Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:34:04 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Scheidungsantrag ...ab wann möglich???  (Gelesen 736 mal)
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« am: 11. August 2005, 16:00:47 »

Hallo,

ich bins mal wieder ;) folgendende Fragen beschäftigen mich:

Ich bin seit 03.01.2005 offiziell getrennt lebend. Kindsunterhalt ist geklärt(2 Kinder)...über TU wird noch gestritten.

Jetzt meine Frage, ab wann kann ich den Scheidungsantrag einreichen? Ich weiß das man 365 Tage getrennt sein muß...aber die Behörden haben doch in der Regel auch Wartezeit oder?

Müssen alle Punkte wie EU geklärt seien usw.Huch

Ich habe gehört, das es nicht gut ist...wenn man 10 Jahre verh. war...und ich habe gerade meinen 9. Hochzeitstag hinter mir... oder ist das Quatsch???

Ich bedanke mich für Eure Mühe
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Melly
Gast
« Antwort #1 am: 11. August 2005, 16:18:40 »

Man kann den Antrag ca 6 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres stellen. Geklärt muß noch nicht alles sein, wäre aber sinnvoller.
Es spielt keine Rolle wie lange man verheiratet war, läuft bei jedem so ab.

Gruß
Melly
Gespeichert
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #2 am: 11. August 2005, 16:22:53 »

Hallo Melly,

das mit 10 Jahren..das dieses neg. Ausfallen könnte (Unterhaltslänge usw.) ist also Quatsch???


Danke
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Melly
Gast
« Antwort #3 am: 11. August 2005, 16:57:05 »

Ich meine damit, daß es deswegen keine Sonderregelungen bezüglich Antrags gibt.
Klar sollte sein, daß eine Ehe von 10 Jahren nicht mehr unter Kurzzeitehen läuft.
Auch bei Kurzzeitehen muß der Ex-Mann kräftig Unterhalt an die Frau abdrücken, wenn Kinder da sind.
Also bei Dir sind Kinder da, also nen Freifahrtschein für Unterhalt auf Lebenszeit, wenns wirklich blöd kommt.
Gruß
Melly
Gespeichert
Schmusepapa
Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #4 am: 11. August 2005, 21:54:29 »

Den Scheidungsantrag kannst du stellen wann du willst. Solltest Du noch nicht ein Jahr getrennt leben, besteht aber die große Gefahr, dass der Antrag abgewiesen wird (Grund: Antrag "zur Unzeit", also zu früh gestellt). Vor Ablauf des Trennungsjahres gibt es nur eine Härtefallscheidung, und da muss etwas wirklich Schwerwiegendes vorliegen (z.B. Gewalttätigkeiten) und das muss auch gerichtlich beweisbar sein.
Je nach Gericht ist die Bearbeitungszeit eines Scheidungsantrages unterschiedlich. In meinem Fall hat das Gericht den ersten Verhandlungstermin 5 Monate nach Eingang des Scheidungsantrages festgelegt. Nach Angaben meines Anwaltes ist das nicht ungewöhnlich. Je später du den Antrag stellst umso mehr Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) musst du an deine "Ex" abgeben.
Mein Tipp: Versuche alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Trennung Hausrat etc.) bis zum Scheidungstermin zu regeln - ohne Gerichtsprozesse, falls möglich. Dann steht einer Scheidung nach einem Jahr Trennung nichts mehr im Weg. Ich warte jetzt schon 1,5 Jahre darauf dass das Scheidungsverfahren abgeschlossen wird. Bei mir ist ein endgültiger Scheidungstermin noch offen. Ich rechne mit 0,5 - 1 Jahr, bis alles endlich "offiziell" abgeschlossen ist.

Gruß

Martin
Gespeichert
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #5 am: 12. August 2005, 08:30:52 »

Oh man....und ich hatte die Hoffnung genau nach 365 Tagen "frei" zu sein.... Schockiert
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Mascha
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 71


« Antwort #6 am: 12. August 2005, 09:08:08 »

Hallo allerseits,
 
Zitat
Oh man....und ich hatte die Hoffnung genau nach 365 Tagen "frei" zu sein....


Bevor ich mit diesem ganzen Trennungs- und Scheidungsthema in Berührung kam hatte ich ähnliche Vorstellungen, wie du.
Durch meinen LG bin ich nach und nach mehr in diese Thematik reingerutscht und bei etlichem war ich schon sehr betroffen.
So auch dabei, dass eine scheidung sich unter umständen extrem lang hinziehen kann.
Und das selbst, wenn man sich einig ist (was ja schon sehr viel bedeutet und fast eine Ausnahme darstellt) kann der Termin sehr spät zur Scheidung angesetzt sein.

Ach ja......

Liebe Grüße
Mascha
Gespeichert
Chriwi
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 115



« Antwort #7 am: 25. August 2005, 15:19:02 »

Hallo papi74,
da kann ich Schmusepapa nur zustimmen...Du kannst zwar im Dezember/Januar den Antrag stellen, doch dann tritt die BfA in Aktion (Versorgungsausgleich)... und da es für eine Behörde schwer ist, mehr als einen Knopf am PC zu drücken, um eine Datenbankabfrage in Sachen Rentenbeiträge hinzukriegen, dauert das Monate - und bis es dann zum ersten Termin kommt, ist ein halbes Jahr vorbei....

Großartig... aber tröste Dich, ich bin in der gleichen Lage.

Gruß
Chriwi
Gespeichert

Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Behörden, Gerichte (Moderator: Schmusepapa)  |  Thema: Scheidungsantrag ...ab wann möglich???
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team