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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:42:10 *
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Autor Thema: dringende Frage - Anzeige  (Gelesen 1328 mal)
Liko
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 28


« am: 30. August 2005, 19:34:55 »

Hallo zusammen,

hab mal ne dringende Frage.

Mein LG hat den Fahrezugschein der Exe noch in seinen Unterlagen, er hat ihn ihr nicht gegeben, weil es das Einzige ist, was er noch in den Händen hält und er sie mit diesem Fzg-Brief dazu bringen will, dass sie sich endlich an einen Tisch setzen, um einige Dinge zu klären.
So, nun hat sie heute gedroht, dass sie ihn anzeigen will, wenn der Brief nich noch heute Abend in Briefkasten steckt.

Ich sehe das eigentlich ziemlich gelassen..... Ich denke, die Polizei hat besseres zu tun, als sich um Peanuts in Sachen Scheidungskreig zu kümmern.....

Angeblich benötigt sie den Brief, weil sie ihr Auto reparieren lassen will. OK, einige Daten stehen tatsächlich im Brief, aber auch im Schein...und den kann sie nicht finden....
Egal, ich habe ihm geraten, den Brief zu behalten und als Friedensangebot eine Kopie des
Briefes zu übergeben.

Sehe ich die Sach zu unbekümmert ? Kann was passieren ?


Viele Grüße

Liko
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Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 30. August 2005, 19:55:57 »

Hallo Liko,

ich nehme an dein LG hat noch den Fahrzeugbrief, nicht den Fahrzeugschein. Dies ist die Besitzurkunde des Fahrzeuges. Wenn das Auto der "Ex" gehört, dann muss er ihn herausgeben. Ich weiss nicht ob es Sinn macht deshalb ein "Fass" aufzumachen.

Wie die Polizei reagiert weiss ich nicht. Wenn sie das Auto nur reparieren lassen will, dann finde ich die Idee mit der Kopie des Fahrzeugbriefes zunächst mal in Ordnung. Nur ob es als "Druckmittel" zum Reden taugt (ich meine das Zurückhalten des Fahrzeugbriefes) wage ich nicht zu beurteilen. Das hängt von der Person der "Ex" deines LGs ab. Irgendwann muss er ihn sowieso herausgeben.

Ich würde auf eine Strategie der De-Eskalation setzen, d.h. dein LG muss mit der "Ex" darüber reden. Wenn sie sich absolut querstellt, würde ich den Brief herausgeben (gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung im Beisein von Zeugen), da er sich ansonsten in ein schlechtes Licht rückt und eine Diskussion mit der "Ex" - wie schon gesagt - sowieso nicht erzwungen werden kann. Ist aber - wie gesagt - nur meine Meinung.

Und: wenn es so "dringend" ist, warum kann sie den Brief (oder die Kopie) nicht selbst abholen?

Gruß

Martin

P.S. Hatte einen ähnlichen Fall - "Ex" hatte das Auto mit allen Papieren, das Auto gehört mir - Polizei hat sich in zwei Fällen völlig unterschiedlich verhalten...
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Alexa
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 142


« Antwort #2 am: 30. August 2005, 20:04:29 »

Hallo Liko
Im Chat hatte ich dir ja schon kurz auf deine Frage geantwortet.
Hier nun nochmal.
Es ist ihr KFZ-Brief. Also hat er kein Recht ihn zu behalten. Erst Recht nicht mit der Begründung, damit er sie zum gemeinsamen Gespräch zwingen kann.
Hätte sie noch gleichwertiges Eigentum von ihm und er würde sagen ok, bring mir mein Eigentum und ich händige dir umgehend deines aus, dann würde man es noch nachvollziehen können. Aber nicht mit dieser Begründung.
Und egal ob sie den Brief zum reparieren braucht oder nicht, sie ist euch darüber keine Rechenschaft schuldig.Sie kann es verkaufen, oder sonstwas. Wie du so treffend schreibst, es gehört ihr.
Im Chat hast Du mir eben gesagt aber sie hat ja das und das gemacht. Das ist genauso unrecht. Aber das kann keine Grundlage sein um ein gemeinsames Gespräch zu suchen.
Nochmal mein Vorschlag von eben. Versucht ihr zu schreiben. Dein Ex soll ihr halt erklären, das es im Sinne der Kinder/Kind ist sich nochmal gemeinsam an einen Tisch zu setzen um gemeinsam zu überlegen wie eine Zukunft aussehen kann, in der vor allen Dingen das Kind nicht zu kurz kommt.
Reagiert sie darauf nicht, dann ist es halt so und ihr müsst versuchen einen Weg über das Jugendamt zum gemeinsamen Gespräch zu finden.
Aber mit dem Brief ist Kinderkacke.
Gruß Alexa
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Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 30. August 2005, 21:25:56 »

Moin,

der Fahrzeugbrief ist eine Besitzurkunde, wie schon oben steht. Wer den Fahrzeugbrief hat, dem gehört das Fahrzeug. Mit allen Konsequenzen.

