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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:08:38 *
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Autor Thema: Prozesskostenhilfe abgelehnt  (Gelesen 809 mal)
jupp
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 19. Oktober 2005, 22:37:15 »

Hallo Alle
ICH WOHNE SEID DEM JAHR 2ooo IN SPANIEN, BIN AUCH SPANISCHER STAATSBUERGER DOCH HABE ICH MEIN GANZES LEBEN IN DEUTSCHLAND VERBRACHT.
VOR 3 JAHREN HABE ICH DANN EINEN BRIEF VOM DEUTSCHEM JUGENDAMT BEKOMMEN,
ICH SOLLE , JETZT NACH NEUEN JAHREN EINEN VATERSCHAFTSTEST MACHEN UND MEINEN 9 JAHRE ALTEN SOHN ANERKENNEN.
IHR KOENNT EUCH VORSTELLEN WAS DAS FUER EIN SCHOCK FUER MICH WAR.
DARAUFHIN HABE ICH PROZESSKOSTENHILFE BEANTRAGT UM NICHT AUF EINMAL INS KALTE WASSER ZU FALLEN.
DER WURDE MIR ABER VERWEIGERT, DA MEINEN GERINGEN EINKOMMEN UNGLAUBWUERDIG SIND.
ICH WEISS NICHT WAS DER RICHTER VERDIEHNT DER DAS BESCHLOSSEN HAT, IN SEINEN AUGEN MUSS DAS AUCH UNGLAUBWUERDIG AUSSEHEN DAS EIN MENSCH IN EUROPA SO WENIG VERDIEHNT.
ICH WOLLTE EUCH FRAGEN OB JEMAND EIN AEHNLICHE ERFAHRUNG GEMACHT HAT , ODER MIR WEITERHELFEN KANN.
DANKE
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2005, 23:05:10 »

Hallo jupp,

Zitat
VOR 3 JAHREN HABE ICH DANN EINEN BRIEF VOM DEUTSCHEM JUGENDAMT BEKOMMEN
Das heißt, im Jahre 2001, ein Jahr nach deinem Wegzug nach Spanien, wurdest du über deine mögliche Vaterschaft informiert und erst jetzt kommt es zu einem Verfahren? Was ist in den drei Jahren passiert?

Bzgl. PKH innerhalb der EU guckst du >hier<. Ablehnungsgrund darf nur sein, dass keine oder nur sehr geringe Erfolgsaussichten bestehen oder der Prozess mutwillig/fahrlässig angestrebt wird. Geringes Einkommen ist kein Grund. Aber da sieht man mal wieder, welche Vorstellungskraft die Richter haben. Die denken wohl, das Leben kostet eben so viel, wie der 3 Wochen-Urlaub mit der Familie.

Das Thema "Vaterschaftsanerkennung" und "Spanien" ist recht erschöpfend >hier von einem deiner (Wahl-)Landsmänner beschrieben.

Lass dir keine grauen Haare wachsen, so du nicht der Vater bist.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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