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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:28:47 *
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Autor Thema: Vater kann nicht zahlen...(?)  (Gelesen 1023 mal)
H8System
Frischling

Beiträge: 2


« am: 04. August 2005, 16:50:05 »

Hallo erstmal zusammen, ich bin neu hier und freue mich dieses Forum gefunden zu haben. Mein Situation ist etwas verzwickt.   aber nicht aussichtslos.

Vorab: Ich befinde mich in zweiter Ehe. Zahle für 2 Kinder aus erster Ehe vollen Unterhalt.
Meine jetzige Ehefrau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht. Eines haben wir gemeinsam.
Meine Ex-Ehefrau möchte auch Unterhalt für sich. Wir befinden uns dort zur Zeit in der Situation, dass die Rechtsanwälte dies klären müssen. Meine Rechtsanwälting ist der Meinung es bleibt kein Geld übrig, um meiner Ex Unterhalt zahlen zu können. Soweit...

Das ist auch noch gar nicht das Problem - ich bin sehr zuversichtlich, dass ich keinen Ehegattenunterhalt zahlen muss: Sooo viel verdiene ich nicht und meine Ex lebt seit einem Jahr mit ihrem Freund und den Kindern in einem schönen grossen Haus.

Hier kommt das Problem: Ich reisse mir den Hintern auf um meinen Kindern den Unterhalt zahlen zu können - was ich gerne zahle, da ich meine Kinder sehr liebe und das beste für sie möchte - der **tsts - ID 28** des Kindes meiner jetzigen Frau zahlt aber keinen Unterhalt seinen Sohn!

Sprich: Wir sind über das Jugendamt an ihn getreten, da er keine Lust hat sich mit den Umständen und seinem Kind auseinanderzusetzen - es ist im sehr egal. Er hat jetzt eingereicht, dass er arbeitslos ist und weisst alle Zahlungen zurück.
Das Jugendamt sagt, dass wir da halt Pech hätten! Der Staat möchte für den leiblichen Vater nicht in Vorschuss treten, weil wir verheiratet sind. Wir müssten uns selbst drum kümmern! Ist das so ok? Wie kommen wir an das Geld? Der Kleine braucht auch Essen und Kleidung! Wie gesagt: sooo viel verdiene ich nun auch nicht.

Und was bei der Sache noch unverschämter ist: Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes für meine Ex, werden bei der Berechnung meine 3 leiblichen Kinder berücksichtigt. Das 4te angeheiratete Kind nicht. Begründung: ES IST JA NICHT MEINS! Aber wenn es darum geht es zu versorgen zeigt der Staat auf den Finger auf mich, sagt, dass der **tsts - ID 28** kein Geld hat, und ICH MUSS FÜR DIE VERSORGUNG DA SEIN. Ich mache das gerne - nicht falsch verstehen. Behandele ihn wie mein eigenes Kind. Aber da stimmt doch was nicht! Das Kind wird immer so dargestellt, wie es finanziell für mich am schlechtesten ist.
Es werden uns hier knappe 200 Euro monatlich einfach nicht gezahlt und ich muss zusehen? Das Geld verfällt einfach? Nicht nur dass ich das Geld nicht bekomme - es wird nichtmal berücksichtig bei der Unterhaltsberechnung der Ex, dass ich hier ja staatlich auferlegt Kosten habe. Könnte vor Wut in den Schreibtisch beissen - ich hör jetzt besser auf, sonst reg ich mich zu sehr auf...    mad

Hat jemand Erfahrungen mit sowas oder einen Tipp? Jeder Hinweis ist willkommen!!!!!!!!!
Meine Ehefrau arbeitet nicht....



[Editiert am 4/8/2005 von H8System]
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eskima
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« Antwort #1 am: 04. August 2005, 21:07:18 »

Hallo H8,

ich sehe 2 mögliche Lösungsansätze:

zum ersten könntest du mit deiner Frau darüber nachdenken, ob du ihr Kind adoptieren kannst und willst. Besonders auch unter dem Aspekt, dass leider auch Zweitehen nicht vor dem Scheidungsrichter sicher sind ;-)

Primär würde ich aber versuchen, für das Kind Sozialhilfe zu beantragen. Es gibt schon einige Stiefelternurteile,  nach denen Sozialhilfe für das Stiefkind gezahlt werden muß. Vor allem kannst du ja belegen, dass du nicht zahlungskräftig genug bist, um für dein Stiefkind aufzukommen. Also Antrag stellen beim Sozialamt und auf schriftliche Ablehnung bestehen. Dann in den Widerspruch und Klage.

Wenn du ganz viel Glück hast, dann wird vielleicht sogar Sozialhilfe fürs Stiefkind gewährt. Kommt drauf an, wo du wohnst ;-)

Viel Erfolg!

Gruß

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
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« Antwort #2 am: 04. August 2005, 17:03:37 »

Moin H8,

Zitat
Könnte vor Wut in den Schreibtisch beissen
Das lass mal lieber - die dritten Zähne sind zu teuer  ;)

Bzgl. Unterhaltsvorschus ist es tatsächlich so.
Zitat
UhVorschG § 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfalleistung nach diesem Gesetz
(Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der
ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd
getrennt lebt, und
3. ...
Und an Punkt 2 klemmt es durch die Wiederheirat.

Nun zum Stiefkind.

Deine Frau muss den KV in Verzug setzen. Ihn trifft, wie jeden KU-Pflichtigen, eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ferner muss er sein Einkommen und seine Bemühungen, Einkommen zu erzielen, darlegen.

Ich kann nur empfehlen, dies durch einen RA verfolgen zu lassen.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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Frischling

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« Antwort #3 am: 04. August 2005, 17:21:51 »

Danke für die schnelle (superschnelle) Antwort!  
Es leuchtet mir ja auch durchaus ein, dass ich für den Kleinen mitverantwortlich bin und für seine Wohl (auch finanziell) sorge. Die Hauptfrage, die sich mir stellt ist aber:

Wie kann es sein, dass der Staat mich auf der einen Seite, nach der Eheschliessung, als den für das Wohlergehen des nicht leiblichen Kindes Verantwortlichen sieht, mir diese finanzielle Belastung bei dem Berechenen des Ehegattenunterhaltes aber nicht zugesteht?HuchHuchHuchHuchHuchHuch??

Ich versteh es einfach nicht...  c
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« Antwort #4 am: 04. August 2005, 17:52:00 »

Dass dich dieser Punkt beschäftigt war mir klar. Nur leider habe ich auch keine Antwort, dir bei dir Zufriedenheit aufkeimen ließe.

Der Staat betreibt auf breiter Basis Sozialabbau und zieht sich mehr und mehr aus der Verantwortung.

Und eben dort trifft es dich. Durch die Heirat bist du zur staatliche Entlastungsperson auserkoren worden, was der Staat dir wiederum nicht gegenüber deinen Kindern zugesteht. Frei nach dem Motto: "Das wußte er doch vorher."

Wenn du einen sauguten RA hast, warum boxt du das nicht durch bis zum BVerfG? Da nur Betroffene klagen können, läge es an dir.

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Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #5 am: 05. August 2005, 13:04:57 »

Hi,

Möglichkeit Nr. 3

Den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater durchsetzen und – nach Titulierung -  im Zweifel zwangsvollstrecken.

Gruss
sky

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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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