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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:47:08 *
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Autor Thema: Wechselmodell schriftlich fixieren ?  (Gelesen 1335 mal)
Thomas Stefan
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« am: 06. September 2005, 08:46:57 »

Hallo zusammen,

gestern rief sie an, sie möchte sich scheiden lassen, eigentlich kein Problem aber ein bischen stechen tut es doch. Meine Frage ist ob ich das Wechselmodell was wir praktizieren schriftlich festhalten lassen kann, wir verstehen uns zwar gut aber ich weiß ja nicht was in 5 Jahren ist.

Gruß Thomas



[Editiert am 6/9/2005 von Thomas Stefan]
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biga
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« Antwort #1 am: 06. September 2005, 09:35:05 »

Hallo Thomas,

du sagst es, jetzt versteht ihr euch gut.

Ich würde jede Umgangsvereinbarung festlegen. Und vor allem auch was zu tun ist, wenn es zum Streit kommt.

Im Netzt sind einige Vereinbarungen zu finden, aber auch deep hat eine, die man als Grundlage nehmen kann. Ich weiß nur nicht wo sie zu finden ist...

LG
Biga
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Thomas Stefan
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« Antwort #2 am: 06. September 2005, 10:51:17 »

Hallo Biga,

Habe das von deep incl. Link gefunden, danke Dir

Gruß Thomas
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BM RK
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« Antwort #3 am: 06. September 2005, 11:01:35 »

Hi, könnt ihr den Link mal posten...!
Vielen Dank!

Meines Wissens ist das Wechselmodell in Deutschland allerdings nicht rechlich wirksam, aber gut, wenn sich alle einig sind... aber was ist im Streifall...!

...und kann man das Wechselmodell auch mit 70/30 oder 60/40 "fahren", welche Auswirkung hat DAS dann auf den Unterhalt. Beim 50/50 wird ja wohl kein KU mehr gezahlt...Huch question

Gruß BM RK
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« Antwort #4 am: 06. September 2005, 11:15:31 »

@bm_rk

Wenn du links unter dem Hauptmenü in das Eingabefeld namens "Suchen" den Begriff "Wechselmodell" eingibst und <ENTER> drückst  passiert was?....

Zitat
...und kann man das Wechselmodell auch mit 70/30 oder 60/40 "fahren",
Nein, das ist kein Wechsel, das ist AE und Umgang.

Zitat
Beim 50/50 wird ja wohl kein KU mehr gezahlt...Huch
Korrekt.

DeepThought
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« Antwort #5 am: 06. September 2005, 11:30:45 »

Danke DeepThought

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« Antwort #6 am: 06. September 2005, 12:00:05 »

Hallo BM RK,
Zitat
Meines Wissens ist das Wechselmodell in Deutschland allerdings nicht rechlich wirksam, aber gut, wenn sich alle einig sind... aber was ist im Streifall...!

es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Details eines solchen Modells mit Hilfe eines Mediators zu erarbeiten. Erstens haben die durchaus brauchbare Ansätze; zweitens werden sie Punkte hineinbringen, an die Ihr als Betroffene im Moment vielleicht gar nicht denkt.

Ein ganz entscheidender solcher Punkt: Am Ende einer solchen Sorgerechtsvereinbarung, in der Ihr die Details Eures Wechselmodells niederlegt, sollte stehen, dass im Streitfall der Mediator angerufen wird (und nicht der Anwalt). Das ist zwar rechtlich nicht bindend, aber wirft im Zweifelsfall schon die Frage auf, warum Madame nun plötzlich alles kippen will, wenn sie in einem oder zwei Jahren einen neuen Partner kennenlernt und samt Kindern ans andere Ende der Republik ziehen möchte. In meinem Entwurf für ein ursprünglich geplantes Wechselmodell stand deshalb unter anderem drin, dass wir uns verpflichten, bis zum Ende der Schulzeit unserer Kids nicht weiter auseinanderzuziehen als mit dem Öffentlichen Nahverkehr problemlos zu überbrücken ist.

Nicht zuletzt kann man in einem solchen Fall auch mit dem so gerne bemühten "Kontinuitätsprinzip" argumentieren: Warum ein gut funktionierendes Wechselmodell kippen, nur weil einer der Ex-Partner nun plötzlich neue Lebenspläne hat?

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Thomas Stefan
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« Antwort #7 am: 06. September 2005, 12:18:17 »

Hallo Brille,

Danke für die Tips, aber was ist ein Mediator und wo finde ich Einen ?

