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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:33:53 *
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Autor Thema: Ab ins Ausland...was kann passieren???  (Gelesen 1999 mal)
papi74
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« am: 10. August 2005, 16:55:45 »

Hallo an alle...


ich habe mal folgende Frage:

Was kann mir passieren wenn ich ins EU-Ausland gehe?

Erklärung:

Habe 2 Kinder für die ich KU zahle. Demnächst rollt ein Prozeß zum Zwecke TU.

Nun habe ich nicht vor Madame irgendwelche kohle zukommen zu lassen und überlege daher nach Irland zu gehen.

Wenn ich weg bin...ohne Prozess kann man dann mir ans Geld? (KU zahle ich nartürlich weiter und Kinderbesuch erfolgt weiterhin).

Hat jemand mit sowas Erfahrung?
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Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #1 am: 10. August 2005, 17:16:30 »

Darf man fragen, wie alt die Kinder sind, wie lange die Ehe gedauert hat und was du derzeit arbeitest?
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Aniram
Gast
« Antwort #2 am: 10. August 2005, 17:42:32 »

Hallo Papi74 !

Aufgrund des Verhaltens Deiner Ex kann ich dein Vorhaben gut nachvollziehen.
Obwohl das alleine nicht der Grund sein sollte.

Außerdem könnte ich mir vorstellen, daß der Arm des Gesetzes gerade innerhalb
des EU-Raumes relativ lang ist und die Vorstellung, daß man Dir, wenn Du die
Kinder besuchst womöglich Schwierigkeiten machen könnte, den finde ich nicht
so prickelnd. Ob das bis hin zu einer Verhaftung gehen könnte, weiss ich nicht.

Und Deine Abwesenheit beim Prozess wird Dich, so glaub ich zumindest, nicht
vor Unterhaltszahlungen schützen.

Dazu kommt... willst Du auf ewig wegbleiben ? Denn, falls sie Unterhaftsvorschuß
bekommt, die Behörden werden es von Dir zurückhaben wollen und die haben
Zeit.

Gruß

Marina
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papi74
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #3 am: 11. August 2005, 08:23:01 »

Hallo,


ich bin noch verheiratet...vor kurzem den 9. Hochzeitstag gehabt...Getrennt lebend bin ich jetzt 8 Monate.

Meine beiden Jungs sind 6 & 8 Jahre alt. Vom Beruf her bin ich Elekro/Energiemeister & techn. Betriebswirt.

Meine Idee ist es eigendlich nach Irland zu wechslen...Verdienstmöglicjkeiten Netto im 5-stelligen Bereich...Das ganze 5-7 Jahre und dann wieder zurück.
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Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
mel
Gast
« Antwort #4 am: 11. August 2005, 16:26:22 »

ich gehe mal davon aus dass das gericht einen unterhaltstitel festlegen wird.

gehst du nach irland um keinen TU zu zahlen wirst du ein problem bekommen.

der titel wird nicht verfliegen sondern du musst zahlen. entweder wird das geld auch in irland gepfändet oder die schuld ( TU ) läuft weiter.

reist du nach deutschland ein kannst du auch mit einem haftbefehl rechnen. dann gehts in den knast.

mit dieser massgabe wirst du dich nicht vor dem unterhalt drücken können.

mel
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Melly
Gast
« Antwort #5 am: 11. August 2005, 16:59:09 »

Ein guter FReund von uns ist nach Frankreich gezogen um Steuern zu sparen.
Er muß aber weiterhin den vollen KU sowie nachehelichen Unterhalt für die Ex abdrücken.
Also davonlaufen is nicht!
Der Unterhalt wird halt dann neu berechnet, da Du dann so schönes Geld verdienst!
Gruß
Melly
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Weisnich
_weisnich
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #6 am: 11. August 2005, 19:49:15 »

Kleiner Tipp: EGBGB lesen und EG-Verordungen 44/2001, 2201/2003. Das desillusioniert.

lg
Michael
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Schmusepapa
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #7 am: 11. August 2005, 22:25:07 »

Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt wirst du wohl zahlen müssen. Wenn du aber ins Ausland ziehst und wesentlich besser verdienst als bisher, kannst du argumentieren, dass du einen Karrieresprung gemacht hast und dein zusätzliches Einkommen nicht als "eheprägend" bewertet wird, d.h. dieses zusätzliche Einkommen wird bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes / nachehelichen Unterhaltes nicht berücksichtigt. Du musst nur aufpassen dass die "Wurzeln" dieses Karrieresprungs nicht schon in der Ehezeit vor der Trennung liegen, sonst wird dein volles Einkommen für die Berechnung des Unterhaltes an deine "Ex" herangezogen.
Ich kenne ein Urteil, wonach von einem Karrieresprung auszugehen ist, wenn das Gehalt um mind. 20 % steigt.
Sei froh wenn du die Möglichkeit hast ein 5-stelliges Nettogehalt zu verdienen. Auch wenn du davon Unterhalt zahlen musst, geht es dir finanziell immer noch besser als mind. 90 % der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Und wenn du wegen Verweigerung des Unterhaltes verurteilt wirst und vorbestraft bist, hilft das weder dir noch deinen Kindern.
Wenn deine Kinder ein gewisses Alter haben, kannst du zudem argumentieren dass sich deine "Ex" zumindest einen Halbtagesjob oder soger einen Vollzeitjob suchen muss. Bemüht sie sich nicht, kann sich das evtl. unterhaltsmindernd auswirken. Aber so etwas gerichtlich durchzusetzen ist schwierig, da die juristischen Mühlen langsam mahlen und zudem entscheidungsschwach sind..

Gruß

Martin
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papi74
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #8 am: 12. August 2005, 08:27:37 »

Hallo an alle,


danke für Eure Antworten...Das ganze war bis dato ein Gedankenspiel auf Grund der Tatsache mit dem angebotenen Job...
Aber ich werde mich dann wohl fürs hier bleiben entscheiden...dann sehe ich meine Zwerge öfters...ich verdiene dann viel viel viel weniger...aber wenigsten...muß ich dann Madame nicht soviel in den Rachen stopfen ;)  ;)  ;)  ;)  ;)  ;)
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Aniram
Gast
« Antwort #9 am: 12. August 2005, 12:56:01 »

Hallo Papi74 !
 
Zitat
Aber ich werde mich dann wohl fürs hier bleiben entscheiden


Also den Gedanken nach Irland würde ich deswegen nicht gleich canceln.

Vielleicht stellt das für Dich eine gute oder vielleicht sogar große berufliche
Chance dar und es wäre falsch, nur aus dem Gedanken heraus, daß die KM
bedauerlicherweise mitnaschen wird können, diese nicht zu nutzen.

Es geht bei dem Ganzen ja auch um Deine höchstpersönliche Zukunft und es
wäre schade, wenn Du die, dir selbst verbauen würdest.

Und wenn der Verdienst wirklich so viel mehr ist, dann ist ein öfterer Heimflug
doch wahrscheinlich möglich.

Es kommt halt wirklich darauf an, welcher der Beweggrund für Dein... ich nenne
es jetzt mal kurzfristiges Auswandern ist. Ging es Dir nur darum, dem Unterhalt
für die Mutter zu entgehen, bringt es nichts. Geht es aber darum, eine berufliche
Chance zu nützen, würde ich das noch nicht abschreiben.

Gruß

Marina
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papi74
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #10 am: 12. August 2005, 13:21:40 »

Hallo Marina,

mein Beweggrund war eigendlich Geld zu machen, damit ich hier in Deutschland...mit dem  **tsts - ID 6** an die Wand komme....

Die Heimreisen wären sicherlich gar kein Problem, aber wenn ich meinen Verdienst offenlegen muß...wenn ich in Irland bin...und dann den EU/TU auf dessen Lohn abführen muß...ne dann bleibt nichts übrig.

In Irland kann mehr sehr gut Geld verdienen, aber man muß auch bedenken das die Lebenshaltungskosten gegenüber Deutschland auf vielen Gebieten das 3 fache betragen.

Meine Auffassung ist weiterhin...EU/TU für Madame kommt nicht in die Tüte...!!!

Naja schauen wir mal :cool:
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Xe
_vj
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #11 am: 12. August 2005, 14:21:26 »

Moin,

ich würde mal bei destatis.de (deutsches statistisches Bundesamt) nach dem Länderindex schauen. Dadurch, daß wir alle zwar den Euro haben, aber trotzdem ein Preis/Leistungsgefälle existiert, gibt es eine Umrechnungstabelle, die die relative Teuerung/Verbilligung im Bezug auf die deutschen Verhältnisse wiedergibt. Das Verhältnis Deutschland -> Österreich ist zum beispiel 1:1,06, was bedeutet, daß die RAin meiner Ex mit der Darlegung, daß mein Selbstbehalt nicht 890 €, sondern 890 € * 1,06 = 943,40 € ist, garnicht glücklich. Es gibt einen Präzedenzfall, den ich im Moment leider nicht wiederfinde; es handelte sich um einen Unterhaltspflichtigen in der Schweiz. Zur Not würde ich auch einen durchfechten, PKH ist ne tolle Sache...

Gruß, Xe


Hinzugefügt: Irland hat einen Index von 1 € : 0,84 €.

[Editiert am 12/8/2005 von Xe]
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