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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:44:22 *
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Autor Thema: Unterhaltsrechtsreform  (Gelesen 95959 mal)
Zahlmeister ohne Ende
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« Antwort #625 am: 31. Juli 2008, 19:04:53 »

Zypresse auf AW:
"So werden Sie feststellen können, dass die Grundsätze der Reform - der Vorrang der Sicherung des Kindeswohls und die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten nach einer Scheidung - sich in der Rechtsprechung durchsetzen werden. Freilich wird es - wie in jedem anderen gerichtlichen Verfahren - immer auch sehr stark auf die tatsächlichen Umstände im jeweiligen Einzelfall ankommen, etwa auf das Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten für ein Kind und auf die Möglichkeit für die betreuende Mutter, eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufzunehmen.


Der letzte Satz ist doch der Hammer:

....etwa auf das Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten für ein Kind

....zumutbare Erwerbstätigkeit.......


Das heisst Bei Aldi an der Kasse ist so gut wie gar nicht zumutbar.... gun gun gun


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Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.
svgund
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« Antwort #626 am: 02. August 2008, 23:48:53 »

Hallo zusammen,

jetzt mal eine Berechtigte Frage nachdem der BGH die Tür weit aufgemacht hat für längeren Betreuungsunterhalt.

Was machen jetzt alle Alleinerziehenden(die nicht verheiratet waren) , die von der ARGE früher nach 3 Jahren zur Vollzeitarbeit genötigt wurden??

Gruß
Sven
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Furbie30
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« Antwort #627 am: 03. August 2008, 20:14:52 »

HAllo

So wie ich es verstanden habe muss der Ex weiterhin für die Alleinerziehende Mutter aufkommen, damit Km nicht vom Staat leben muss.

LG
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svgund
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« Antwort #628 am: 03. August 2008, 22:22:21 »

Hallo Furbie30,

das ist mir klar. Ich meinte mit meiner Frage ja auch , was die Alleinerziehenden jetzt machen die vor der Reform nach 3 Jahren von der Arge zur Arbeit genötigt wurde..... . Laut Arge mussten nämlich Alleinerziehende nach 3 Jahren wieder voll Arbeiten.

Gruß
Sven
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Weisnich
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« Antwort #629 am: 03. August 2008, 22:34:05 »

Mensch svgund,
es ist doch alles gar nicht so kompliziert.

Ist der Staat gegenüber ihr unterhaltsverpflichtet (ALG 2, das andere klingt so nach Schwerverbrecher), dann muss sie nach 3 Jahren an die Schüppe und zwar mindestens so viel, dass sie kein ALG 2 bekommt.

Ist ein Bürger gegenüber ihr Unterhaltsverpflichtet und leistungsfähig (sonst landen wir wieder oben), geht sie ein bisschen arbeiten und den Rest gibt es oben drauf vom Ex.

Für ein "le etat ce mois" wurde man schon vor 400 Jahren geköpft.

Gleiche Unterschiede findet man z.B. auch beim Mindestunterhalt (Bürger = Existensminimum des Kindes = 200€ / Staat = UHV = 130€), bei der Anrechnung des Kindergeldes (Bürger = Kindergeld gibt es oben drauf / Staat = Kindergeld wird auf Existenzminimum angerechnet, also 154 Kindergeld Plus 50 Ücken ALG 2.)...

Du hast noch nicht so ganz verstanden, wobei es beim Familienrecht geht, oder?

Gruß,
Michael
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svgund
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« Antwort #630 am: 03. August 2008, 23:08:13 »

Hallo Michael,

ich habe das schon verstanden. Ich meine ja auch nur (auch auf eine etwas ironische Art)......
Vor der Reform wurde der Alleinerziehende Elternteil der nicht verheiratet war von der Arge nach 3 Jahren zur Vollzeitarbeit genötigt. Dem Alleinerziehendem wurden  Ganztagesplätze organisiert , dass er ja arbeiten kann. Nach dem BGH Urteil, brauch man das ja gar nicht. Mann kann jetzt ja den BU vom ehemaligen Lebenspartner in Anspruch nehmen.
Hoffe das es jetzt verstanden wurde.

Gruß
Sven
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« Antwort #631 am: 03. August 2008, 23:34:57 »

Hallo Sven,
Zitat
ich habe das schon verstanden.
Meinste wirklich?

Zitat
Vor der Reform ...
Wer hat das Reform-Gesetz eigentlich wirklich gemacht? Was waren wessen Ziele?

Zitat
Dem Alleinerziehenden wurden Ganztagesplätze organisiert, dass er ja arbeiten kann.
Jo. Ein Argument ist gegenüber der Arge aufgeweicht worden.

