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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:28:11 *
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Autor Thema: Nachgerichtliche Kosten trotz PKH???  (Gelesen 662 mal)
coco
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 146


« am: 01. August 2005, 10:25:55 »

Hallo zusammen,

ich war lange nicht mehr hier. Jetzt habe ich doch mal wieder eine Frage, vorab unser kurz umrissen:
Wir hatten vom 7.7.04 ein Urteil des AG, haben Berufung eingelegt. Beim OLG wurde alles noch schlimmer und so haben wir die Berufung zurückgezogen. Mein Mann (es geht hier um TU und Scheidung von seiner Ex) hat PKH. Jetzt flattert uns fast monatlich ein Kostenfestsetzungsbeschluß ihres Anwaltes ins Haus. Alles Urteil vom Gericht (133 €, 367 € 412 €), unser Anwalt sagt immer nur zahlen.
Ich frage mich nur warum?
1. er hat doch PKH und das nicht ohne Grund, wenn wir soviel Geld nebenbei hätten, warum dann PKH?
2. was kommt da noch? mir kommt das vor wie ein Fass ohne Boden
3. wie hoch und wieviel kann so ein provinzanwalt nach lust und laune abrechnen??
Vielleicht hat hier jemand erfahrung und kann mir was dazu sagen

liebe grüße
coco
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #1 am: 01. August 2005, 10:44:21 »

Hallo Coco,

PKH heißt ja nicht gleich, daß die Kosten des gegnerischen Anwalts auch gezahlt werden.
Ihr habt das VErfahren beim OLG zurückgezogen, heißt also, Ihr müßt also auch für die Anwaltskosten des gegnerischen Anwalts aufkommen.
Ihr werdet zahlen müssen.
Es ist halt immer die GEfahr, wenn man einen Prozess anstrebt und ihn am Ende verliert, bzw zurückzieht.
Bei Niederlagen muß man halt auch immer die Anwaltskosten des gegnerischen Anwalts tragen.
Zurückziehen ist auch eine Niederlage, so hart es ist.
die PKH deckt ja nur die Kosten des eigenen Anwalts.
Gruß
Melly
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sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #2 am: 01. August 2005, 10:51:33 »

Hi,
Zitat
1. er hat doch PKH und das nicht ohne Grund, wenn wir soviel Geld nebenbei hätten, warum dann PKH?


PKH deckt die eigenen Kosten, nicht aber die der Gegenseite. Unterliegt man, sind die Kosten der Gegeseite zu erstatten. Ebenso wenn die Klage zurück gezogen wurde und die Gegenseite bereits anwaltlich vertreten war.  

Zitat
3. wie hoch und wieviel kann so ein provinzanwalt nach lust und laune abrechnen??

 
Nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es kommt darauf an, was der RA schon gemacht hat. Was steht denn genau drin?

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
coco
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 146


« Antwort #3 am: 01. August 2005, 10:58:46 »

Hil Melly, hi Sky,

vielen Dank für eure Antworten.
Hab jetzt auch mal beim Gericht angerufen.
Die Kosten sind ok und wir müssen zahlen. Der nette Mann sagte mir schon, dass die Kosten schon geprüft werden und nicht unendlich hoch sein können.
Naja, wie immer seit vier Jahren, pech gehabt.
Die nächsten Streitigkeiten mit der Ex kommen schon wiede auf uns zu (zusätzliche Zinsen in Höhe von 200 € wegen zu spät Zahlung, Beteiligung an Klassenfahrt in Höhe von 140 €). Das schlimme ist, es hört nicht auf.
Wir wollen am liebsten keinen Anwalt mehr. Wir hätten viel Geld gespart wenn wir nicht auf unseren Gehört hätten bzw. er sich mehr kümmern würde.
Einfach zahlen und klappe halten, aber wer will schon so kampflos aufgeben.

lg
coco
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #4 am: 01. August 2005, 11:09:05 »

Hi,

Zitat
Die nächsten Streitigkeiten mit der Ex kommen schon wiede auf uns zu (zusätzliche Zinsen in Höhe von 200 € wegen zu spät Zahlung,


200€ allein Zinsen? Dann müssen die Rückstände aber sehr hoch sein...
Das würde ich mal genau überprüfen.
 
Zitat
Wir wollen am liebsten keinen Anwalt mehr. Wir hätten viel Geld gespart wenn wir nicht auf unseren Gehört hätten bzw. er sich mehr kümmern würde.
Einfach zahlen und klappe halten, aber wer will schon so kampflos aufgeben.


Na ja, letztendlich will der eigene Anwalt auch verdienen. Bitter ist es, wenn die Klage zurück gezogen wurde und trotzdem Kosten entstehen.

Gruss
sky
Gespeichert

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