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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:57:32 *
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Autor Thema: Lohnpfändung trotz Zahlung  (Gelesen 1653 mal)
koppi
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« am: 13. Juni 2005, 07:30:41 »

Moin alle zusammen,
sind gerade aus einer sehr erholsamen Urlaubswoche wiedergekommen und zu Hause dann der Hammer: Pfändungs- und Überweisungsbeschluß für rückständige!!und zukünftige Forderungen Kindesunterhalt!
Wir haben jeden Monat fleißig gezahlt, zwar nicht zum 1.  mad3 , aber im laufenden Monat kam das Geld immer an! Kann man uns daraus einen Strick drehen? Rechtfertigt das eine Lohnpfändung? Wie kann ich diese umgehen? Ich weiß gar nicht, was ich jetzt machen soll, unseren Anwalt konnte ich auch noch nicht erreichen. Kann mir jemand helfen? Traurig

Gruß koppi
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Teufelchen7568
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« Antwort #1 am: 13. Juni 2005, 08:15:20 »

Hallo!
Andere Frage wieso überweist Du den KU nicht einfach mal pünktlich??? Bin ehrlich das hat mein Ex nur 2x gemacht dann bin ich zum Anwalt marschiert..bin auch auf das Geld angewiesen und wenn es heißt per Gericht zum 1. bis max am 5. tag eines Monats dann soll er das so auch regeln am besten per Dauerauftrag.
Ich denke Deine Ex hat das gemacht um 1. den Unterhalt mal pünktlich zu bekommen und 2. um Dir zu zeigen das es so auch nicht geht.....
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Gruß Teufelchen
koppi
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« Antwort #2 am: 13. Juni 2005, 08:27:34 »

...weil auch ich jeden Monat von ihr eine Zahlung im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs erhalte, pünktlich zum letzten des Monats...und ich auch darauf angewiesen bin, ich keinen Dispo habe und nicht weiß, woher ich das Geld nehmen soll, wenn ich erst Ende des Monats Lohn bekomme!
Sie ist nicht drauf angewiesen, ob am 1. oder 31. aber man kann mit ihr über gar nichts reden!
Leben und leben lassen, sie kriegt ja ihr Geld!

Gruß koppi
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 13. Juni 2005, 08:30:07 »

Zitat
Andere Frage wieso überweist Du den KU nicht einfach mal pünktlich???

Vorwürfe helfen in der Sache nun unheimlich! Mit den Muskeln spielen kommt echt gut an und ist wahrlich de-eskalierend. Von der potenziellen Gefährund des Arbeitsplatzes mal ganz zu schweigen. Das nenne ich wahre Weitsicht.

Ob die Pfändung rechtens ist, hängt vom Titel ab. Sind hierin Zahlungsfristen aufgeführt und wurden diese überschritten, ist eine Pfändung ab Folgetag des Fristversäumnisses einleitbar. Der Gläubiger tritt die Vollstreckungskosten betreffend in Vorleistung, bekommt diese vom Schuldner ersetzt. Aus diesem Grunde wird eine Rücknahme der Pfändung wohl eher nicht denkbar sein. Wenn der begehrte Pfändungsbetrag zwischenzeitlich geleistet wurde, so ist nur hiergegen die Einrede möglich, nicht jedoch gegen die Pfändung in die Zukunft.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Teufelchen7568
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« Antwort #4 am: 13. Juni 2005, 08:34:46 »

 
Zitat
Vorwürfe helfen in der Sache nun unheimlich! Mit den Muskeln spielen kommt echt gut an und ist wahrlich de-eskalierend. Von der potenziellen Gefährund des Arbeitsplatzes mal ganz zu schweigen. Das nenne ich wahre Weitsicht.
 


1. War das eine Frage kein Vorwurf....2. hab ich keine Muskeln.....und 3. was hat der Arbeitsplatz damit zu tun das er nicht pünktlich überweist??? Dann muß er es so regeln das er den KU pünktlich überweisen werden kann.....wenn es mal nicht geht sagt keiner was aber mal zum 3. mal zum 17. oder gar erst am 25. zu überweisen finde ich alles andere als Witzig das gilt für männlein und weiblein die U zu bezahlen haben......
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Gruß Teufelchen
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« Antwort #5 am: 13. Juni 2005, 08:42:43 »

Schlechte Nacht gehabt, Teufelchen?

Zitat
Bin ehrlich das hat mein Ex nur 2x gemacht dann bin ich zum Anwalt marschiert
Wenn das kein "mit den Muskeln spielen" ist, dann möchte ich nicht wissen, wie es aussieht, wenn du dies nach deiner Definition machst.  Eine Pfändung von Arbeitslohn wird für den Schuldner mitnichten den Erhalt des Arbeitsplatzes fördern. Aber es geht ja auch nur darum, Recht/Geld zu haben und zu bekommen. Weitsicht ist hierbei nicht erforderlich. Denn nach kurzfristiger Erfolgsplanung kommt das Geld ja auch. Wie lange und ob in bekannter Höhe ist dann ja zweitrangig. Aber du hast es ihm echt gezeigt...