Zitat
Nach dem BGH Urteil, brauch man das ja gar nicht. Mann kann jetzt ja den BU vom ehemaligen Lebenspartner in Anspruch nehmen.
Wo steht denn das? Der BGH hat einfach nur ein neuen Kriegsschauplatz aufgemacht. Welche Bedingungen gelten, sagt er nicht. Ansonsten wäre der Schauplatz ja gleich wieder dicht und auch AE-Väter könnten endlich konkret Unterhalt fordern.
Ich persönlich kenne nicht viele AE-Väter, die Unterhalt bekommen. Eigentlich keinen.


Gruß,
Michael
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« Antwort #632 am: 06. August 2008, 09:33:11 »

Wie wird denn das künftig laufen? Erinnert mich wohl die ARGE dran, dass die KM halbtags arbeiten gehen muss und ich "weniger" zahlen soll? (Da ich bisher den Unterhalt direkt an die KM bezahle).
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midnightwish
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« Antwort #633 am: 06. August 2008, 09:36:21 »

Wie wird denn das künftig laufen? Erinnert mich wohl die ARGE dran, dass die KM halbtags arbeiten gehen muss und ich "weniger" zahlen soll? (Da ich bisher den Unterhalt direkt an die KM bezahle).

Nö, das ist nicht Aufgabe der ARGE, die würde nur die KM daran erinenrn, das sie arbeiten gehen kann ,wenn von dir kein EU mehr gezahlt wird.

Mach doch bitte nen eigenen Thread auf, um diese Frage zu diskutieren.

Tina
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« Antwort #634 am: 18. August 2008, 14:52:10 »

Und da dachte ich, es hätte schlimmer kommen können, und es kam schlimmer...

Der Versuch, aus dem Volltext des Urteils schlauer zu werden, ist vorerst gescheitert. Jetzt lese ich darin:

"Gerade kleinere Kinder benötigen nach einer Ganztagsbetreuung noch in stärkerem Umfang den persönlichen Zuspruch der Eltern, was einen nicht unerheblichen zusätzlichen Betreuungsaufwand erfordern kann (...), der entsprechend der gesetzlichen Wertung für den Kindesunterhalt in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht unberücksichtigt bleiben kann."

Ich verstehe das nicht, habe aber zwei mögliche Interpretationen:

  • 1) "Wir tun so, als hätten wir § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB zur Kenntnis genommen, kümmern uns aber nicht weiter darum"
  • 2) "Weil der Barunterhalt bei der Differenzmethode vorweg abgezogen wird, halten wir einen entsprechenden Abzug für den Betreuungsaufwand bei Vollzeiterwerb für angemessen, was wir zwar schon immer getan haben, aber jetzt nicht mehr Betreuungsbonus nennen dürfen und deshalb einen neuen Namen suchen."

Ich glaube an das gute und daher an Variante 2). Verstehe aber überhaupt nicht, warum der BGH dann nicht einfach den Vorwegabzug des KU bei Vollzeiterwerb abschafft, denn der ist keineswegs eine gesetzliche Regelung, sondern den hat der BGH ja selbst geschaffen und eigentlich nirgends begründet.

Für den nicht-ehelichen BU wäre bei Variante 2) die Formulierung dann mit meiner Wunsch-Interpretation dann zumindest vereinbar, wonach der Betreuungsunterhalt monetarisiert wird und für die Gesamtkosten aus Bar- und Betreuungsunterhalt anteilig gehaftet wird:

Etwas anderes hat der BGH nicht gesagt, zumindest nicht, solange nicht die Differenzmethode gilt.
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #635 am: 23. September 2008, 15:47:26 »

Hi @all,

da ich eine EU-Verhandlung hinter mir habe, und auch mein OLG (FF) nun sich langsam einschwingt,
ist schonmal eine Tendenz zu erkennen.

Eine Befristung wird immer beim AU drin sein, bei Krankenunterhalt bedingt.
Die nacheheliche Eigenverantwortung wird vermischt mit den ehebedingten Nachteilen (auch bei mir so...)
Aussage der Richterin (bei mir): "Der Gesetzgeber fordert ganz klar die nacheheliche EV und hebt die Lebensstandardgarantie auf"
Keine Präklusion, bei Vergleichen, da neues UR.
Eine Übergangszeit wird gewährt, je nach Länge der Ehe und/oder Erziehungszeiten.

Aufgeweicht wird imho der BU. Da zielen die Richter -hintenrum(Billigkeit)-  auf das Altersphasenmodell ab.

