erst mal Hallo,
Ich habe eine Freundin die ich bald heiraten werde und diese bringt noch eine Tochter mit ein die aber nicht meine leibliche ist,
aus erster Ehe habe ich noch eine sieben jährige Tochter die monatlich 241€ von mir bekommt, leider musste ich Verbraucherinsolvenz anmelden.
Davor wurde ich aber vom Gericht zu 77€ unterhalt verpflichtet und der Rest sollte die UVG Stelle drauflegen.
Meine Frage ist wenn ich sechs Jahre lang nur 77€ bezahle und den Rest die UVG stelle, muss ich dann danach denn fehlenden Unterhalt nachzahlen?
Oder muss ich trotz Isolvenz trozdem die 241€ leisten??
Verdiene zwar ca.1450€, wenn ich aber nur die Warmmiete abziehe bleiben uns nur noch zu dritt 850 € und da ist der Untwerhalt noch nicht weg, Strom, Auto, Tel, ect.
Bitte helft mir bevor ich noch denn Verstand verliere vor lauter Gesetze und Paras
wenigstens muss ich keinen Ehegatten Unterhalt leisten weil meine Ex schwanger wurde (

von meinem Bruder)
vieleicht hat jemand änliches erlebt?