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Uli
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« am: 12. Juni 2005, 17:02:42 » |
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Hallo zusammen,
unser ehemaliges Mirglied Guenni bat mich, für ihn eine Frage einzubringen.
Bei Guenni wurde ein Gutachten eingeholt, um erforschen, ob seinem nichtehelichen Sohn ein Kontakt mit dem Vater gut täte oder nicht. Das Gutachten wurde von einer Diplompsychologin angefertigt, die der "Bochumer Schule" entstammt, die nicht eben als väterfreundlich gilt. Es wurde herausgefunden, dass der Sohn seinen Vater unbedingt braucht und ein Kontakt hergestellt werden sollte. Allerdings sollte Guenni, der niemandem was getan hat, sich vorher in pschologische Behandlung begeben. Die Mutter, die seit nunmehr 6 Jahren erfolgreich als Umgangsboykotteuse auftritt, erhält keinerlei Auflagen.
Nun bediente sich die Gutachterin teilweise einer Mitarbeiterin, was in dem Gutachten keinerlei Erwähnung fand. Es wurde so dargestellt, als seien sämtliche Explorationen durch die Gutachterin selbst geführt worden, andere Teile sind nachweislich falsch.
Jetzt die Frage: Ich habe mal gehört, dass ein Gutachten insgeamt abgelehnt werden kann, wenn auch nur Teile nachweislich falsch sind. Hat hierzu jemand Erfahrungen sammlen können oder kennt jemand relevante Fundstellen hierzu?
Danke, Uli
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