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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:03:43 *
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Autor Thema: ist nicht wahr - oder?  (Gelesen 1298 mal)
rick67
Rege dabei
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Beiträge: 242


« am: 18. Oktober 2005, 20:27:29 »

hi fories,

kurz zusammengefasst, bin alleinerziehender, vollzeit berufstätiger, normal-verdienender vater einer wunderbaren 4 jährigen Maus.

Ex ist erwerbsunfähig.

Soll ihr über 1/4 meines netto-einkommens, mehr als 500 € an EU-unterhalt zahlen - nach abzug aller kosten (miete, schulden, kindergarten, etc.) hat sie mehr als wir beiden zusammen. mad2 das kanns doch nicht sein  mad

bin auf der suche, finde aber keine vergleichbaren urteile:

überobligatorisch erwerbstätiger vater mit hoher EU- unterhaltsverpflichtung

@deep und uli: die genaue berechnung des gerichts liegt mir noch nicht vor

gibt es hier vergleichbare fälle von müttern und vätern? wie gesagt, in der konstellation finde ich nix...

bin stinkesauer, erwäge wechsel des anwalts, ach ja, der witz: ist eine mangelfallberechnung bei mir: auch abr, unterhalt und scheidung auf pkh - sind diese juristen von einem anderen stern?

Rick

Gespeichert

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Uli
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


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« Antwort #1 am: 18. Oktober 2005, 20:37:07 »

Lieber Rick,

mach doch bitte nicht immer wieder einen neuen Thread auf. Das macht es unmöglich, Dein Thema in Gänze zu diskutieren!

Wenn Dein Beitrag nicht mehr auf der Startseite ist, gehst Du links in "Forum", dann in den betreffenden Unterbereich, suchst dort Deinen alten Beitrag und antwortest in diesem. So bleibt der ganz Diskussionsstrang erhalten und für neue Leser nachvollziehbar. Dein alter Beitrag erscheint dann auch wieder auf der Startseite.

LG Uli
Gespeichert
rick67
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 242


« Antwort #2 am: 18. Oktober 2005, 20:43:19 »

hast recht sorry...

werde künftig drauf achten

liebe grüße

rick
Gespeichert

Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #3 am: 18. Oktober 2005, 23:58:39 »

Hallo Rick,

ohne nähere Informationen wird es schwer zu deiner Situation etwas beitragen zu können.
Liefere doch einfach mal Zahlen:

  • Dein Netto beträgt ca. 2000,- € (?)
  • Abzüglich KU nach DT 135 % (?) hattest du - glaube ich - in einem deiner vielen anderen Topics zu diesem Thema geschrieben
  • Abzüglich ehegemeinsamer Schulden (ich denke die Schulden sind "ehegemeinsam")?
  • Abzüglich Betreuungsbonus (100 % DT oder ca. 200,- €)
  • Abzüglich Aufwendungen wie Anschaffung einer neuen Wohnungseinrichtung (du hast soweit ich gelesen habe so ziemlich alles deiner "Ex" überlassen), und das hast du sicherlich auf Kredit kaufen müssen?
  • Evtl. abzüglich Kindergartenkosten (ich weiss nicht ob du die abziehen kannst, ich bin kein Jurist).
Ich rechne jetzt mal, ohne dass ich von dir genauere Informationen habe:

Also du sagst 500,- € sind ca. 25 % deines Einkomens. D.h. ca. 2000,- € netto. Davon kannst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziehen, also 100,- €. Abzüglich ca. 270,- € Unterhalt gem. DT und 200,- € Betreuungsbonus verbleiben dir ca. 1430,- €. Davon 10 % Alleinverdienerbonus ("Spassfaktor", damit dir die Lust am Arbeiten nicht vergeht) kannst du von den 1430,- abziehen, also 143 ,- € (zumindest wird das von meinem Gericht so berechnet, andere Gerichte rechnen vielleicht 1/7 ab). Dann verbleiben dir 1287,- €. Wenn du 500,- € Unterhalt davon bezahlen musst, bleiben dir 787,- €, was deutlich unter dem Selbstbehalt von 890,- € liegt.

