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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:36:14 *
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Autor Thema: Trennung von Frau....  (Gelesen 1635 mal)
Sumpfbulle
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« am: 23. August 2005, 15:11:05 »

Hallo Leute,

seit einiger Zeit schau ich hin und wieder mal auf dieser wirklich informativen Seite rein......weil ich schon lange befuerchtet habe, was nun eingetreten ist.

Zunaechst moechte ich mich dafuer entschuldigen, dass ich keine Umlaute benutze, aber ich verfuege derzeit nur ueber einen Laptop mit englisch/amerikanischer Tastatur.

Doch nun zu meinen Problemen:

Ich bin seit 14 Jahren mit meiner Frau verheiratet und wir haben eine fast 16-jaehrige Tochter. Da meine Frau alkoholkrank ist und es in unserer Ehe nun schon seit einiger Zeit heftig krieselt, habe ich mich im Juni de facto von meiner Frau und zunaechst auch von unserer Tochter getrennt. Im Oktober werde ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung beziehen, da es mich beruflich hierhin verschlagen hat. Meine Frau wohnt derzeit noch in der "gemeinsamen ehelichen" Wohnung in Hessen. Die Tochter lebt momentan noch bei ihr. Wenn ich meine Wohnung hier in MV bezogen habe, werde ich die Tochter zu mir nehmen, da sie unbedingt aus diesem Teufelskreis raus muss.

Soweit zu meinen Absichten.

Die Trennung von meiner Frau wurde mir durch eine neue "alte" Bekanntschaft ziemlich erleichter. Will heissen, ich habe zwischenzeitlich ein Verhaeltnis mit einer alten Bekannten angefangen. Da ich sexuell mit meiner Frau schon seit fast einem Jahr keinen Kontakt mehr hatte, viel mir dieser Schritt auch nicht schwer.

Meine Frau unterhielt seit fast einem Jahr mehrere Verhaeltnisse oder One-Night-Stands. Diese "Untreue" gab fuer mich den letztlichen Ausschlag, mich von meiner Frau zu trennen.

Schon vor unserer Ehe hat meine Frau ihren Job aufgegeben und war arbeitslos. Als dann die Tochter geboren wurde, war sie staendig fuer das Kind da, da ich im Schichtdienst taetig war. Sie war waehrend unserer Ehe auch nie berufstaetig.

Somit ist der Versorgungsausgleich auch irgendwo gerechtfertigt und um den mag ich mich auch nicht druecken wollen. Schliesslich gab es ja auch einmal glueckliche und gute Zeiten.

Aber wie sieht es nun mit dem Unterhalt aus? Meine Frau verfuegt ueber ca. 60.000 Euro Eigenkapital (geerbt) wohingegen ich selber eher verschuldet bin. Wir habe einen gemeinsamen Kredit laufen, der in 2 Jahren abbezahlt waere. Da ich der Alleinverdiener bin, werde ich wohl dafuer auch alleine weiter aufkommen muessen. Ist ja auch soweit in Ordnung. Nun kommt aber meine bessere Haelfte auf die Idee, von mireine finanziele Unterstuetzung zu fordern. Ich verdiene zwar nicht schlecht, aber unsere gemeinsamen Ansprueche waren auch nicht uebel. Aber ich kann mich auch nicht an den Gedanken gewoehnen, Madame noch auf lange Sicht finanziell unterstuetzen zu muessen. Ich will mich eigentlich nicht um den Haushalt streiten, wenn sie meint etwas beanspruchen zu wollen, dann soll sie das haben, das ist alles ersetzbar. Mich stoert eigentlich nur der finanzielle Anspruch. Ich habe ihren Alkoholkonsum lange genug finanziert und nachdem sie nun auch noch eine Entgiftung abgebrochen hat, da sehe ich es einfach nicht ein, ihre Trinkerei weiter zu finanzieren. Gibt es da irgend eine Moeglichkeit, dass sie ihr geerbtes Geld zunaechst aufbringen muss? Im Scheidungsverfahren moechte ich keine Ansprueche auf dieses Geld geltend machen, da es ja wohl eh nicht in den ehelichen Zugewinn faellt. Aber ich kann es einfach nicht verstehen, warum ich sie trotz ihres Vermoegens noch finanziell unterstuetzen soll.

