Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 16:07:17 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Wie schön wärs doch in Belgien !  (Gelesen 1054 mal)
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« am: 20. Juni 2005, 21:08:13 »

In einem Femi-Forum gibts einen interessanten Thread:

http://37082.rapidforum.com/topic=100478074671

basierend auf folgendem Beitrag   :

 
Zitat
Badische Zeitung vom Montag, 20. Juni 2005      

Scheidung auf Belgisch

Wenn ein gut verdienender Ehemann den Unterhalt für seine Frau sparen will,
hat er bei einer Scheidung nach belgischem Recht bessere Chancen / Von Daniela Weingärtner

Als der Gerichtsbote in Brüssel vor der Türe stand, rechnete Malgosia
mit einem Knöllchen. Schließlich war sie erst kürzlich auf der
Autobahn geblitzt worden. Oder hatte sie eine Rechnung wegen
Falschparkens nicht bezahlt?

Der Bote wollte den Brief unbedingt an sie persönlich übergeben.
Und er wollte Malgosias deutschen Ehemann Peter dabei haben.
Die Eheleute lebten seit einigen Monaten getrennt im selben Haus.
Peter bewohnte die Wohnung im Dachgeschoss. Er weigerte sich aber
herunterzukommen, und seine Frau dachte, er stecke mal wieder
bis zum Hals in seinen Forschungsprojekten.

Als sie den Brief schließlich öffnete, war ihr schnell klar,
dass sein Zögern andere Gründe hatte. Peter hatte dem Vorschlag
seiner Frau, eine Zeit lang auf getrennten Wegen herauszufinden,
was in der Ehe nicht klappte, zunächst zugestimmt. Dann aber hatte
er einen deutschen Freund getroffen, der gerade mitten im Scheidungsverfahren
steckte. Auch der Freund lebte mit seiner deutschen Ehefrau in Brüssel.
Die hatte beim für im Ausland lebende Deutsche zuständigen Amtsgericht
Berlin-Schöneberg die Scheidung eingereicht. Damit folgte sie dem Rat
ihrer Anwältin und stellte sicher, dass deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung käme.

"Reich sofort beim Brüsseler Gericht die Scheidung ein, bevor deine Frau
es in Deutschland tut", riet der Freund Malgosias Ehemann. Denn das deutsche Recht
schützt den ökonomisch schwächeren Partner - und der ist im Brüsseler
Eurokraten-Milieu oft die mitgebrachte Ehefrau. Angeblich gibt es Anwälte,
die sich auf das kostengünstige Entsorgen lästiger Ehefrauen spezialisiert
haben und mit diesem Angebot über die Golfplätze ziehen.

Wenn ein gut verdienender Ehemann den Unterhalt für seine Frau sparen will,
hat er bei einer Scheidung nach belgischem Recht außerordentlich gute Chancen.
Seit die Bundesrepublik 1986 das Haager Unterhaltsabkommen unterzeichnet hat,
werden auch die Scheidungsfolgen nach belgischem Recht geregelt, wenn die Scheidung
dort anhängig ist.

Die Brüsseler Anwältin Andrea Weigel-Verdcheval kümmert sich um deutsche Klienten,
die beim belgischen Scheidungsrecht das Nachsehen haben - fast immer sind es Frauen.
"In Belgien kann man nur prozessieren, wenn man Geld hat", sagt die Anwältin.
Denn Armenrecht gibt es nicht, und auch wer seinen Prozess gewinnt,
muss die eigenen Anwaltskosten tragen. "Die Ehemänner können so lange weiter klagen,
bis ihre Frauen bankrott sind und den Anwalt nicht mehr zahlen können."
In Erinnerung ist ihr der Fall einer älteren Frau, die mit ihrem bei der EU
angestellten Mann erst nach Luxemburg und dann nach Brüssel gezogen war.
"Sie hat ihm gedient, das kann man wirklich so nennen." Wegen Alkoholproblemen
begann die Frau eine Therapie. Aus dem ehelichen Schlafzimmer zog sie aus.
"Das reicht in Belgien völlig aus, um eine Schuld der Ehefrau festzustellen.
Sie hat den ehelichen Verkehr verweigert und ihren Mann vernachlässigt.
Solche Vergehen wiegen bei einer Frau in Belgien auf jeden Fall schwerer als bei
einem Mann. Schon wenn der Richter Mitverschulden am Scheitern der Ehe feststellt,
entfällt grundsätzlich jeder Unterhaltsanspruch. Auch wenn die Frau ihr ganzes
Leben nie berufstätig war."

Malgosia hätte sich nach belgischem Recht ihren Trennungsplan auf Zeit vom
Friedensrichter genehmigen lassen müssen. Weil sie ohne amtliche Erlaubnis die
Wohnung umräumte, trifft sie am Scheitern der Ehe nach belgischer Rechtsauffassung
mindestens eine Mitschuld. Das bedeutet: Unterhalt muss ihr Mann nicht bezahlen.

