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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:03:05 *
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Autor Thema: Hilfe !!! Konto seit 13 Wochen dicht  (Gelesen 1107 mal)
feta
Gast
« am: 17. Oktober 2005, 08:56:40 »

Liebe Forenteilnehmer,

vor 13 Wochen ist meinem LG das Kontogepfändert worden. Vor einigen Jahren hat er einen Ehevertrag unterschrieben, der besagt, dass er 2600€ Unterhalt an Frau (er ist noch nicht geschieden) zu zahlen hat.
Leider hat er vor 2 Jahren seinen Job verloren. Aus der Not heraus hat er sich selbständig gemacht und hat die Unterhaltszahlungen für 1 Jahr aus seiner Abfindung und einem Kredit heraus finanziert. Ich habe ihn in der Zeit finanziell geholfen. Ende letzten Jahres ging dann nichts mehr und er stellte die Unterhaltszahlungen ein. Genau gerechnet hat er in 2004 2000€ mehr Unterhalt bezahlt, als er eingenommen hat.
Sein Sohn ist 22, seine Frau arbeitet nicht.  gun Der Ehevertrag ist auch wie ein Lottogewinn.
Im Februar hat er dann endlich wieder einen Job gefunden. Er ist jetzt 56 und es war großes Glück, dass er überhaupt etwas gefunden hat. lLeider beträgt sein neues Netto 2500€ also deutlich weniger als er früher hatte. Im Februar 05 nachdem er endlich einen neuen Job hatte, hat er eine Unterhalts- Abänderungsklage gestellt. Warum er das nicht früher gemacht hat? Er war mit den Nerven so runter, dass er einfach nicht vorher konnte.
Sofort nachdem sein erstes Gehalt auf der Bank war, hat er wieder gezahlt. Der volle Betrag ging natürlich nicht aber er hat seinen guten Willen gezeigt. 3/7-4/7 +KU (Sohn studiert)
Seine Frau hat dann die Urkunde gezogen und seitdem ist sein Konto dicht. Sein RA hat gesagt, dass der Richter sein niedrigeres Einkommen bezweifeln würde und vermutet er hätte Geld zur Seite geschafft.  mad2  Ich glaube die leben nicht in der Realität und wissen gar nicht wie schwer es in der heutigen Zeit ist überhaupt noch einen Job zu finden.  
Das Geld liegt auf einem Anderkonto fest und er kommt da nicht ran. Darf der Richter wirklich 100% seines Gehalts, knapp 3 Monate mit dieser Begründung festhalten?
Geld hat er nichts zur Seite geschafft und mein Konto ist tiefrot. mad  Er kann nicht mal mehr seine Krankenkassenbeiträge zahlen.    
Hat jemand einen Rat? Ja, er hat einen RA aber ich glaube der kommt nicht richtig in die Gänge.

Vielen Dank
feta  
   
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sky
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« Antwort #1 am: 17. Oktober 2005, 19:01:02 »

Hi,

ich werde aus der Sachverhaltsschilderung nicht ganz schlau. Wie ist es nach der Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes an die Bank weitergegangen? Wurde der PfÜB erlassen? Wenn ja, wurde von Deinem LG Rechtsmittel eingelegt? Ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum das Geld auf einem Anderkonto liegt.

Gruss
sky
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feta
Gast
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2005, 21:10:39 »

Hallo Sky,
schön das Du Dich gemeldet hast. In dem Anschreiben steht etwas von einem "vorläufigen Zahlungsverbot". Danach musste er eine Eidesstattliche Versicherung über seine Einkünfte abgeben. Die reichte nicht aus, also gab er noch eine ab. Weil sich das alles hinzog sogar noch einmal eine über seine Einkünfte aus dem letzten Monat. Hat er gemacht und das Konto ist immer noch gesperrt. Es wird langsam eng, weil über dieses Konto auch Kredite laufen. Wenn die nicht bedient werden, kannst Du Dir vorstellen, was als nächstes passiert. (Er hat die aufgenommen seinen Unterhalt zahlen zu können)

Der Gerichtstermin ist erst im Dezember!  

feta
 
 
 
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« Antwort #3 am: 17. Oktober 2005, 21:20:41 »

Hallo feta,

Kontopfändung und Eidesstattliche Versicherung sind zwei verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

So kann ich nicht weiter helfen, sorry. Bitte beantworte erstmal meine oben stehenden Fragen, damit ich mir ein Bild machen kann, warum der pfändbare Betrag (?) auf dem Anderkonto liegt.