Und wie sieht es eigentlich mit meiner Tochter aus? Wenn ich sie im Oktober einfach zu mir hole, was kann sie dagegen noch unternehmen, worauf sollte ich gefasst sein? Meine Tochter will ja auch freiwillig zu mir und wartet mitlerweile auch sehr auf den Tag X. Jetzt in den Ferien war ich mit ihr und meiner Freundin fast ununterbrochen zusammen und auch momentan lebt meine Tochter bei meiner (berufstaetigen) Freundin. Leider beginnen aber naechste Woche wieder die Schulen in Hessen und sie wird dann wohl wieder fuer ca. 6 Wochen bei ihrer Mutter leben muessen, da ich beruflich in MV taetig bin. Wenn sie hier in MV lebt, dann werden wir wohl auch erst einmal eine Kur fuer sie beantragen, damit sie wieder lernt, dass es noch andere als Alkoholiker gibt.

Dass ihre Mutter weiss, wo sich unsere Tochter aufhaelt ist selbstverstaendlich, wir machen da kein Geheimnis raus und meine Frau erweckt im Moment zu mindest den Eindruck, dass sie es auch gerne hat, dass unsere Tochter bei mir/ meiner Freundin weilt. Nur hin und wieder kommen so Anwandlungen, dass sie sie unbedingt mal wieder sehen will.

Nach der Trennung wird meine Frau ja wohl noch ein Umgangsrecht haben, das will ich ihr auch nicht streitig machen. In einem Scheidungsverfahren werde ich aber (aus jetziger Sicht) das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Geht das so ohne weiteres? Ich m eine, da sollte doch auch der Umstand der abgebrochenen Entgiftung in Betracht gezogen werden.

Tja.....und dann noch die duemmste aller Fragen: Ist die Hinzuziehung eines Anwaltes bereist in diesem Stadium notwendig/sinnvoll? Ich meine (nichts gegen Anwaelte), ich habe keine Lust einen Anwalt unnoetig zu bereichern.

Ich bin also wirklich fuer jeden Tip dankbar.
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DeepThought
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« Antwort #1 am: 23. August 2005, 15:58:28 »

Moin,

eingangs die Frage, wo du derzeit wohnst und ob dort Platz für deine Tochter ist. Du kannst nicht auf der einen Seite deine Tochter zur KM zurück schicken und ein paar Wochen später das ASR einfordern, weil sie alkoholkrank ist. Entweder sie ist fähig, das Kind zu erziehen oder nicht. Aber ein "jetzt ja, weil's begquem ist und später nein" gibt es nicht! Mal so gefragt: Wie kannst du das mit deinem Gewissen vereinbaren?

Kannst du die Seitensprünge deiner Ex beweisen? Gibt es Zeugen? Es wäre mit sehr viel Aufwand möglich, dass ihr diese als Tatbestand zur Unterhaltsverwirkung ausgelegt werden könnten. Zwar ist das Schuldprinzip seit 1977 abgeschafft, doch es gibt hin und wieder diese Urteile.

Das Eigenkapital deiner Ex ist nicht aufzubrauchen für die Bestreitung des Lebensunterhaltes. Lediglich die Zinsen wären anrechenbares Einkommen. Allerdings wird der Staat im Rahmen der kommenden Verfahren etwas davon abzwacken statt ihr PKH zu gewähren.

Auch sehe ich nicht die Notwendigkeit, dass du eheprägende Schulden alleine bezahlst, so die Ex dafür mit im Boot ist und über Mittel verfügt.