Gruß Thomas
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« Antwort #8 am: 06. September 2005, 12:23:16 »

Moin Thomas,

zu Thema Mediation: >hier<

Einen guten Mediator zu finden ist vergleichbar mit der Suche nach einem guten RA. Einfach mal google bemühen. Frage auch beim >v-a-k< nach.

DeepThought
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« Antwort #9 am: 06. September 2005, 12:27:16 »

Hallo Thomas,
Zitat
was ist ein Mediator und wo finde ich Einen ?

ein Mediator ist ein ausgebildeter Familientherapeut. Solche Leute arbeiten bei Familienberatungsstellen, beispielsweise von der Kirche oder von Einrichtungen wie der Caritats.

Der Vorteil dieses Verfahrens (anstelle von Rosenkriegen mit Anwälten): Der Mediator fungiert als eine Art "Friedensrichter"; er ergreift also nicht Partei für einen der Ehepartner, sondern sieht sich in Sorgerechtsfragen vor allem als Vertreter der Kinder. Deshalb gibt es bei dieser Methode keine "Gewinner" und "Verlierer", sondern im Idealfall nur Gewinner: Alle Beteiligten. Denn eine Lösung, die man gemeinsam findet (und schriftlich fixiert) braucht zum einen vor Gericht gar nicht mehr verhandelt zu werden; zum zweiten können alle Beteiligten besser damit leben, weil hier konstruktive Kompromisse im Mittelpunkt stehen und nicht das Durchdrücken von Maximalforderungen.

Viele Familienanwälte raten von Mediation ab, weil alles, worüber Ihr Euch auf diesem Wege einigt, natürlich streitwertmindernd ist. Lass Dich davon nicht kirre machen; ein Anwalt, der von Mediation nichts hält, hat eher sein eigenes Wohl im Blick als Deines und sollte durch einen besseren ausgetauscht werden.

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« Antwort #10 am: 06. September 2005, 12:59:06 »

erstmal zum wechselmodell:
Die KM und ich haben zuerst den Vorschlag vom JA bekommen und haben es auch schriftlich durch die Unterhaltsvorschusskasse festgehalten, das keiner Unterhaltansprüche hat. War für die Ämter wichtig. Dann lief es über 1 Jahr so, ohne das ich mich mit der Mutter richtig unterhalten konnte über unsere Tochter oder andere Sachen. Das JA hat uns zur Familienberatung geschickt, die ihr dann gut eingeredet haben und dank der Richterin kann man sich jetzt gut unterhalten ohne das sich der neue Partner von ihr einmischt und Streit verursacht.
Wenn ihr ein positives wechselmodell durchführen wollt, dann ohne Streit (dadurch bekommt das Kind/die Kinder seelische Probleme) und mit zutun der Familienberatung. da die Scheidung bei dir kommt, versuchen, das ganze solange wie möglich durchzuführen, dann wird es beim Scheidungsurteil höchstwahrscheinlich auch nicht verändert und steht im Beschluss dann drin, das wöchentlicher, 14tägiger oder anderer Wechsel stattfindet.
Der Beschluss ist bei mir schon alleine fürs Job-Center wichtig, da die mich nicht aus meiner Wohung vertreiben können.
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Thomas Stefan
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« Antwort #11 am: 06. September 2005, 13:37:06 »

Hallo baerliner,

wir praktizieren das Modell jetzt fast ein Jahr und haben diesbezüglich und auch sonst keine Probleme, ihr Neuer Partner macht alles mit und mischt sich auch nicht ein also soweit alles super, aber man weiß ja nie was noch kommt.

Gruß Thomas
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« Antwort #12 am: 06. September 2005, 15:06:08 »

dann dürfte es diesbezüglich auch nie schwierigkeiten geben, da sich euer Kind/eure Kinder dran gewöhnt haben. Bei mir hat selbst die richterin, die eine Verfechterin des wechselmodells und die Verfahrenspflegerin gesagt, das es für unsere Tochter das beste ist, wenn alles so bleibt.
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« Antwort #13 am: 06. September 2005, 15:10:13 »

Hallo, Thomas yltype
Ich habe dir auf deine Mail-Adresse mal mein Urteil geschickt, in welchem das Wechselmodell im Rahmen eines Vergleichs festgeschriebn wurde.

Gruß
haddock
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« Antwort #14 am: 06. September 2005, 15:32:52 »

moin, haddock,

Zitat
Hallo, Thomas yltype
Ich habe dir auf deine Mail-Adresse mal mein Urteil geschickt, in welchem das Wechselmodell im Rahmen eines Vergleichs festgeschriebn wurde.

