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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:02:18 *
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Autor Thema: BFH: Außergerichtlicher Zugewinnausgleich keine AGB  (Gelesen 633 mal)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« am: 13. Oktober 2005, 14:28:28 »

Wer sich im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs (z.B. Scheidungsfolgevereinbarung oder Trennungsvereinbarung) über den Zugewinnausgleich einigt, kann die hierfür entstandenen Kosten nicht im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzen.

Relevante Urteile >hier< und >hier< ganz frisch gem. Pressemitteilung des BMF von heute.

Fazit: Wer sich einigt, ist selbst schuld. Wer sich um alles vor Gericht kloppt, kann's von der Steuer absetzen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sad Dad
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 130


« Antwort #1 am: 13. Oktober 2005, 14:33:33 »

Das ist aus dieser Sicht zwar ärgerlich, aber ich bin trotzdem froh, dass wesentliche Dinge außergerichtlich geklappt haben.

Kleiner Hinweis: Zumindest der Anwalt / die Anwältin, die einen wochen- und monatelang durch sehr private Dinge und Themen begleitet hat sollte in der Lage sein, eine Rechnung (2 Rechnungen?) vernünftig aufzusetzen, damit der absetzbare Teil deutlich erkennbar wird!   exclamation
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Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
weserfrosch
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 476


« Antwort #2 am: 13. Oktober 2005, 14:37:22 »

Das finde ich aber sonderbar.....in meinem Fall fielen die Kosten zeitlich "zusammen" und wurden vom gleichen Notar/RA in Rechnung gestellt. Sowohl für die Scheidung als solches als auch für die Ehescheidungsfolgenvereinbarung/Vermögensauseinandersetzung. Steuerlich wurden beide Beträge voll anerkannt.... da hat wohl einer was nicht gemerkt? Glück gehabt.....



Ähm..... Deep....liest das Finanzamt hier regelmäßig mit? Dann wohne ich ab heute auf dem Mond....  L&auml;chelnd
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Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
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