Deine Tochter ist 16 und hat somit fast uneingeschränkt die Möglichkeit, ihren Wohnort zu wählen.  Trotzdessen kann es noch eine wilde Klopperei um das Kind geben. Für die KM bedeutet das Kind schlicht Geld, das sie, so deine Erzählungen zutreffen, in ihre ganz eigene Wäjrung umsetzt. Lebt das Kind bei dir, ist sie zu Unterhalt verpflichtet. Leistet sie keinen KU, so wird der Regelbetrag von deinem Einkommen abgezogen (du leistet nämlich Natural- und Barunterhalt) und erst dann würde weiter geguckt werden, ob für die Ex noch was übrig bleibt.

Deine Ex kann mit Antrag auf Erlass einer EA zwecks vorläufiger Übertragung des ABR deine Pläne vereiteln. Ich meine, du müsstest heute genau damit reagieren und deine Tochter bleibt bei dir und fertig. Sie ist 16 Jahre als und wird hoffentlich in der Lage sein, ihren Willen glaubhaft darstellen zu können.

Ob es pfiffig ist, das ASR anl. der Scheidung zu beantragen lasse ich bewusst offen. Bis es soweit ist, passiert noch so viel....

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sumpfbulle
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« Antwort #2 am: 23. August 2005, 18:15:00 »

Zitat
Moin,

eingangs die Frage, wo du derzeit wohnst und ob dort Platz für deine Tochter ist. Du kannst nicht auf der einen Seite deine Tochter zur KM zurück schicken und ein paar Wochen später das ASR einfordern, weil sie alkoholkrank ist. Entweder sie ist fähig, das Kind zu erziehen oder nicht. Aber ein "jetzt ja, weil's begquem ist und später nein" gibt es nicht! Mal so gefragt: Wie kannst du das mit deinem Gewissen vereinbaren?
l....

DeepThought


Mit meinem Gewissen ist das absolut nicht zu vereinbaren. Dies mal eben vorab.

Im Moment lebe ich "auf Firmenkosten" in Hotels (wenigstens in der Woche) und am Wochenende eben bei meiner Freundin.
Die Faehigkeit, ein Kind zu erziehen, spreche ich meiner Frau nach wie vor ab. Ich weiss auch, dass unsere Tochter "fuer sich selbst sorgt" wenn sie bei ihrer Mutter ist. Das sieht de fecto so aus, dass unsere Tochter dort lediglich wohnt, sich aber sonst (Essen und Kleidung) selbst versorgt......zu mindest ueber 80% der Zeit.

Ich habe auch schon ueberlegt, die Tochter jetzt zu mir zu nehmen, aber da ich oefter mal auf Dienstreisen - auch im Ausland - bin und diese eigentlich nicht vorausplanbar sind wuerde dies bedeuten, dass Situationen entstehen, in denen unsere Tochter hier absolut unbeaufsichtigt waere.......und das halte ich fuer schlimmer als sie bei der KM voruebergehend zu belassen.
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AJA
Frischling

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« Antwort #3 am: 23. August 2005, 20:38:44 »

 
Zitat
Ich habe auch schon ueberlegt, die Tochter jetzt zu mir zu nehmen, aber da ich oefter mal auf Dienstreisen - auch im Ausland - bin und diese eigentlich nicht vorausplanbar sind wuerde dies bedeuten, dass Situationen entstehen, in denen unsere Tochter hier absolut unbeaufsichtigt waere.......und das halte ich fuer schlimmer als sie bei der KM voruebergehend zu belassen.