DeepThought
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koppi
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« Antwort #6 am: 13. Juni 2005, 08:45:51 »

Danke DeepThought,
wir sind uns ja auch der Schuld bewußt, aber woher das Geld nehmen, wenn es einfach nicht da ist? Wir kämpfen immer noch um Summen aus dem Gesamtschuldnerausgleich, woran sich die Ex nicht mehr erinnern kann, aber das ist natürlich keine Entschuldigung.
Wie gehen wir jetzt weiter vor? Die Lohnpfändung ist sicherlich mit Kosten verbunden? Sollen wir zahlen, bevor der Arbeitgeber überweist? Dann ist ja eigentlich kein pfändbarer Rückstand mehr da. Das Kind ist nun schon mal in den Brunnen gefallen, aber wie werden wir die Pfändung los, wenn wir freiwillig zahlen wollen?
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« Antwort #7 am: 13. Juni 2005, 08:51:00 »

Zitat
Die Lohnpfändung ist sicherlich mit Kosten verbunden?
Yep, kommt auf die Höhe des geschuldeten Betrags an. So aus dem hohlen Bauch heraus irgendwo zwischen 50 und 200 €.

Zitat
Sollen wir zahlen, bevor der Arbeitgeber überweist?
Nein, sofern auch rückständiger Unterhalt gepfändet wird.

Zitat
Das Kind ist nun schon mal in den Brunnen gefallen, aber wie werden wir die Pfändung los, wenn wir freiwillig zahlen wollen?
Wenn der Gläubiger die Pfändung nicht zurücknimmt, wird sie dich den Rest der Schuldlaufzeit begleiten, bzw. so lange du beim bisherigen AG bist. Pfändungen sind gegen den Drittschuldner (=dein AG) ausgesprochen und wandern beim AG-Wechsel nicht mit.

Du könntest dir den Beschluss mal gaaaaaaaanz genau angucken. Sollte auch nur ein Buchstabe bei der Bezeichnung des Drittschuldners falsch sein oder die Höhe der Pfändung unbegründet sein, so kannst du hiergegen vorgehen.

DeepThought
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« Antwort #8 am: 13. Juni 2005, 08:52:10 »

 
Zitat
Die Lohnpfändung ist sicherlich mit Kosten verbunden?


ca. 80,- EURO. Kenn ich schon!
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koppi
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« Antwort #9 am: 13. Juni 2005, 09:12:36 »

Zitat
sofern auch rückständiger Unterhalt gepfändet wird.


Es existiert kein rückständiger Unterhalt, wir haben jeden Monat gezahlt. Und wir werden auch weiterhin zahlen, jetzt auch pünktlich, so dass kein Rückstand entsteht.
Was soll dann gepfändet werden?
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« Antwort #10 am: 13. Juni 2005, 09:21:40 »

 
Zitat
Was soll dann gepfändet werden?



Es wird Dein Gehalt gepfändet. D.h. Dein Arbeitgeber wird ab jetzt die Unterhaltsschuld begleichen und von Deinem Lohn einbehalten. Du brauchst Dich ab jetzt nicht mehr darum zu kümmern. Das "Schöne" daran ist, das die Pfändung auf jedem Gehaltsstreifen ausgewiesen wird und Du als Unterhaltsdrückeberger gebrandmarkt bist. Die Arbeitgeber mögen das, denn so hat die Gehaltsbuchaltung mehr Arbeit.

Trotzdem Kopf hoch, es geht auch so weiter
Uli

p.s. suche am Besten direkt das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber, bring Kontoauszüge mit und erkläre die Situation. Das ist besser, als sich später rechtfertigen zu müssen. Kläre vor allem ab wann er die Zahlungen übernehmen wird.

[Editiert am 13/6/2005 von Uli]
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koppi
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« Antwort #11 am: 13. Juni 2005, 09:28:09 »

und die 80€ fallen nur einmal an? oder jedesmal?
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« Antwort #12 am: 13. Juni 2005, 09:34:28 »

nur einmal. Das sind die Kosten, die der gegnerische Anwalt in Rechnung stellt und die Gebühr des Gerichtsvollziehers für die Übermittlung der Ansprüche an den Arbeitgeber. Das sieht dann in etwa so aus:

http://www.rosenkrieg.gmxhome.de/Schriftwechsel/Brief-09/Rechnung-02.gif

Die Rechnung ist etwas höher, da zwei Pfändungen abgerechnet wurden :cool: .