Liko, ich dachte der Fahrzeugbrief sei beim Umzug verschütt gegangen?

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Liko
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 28


« Antwort #4 am: 30. August 2005, 23:25:13 »

Hallo Deep,

stimmt, wir haben auch nach diesem Brief gesucht, wie die Irren ...und nicht gefunden.
Erst mit der Ansage, dass sich dieser Brief bei bestimmten Unterlagen befanden, haben wir das Ding auch gefunden.

Ich halte ja auch nix von solchen blödsinnigen Geschichten....weil du dies angetan hast, tue ich dir jenes an.......ABER: er hat all ihren Froderungen nachgegeben, alles ausgehändigt, was sie haben wollte und er bein Auszug mitgenommen hatte und sie zurück haben wollte......ich kann ihn auch irgendwie verstehen.

Er hat den Verdacht, dass sie das Auto verkaufen will und von dem Geld, dass sie ja noch hat ein neues kaufen will. Aber auch dass ist jetzt eigetlich egal, weil der Scheidungsantrag gestellt ist und ihr auch zugestellt wurde....also eh alles fixiert ist.

Ich muß mal sehen, ob ich ihn doch noch überreden kann, ihr dieses Mistding auszuhändigen.
Im ersten Augenblick habe ich mich auch tierisch über sie geärgert, aber nachdem ich mich abgeregt habe, sehe ich das auch wieder anders......

Tja und wenn sie ihn tatsächlich angezeigt hat.....?

Manchmal ist man aber auch so geladen.... gun  das man auch Fehler macht.......
Ich war wohl vorhin auch kein guter Berater...... c


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Solstart
Rege dabei
***
Beiträge: 197


« Antwort #5 am: 31. August 2005, 08:37:06 »

Hallo Liko,

gib ihr den Brief. Wenn sie sich an solchen Niggelichkeiten hochhält hat sie wohl noch nix gelernt und es wäre vermessen zu glauben, dass sie sich nur wegen eines KFZ Briefes an einen Tisch setzt.

Mach nen Haken dran.

LG solstart

P.S. oder ist es ein Ferrari??
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Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein
Liko
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 28


« Antwort #6 am: 31. August 2005, 09:07:03 »

Hallo Solstart,

nee, leider ist es kein Ferrari und er ist auch nicht mehr viel wert.....aber darum ging es ja auch gar nicht....

Ist wohl so, dass die Kiste so verfahren ist, dass diese Aktion gestern wirklich für die Füße war.... !

Mein LG schlatet heute informiert heute seinen Anwalt über die Geschichte und ich hoffe, dass ich ihn gestern Abend noch überzeugen konnte, dass er den Brief per Einschreiben mit Rückschein an sie schickt.

Wie schon gesagt, ich kann ihn ja auch verstehen. Er hat bis jetzt immer klein bei gegeben, wenn sie irgend welche Forderungen hatte......sie hat sogar vor einigen Monaten das Kinderwochenende von der Herausgabe eine Koffers abhängig gemacht......
und nun wollte er sich nicht wieder erpressen lassen...hat ja alles keinen Sinn!

Er hat monentan keine Kraft mehr, er hängt ganz schön durch. Darum auch gestern diese Trotzreaktion.

Ich habe oben geschrieben, dass ich ihm geraten habe das Ding zu behalten und ihr eine Kopie zu geben. Das ist so nicht ganz richtig ausgedrückt, ich habe ihm geraten ihr wenigstens eine Kopie des Briefes zu geben, wenn er ihr den Brief wirklich nicht aushändigen will.....

Wie gesagt, war eine selten blöde Aktion ! c





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Aniram
Gast
« Antwort #7 am: 31. August 2005, 10:37:35 »

Hallo Liko !

Also um ehrlich zu sein... es würde auch nichts bringen, wenn er den Fahrzeugbrief
nicht aushändigt.