Gruß
babbedeckel
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Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
elwu
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« Antwort #636 am: 24. September 2008, 08:39:56 »

Hallo,

der Juristen/innentag möchte das Altersphasenmodell wieder einführen:

Vordenker für Justitia
Zivilrecht
Bis das Gericht euch scheidet
Von Alice Blezinger (FTD)

Es hat sich in den vergangenen Monaten viel bewegt im deutschen Familienrecht. Unterhaltsrecht, Versorgungs- und Zugewinnausgleich - alle Bereiche hat der Gesetzgeber überarbeitet. Doch die Familienrechtler auf dem Deutschen Juristentag wollen nachbessern.

Gerade im Unterhaltsrecht haben viele neue Regelungen zu unterschiedlichsten Gerichtsurteilen geführt - zulasten der Rechtssicherheit. Es geht hier vor allem um die Frage, wann der Elternteil, der die Kinder betreut, wieder selbst für seinen Unterhalt arbeiten muss. Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes galt ein sogenanntes Altersphasenmodell. Es regelte, ab welchem Kindesalter dem Elternteil wie viel Erwerbsarbeit zuzumuten war. Die Bonner Professorin und Gutachterin Nina Dethloff plädiert dafür, dieses Modell wieder einzuführen. Ihrer Meinung nach überfordert eine Vollzeitbeschäftigung das betreuende Elternteil und wirkt sich auch nachteilig für das Kind aus. "Wichtig ist aber, dass ein solches Modell nicht starr gehandhabt wird, sondern Raum für die individuellen Besonderheiten lässt", so Dethloff. Ein Mindestunterhalt von drei Jahren darf ihrer Meinung nach aber nicht als der gesetzliche Regelfall angesehen werden.

Intensiv werden sich die Experten auch mit der Frage beschäftigen, inwieweit der finanzielle Ausgleich unter nicht verheirateten Paaren geregelt werden muss. Gerade wenn langjährige Partnerschaften zerbrechen, aus denen auch Kinder hervorgegangen sind, reichen die bisherigen Ausgleichsregelungen nicht aus.

Allerdings müsse die Entscheidung, gerade keine Ehe einzugehen, vom Gesetzgeber respektiert werden, fordert etwa Gerd Brudermüller, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Deshalb ist unter den Experten strittig, ob diese Paare gesetzliche Ausgleichsvereinbarungen für den Fall der Trennung von vornherein ausschließen könnten.



/elwu
« Letzte Änderung: 24. September 2008, 08:41:31 von elwu » Gespeichert
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« Antwort #637 am: 24. September 2008, 20:54:30 »

Hallo Elwu,
hat da Freud zugeschlagen? Müsste es nicht "Ihrer Meinung nach überfordert eine Vollzeitbeschäftigung die betreuende Elternteilin und wirkt sich auch nachteilig für das Kind aus" heißen.

Was wohl Franzosen denken, wenn sie diesen Text lesen? Da finden sich nämlich trotz Vollzeitarbeit beider Elternteile, keine Hospitalismus-geschädigten, kopfnickende Sabberkinder, sondern ganz normale Mädchen und Jungen.


Müde lächelnd,
Michael
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pueppi
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« Antwort #638 am: 26. September 2008, 13:14:35 »

Danke, elwu, für diesen Artikel.

Hallo,

der Juristen/innentag möchte das Altersphasenmodell wieder einführen:

Vordenker für Justitia
Zivilrecht
Bis das Gericht euch scheidet
Von Alice Blezinger (FTD)

.... Vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes galt ein sogenanntes Altersphasenmodell. Es regelte, ab welchem Kindesalter dem Elternteil wie viel Erwerbsarbeit zuzumuten war. Die Bonner Professorin und Gutachterin Nina Dethloff plädiert dafür, dieses Modell wieder einzuführen. Ihrer Meinung nach überfordert eine Vollzeitbeschäftigung das betreuende Elternteil und wirkt sich auch nachteilig für das Kind aus. "Wichtig ist aber, dass ein solches Modell nicht starr gehandhabt wird, sondern Raum für die individuellen Besonderheiten lässt", so Dethloff. Ein Mindestunterhalt von drei Jahren darf ihrer Meinung nach aber nicht als der gesetzliche Regelfall angesehen werden.