Ehegemeinsame Schulden / Anschaffungen für den neuen Hausrat / evtl. Kindergartenkosten sind in meiner "Milchmädchenrechnung" noch nicht berücksichtigt.

Also irgendetwas scheint nicht zu stimmen. Es ist wenig hilfreich, wenn du dasselbe Thema 10 mal neu eröffnest ohne weitere Informationen zu geben. Da kann dir wirklich keiner helfen.

Es gibt einige Fälle alleinerziehender Väter in diesem Forum, z.B. Ulis Fall, der deinem doch recht ähnlich ist.

Gruß

Martin
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2005, 11:07:33 »

Zitat
die genaue berechnung des gerichts liegt mir noch nicht vor


Hi,

und somit können wir hier nur Tennis im Nebel spielen. Sobald die Berechnung da ist, stell' sie komplett hier rein, samt etwaiger Begründungen was an Abzugsposten anerkannt wurde oder nicht und weshalb.

cya,

elwu
Gespeichert
rick67
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 242


« Antwort #5 am: 20. Oktober 2005, 20:17:59 »

Hi,

wegen der o.g. geschichte warte ich noch auf die schriftliche berechnung. jedenfalls werde ich alles tun, damit es so nicht bleibt.

vergleichbare urteile hab ich keine gefunden, meine situation ist wohl zu spezifisch  mad .

was mich am meisten ärgert, ist die tatsache, das alle schulden trennungsbedingt sind, aber als solche nicht anerkannt werden. mir fehlt auch die einsicht, vollzeit hart arbeiten zu gehen, nicht mal schlecht zu verdienen, und trotzdem unserem kind nichts ausser der reihe bieten zu können. das kanns doch nicht sein!

zusätzlich ist die mutter (borderlinerin, etc) mal wieder psychisch voll neben der spur. es nimmt kein ende. die gewissheit, dass unsere kleine nun bei mir lebt, hat meine lebenserwartung bestimmt um 10 jahre erhöht, aber jetzt muss ich mir sogar beim umgang sorgen machen (zur erinnerung: die kleine, 4, geht seit 2 jahren in die kita bzw. jetzt kindergarten, lebte seit trennung ca. 1 j bei mutter).

mausi und ich waren schon immer ein gutes team, und sind es immer noch.  

weil es der ex die woche so schlecht ging, haben wir sie heute besucht ... im gegensatz zu ihr, will ich auch kontakte ausser der reihe zulassen (ich durfte seinerzeit nicht mal anrufen!). nun denn, arbeiten, hin zum kindergarten, schnell das nötigste einkaufen, um dann von ihr eine schimpftirade vom feinsten zu ernten.

bin echt ein idiot, mir das anzutun. aber  ich habe ihr das deutlich gesagt, dass es so nicht geht, – wer  lässt sich schon wegen nichtigkeiten gern zur socke machen? sie wurde ruhiger, zeigte sogar einsicht.

mir graut schon davor, wenn es ihr scheinbar wieder „besser“ geht. heute war wieder die vorstufe, demnächst  kann ich erneut mit allem rechnen ... dann werde ich wohl nur den vereinbarten umgang zulassen können – wenns gar nicht anders geht  - nur begleitet.

nuja, borderliner im allgemeinen, ex im besonderen können mächtig aufdrehen, wenn ihnen was gegen den strich geht, besonders, wenn (notwendige) gerenzen aufgezeigt werden.

wie soll das bloss weitergehen? einerseits will ich der kleinen die mutter erhalten, andererseits weiss  ich, dass es bei ex wohl lange ein auf und ab geben, sie absolut unzuverlässig bleiben wird.

was ist bloss aus dieser frau geworden?

zumindest bin ich mir sicher, dass keine langeweile aufkommen wird ... -  was war das noch mal? bestimmt was schönes ...

nun denn, werde den kopf net hängen lassen, hab ich noch nie!

gruss

Rick

P.S. Nu schaltet mal runter bitte wg. mehrfachposting, nervt genauso wie selbiges Zunge
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Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
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