Gruß
haddock


könntest du dein urteil anonymisiert auch an deep schicken, damit er es in die urteilsdatenbank aufnehmen kann?? würde sicherlich auch noch andere user interessieren.

danke und gruss
ulli
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wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
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« Antwort #15 am: 06. September 2005, 15:38:28 »

Danke Haddock,
wirklich sehr informativ, unsere Kinder sind ziemlich zur gleichen zeit geboren und in etwa wie bei dir ist auch unsere Regelung, Donnerstag Abends bis Sonntag Abend oder Montag Morgen, mit kleinen Ausnahmen.

Gruß Thomas  
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« Antwort #16 am: 06. September 2005, 19:36:01 »

Freut mich ernsthaft, wenn der ganze Sch..ß, den ich bisher durchgezogen habe auch Anderen Leuten in irgendeiner Form zu Gute kommt.

@ Ulliberne: Eigentlich kein Problem. Nur ich habe keine vernünftige AcrobatReader-Berarbeitungsprog., bzw. kenne mich damit nicht aus. Ich kann es schlicht nicht anonymisieren  c  , ohne das ein versierter User mit ein zwei Handgriffenm meine gesamte Lebensgeschichte vor Augen hat.

Wenn Deep Thought daß überbnehmen könnnte - von mir aus.

Aber: Es ist ein Scheidungsurteil. Der Passus Umgang beginnt mit: Die Eltern sind sich einig, daß ....
Die Unterhaltrechtliche Chose steht unter der Überschrift: schließen folgenden Vergleich.

Ich denke mein Urteil mit Protokoll ist wohl nicht besonders geeignet für strittige Fälle herzuhalten.

Gruß

Haddock
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« Antwort #17 am: 06. September 2005, 20:22:35 »

dazu brauchst keinen mediator, etc... ihr könnt eine solche einigung auch selbst aufsetzen und unterschreiben..

lasse ruhe walten und nutze die ruhe.

mel
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« Antwort #18 am: 06. September 2005, 21:25:16 »

@brille und alle anderen natürlich auch...

ein Familientherapeut und ein Mediator sind zwei paar Schuh. Der Familientherapeut kann Mediator sein, muss es aber nicht zwangsläufig und umgekehrt genauso.

Die Zusatzqualifikation zum Mediator gibt es auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Vorausbildungen (z.B. Rechtsanwalt, Sozialpädagoge, Psychologe etc.). Hier ist es also gut darauf zu schauen, aus welcher Fachrichtung jemand kommt - genauso wie beim Familientherapeuten.

LG
Biga

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« Antwort #19 am: 07. September 2005, 08:12:58 »

Guten Morgen,
Ich denke auch das wir es Ohne Mediator hinbekommen, denn wir sind uns in allen Punkten einig, möchte es aber gern im Urteil haben, sicher ist sicher!

Gruß Thomas
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« Antwort #20 am: 07. September 2005, 09:25:02 »

Zitat
...Nur ich habe keine vernünftige AcrobatReader-Berarbeitungsprog., bzw. kenne mich damit nicht aus. Ich kann es schlicht nicht anonymisieren  c  , ohne das ein versierter User mit ein zwei Handgriffenm meine gesamte Lebensgeschichte vor Augen hat.

Wenn Deep Thought daß überbnehmen könnnte - von mir aus.



Hi!

Ich kann PDF-Dateien bearbeiten (Voraussetzung ist aber, dass das Dokument wirklich als Text gespeichert wurde und kein eingescanntes Bild war) und würd' mich auch bereit erklären, dass zu machen. Nur hat das wirklich Sinn? Ist nicht jeder Fall dann doch etwas zu individuell??
Und mir muss einer helfen, was raus muss, also was sozusagen   privat ist!

Gruß BM RK

[Editiert am 7/9/2005 von BM RK]
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« Antwort #21 am: 07. September 2005, 15:19:30 »

>hier< ist mal mein bearbeiteter Beschluss für meine uneheliche Tochter
Bei manchen Punkten musste es schriftlich festgehalten werden da die KM sonst bestimmt später wieder was angestellt hätte.
@Deep du kennst ja meine Geschichte näher
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« Antwort #22 am: 07. September 2005, 15:26:00 »

@ BM RK:
Lass mal !  Ich werde das Urteil schon irgendwie in Word oder so bringen, und selber anonymisieren.
Aber danke für das Angebot.

Gruß

Haddock
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