Davon abgesehen, dass du dir in ein paar Wochen (oder wann meinst du ist der "richtige" Zeitpunkt?) die Frage gefallen lassen musst, warum du deine Tochter bei der Mutter gelassen hast, wo es doch so schlimm ist, dass sie eigentlich im Grunde gar nicht da sein dürfte - hat DeepThought ja schon geschrieben, das glaubt dir keiner mehr - ist sie in einem Alter, genug Vernunft vorausgesetzt, in dem sie durchaus schon auch mal ein paar Tage allein überleben kann. Sie scheint es ja deiner Beschreibung nach ohnehin gewöhnt zu sein, allein für sich zu sorgen. Und dann - meine Meinung - lieber allein in einem geordneten Haushalt, als mit der Zusatzbelastung einer alkoholkranken Mutter  c .

Nachbarn gibt es überall, sie wird wohl auch irgendeine Freundin haben, bei der sie im Notfall unterkriechen kann, Möglichkeiten sollte es geben.

Gruß AJA

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Sumpfbulle
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« Antwort #4 am: 14. April 2006, 16:49:06 »

So, nun ist einige Zeit ins Land gegangen und ich habe über viele Dinge nachdenken müssen, an die ich früher im Traum nicht gedacht hätte.

Ich habe im September endlich meine Tochter zu mir holen können und auch müssen, da sich ihre Mutter absolut nicht mehr um sie gekümmert hat. Zum Glück verstehen sich meine Lebensgefährtin und meine Tochter relativ gut, so dass auch meine Dienstreisen kein Problem darstellen.

Nun hat zwischenzeitlich meine (Noch-)Frau mich auf Unterhalt verklagt. Glücklicherweise konnte ich aber mit Hilfe meines Anwaltes den Richter davon überzeugen, dass ihr Fehlverhalten derart schwerwiegend ist, dass sie die Unterhaltsansprüche verwirkt hat. Diese doch recht erfreuliche Nachricht kam direkt nach Weihnachten.......und ich müsste lügen, wenn ich nicht zugeben würde, einen Freudentanz aufgeführt zu haben.

So wie es mir mein Anwalt erklärt hat, werde ich wohl auch keinen nachehelichen Unterhalt zahlen müssen, da dieser wohl noch schwerer zu erhalten ist als ehelicher Unterhalt.

Somit wäre ich meine finanziellen Probleme auch los. Durch die Auflösung zweier Lebensversicherungen, die mal meine Altersversorgung sein sollten, habe ich auch die ehelichen Schulden alleine begleichen können. Und es ist ein wunderbares Gefühl, wenn man am 20. eines Monats auf den Kontoauszug schaut und dort noch immer schwarze Zahlen stehen......sowas kannte ich in meiner Ehe überhaupt nicht.

Mittlerweile sehe ich der Zukunft wieder ein wenig optimistischer entgegen. Zwar wird mit der Scheidung noch einmal eine nicht gerade unerhebliche finanzielle Belastung auf mich zukommen, aber auch dies lässt sich ja meistern.

Und danach fängt hoffentlich wieder das Leben an.....
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« Antwort #5 am: 14. April 2006, 17:05:05 »

Hi Sumpfbulle,

nachdem rechtskräftige Urteile wegen Unterhaltsverwirkung etwa so selten sind wie Schneestürme im Juni, wäre es für manche vatersein.de-Mitglieder sicher hilfreich, wenn Du das Urteil im Wortlaut hier posten könntest (natürlich mit unkenntlich gemachten Namen). Das könnte den einen oder anderen ermutigen, eine ähnliche gerichtliche Entscheidung für seinen eigenen Fall zu erwirken - und der einen oder anderen unterhaltsbegehrenden Ex-Frau vielleicht ein paar Grenzen aufzeigen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
(der nachehelichen Unterhalt im Zeitalter von Emanzipation und Gleichberechtigung sowieso für ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert hält)
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« Antwort #6 am: 18. April 2006, 07:10:25 »

Nun denn, wenn das wirklich so selten ist (ja,  ich kenne wirklich keinen anderen ähnlich gelagerten Fall).....

 http://foto.arcor-online.net/palb/alben/80/1725980/1024_6431366165313563.jpg
 http://foto.arcor-online.net/palb/alben/80/1725980/1024_6230366465393763.jpg
 http://foto.arcor-online.net/palb/alben/80/1725980/1024_3261666433663433.jpg

Es tut mir leid, aber zum abtippen war ich einfach zu faul.......