LG Uli

[Editiert am 13/6/2005 von Uli]
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« Antwort #13 am: 13. Juni 2005, 09:45:03 »

Moin,

was mich an der Sache stört, ist folgendes:

Zitat
Pfändungs- und Überweisungsbeschluß für rückständige!!und zukünftige Forderungen Kindesunterhalt!


Zukünftige Ansprüche können nicht gepfändet werden, sondern nur eine "fortlaufende" Pfändung angesetzt sein. Ich würde vorschlagen, daß du den Text als solches mal einstellst und auch dazuschreibst, wann ihr vorher immer überwiesen habt sowie was auf dem Titel/Urteil als Zahlungsfrist angegeben ist.

Gruß, Xe
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« Antwort #14 am: 13. Juni 2005, 10:35:27 »

...beansprucht wird: Unterhaltsrückstand 277€ vom 01.02.05 (überwiesen am 28.02.05), 277€ vom 01.03.05 (überwiesen am 14.03.05), 277€ fortlaufend seit 01.04.05 (gezahlt jeweils 31.03.für April, 03.05. für Mai, gestern für Juni) bis Vollendung 18.LJ.
Pfändung umfaßt das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen, soweit am jeweiligen Zahltag noch Untaerhaltsrückstände bestehen, weitere Unterhaltsbeiträge die fällig geworden sind oder fällig werden. Was ist damit gemeint?
Zahlbar war immer bis zum 1.  mad3
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« Antwort #15 am: 13. Juni 2005, 11:07:21 »

Hi,

Zitat
...beansprucht wird: Unterhaltsrückstand 277€ vom 01.02.05 (überwiesen am 28.02.05), 277€ vom 01.03.05 (überwiesen am 14.03.05), 277€ fortlaufend seit 01.04.05 (gezahlt jeweils 31.03.für April, 03.05. für Mai, gestern für Juni) bis Vollendung 18.LJ.
Pfändung umfaßt das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen, soweit am jeweiligen Zahltag noch Untaerhaltsrückstände bestehen, weitere Unterhaltsbeiträge die fällig geworden sind oder fällig werden. Was ist damit gemeint?
Zahlbar war immer bis zum 1.  mad3  


wo ist jetzt Dein Verständnisproblem? Von Deinem künftig fällig werdenden Einkommen wird der laufende Unterhalt gepfändet. Das war es. Die bereits (wenn auch verspätet) gezahlten Rückstände solltest Du beim Vollstreckungsgericht nachweisen, damit diese aus dem Forderungskonto heraus genommen werden.

Zitat
Ein Brief vom Anwalt hätte es hier sicherlich auch getan, zumal sie es schon seit Mai 04 so hinnimmmt und nie eine Beschwerde kam. Aber gleich ne Pfändung durchzuziehen finde ich schon etwas hart. Das ist reine Schikane von ihr!


Das mag sein. Vielleicht hapert es ja einfach an Eurer Kommunikation. Wenn die KM nicht weiß ob und wann der Unterhalt kommt, passiert sowas nun mal.  Ganz unschuldig bist Du ja nicht.

Gruss
sky
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« Antwort #16 am: 30. Juni 2005, 08:43:09 »

Hallo,
jetzt ist es soweit, der Lohn wurde das erste mal um den Betrag des laufenden Kindesunterhalts gepfändet.
Naja, wenns sie glücklich macht...

Nun meine Frage: Wie kann man die ganze Sache beenden? Er ist ja zahlungswillig, auch zum 1. Kann sie die Pfändung ewig laufen lassen? Sie lässt nicht mit sich handeln, nur wenn wir zum 15. des Vormonats!! zahlen. Frechheit! Kommt man aus der Pfändung nur raus, wenn er 18 wird und selber Ansprüche stellen muss?

Gruß kkoppi
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« Antwort #17 am: 30. Juni 2005, 09:15:43 »

Moin,

die Pfändung ist gegenüber dem Drittschuldner (=Arbeitgeber) geltend gemacht worden. Damit verliert die Pfändung ihre Gültigkeit für den Fall des Arbeitgeberwechsels oder bei Ende des Titels.

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« Antwort #18 am: 01. Juli 2005, 12:55:43 »

So langsam stellt sich heraus, warum die Sache mit der Lohnpfändung. Madam hat heute erklärt, die Ehekredite nicht mehr zu bedienen. Sie zahlte den Hauskredit und drei andere in Höhe von insges. 1500 zur Hälfte. Jetzt geht sie wenigstens sicher, dass sie den KU erhält, kleverer Zug. Wir dachten eigentlich, dass wir um eine Privatinso drumrumkommen. Die Kleinkredite würden wir ja schaffen aber der Hauskredit. Ich weiß nicht wies weitergehen soll!
War schon mal jemand in ähnlicher Situation und hat es ohne Privatinso geschafft? Evtl. Hausversteigerung und mit gütlicher Ratenvereinbarung der Bank? Was können wir tun?  question

Gruß koppi
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