Wenn es einen Termin zur Verhandlung gibt, muss zwischenzeitlich noch mehr passiert sein....

Gruss
sky
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feta
Gast
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2005, 21:37:04 »

Wie ist es nach der Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes an die Bank weitergegangen? Die Bank hat meinen LG informiert. Dann passierte erstmal nichts. 4 Wochen später hat die Bank das Geld eingezogen. Die Bank hat gesagt, das Geld geht auf ein Anderkonto. Text von der Bank in der Buchung:"Pfändung Name Ehefrau."

Wurde der PfÜB erlassen? Den hat die Firma zurück gegeben, mit dem Hinweis, dass sie nicht Gehaltszahler sind, weil Wechsel innerhalb des Konzerns. Danach passierte erstmal nichts.

Wenn ja, wurde von Deinem LG Rechtsmittel eingelegt? Ja, Vollstreckungsgegenklage.
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sky
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« Antwort #5 am: 17. Oktober 2005, 22:23:55 »

Hi,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wurde das Konto und das Gehalt gepfändet.

Die Vollstreckungsgegenklage richtet sich nur gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, nicht aber auf die Aufhebung des Titels (der wäre mit den statthaften Rechtsbehelfen anzufechten).

Jetzt frage ich mich grad, wie Dein LG die Vollstreckungsgegenklage begründet? Es müssen Umstände eingetreten sein, durch die der Gläubiger nichts mehr vom Schuldner zu beanspruchen hat.

Hat Dein LG Pfändungsschutz gem. § 850 k ZPO über den unpfändbaren Betrag (also das, was er zum Leben braucht) beim Vollstreckungsgericht beantragt? Die Frist hierfür beträgt 14 Tage. Mich wundert es deshalb, dass die Bank den Betrag nach 4 Wochen abgeführt hat.

Irgendwie glaub ich, dass wir so nicht weiter kommen, da für mich so einiges im Unklaren. Vielleicht via e-Mail und Telefon?

Gruss
sky
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feta
Gast
« Antwort #6 am: 13. Januar 2006, 08:30:23 »

Liebe Forenteilnehmer,

so kann es kommen. Mein LG wird noch immer bis auf 0,- EURO gepfändet. Der erste Termin hat stattgefunden und der Richter hat weitere Unterlagen angefordert. Gut, dann bekommt er eben fast alle Unterlagen zum zweiten Mal. Ich glaube der liebe Richter war schlicht zu faul um die schon vorhandenen Dokumente durch zu arbeiten.
Solange keine endgültige Klärung vor Gericht stattfindet, wird weiter gepfändet. Der Ehevertrag gilt! Das hat der Richter so angeordnet.
Wenn ich meinen Partner nicht unterstützen würde, müsste er unter der Brücke schlafen und könnte seinen sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Das einfach nur zur Info für Männer oder Frauen die Unterhalt in einem Ehevertrag festschreiben lassen wollen. Der Ehevertrag ist und bleibt eine vollstreckbare Urkunde.

Grüße
Feta

 
           
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« Antwort #7 am: 13. Januar 2006, 08:38:38 »

hallo feta,

kann dein lg sich nicht ein neues konto eröffnen? dann wäre zumindest das kommende einkommen gesichert.

gruß todtraurig
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Ich äußere nur meine Meinung.
sky
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« Antwort #8 am: 13. Januar 2006, 09:18:16 »

Hi,

ich kapier's nicht. Was ist denn aus Freigabeantrag geworden? Der Antrag ist zwar nicht wie weiter oben genannt  nach § 850k sondern nach §850 i ZPO (Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen) zu stellen. Das hatten wir doch telefonisch besprochen?

Hier nochmal Infos:
Bei Einkommen selbständiger Arbeit ist im Grunde nur der Gewinn pfändbar. Von diesem Gewinn stehen dem Schuldner jene Beträge zu, die er zum Leben brauchst. Also muss er dem Gericht vorrechnen, welche Kosten mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind. Kranken – und Rentenversicherung sind abzugsfähig (LG Koblenz 2 T 247/04 in InVo 6/2005 S 242)

Gruss
sky

[Editiert am 13/1/2006 von sky]
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