Ich hoffe, es hilft einigen hier weiter und macht euch Mut, auch einmal einen unpopulären Vorschlag zu machen und den dann durchzuziehen....es geht hier ja schließlich um jede Menge Geld....
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« Antwort #7 am: 18. April 2006, 09:35:50 »

Moin,

das ist kein Urteil, sondern nur die Versagung der PKH. Der Krieg ist damit nicht gewonnen, nur eine Schalcht ... um es einmal salopp zu formulieren.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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« Antwort #8 am: 18. April 2006, 09:54:02 »

Zitat
das ist kein Urteil, sondern nur die Versagung der PKH. Der Krieg ist damit nicht gewonnen, nur eine Schalcht ... um es einmal salopp zu formulieren.



... aber es macht hoffnung
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wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)
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« Antwort #9 am: 18. April 2006, 11:19:49 »

Hi @ll
Zitat
... aber es macht hoffnung

die macht es insofern, als das Gericht in seiner Begründung, warum hier keine Bedürftigkeit vorliegt, viel weiter ausgeholt hat als für die blosse Verneinung der PKH erforderlich gewesen wäre.

Das hindert die Dame natürlich nicht daran, jetzt irgendwo ein bisschen Geld zu finden, um ihren "Anspruch" eben ohne PKH durchzusetzen. Allerdings lässt sich dann die bereits vorliegende Begründung eines Familienrichters (ich gehe mal davon aus: Sogar vom gleichen Gericht, das über den Unterhalt zu befinden hätte) mit Sicherheit dafür verwenden, die Kiste als "bereits verhandelt" darzustellen nach dem Motto "Richter B wird jetzt doch nichts anderes sagen wollen als Richter A".

Insofern ist diese Begründung tatsächlich ein Etappensieg - aber tatsächlich noch nicht das Ende des Krieges.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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« Antwort #10 am: 18. April 2006, 12:53:55 »

Dass hiermit nur ein Etappensieg errungen ist, ist mir auch schon klar. Aber da ja bekanntlich nachehelicher Unterhalt schwerer durchzusetzen ist als ehelicher, ist hier ein wichtiger Etappensieg errungen worden.

Ich bin gerne bereit, wenn ich denn mal wieder zu Hause weile, die Unterlagen noch einmal zu durchforsten, aber die Versagung des Unterhaltes ist eine eindeutige Sache.......möglich, dass ich nur die falschen Dokumente hochgeladen habe. Also nochbitte ca. 10 Tage Geduld......
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« Antwort #11 am: 18. April 2006, 14:23:43 »

Moin Sumpfbulle,

ich glaube, wir reden hier ein bisschen aneinander vorbei: Das von Dir gepostete Urteil sagt nicht, dass der Unterhalt Deiner Frau verwirkt ist; es sagt lediglich, dass eine Unterhaltsklage unter den gegebenen Umständen wenig Aussicht auf Erfolg hätte und sie deshalb keine Prozesskostenhilfe bekommt. Der Vorteil für Dich besteht in der ausführlichen Begründung der Versagung der PKH. Wenn Deine Ex einen vernünftigen Anwalt hat, wird er ihr aufgrund dieser Begründung die Erfolgsaussichten einer Unterhaltsklage als nicht besonders gross darstellen.

Vielleicht hat sie aber keinen vernünftigen Anwalt. Oder einen besonders gerissenen. Theoretisch kann sie das Verfahren jedenfalls trotzdem durchziehen, eben auf eigene Kosten. Und theoretisch kann ein anderer Richter dann ganz andere Massstäbe anlegen; insbesondere den Verwirkungstatbestand als nicht gegeben ansehen. Beispielsweise mit der Begründung, dass Deine Ex alkoholkrank ist und Du im Rahmen der nachehelichen Solidarität verpflichtet wärest, sie mit Unterhalt zu unterstützen.