Als Malgosia das Schreiben des Gerichts öffnete, traute sie ihren Augen nicht.
Peter hatte eine lange Liste ihrer charakterlichen Mängel erstellt, die deutlich
machen sollten, dass sie als schlechte Ehefrau und Mutter an der Zerrüttung
des Verhältnisses schuld sei. Malgosia fragte einen Anwalt um Rat und erfuhr:
Ihr Mann wollte erreichen, dass sie schuldhaft geschieden würde. Dann müsste er
keinen Unterhalt zahlen. Der Anwalt riet ihr, den Ehemann zu einer einvernehmlichen
Scheidung zu bewegen, weil sie in einem Streit den Kürzeren ziehen würde.
Anwalts- und Gerichtskosten würden sie ruinieren, bevor der Richter eine
Entscheidung getroffen hätte.

Malgosia versuchte sich also mit ihrem Mann zu einigen. Sie merkte rasch,
dass er die Vorteile der belgischen Rechtslage für sich nutzen wollte und die
Scheidungsklage als Druckmittel aufrecht erhielt. Wann immer sie mit ihm zu
verhandeln versuchte, über den Unterhalt für die beiden schulpflichtigen Söhne
sprach, über eine Vermögensaufteilung oder Unterhalt für sich selbst, bis sie
beruflich auf eigenen Beinen stehen würde, stellte Peter sich stur: "Wir können
die Sache auch vor Gericht ausfechten. Dann werden wir ja sehen, wer Schuld hat", sagte er nur.

"Die Ehemänner können so lange weiter klagen, bis ihre Frauen bankrott sind."
Andrea Weigel-Verdcheval, Brüsseler Anwältin

Malgosia hat inzwischen in Brüssel eine Anstellung gefunden. Da sie aber einen
polnischen Pass besitzt, hängt ihr Aufenthaltsrecht in Belgien daran, dass sie
mit einem Deutschen verheiratet ist. Denn der belgische Arbeitsmarkt ist für
polnische Arbeitskräfte für eine Übergangszeit von mehreren Jahren blockiert.
Der Fall ist kompliziert, ganz sicher. Doch allein in Deutschland werden
jährlich 30 000 Paare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschieden. Untypisch
ist der Fall von Peter und Malgosia also nicht. Deshalb versucht sich die
Europäische Kommission nun einen Überblick zu verschaffen, welchen Problemen
sich binationale Ehepaare in einer derartigen Lage gegenübersehen. Zwar gibt
es bereits eine EU-Verordnung, die Grundregeln darüber aufstellt, welches Gericht
jeweils zuständig ist und welches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Doch im
Einzelfall gibt es Grauzonen und Ermessensspielräume - das führt zu unangenehmen
Überraschungen. "Ein binationales Ehepaar mit Scheidungsabsicht kann derzeit nur
schwer vorhersehen, welches nationale Scheidungsrecht das Gericht anwenden wird",
sagt der für Justizfragen zuständige EU-Kommissar Franco Frattini. Deshalb will
seine Behörde eine Bestandsaufnahme durchführen und Vorschläge machen, wie mehr
Rechtssicherheit hergestellt werden kann.

Keinesfalls wolle die Kommission das Scheidungsrecht harmonisieren, stellt Frattini klar.
Das würde zwar die Rechtssicherheit enorm erhöhen. Doch die Mitgliedstaaten müssten
sich auf gemeinsame Rechtsgrundsätze verständigen. Gerade in einem traditionell
so unterschiedlich geprägten Bereich wie dem Ehe- und Familienrecht ist das
derzeit undenkbar. Hier geht es um so grundlegende Fragen wie die Stellung von Mann
und Frau in der Ehe, Rechte und Pflichten der Eheleute und die vorrangige Bindung
der Kinder.

Bestenfalls wird am Ende also eine Art Rezeptbuch zustande kommen, nach welchen
Regeln die gerichtliche Zuständigkeit und das anzuwendende Recht jeweils
festgestellt werden soll. Fachleute für internationales Familienrecht müssen
sich über ihre berufliche Zukunft aber keine Sorgen machen. Das Terrain ist
psychologisch und juristisch so vermint, dass ihnen die Arbeit
mit Sicherheit nie ausgeht.

ftp://ftp.belchenstuermer.de/mounty/sonstiges/belgische_Scheidung.txt

Ich bin nicht so platt, dass Geschilderte gut zu finden. Aber bei Gott: in Belgien - wenn es denn so stimmt - ginge es mir/uns besser !!!

Gruß Uli

[Editiert am 20/6/2005 von Uli]
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #1 am: 03. Juli 2005, 00:10:51 »

Zitat
Ich bin nicht so platt, dass Geschilderte gut zu finden.


