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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:19:18 *
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Autor Thema: Weil mir irgendwie die Zeit davonläuft...  (Gelesen 987 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 07. Juli 2005, 23:39:30 »

Noch mal hier die Frage: Wie lange dauert es erfahrungsgemäss, bis KU per Gericht geregelt wird?

Zur Erinnerung: der KV hatte insgesamt drei Jahre "Schonfrist" während der er seine Finanzen regeln sollte. Ab August bekomme ich für ein Kind kein UVH mehr, da es 12 wird. Für das jüngste Kind zahlt er seit Anfang des Jahres mehr oder weniger regelmässig in Höhe UHV. Die Sache ist bei der Anwältin, bis 4.7. hätte er seine Verdienstbescheinigungen vorlegen sollen, was (natürlich) nicht passiert ist. Neue Frist: 14.7.

Ich habe Sorge, dass er auch diese Frist verstreichen lässt, dann bleibt mir nur die Klage.

Wie lange dauert das dann, bis sich ein Gericht darum kümmert? Blöd auch, dass wir Anfang August zwei Wochen nicht da sind.

Und was, wenn es länger dauert. Muss ich dann für meine Älteste zum Sozialamt gehen?

Gruß AJA
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 07. Juli 2005, 23:48:43 »

Hallo AJA,
Zitat
Noch mal hier die Frage: Wie lange dauert es erfahrungsgemäss, bis KU per Gericht geregelt wird?


Leider kann man dazu keine verbindliche Aussage treffen.  Bei einer Stufenklage kann sich das enorm hinziehen: Bis Auskunft vollständig erteilt wird, ggf. ein Versäumnisurteil erlassen wird....usw.

Wenn der KV "mitzieht", kann es schnell gehen, wenn nicht, kann es über 1Jahr dauern.

Zitat
Und was, wenn es länger dauert. Muss ich dann für meine Älteste zum Sozialamt gehen?


Ja, wäre eine Möglichkeit.

Gruss
sky



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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #2 am: 08. Juli 2005, 07:56:37 »

Danke sky, das sind ja tolle Aussichten  cry_smile .

Der Prozess mit dem JA hat sich damals über zweieinhalb Jahre hingezogen und ich glaube nicht ernsthaft, dass seine Anwältin das jetzt brisanter macht.

Gruß AJA
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 09. Juli 2005, 13:12:44 »

Hi,

bei mir hat es von "Auskunft erteilen"  bis zum endgültigen Urteil fast 4 Jahre gedauert, wobei nach 1Jahr wenigstens per einstweiliger Anordnung die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung möglich war.

Ansonsten war alles dabei: Zwangsgeld bzw. Haft zur Erzwingung der angeordneten Auskunftserteilung usw.

Ich drücke die Daumen, dass es bei Dir schneller geht.

Gruss
sky
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #4 am: 09. Juli 2005, 23:29:16 »

Danke fürs Daumen drücken... werde euch auf dem Laufenden halten, falls es interssiert.

Gruß AJA
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