Urteile muss man genau lesen - Du hast mit diesem Schriftstück jedenfalls noch nichts in der Hand, was Dich endgültig von Unterhaltszahlungen befreit. Deshalb: Etappensieg ja - aber der Krieg ist noch nicht zu Ende.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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« Antwort #12 am: 27. April 2006, 07:45:18 »

Ja, stimmt schon......das ist nur ein Etappensieg. Aber ein wichtiger.

Der Richter hat mit diesem Beschluss ja nun einerseits ihr die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und andererseits gleichzeitig hat er die einstweilige Anordnung abgeschmettert.

Beides ist nun damit begründet, dass sie zum einen durch ihr Verhalten hätte Vorsorge treffen müssen und andererseits sieht der Richter die Unterhaltsansprüche als verwirkt an.

Letzteres ist für mich die ausschlaggebende Passage. Ich glaube schon, dass sich dieser Argumentation (und den vorgelegten Beweisen) jeder andere Richter / jede andere Richterin anschließen wird.

Bisher hat meine vormal bessere Hälfte keine weiteren Anstrengungen unternommen, von mir Unterhalt zu erhalten.

Und so gehe ich davon aus, dass im Scheidungsverfahren eine doch sehr ähnliche Rechtsauffassung zum Tragen kommt.......hoffentlich!

Und einen kleinen Seitenhieb an brille kann ich mir nun nicht verkneifen:
 Urteile muss man genau lesen - Du hast mit diesem Schriftstück jedenfalls noch nichts in der Hand, was Dich endgültig von Unterhaltszahlungen befreit.

..."Aufgrund des Verhaltens der Klägerin geht das Gericht davon aus, dass ihre Unterhaltsansprüche gemäß § 1361 in Verbindung mit 1579 BGB verwirkt sind"...


Bist du wirklich noch dieser Meinung?

 
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« Antwort #13 am: 27. April 2006, 08:07:58 »

Hallo Sumpfbulle,

ich denke die PKH-Abweisung liest sich fast wie ein Urteil. Ich würde daraufhin an der Stelle Deiner Frau nicht mehr klagen. Vielleicht tut sie es ja doch, dann kann wird sich die Urteilsbegründung ähnlich wie die PKH-Ablehnung lesen.

Die PKH Ablehnung ist nun schon 4 Monate alt. Und wenn bis jetzt nicht geklagt wurde, glaube ich nicht, dass da noch etwas kommt. Aber ganz ausschließen kann man es natürlich nicht.

Gruß

Martin
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« Antwort #14 am: 25. August 2006, 14:46:09 »

Mal wieder ein kleines Update;

In der Zwischenzeit hat sich eigentlich nicht viel getan, es gab nur die üblichen Plänkeleien.

Vorgestern habe ich die Ladung zum Termin bekommen......findet direkt an meinem Geburtstag statt. Ich hoffe mal, das wird keine böse Überraschung. Irgendwie ist es doch schon ein merkwürdiges Gefühl, aber da muß ich nun durch.

Mein Anwalt meint, ich bräuchte mir keine Sorgen machen, er hätte bezüglich meiner Forderungen von der Gegenseite (wie sich das anhört...) Bescheid bekommen und würde mir das wohl nächste Woche zustellen.

Bin mal gespannt, was sich da ergibt.

Bis demnächst
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Sumpfbulle
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« Antwort #15 am: 30. September 2006, 22:27:15 »

So, es ist vollbracht.......Gestern war Termin und ich bin nun endlich geschieden.

Meine Ex hat sogar auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig werden konnte....

Unterhalt gibts auch keinen.......nur den Rentenausgleich..........

Das war ein schönes Geburtstagsgeschenk ! men_ani
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