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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:14:16 *
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Autor Thema: Lohnpfändung-Urlaubsgeld  (Gelesen 1116 mal)
Predy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 02. Juli 2005, 10:21:10 »

Erstmal ein Hallo an alle User!
Schade das ich dieses Forum erst jetzt entdeckt habe. Sehr interessant hier!

Zum Thema:
Ich zahle Kindesunterhalt für ein nichteheliches Kind.
Das Geld wird vom JA von meinem Lohn gepfändet.
Nachdem einige Rückstände bezahlt sind wird nur noch der Regelsatz gepfändet.
Diesen Monat wurde nun das Urlaubsgeld ausgezahlt.
Verdient habe ich 1693.98 Euro netto.
Netto für Unterhaltszahlung ist 1440,- Euro (lt. Lohnabrechnung)
Gepfändet wurden mir 491,99 Euro statt der sonst üblichen 275,57.
Ist diese Vorgehensweise eigendlich rechtens? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass solche Einkünfte wie Urlaubsgeld auf das gesamte Jahr gesplittet werden.
Bin mir wirklich nicht sicher ob unsere Lohnbuchhaltung da nicht was falsch berechnet hat.
Da freut man sich auf den Urlaub und ist vorher schon pleite! cry_smile  
Würde mich freuen wenn ihr mich aufklären könnt!

Greetings Andreas

Edit: Urlaubsgeld 544,- brutto

[Editiert am 2/7/2005 von Predy]
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JensB2001
eingeschränkt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 02. Juli 2005, 11:04:00 »

Hey!

Also vielleicht hat die Lohnbuchhaltung einen Fehler gemacht..denn der Unterhalt ist ja ansich berechnet..eben die besagten 275,57 € .. die auch monatlich gepfändet werden..

Das nun zwar dein Einkommen für den einen Monat durch das Urlaubsgeld gestiegen ist ist klar..u somit auch ein deutlich höherer Pfändungsbetrag zur Verfügung stände ist auch klar..aber das was gepfändet werdern soll ist nun mal der KU .. und der eben doch in Höhe von 275,57 € .. u da ist ja nun auc dein Einkommen komplett berücksichtigt ..

Lasse das überprüfen ..

Allerdings verstehe ich nicht bei deinem Einkommen, warum du nicht die Pfändung ansich eh umgehst..und einfach freiwillig den KU leistest??

Denn durch eine Pfändung machst du nicht nur deinem Arbeitgeben deutlich mehr arbeit, sonder es hat ja auch Nachteile für dich, die ja nun eigentlich nicht sien müßten .. u solche Probleme wie das jetzige können dann erst gar nicht auftreten .. und das Geld ist nun erstmal gepfändet...

Gruß
Jens
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Predy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 02. Juli 2005, 11:37:45 »

Naja, die Lohnpfändung stammt noch aus der Zeit wo es mir wirklich finanziell schlecht ging und ich Nachzahlungen leisten sollte die ich nicht aufbringen konnte.
Aber du hast Recht, jetzt wäre es sicher für alle Beteiligten besser wenn ich das Geld direkt bezahlen würde!
Da muss ich mich mal mit dem JA in Verbindung setzen!

Naja, soviel verdiene ich leider ja auch nicht!
Ohne Urlaubsgeld bleiben mir ca. 1300,- , davon geht dann der Unterhalt ab, also bleiben ca. 1000,- nach!

[Editiert am 2/7/2005 von Predy]
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 03. Juli 2005, 00:03:04 »

Hi,

unpfändbare Bezüge nach § 850a Absatz 2:

Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlaß eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.

Die Lohnbuchhaltung hat einen Fehler gemacht.

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Xe
_vj
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #4 am: 03. Juli 2005, 00:10:30 »

Moin...

wieso erinnert mich das an die "Käserechnung" der RAin der Ex?

Hier gibts 13. + 14. Monatsgehalt, jeweils deklariert als "Urlaubs-" und "Weihnachtsrenummeration". Besagte RAin meinte, das wären Sonderzuwendungen, also würde sie die einfach als Sondereinkommen  rechnen, also solle ich KU x 14 zahlen und den Rest (knapp 2 x 900 €) dann gleich als TU zahlen, da man den Selbstbehalt ja nur x 12 rechnen dürfte.

Bitte jetzt lachen.

Gruß, Xe
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Predy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #5 am: 03. Juli 2005, 08:26:52 »

@Sky
Na das hört sich doch schonmal gut an!
Ist das aus dem BGB?
Hoffe ich bekomme das Geld über die Firma wieder und muss nicht noch das JA verklagen um da ran zukommen!
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Torx
† 18.01.2006
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 40


« Antwort #6 am: 03. Juli 2005, 09:15:48 »

Zitat


Ist das aus dem BGB?


ZPO 850a
  Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge,
Zuwendungen aus Anlaß eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

 5. Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlaß der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;

6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;

7. Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8. Blindenzulagen.

_________
Torx
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #7 am: 03. Juli 2005, 10:51:21 »

@Predy
Zitat
Ist das aus dem BGB?

Sorry, ZPO.
Zitat
Hoffe ich bekomme das Geld über die Firma wieder und muss nicht noch das JA verklagen um da ran zukommen!

Für falsch abgeführte Beträge haftet der Drittschuldner (hier Arbeitgeber), und zwar in beide Richtungen.

Gruss
sky
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Predy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #8 am: 03. Juli 2005, 17:00:16 »

Danke für eure Hilfe! thumbup  
Dann werde ich morgen mal unsere Lohnbuchhaltung nerven! Zunge  
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #9 am: 03. Juli 2005, 23:05:39 »

Moin Xe,
Zitat
wieso erinnert mich das an die "Käserechnung" der RAin der Ex?

weil "Rechnung" von RAin so schön logisch ist ichdussel.

Zitat
Hier gibts 13. + 14. Monatsgehalt, jeweils deklariert als "Urlaubs-" und "Weihnachtsrenummeration". Besagte RAin meinte, das wären Sonderzuwendungen, also würde sie die einfach als Sondereinkommen rechnen, also solle ich KU x 14 zahlen und den Rest (knapp 2 x 900 €) dann gleich als TU zahlen, da man den Selbstbehalt ja nur x 12 rechnen dürfte.


Mein Tipp: RAin ist von einem gewissen Kampfstern. Dort gilt eine andere Zeitrechnung; und zwar Micron und Centon. Und Du bist ein Zylon .

Die eigentliche Frage ist aber: Stirbt Baltar question  

Grüsse aus der Umlaufbahn....

sky
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sky
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« Antwort #10 am: 10. Juli 2005, 12:47:07 »

Hallo Predy,

sorry, hab einen Fehler gemacht. Es wird ja wegen Unterhalt gepfändet. Von dem ausbezahlten Urlaubsgeld darf dem Schuldner nur die Hälfte verbleiben.

Wenn die Lohnbuchhaltung also das komplette Urlaubsgeld abgeführt hat, ist das immer noch nicht korrekt.

Gruss
sky
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Predy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #11 am: 11. Juli 2005, 17:04:54 »

Jo, hast Recht!
Mir wurde die Hälfte abgezogen. Die Lohnbuchhaltung hat mir das auch schon erklärt.
Tja, da muss meine Familie dieses Jahr wieder auf Urlaub verzichten.  cry_smile  
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