Bei uns in Österreich nennt man das Ding Typenschein und in diesem ist der Besitzer
des Fahrzeuges eingetragen. Die Ex könnte über den Generalimporteur ein Duplikat
anfordern, nachdem sie eine Vermißtenanzeige bei der Polizei gemacht hat.

Das alles dauert zwar ein wenig, aber wie Du siehst... unterm Strich würde nichts
dabei raus kommen - außer Ärger und das rentiert sich in keinem Fall. Wenn sie in
den Papieren als Besitzer des Wagens eingetragen ist, ist das amtlich und daran ist
nicht zu rütteln.

Gruß

Marina
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Real Melly
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 49


« Antwort #8 am: 01. September 2005, 13:33:37 »

Hi Liko...
ich muß mich Deep Thought´s Beitrag anschließen.
Wer den Fahrzeugbrief besitzt ist Eigentümer des Autos...Demnach "gehört" Deinem LG das Auto.
Aber... Du schriebst ja schon selbst dass die Aktion nicht gerade gut war...find ich auch.
Scheint aber  in dieser Ex-Beziehung die Regel zu sein, dass Druckmittel verwendet werden. Wie kann man denn einen Koffer als Druckmittel für ein KD-WE einsetzen???
Ist ja ne traurige Masche von der Ex.
Verhaltet Euch nicht genauso wie sie. Fahrt nicht auf der gleichen niveaulosen Schiene...
Ich weiß nicht was da sonst noch alles abläuft...
Aber ich würde raten: Gebt ihr diesen Brief mit der BITTE um ein Gespäch zurück. Spricht sie nicht mit Deinem LG...helfen leider auch keine Druckmittel in dieser Form..

Liebe Grüße
Real Melly
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sandgren
Gast
« Antwort #9 am: 01. September 2005, 14:58:34 »

hy zusammen,
dann mache ich mich mal ein bisschen unbeliebt.

es ist eine irrige meinung das der fzg-brief automatisch das eigentum beweist!!
das war vor langer zeit einmal so.

fakt ist das eigentümer derjenige ist der den rechtmässigen erwerb des fahrzeugs belegen kann z.b. durch kaufvertrag!

zum besseren verständnis:
ein auto wird neu gekauft und finanziert.
der fzg-brief bleibt bei der bank die ja nun den eigentumsvorbehalt hat.
das auto wird aber auf den namen des käufers zugelassen.

jetzt kommt die "grauzone" die deutlich macht warum das so ist:
der fzg-halter hat ja die möglichkeit die fzg-papiere beim landratsamt als verloren zu melden und aufzubieten.
daraufhin werden neue fzg-papiere ausgefertigt und dem halter ausgehändigt.
böse buben könnten nun das auto verkaufen ohne es bei der bank abzulösen.
das dieses vorgehen natürlich strafbar ist schreckt nicht alle ab daher wurde auch der fzg-brief als eigentumsnachweis abgeschaft! ;)

oder ein anderes bsp:
mann kauft ein auto und lässt es aus versicherungsgründen auf seine LG zu.
der halter ist ja nun die LG und nicht der mann als eigentümer.
LG verlässt den mann und nimmt fzg-papiere und auto mit.
wer ist nun der eigentümer?
rechtlich der mann da er den erwerb des autos mit dem kaufvertrag belegen kann,die LG muss das auto zurückgeben.

gruss sandgren :cool:

[Editiert am 1/9/2005 von sandgren]
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DieMystiks
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WWW
« Antwort #10 am: 01. September 2005, 15:09:09 »


Hallo zusammen,

muss nun doch auch mal schreiben.

Mei LG hat in der Ehe ein Fahrzeug gekauft. Angezahlt und monatlich abbezahlt, damals insgesamt DM 18000. Die Finanzierung lief über den Trennungszeitpunkt hinaus.

Er hat den Kaufvertrag unterschrieben, der Fahrzeugbrief lag beim Autohaus, wurde auf einen anderen Namen ausgestellt, nämlich dem der Schwiegermutter.

Der Richter hat entschieden: Der Brief läuft auf Schwiegermutter, das Auto gehört Schwiegermutter...feddisch.

Obwohl es sich um einen 6-Sitzer handelte, der Verkäufer des Autohauses als Zeuge benannt wurde und alle mnatlichen Zahlungen nachgewiesen werden konnten, reichten alle Beweise nicht, die der Richter haben wollte.

