Hallo jupp,
VOR 3 JAHREN HABE ICH DANN EINEN BRIEF VOM DEUTSCHEM JUGENDAMT BEKOMMEN
Das heißt, im Jahre 2001, ein Jahr nach deinem Wegzug nach Spanien, wurdest du über deine mögliche Vaterschaft informiert und erst jetzt kommt es zu einem Verfahren? Was ist in den drei Jahren passiert?
Bzgl. PKH innerhalb der EU guckst du
>hier<. Ablehnungsgrund darf nur sein, dass keine oder nur sehr geringe Erfolgsaussichten bestehen oder der Prozess mutwillig/fahrlässig angestrebt wird. Geringes Einkommen ist kein Grund. Aber da sieht man mal wieder, welche Vorstellungskraft die Richter haben. Die denken wohl, das Leben kostet eben so viel, wie der 3 Wochen-Urlaub mit der Familie.
Das Thema "Vaterschaftsanerkennung" und "Spanien" ist recht erschöpfend
>hier von einem deiner (Wahl-)Landsmänner beschrieben.
Lass dir keine grauen Haare wachsen, so du nicht der Vater bist.
DeepThought