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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:42:34 *
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Autor Thema: Prozesskostenvorschuss  (Gelesen 484 mal)
Wurzel30
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Beiträge: 91


« am: 30. August 2005, 20:34:08 »

hi,

weiß einer wie Prozesskostenvorschuss läuft ?
Wann muß Prozesskostenvorschuss beantrag werden (Unterhalt für nicht eheliche Mutter)
vor dem PKH Antrag ?
Muß man als Mutter dann nur warten bis der Unterhaltsanspruch erlischt , weil
Kind über drei Jahre ist und dann die Klage einreichen?
weil dann ja BU für Mutter wegfällt und der Vater dann mehr Geld hat ?=


Mfg Ingo
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #1 am: 30. August 2005, 21:28:21 »

Moin Wurzel,

PKH = Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss gibt es nicht. Antrag auf PKH wird i.A. vor Antragstellung eingereicht.

Wenn der BU wegfällt ist nicht zwangsläufig mehr Raum für höheren KU. Das muss einfach mal ausgerechnet werden.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wurzel30
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 91


« Antwort #2 am: 30. August 2005, 21:35:35 »

hi deep-
es geht mehr darum das ne uneheliche mutter auch anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat.
Also würde ich wenn sie das beantrag nach der PKH (bzw. während)ne prozess gegen mich bezahlen.!!! (Einweilige verfügung hab ich noch nicht! kommt die per einschreiben )?
geht um rückständigen BU - ( 6 monate)
mein sohn ist im mai 3 jahre geworden und sie arbeitet wieder. (also da alles in butter)
aber PKH bekommt ja jede mutter und schätze mal hat den rückständigen unterhalt deshalb ja so lange verschleppt damit ich jetzt genug geld habe um das zu bezahlen.
jetzt bin ich ja in der lage Prozesskostenvorschuss zu bezahlen -vorher ja nicht !
Mfg Ingo
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 30. August 2005, 23:32:32 »

Hi,
Zitat
es geht mehr darum das ne uneheliche mutter auch anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat.
meines Wissens gibt es einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss nur dem Ehegatten und Kind/Eltern gegenüber.

Zitat
würde ich wenn sie das beantrag nach der PKH (bzw. während)ne prozess gegen mich bezahlen.!!! (Einweilige verfügung hab ich noch nicht! kommt die per einschreiben )?

Nein, ganz normal per Brief vom Gericht.

Wird  ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt, kann auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Festsetzung eines Prozesskostenvorschusses (PKV) gestellt werden (§ 620 Ziff. 9 ZPO). Der Prozesskostenvorschuss kann auch vorab "isoliert" eingeklagt werden. Das Gericht entscheidet über PKH und PKV.

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Wurzel30
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Beiträge: 91


« Antwort #4 am: 31. August 2005, 01:17:27 »

hi,

glaub da muß ich mal mehr zu schreiben.
meine ex will mich verklagen auf BU- unterhalt rückwirkend für 6 monate bis mein Sohn 3 jahre geworden ist.
Auskunft würde ám 05.11.2004 gefordert.
Schreiben mein Anwalt Auskunft würde sofort erledigt wenn meine ex bedürftigkeit nachweist.
das hat sie dann im 22.12.2005 gemacht. (23.12.2005 wurde dann nachfolgende unterlagen von meinem RA übersandt)
Verdienstabrechnung der letzten 12. monate wurde da übersandt und letzte steuererklärung.
Mitte januar 2005 fehlte angeblich eine seite meinersteuererklärung.
wurde dann nachgeschickt.
zum 26.01.2005 wurde dann behauptet das meine Eigentumswohnung wieder vermietet sei.
Die wohnung wurde seit 31.07.2004 umgebaut und renoviert.
(laut steuererklärung im jahr 2004 11500 € minus).
am 31.01.2005 wurde das auch der RA von meiner ex mitgeteilt.
" Wohnung wurde umgebaut neuvermietung noch nicht erfolgt"
Neuvermietung war erst zum 1.3.2005 möglich.
da ich dann nix mehr von meiner ex dazu gehört hab ......abwarten !
und zum 20.06.2005 wurde dann antrag auf PKH- wegen unterhaltklage eingereicht!
ohne irgend was vorher - keine forderung usw.
einfach so - voll geil was man in deutschalnd so machen kann !!! *grummel*
aber wird noch besser - Unterhalt klagt man am wohnort des  Vater ein-
aber was macht die ex ?= - an ihrem wohnort - weiterleitung ans amtgericht düsseldorf-
ich wohne in erkrath - also sind die auch nicht zuständig.
weiterleitung an zuständige amtsgericht.
und verfügung vom gericht - schätze mal das da um prozesskostenvorschuss geht !
hab ich noch nicht ist wohl bei dem wirrwar untergegangen.
wird wohl auch mal bei mir ankommen.
Deshalb normal kann man antrag auf prozesskostenvorschuss ja abbügeln in dem man nicht strittigen betrag bezahlt und die klagende partei damit gerichtkosten bezahlen kann!
abert ob das noch lohnt ka ab wann ne überweisung dann noch zählen würde. schätze mal muß vor der einweiligen Verfügung da sein ?
ich hab bis jetzt nix bekommen.

MFG



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