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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:46:29 *
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Autor Thema: .. mein Leidensweg ..  (Gelesen 4007 mal)
DeepThought
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« Antwort #25 am: 13. April 2007, 11:43:38 »

Moin,

gibt es denn bislang einen Titel? Wenn ja, was exakt steht da drin? Welche Gründe der Neutitulierung wurden durch den gegn. RA benannt?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
sky
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« Antwort #26 am: 13. April 2007, 11:58:14 »

Moin,

einen Titel muss es geben. Weiter oben steht was von PfÜB.

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
maddddy
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« Antwort #27 am: 13. April 2007, 12:14:12 »

Dankeschön für Eure Antworten.

Ja, es gibt einen Titel, der ist aber noch von 2001 und beläuft sich auf umgerechnte 375,80 EUR (noch in DM). Jetzt, bezogen auf die aktuellen Tabellenwerte (Mindestregelbetrag) sind es insgesamt 456,- EUR für beide Kinder.

Die gegnerischen Anwälte haben es mir einfach in ihrem Schreiben aufgetragen, wobei ich teilweise irgendwie schon davon ausgegangen bin, daß denen ein Versehen unterlaufen ist und das Schreiben bzw. der letzte Teil eigentlich an die KM sollte - liest sich jedenfalls fast so. Da steht nur drin, bis zum 30.04.2007 soll ich den Mindestregelbetrag i.H.v. 228,- EUR pro Kind neu titulieren lassen. Punkt. ?!?!?

Eine Antwort auf mein letztes Schreiben erfolgte nicht - stattdessen hab ich ja diesen Schrieb bekommen.

Werd nicht schlau draus - muss ich das machen? Was passiert, wenn ich es nicht mache?!

Was viel wichtiger ist - ich hab das Vertrauen zu Anwälten & Co. sowieso verloren nach meinen bisherigen Erfahrungen. Wie schon weiter oben erwähnt - auch den letzten kann ich in die Tonne treten. Auch aus den Gründen, daß er untätig ist, wobei das Thema noch ein wenig tiefer geht und in meinen Augen nicht gerade *hüstel* legal ist, was er dort abgezogen hat. Kennt jemand GUTE Anwälte, die sich mit der Thematik auskennen und sich auch darum kümmern?!

Danke schön für Eure Rückantwort!

Viele Grüsse,

maddddy
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82Marco
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« Antwort #28 am: 13. April 2007, 12:37:16 »

Servus madddy,

ich habe in Deinem Thread nicht rausgefunden, wem Du KU bezahlst, dem JA oder direkt an KM?
Wenn ersteres zutrifft, wäre es Aufgabe des JA, Dich zu einem "aktualisierten" Titel zu bewegen, sonst niemand.
In dem Zusammenhang, is der Titel statisch oder dynamisch?

Grüße aus Süden
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
maddddy
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« Antwort #29 am: 13. April 2007, 12:44:51 »

@Marco:

Dankeschön für den Feedback.

Ich zahle den KU direkt an die KM. Das war immer in der Vergangenheit so und auch die Stadt, die ja jetzt "einspringt" zahlt direkt an die KM.

Was den Titel angeht, ob der statisch oder dynamisch ist. Ich muß mir den Text noch einmal genau durchlesen und gebe das dann hier wieder - bin momentan im Büro und hab Päuschen - aber ich meine, daß das nicht wirklich klar daraus hervorgeht, ob der dynamisch angepaßt ist. Es steht ein fixer Betrag darin aber mit dem Hinweis "nach aktueller Tabelle" (oder so ähnlich). Aber ich schreib dazu später noch mehr ..

Bis dann & Gruß,

maddddy
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maddddy
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« Antwort #30 am: 13. April 2007, 14:35:04 »

Ich hab da auch noch einmal eine andere Frage, weil ich mich diesbezüglich, als ob ich nicht schon genügend eigene Probleme habe, aber jetzt auch noch Probleme mit meinem eigenen Vater bekommen habe deswegen - nämlich handfesten Streit. *soifZ*

Müssen meine Eltern eigentlich für nicht gezahlten Unterhalt aufkommen, wenn ich von meinem derzeitigen Nettoeinkommen nicht in der Lage bin, den Rückstand zu bezahlen bzw. den KU selbst? Mein Vater hat sich nämlich bei seiner Rechtsschutz "erkundigt" und dort wurde ihm die Auskunft gegeben: "Natürlich müssen Sie für den nichtgezahlten Unterhalt Ihres Sohnes aufkommen!" Ansonsten keine weitere Erklärung dazu seitens der Versicherung.

Ist das der Fall? Wenn ja,  welche Selbstbehalte exisitieren? Wenn nein, warum nicht? Wäre supie Infos dazu zu bekommen, weil ich möchte nämlich wenigstens das aus der Welt schaffen, weil die ganze Angelegenheit mit KU, Leben bzw. Überleben, Anwälten & Co., Arbeit, Streß & Co. reicht mir schon - jetzt auch noch innerhalb der Familie Streit, dann bekomm ich wirklich noch die handfeste Krise .. *grummel*

Danke für Euer Feedback! :-)

Viele Grüsse,

maddddy
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sky
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« Antwort #31 am: 13. April 2007, 15:42:08 »

Hallo madddy,

Mein Vater hat sich nämlich bei seiner Rechtsschutz "erkundigt" und dort wurde ihm die Auskunft gegeben: "Natürlich müssen Sie für den nichtgezahlten Unterhalt Ihres Sohnes aufkommen!" Ansonsten keine weitere Erklärung dazu seitens der Versicherung.

das ist nur die halbe Wahrheit. Richtig ist, dass Großeltern in Ersatzhaftung genommen werden können, siehe § 1607 BGB. Ersatzhaftung tritt erst ein, wenn beide Elternteil nicht leistungsfähig sind, die Rechtsverfolgung gegen die vorrangig haftenden Eltern ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist. Es haften alle vorhandenen Großeltern als gleichrangige Teilschuldner. Zu beachten ist dabei auch der höhere Selbstbehalt und die Leistungsfähigkeit.

Ein mitunter langer Weg also.

Grüsse
sky
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sky
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« Antwort #32 am: 13. April 2007, 15:50:23 »

Da die Frage wohl (auch) die Rückstände betrifft: In diesem Fall umfasst die Ersatzhaftung m.E. nicht die Rückstände sondern nur den laufenden Unterhalt.

Grüsse
sky
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maddddy
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« Antwort #33 am: 13. April 2007, 18:09:47 »

@sky:

Danke für die Auskunft. Die Quellen helfen schon einmal weiter. Habe auch noch im Forum nachgelesen (jo, erstmal suchen, dann fragen *soifZ* ), daß der Selbstbehalt bei 1400 EUR liegt, dann auch Ehegatten vorgehen etc. etc. pp. - ein wirklich langer Weg.

Ich hoffe mal, daß ich den Zwist mit meinem eigenen Vater damit beenden kann. *daumendrück*  exclamation_smile 

Nochmals Danke!

Grüsse,

maddddy
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