Hallo Ihr Lieben,
also ich hatte gestern nen Frisörtermin und damit Gelegenheit, die vielen Zeitschriften zu blättern...is ja sonst langweilig unter der Trockenhaube.
Da hab ich nen Artikel gelesen, der mich doch wirklich sehr erstaunt hat.
Zur Vorgeschichte, daß ich den nicht übersehen habe:
Mein Mann hatte mit seiner Ex mal nach Druck von ihr ein gemeinsames Testament gemacht, also das schriftliche Berliner Testament, wo sich die Partner als gegenseitige Erben einsetzen und die Tochter Nacherbe ist. War einfach so nen Blatt Papier , den die Ex bei ihrem Auszug mitgenommen hat.
So, also als wir dann das erste Mal den Anwalt aufsuchten, is der aus allen Wolken gefallen und meinte, so ein gemeinsames Testament kann man nicht einfach durch ein eigenes Testament ersetzen.
Heißt also, mein Mann hätte die Ex darum bitten müssen, das Testament zusammen zu vernichten.
Wollte sie natürlich nicht, was klar war. Sie stellte sich quer wie ne Irre.
Was machen.
Tja das kostete ne Menge Geld. Er mußte zum Notar und da eine Erklärung abgeben, daß er das Testament so nicht mehr halten will. Der Notar beglaubigte das und schickte nen Gerichtsvollzieher zur Ex um ihr das abzugeben.
Wie die geguckt hat, könnt Ihr Euch ja gut vorstellen

Is ja peinlich wenn so einer vor der Haustür steht.
Nun am Rande bemerkt, sie fühlte sich so gekränkt, daß dann der Krieg anfing.
Aber jetzt zu dem was ich gestern gelesen hab.
Wir haben uns damals echt geärgert, daß die Ex nicht mitgemacht hat, da es uns schlappe 700 Euro gekostet hat. Aber der Anwalt sagte, das Testament hält halt sonst bis zur Scheidung und sowas sein schon gefährlich...da ist schon so manch Ehepartner im Trennungsjahr zu Tode gekommen.
Jetzt les ich gestern in der Zeitung, daß ein gemeinschaftliches Testament auch NACH der Scheidung noch Bestand hat, wenn das die Ex-Partner nicht wie mein Mann widerrufen.
Der BGH sprach jetzt erst ein Urteil, daß das Testament bindend ist, auch über die Scheidung hinaus.
Vorausgegangen war eine Klage der TOCHTER, die sich um ihr Erbe betrogen fühlte.
Das Ehepaar hat sich scheiden lassen und der Mann war im Glauben, daß das Testament somit platt ist und setzte seine neue Ehefrau als Alleinerbin ein und die Tochter auf den Pflichtteil.
Der Mann ist gestorben und die Tochter klagte bis in die höchsten Instanzen und hat gewonnen.
Da frag ich mich ganz ernsthaft, ob der deutsche Rechtstaat nicht ganz durchgeknallt ist.
Also an alle frisch getrennten User hier, oder diese, die mal vor Urzeiten ein gemeinschaftliches Testament gemacht haben:
Laßt es aufheben. Entweder mit dem Ex-Partner zusammen vernichten, oder beim Notar widerrufen.
Das erspart Eurem neuen Partner viel Kummer.
Ich werd mal auf die Suche gehen, ob ich das Urteil auch im Netz finde, da ich ja schlecht den Lesezirkel amputieren konnte ;)
LG
Melly
[Editiert am 3/6/2005 von Melly]
[Editiert am 3/6/2005 von Melly]