohne eigenen KV-Schutz. Ich musste sie weiter privat versichern, was auch erträglich war, weil dieser KV-Schutz nur 30% ausmachte - 70% waren beihilfegedeckt. NAch der Scheidung ist sie jedoch aus der Beihilfe rausgefallen und hätte zu 100% versichert werden müssen - dieser Aufwand hätte mein Einkommen deutlich reduziert - auch für den Unterhalt. Also hat sie ihre Erwerbstätigkeit auf knapp über 400,-- € aufgestockt und ne eigene KV-Versicherungspflicht erreicht. Die kinder aber, die nach wie vor bei ihr leben. müssen weiterhin von mir privat versichert werden (sie haben aber auch ihren Beihilfeanspruch nicht verloren).
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Sad Dad
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 130


« Antwort #4 am: 20. Oktober 2005, 10:23:49 »

Der Weserfrosch hat mal wieder Recht und das sehr ausführlich erklärt. Sollte die neue KV der KM die Kinder aus den geschilderten Gründen allerdings ablehnen, kann man mit anderen KVs reden: Heutzutage ist ein Wechsel recht leicht möglich und man kann solche Zusagen / Aufnahmen durchaus erreichen.
Beste Grüße
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Beiträge: 32


« Antwort #5 am: 25. Oktober 2005, 11:02:54 »

Also gut - die Regelung mit der privaten KV habe ich auch verstanden. Wie ist denn das aber bei bisheriger gesetzlicher Versicherung? Ehefrau arbeitet bisher nicht (max EUR 400,--Basis), Tochter ist 1 Jahr alt, d.h. beide bisher in der Familienversicherung mit drin.

Mein Verständnis bisher war, daß die Ehefrau spätestens drei Monate nach der Scheidung sich neu krankenversichern muß und dieses Betrag aber selbst aufzubringen hat. Ist das richtig, oder muß ich die zusätzlichen KV-Kosten tragen?

Wer kann helfen?
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weserfrosch
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« Antwort #6 am: 25. Oktober 2005, 12:07:40 »

Mit der Scheidung endet auch der Anspruch auf KV für die Ehefrau. Aber der Krankenversicherungsschutz (egal, ob privat oder gesetzlich) ist ein Grundbedürfnis bei uns und muss gewährleistet werden; bei den Kindern trifft es den Unterhaltspflichtigen in vollem Umfang, bei der geschiedenen Frau insoweit, wie sie nicht durch eigene Arbeit einen Versicherungsschutz erreicht - also ÜBER 400,-- € arbeitet. Die jeweiligen Beiträge sind jedoch vom Unterhaltspflichtigen VOR Berechnung der Unterhaltsbeträge vom Einkommen abzuziehen. Sie schmälern also das zur Verfügung stehende Einkommen und damit die Unterhaltsansprüche für alle Beteiligten.
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