Hallo Icke,
das Jugendamt versucht herauszubekommen was für
das Kind die beste Lösung ist. Genau das ist die Aufgabe des Jugendamtes. Und genau hier haben die Eltern oft eigene und verschiedene Auffassungen.
Hier ganz kurz meine Erfahrungen:
Ich habe meine Tochter nach der Trennung erst mal 7 Wochen nicht gesehen habe (Mutter verweigerte den Umgang). Dann alle 14 Tage von 10 - 18 / 19 Uhr am Samstag. Ich habe dann gerichtlich einen Antrag gestellt, meine Tochter 14-tägig Sa./So. mit 1 Übernachtung zu sehen. Dann wurde das Jugendamt eingeschaltet, Gespräch beim Amt mit meiner Frau und mir, Ergebnis: Jugendamt hat keine Bedenken gegen Übernachtungsbesuche bei mir. Dann Gerichtsverhandlung (erster Scheidungstermin), bei dem auch der Bereich Umgang angesprochen wurde. "Ex" und ihre blöde Anwältin (hat selbst keine Kinder) lehnen mein Ansinnen ab. Argument: "Was machst du wenn sie die ganze Zeit weint und nach der Mama fragt?" Meine Antwort: "Dann rufe ich dich an und bringe sie zurück, wenn ich sie nicht mehr beruhigen kann. Ich will das Kind uns uns beide ja nicht quälen." Ausserdem bringt "Ex" vor, das Kind wache nach den Besuchen bei mir nachts auf, weine und rufe "Mama, Mama". Meine Therorie: das Kind vermisst mich, die Zeit mit Papa ist zu kurz, sie hat Verlustängste. Wird besser, wenn sie mal beim Papa übernachten darf. Ihre Antwort: "Bist du dir da so sicher?" Ich: "Nein, aber wenn wir es nicht ausprobieren werden wir es nie herausfinden."
"Ex" lenkt dann ein nachdem sie keine Argumente mehr gegen versuchsweise Übernachtungsbesuche hat, Jugendamt unterstützt ja meinen Vorschlag indirekt. Und vor allem deshalb, weil die Richterin ihr androht, dass im Fall, dass wir uns nicht einigen können, sie dann halt das "volle Programm" mit Gutachten und Kinderpsychologen auffahren muss.
Meine Tochter hat natürlich nach der Mama gefragt, geweint hat sie selten und dann auch nicht weil sie zur Mama zurückwollte. Heute höre ich keine Klagen mehr, dass das Kind nachts aufwacht und weint nachdem es bei mir war (Tochter war 2,5 Jahre alt beim ersten Übernachtungsbesuch bei mir).
Mein Rat: 2 Stunden sind am Anfang O.K., aber ohne "Ex", es sei denn ihr könnt unbefangen miteinander umgehen. Das funktioniert nicht, also ist es für die Kinder besser wenn du mit ihnen alleine auf den Spielplatz gehst.
Für die Zukunft (nicht sofort!) solltest du überlegen ob du deine Tochter auch übers Wochenende zu dir nehmen willst. Es ist aber klar dass ein 2- oder 3-jähriges Kind mehr Fürsorge benötigt (Anziehen, evtl. Wickeln etc.) und der "Grosse" dann zurückstehen muss, der bisher den Papa für sich alleine hatte.
Ich hatte mich seit der Geburt recht intensiv um meine Tochter gekümmert, mir war der Umgang mit einem kleinen Kind auch nicht fremd. Ich denke das hat mir (zumindest beim Jugendamt) Pluspunkte gebracht.
Als "Vorbereitung" für das Jugendamtsgespräch kannst du dir überlegen wie du den Umgang mit deiner Tochter gestalten möchtest, welche Einwände bzw. Fragen das Jugendamt oder deine Frau haben könnten.
Dass deine "Ex" zusammen mit dir und den Kindern auf den Spielplatz geht halte ich für keine gute Idee wenn es dann zwischen euch Spannungen gibt. 2 Stunden wirst du hoffentlich auf die beiden Kinder auch ohne "Ex" aufpassen können. Schließlich soll sie sich ja auch an einen Umgang mit dir gewöhnen.
@red medusa:
Ich weiß ja nicht, wie fremd Du Deiner tochter wirklich bist, aber für mich (als Mutter) wäre es auch sehr schwierig meine 2 jährige Tochter gleich beim ersten Umgangstermin jemandem mitzugeben, den das Kind nicht wirklich gut kennt..
Für zwei Stunden auf den Spielplatz? Was machst du wenn du einen Termin hast zu dem du die Kinder bzw. deine Tochter nicht mitnehmen kannst? Dann musst du sie ja auch "anderweitig" unterbringen. Er ist der VATER des Kindes!
Warum sollte es beaufsichtigte Umgangstermine geben? Icke kümmert sich regelmäßig um seinen 7-jährigen Sohn, da scheint es keine Probleme zu geben, er kann sich wohl um Kinder kümmern. Also wozu Beaufsichtigung? Sollte die "Kleine" noch Windeln benötigen und er kann (noch) keine wechseln muss er es halt lernen.
Ich denke der Umgang soll hier "behutsam" aufgebaut werden, da sind 2 Stunden alle 14 Tage am Sonntag Abend doch eine gute Idee.
Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht der Eltern, sondern sogar eine Umgangspflicht (=Umgangsrecht des Kindes mit beiden Eltern). Ich denke von dem Grundgedanken sollte sich jeder leiten lassen. Leider gibt es für Umgangsverweigerer (egal auf welcher Seite) kaum staatlichen Sanktionen.
Gruß
Martin