Nämlich: Dass der 6-Sitzer für Familienzwecke gebraucht wurde. Der Richter glaubte der Ex, daß diese das Auto einzigst und allein dafür nutzte die kranke Schwiegermutter, auf die Brief ausgestellt wurde, zum Arzt zu fahren.

Also: DM 18000,- in den Sand gesetzt und Anwaltskosten am Hals.

Auto gehört dem, der im Brief steht.

Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
sandgren
Gast
« Antwort #11 am: 01. September 2005, 15:14:49 »

hy tina,
da sieht man wieder wie verschiedene richter die gleiche sachlage auslegen!

mir wurde im rahmen meiner scheidung der kaufvertrag um die ohren gehauen!!!

aus privaten gründen wurde das auto auf den namen meiner ex gekauft,von mir nachweislich bezahlt und auf meinen namen zugelassen.

interessierte den richter wenig,als eigentumsnachweis zählte nur der kaufvertrag. mad

gruss sandgren,der seither alte gebrauchte fährt :cool:
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Torx
† 18.01.2006
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« Antwort #12 am: 01. September 2005, 15:14:57 »

Zitat

  sandgren schrieb:

... fakt ist das eigentümer derjenige ist der den rechtmässigen erwerb des fahrzeugs belegen kann z.b. durch kaufvertrag ...



Korrekt. Eigentümer und Halter sind verschiedene Schuhe.

_____
Torx
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DieMystiks
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« Antwort #13 am: 01. September 2005, 15:43:26 »


Hallo Sandgren,


genau so sieht es auch. Auch hier kommt es auf den Richter an.

Unser RAin hatte kurz vorher ein ähnliches Verfahren, anderer Richter. Dort viel die Entscheidung anders aus.

Da müssen wir wohl mit leben, wohl oder übel  Traurig

Gruß
Tina
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Liko
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« Antwort #14 am: 02. September 2005, 09:58:53 »

Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Also. bis jetzt ist folgendes passiert.....

Den Fzg.-Brief hat mein LG noch immer (auf Anraten seines Anwaltes). Die Anwältin der Gegenseite hat an seinen Anwalt ein Fax geschickt, mit einer Frist von 14 Tagen, um den Brief an die Ex zu übergeben. Soll sie auch kriegen.....

Es ging meinem LG ja auch gar nicht darum, dass er den Eigentumsanspruch auf das Auto erheben wollte, es ging einzig darum, dass er immer erpresst wird und nachgibt und genau das wolle er dieses Mal nicht....

So, nun steht heute das Kinderwochenende an.....und ich befürchte, dass sie die Kinder wieder einbehält.....ankündigung am Telefon: Die Große ist heute zum Geburtstag und die Kleine will nicht zum Papa....angeblich kann er sie heute Abend abholen.....Ich hoffe, dass das auch so klappt.

Das hat diese blöde Aktion nun eingebracht, dass es im schlimmsten Fall wie zu Lasten der Kinder geht...... c

Wie sagt mann:        Kleine Ursache, große Wirkung !

Vielleich drückt uns nach diese blöden Aktion doch noch jemand die Daumen, dass das Kinderwochenende stattfindet.........


Liko

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Aniram
Gast
« Antwort #15 am: 02. September 2005, 11:34:45 »

Hallo Liko !

Also mich würde echt interessieren, was sich der Anwalt Deines
Lebensgefährten von diesem Rat versprochen hat. Mir fällt da
absolut nichts ein.
 
Zitat
Es ging meinem LG ja auch gar nicht darum, dass er den Eigentumsanspruch auf das Auto erheben wollte,

Das könnte er damit auch gar nicht. Eigentümer ist und bleibt der, der in den
Fahrzeugpapieren als Halter eingetragen ist.

Es kommt schon klar heraus, daß das Ganze mehr eine Verzweiflungstat
war, aber so kommt ihr nicht weiter. Ich würde ihr die Papier umgehend
zukommen lassen, unter Umständen noch mit einer Entschuldigung.
Damit würde er auch eine gewisse Größe beweisen.

Ihr müßt Euch nicht auf das gleiche niedrige Niveau der Ex begeben.
Versucht wenn das möglich ist, ein vernünftiges Gespräch mit der KM
zu führen. Auch sie sollte einsehen (hoff ich zumindest) das Erpressung
nicht die richtige Methode ist, besonders dann nicht, wenn sie auf dem
Rücken der Kinder ausgetragen wird. Wenn alle Stricke reissen, dann
könnt ihr das nur über einen Anwalt klären lassen. Ob der, den ihr
jetzt habt allerdings der Richtige ist, wage ich nach den Ratschlag zu
bezweifeln.