Hi,

ich bin so platt, das Geschilderte gut zu finden. Nur, was hat Mounty mit derlei Dingen zu tun? Früher ist er Motorrad gefahren und hat zentnerschwere Steine gehoben (kein Witz) ;)

cya,

elwu
Gespeichert
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #2 am: 03. Juli 2005, 00:18:26 »

Sach mal, ist das die Maya?
Gespeichert
kleinegon
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #3 am: 03. Juli 2005, 08:29:22 »

 
Zitat
 "Die Ehemänner können so lange weiter klagen,
bis ihre Frauen bankrott sind und den Anwalt nicht mehr zahlen können."
Und in Deutschland muss für den Vater eine Spendenaktion gestartet werden, siehe bei Mel !
Es ist eine verrückte Welt !!
Kleinegon
Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #4 am: 03. Juli 2005, 11:27:31 »

In Deutschland kann der angeblich wirtschaftlich Unterlegene klagen, bis dem anderen die Puste ausgeht.
Wenn der PKH-Empfänger unterliegt, können die durch die gerichtliche Niederlage herbeigeführten Anwaltskosten des Nicht-PKH-Berechtigten sehr häufig nicht eingetrieben werden, da unterhalb der Pfändungsgrenze agiert wird. Stattdessen kann das Ganze dann nochmals beliebig oft gestartet werden.

Gruß, Xe
Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #5 am: 03. Juli 2005, 13:12:00 »

 
Zitat
Wenn der PKH-Empfänger unterliegt, können die durch die gerichtliche Niederlage herbeigeführten Anwaltskosten des Nicht-PKH-Berechtigten sehr häufig nicht eingetrieben werden, da unterhalb der Pfändungsgrenze agiert wird. Stattdessen kann das Ganze dann nochmals beliebig oft gestartet werden


Genauso ist es: Dieses Spielchen hat mich schon einmal 1.200,- EURO gekostet, trotz "gewonnenem" Verfahren. Sollte ich mein Unterhaltsverfahren "gewinnen" (woran ich aber kaum noch glauben kann), würde mich dies in Ermangelung eintreibbarer Gelder nochmals einige Tausend EURO kosten!  mad

Uli
Gespeichert
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #6 am: 03. Juli 2005, 13:37:36 »

Zugegeben: das wäre eine rein persönliche Sache.

Ex hat das Ganze zweimal versucht, jedesmal wurde das Ganze aber bereits in der PKH-Phase abgewürgt, indem Papiere, die angeblich nie eingegangen sind, nochmals per Gericht übergeben wurden (Zusendung ans Gericht, diese dann in Kopie an Ex), als auch Nachweis von Zahlung KU per Überweisung und Bankurkunde (Ex hat UVG trotz KU in korrekter Höhe bezogen, ihre RAin hat dann [angeblich ohne Exens Wissen] einen Prozeß wegen Nichtzahlung angestrengt, der aber geplatzt ist, weil sowohl meine Wenigkeit als auch UVG-Kasse bestätigen konnten, daß KU gezahlt wurde).

Ex hat von mir eine ganz deutliche Ansage: mir ist bewußt, daß ein derartiger Titel (den ich dann über die ausgeurteilten Kosten erstellen lassen würde) kaum eintreibbar ist. Aber ich würde alle Jahre wieder pfänden lassen, sprich: sie hätte einen Gerichtsvollzieher alle Nase lang vor der Tür stehen, dürfte einen Haufen Papiere einreichen und wäre absolut kreditunwürdig, dank EV. Es wäre mir das Geld für die Pfändung wert, auch, um ein Zeichen zu setzen, daß derartiger Unsinn (denn nichts anderes ist es, etwas einklagen zu wollen, damit RAin was verdient, aber was schon lange ad acta ist) auch zum Bumerang werden kann.

Eventuell wäre das bei dir auch mal eine Gegenmaßnahme, Uli, damit deine Ex mal Gegenwind bekommt und anderweitig beschäftigt wird. Denn meine Erfahrung ist, wer wie ein Schaf alles über sich ergehen läßt, wird schnell geschlachtet.

Gruß, Xe
Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #7 am: 03. Juli 2005, 17:18:50 »

Lieber Xe,

den Gegenwind bekommt meine Exe ja schon. Mein Chef hat ganz deutlich gesagt, dass er sich den Schaden in Höhe von ca. 15.000,- EURO, den sie bei ihm hinterlassen hat auf jeden Cent wiederholen wird. Selbst wenn der Gerichtsvollzieher zur Zeit bei ihr noch nicht weiterkommt, weil die Ex noch den globalen Mütter-Protektionismus erfährt, so wird der Tag kommen, wo die Sache greift. Ich werde mir auf jeden Fall, sollte ich heil aus der Unterhaltssachehe herauskommen einen Kostenfestsetzungsbeschluss geben lassen und mich in die Sache meines Chefs mit einklinken.

Gruß Uli
Gespeichert
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #8 am: 03. Juli 2005, 18:02:34 »

Hmmm... wo hat dein Cheffe denn seinen Wohnsitz? Eventuell wäre dann doch ein anderes AG zuständig, bzw. man könnte doch mal schnell verlegen....

Aber um so besser - dann sparst du dir zumindest das Kleingeld für die Pfändungen, die erfolglosen.

Gruß, Xe
Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #9 am: 03. Juli 2005, 19:06:50 »

Maßgeblich ist der Wohnsitz der Exe. Somit ist leider das Amtsgericht zuständig, dass seit Jahren schützend seine Hand über meine Exe hält. Aber schaun wir mal: ich denke mein Arbeitgeber spielt in einer anderen Liga als ich!

Gruß Uli
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Wie schön wärs doch in Belgien !
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team