Hi,
es geht mehr darum das ne uneheliche mutter auch anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat.
meines Wissens gibt es einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss nur dem Ehegatten und Kind/Eltern gegenüber.
würde ich wenn sie das beantrag nach der PKH (bzw. während)ne prozess gegen mich bezahlen.!!! (Einweilige verfügung hab ich noch nicht! kommt die per einschreiben )?
Nein, ganz normal per Brief vom Gericht.
Wird ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt, kann auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Festsetzung eines Prozesskostenvorschusses (PKV) gestellt werden (§ 620 Ziff. 9 ZPO). Der Prozesskostenvorschuss kann auch vorab "isoliert" eingeklagt werden. Das Gericht entscheidet über PKH und PKV.
Gruss
sky