LG Marina

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Xe
_vj
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #16 am: 02. September 2005, 12:23:17 »

Zitat

Das könnte er damit auch gar nicht. Eigentümer ist und bleibt der, der in den
Fahrzeugpapieren als Halter eingetragen ist.


Moin Aniram,

in DE ist es etwas anderes: wir haben hier in AT Typenscheine, in DE hat man einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein
(- Brief = Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, wird vom Hersteller ausgestellt und besagt, dieses Fahrzeug ist in DE überhaupt zulassbar; außerdem ist der Eigentümer drin eingetragen, denn der muß nicht der Halter sein,
- Fahrzeugschein: wird mit den Kennzeichen zusammen vom jeweiligen Landkreis ausgestellt und ist sowohl Halter- als auch Versicherungsnachweis).

Mit den hierzulande üblichen Typenscheinen hat das nicht viel zu tun.

Zitat

Also mich würde echt interessieren, was sich der Anwalt Deines
Lebensgefährten von diesem Rat versprochen hat. Mir fällt da
absolut nichts ein.


Mich allerdings auch.

Ich würde den Brief per Quittung übergeben oder aber unter Zeugen per Einschreiben hinschicken (der Einschreiberückschein besagt ja nur, daß der Brief angenommen wurde, aber nichts über den Inhalt). Zumindest ist dann an dieser Baustelle Ruhe.

Gruß, Xe
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Aniram
Gast
« Antwort #17 am: 02. September 2005, 13:18:07 »

Dankeschön Xe :-)

es ist unglaublich. Da liegen zwei deutschsprachige Länder nebeneinander
und doch ist vieles so unterschiedlich. Abgesehen davon, bin ich davon
ausgegangen, daß das allgemein gültliche Regelungen sind.

Entschuldige also bitte Liko, ich wollte Dich nicht falsch informieren.

Gruß

Marina
(die sich bald nix mehr sagen traut)
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Xe
_vj
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« Antwort #18 am: 02. September 2005, 13:24:35 »

Moin Aniram,

och, ich muß sagen, daß Österreich doch ähnlicher zu Deutschland ist als Großbritannien... insbesondere was das Essen angeht.

Gruß, Xe
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Liko
Schon was gesagt
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Beiträge: 28


« Antwort #19 am: 02. September 2005, 13:34:21 »

So, Glück gehabt, die Kleine kann mein LG gleich vom KG abholen - GOTT SEI DANK !

Ich wollte hier auch keine Diskussion um Eigentumsverhältnisse lostreten!
Was der Anwalt sich genau davon versprochen hat, weiß ich auch nicht !
Fakt ist, dass der Anwalt ihrer Anwältin den Brief zuschickt. Leider kann ich meinen LG nicht davon überzeugen, einen Brief zu schreiben. Schade, aber er will einfach nicht.

Ich kann mir nur so einen Reim darauf machen, dass er Anwalt, genau wie mein LG
auf die Signalwirkung gesetzt haben, nämlich dass Erpressung nicht mehr zieht!

Diese Drohung mit der Anzeige war halt der Auslöser der Wut !
Um ihre Aussage..."wenn das Dein Arebitgeber erfährt, da war es das mit deiner Karriere",
da ist ihm wirklich der Faden gerissen....

Nein, auf das Niveau der Ex werden wir uns nicht hinab lassen.

Ich bin nur heilfroh, dass die Mäuse heute kommen und es darum kein Theater gibt.

Sie bekommt den Brief und dann ist Ruhe ! (erst mal)


Schönes Wochenende

Liko

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Elternteil_m
_Elternteil_m
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 874



« Antwort #20 am: 03. September 2005, 09:22:28 »

Der Anwalt verspricht sich davon Umsatz.
Der hat doch keine Interesse an persönlichen emotionalen Zielen von Mandanten und läßt sich davorspannen.

Gebt den Fz-Brief raus und kümert Euch um die Kids !

Alberne unerwachsene Diskussion, die offensichtlich nur andere beschäftigt, und auch noch dritte Rechtsanwälte daran Geld verdienen läßt.  c

Wieviel Tage im Freizeitpark mit Kid hättet ihr für die Anwaltskosten denn erhalten ?  men_ani
 

 
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Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
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