Und ich frage mich mal wieder: Wer würde (derzeit aus wirtschaftslichen Gründen) vollerwerbstätigen Eltern (zusammenlebend) den "Luxus" finanzieren, solcher Art Nachteile ihren Kindern ersparen zu wollen bzw. ihrer Überforderung zu begegnen und fortan nur noch teilzeit- (und damit teilentlohnt) beschäftigt zu sein?Huch

LG Püppi


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Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
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« Antwort #639 am: 19. Oktober 2008, 18:59:14 »

Moin,

das Altersphasenmodell ist weiterhin in Anwendung durch die Gerichte. Es wird nun halt anders verklausuliert. Die Unterhaltsrechtsreform verkümmert damit auf die zwei politisch gewollten Ziele:
1. Kinder in den ersten Rang
2. Höherer KU
Beides sorgt dafür, dass die Kinder nicht (mehr so häufig) im Armutsbericht auftauchen (deren Einkommen ist ja schließlich ok - vom Familieneinkommen reden wir lieber nicht) und Deutschland in Folge dessen nicht regelmäßig eins auf die Schn.... bekommt.

Es wird immer durchschaubarer das Spiel des Vorstands der Deutschland AG - und widerwärtiger.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #640 am: 20. Oktober 2008, 10:22:25 »

Es zeigt auch wieder deutlich, wie in Deutschland die "Rechtsprechung" funktioniert.

Eigentlich sollte ein Richter in einem Rechtsstaat nichts als dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen sein.

Dennoch traut sich keiner das Gesetz anzuwenden und was sein Gewissen davon halten darf, weiss das Richterlein auch erst, wenn ein Leithammel geblöckt hat und die gewünschte Denkrichtung vorgegeben hat.

Manches ändert sich auch in 1000 Jahren nicht.

Hinzukommen die Punkte:
3. Zusätzlich höherer EU durch neue KG-Anrechnung
4. Entlastung des Staatssäckels zulasten der Väter.

Erneut ernüchterte Grüsse

Beppo

« Letzte Änderung: 20. Oktober 2008, 10:24:42 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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« Antwort #641 am: 08. November 2008, 11:20:42 »

Morgen zusammen.....

Man sollte die Antwort von Zypresse mit in jedes Gericht nehmen


http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5639&fragen=p468#fragen

Nach dem Motto

Herr Amtsgerichtrichter* ..Sie haben hier gar nichts zu sagen in Deutschland...*

Nach derer Aussage ist es Pflicht für jeden Vater/Mann Klage vor dem OLG einzureichen



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« Antwort #642 am: 09. November 2008, 14:18:01 »

Kieler Nachrichten, 08.11.2008

Bundesjustizministerin lobt das neue Unterhaltsrecht

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich zehn Monate nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts zufrieden mit der Umsetzung gezeigt. "Vor allem ist die von mancher Seite befürchtete Klagewelle ausgeblieben", sagte sie im KN-Interview. Zudem warb sie für eine Grundgesetzänderung, die Bundeswehreinsätze im Inland ermöglichen soll. - Seite 2

Themenwechsel: Das neue Unterhaltsrecht gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres. Wo hakt es aus Ihrer Sicht noch?
Nirgendwo. Im Gegenteil. Ich bin mit der Umsetzung der Reform sehr zufrieden. Vor allem ist die von mancher Seite befürchtete Klagewelle ausgeblieben.Zwar haben einige Männer wohl gedacht, sie müssen nun gar nichts mehr zahlen. Aber spätestens die Anwälte klären sie darüber auf, dass dies weder Inhalt noch Ziel der Reform ist. Uns ging es um zwei grundsätzliche Verbesserungen: Kinder stehen an erster Stelle. An zweiter Stelle bekommt der Elternteil Geld, der Kinder betreut - egal, ob er vorher verheiratet war oder nicht. Es findet also eine Gleichstellung von Unverheirateten mit Verheirateten statt, soweit und solange Kinder betreut werden.Die zweite grundlegende Verbesserung ist, dass geschiedene Ehegatten noch mehr für sich selbst verantwortlich sind. Wer drei Jahre verheiratet war, soll sich nicht mehr darauf verlassen können, bis zum 80. Lebensjahr finanziert zu werden. Das ist vor allem gut für die Zweitehe mit Kindern.

Manche Juristen beobachten bei der Umsetzung der Reform mehr Schwierigkeiten als Sie.Das Deutsche Familienrechtsforum beispielsweise bemängelt, dass Familiengerichte mangels vorhandener Rechtsprechung of "herumeiern" würden
Das ist doch nach Gesetzesänderungen nichts Ungewöhnliches. Der Gesetzgeber hat für die Praxis neue Bestimmungen eingeführt, da muss sich eine Rechtsprechung erst entwickeln. Wir sind da auf einem guten Weg. Es sind bereits verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergangen, der die Reform auch in unserem Sinne auslegt.

Eine Standardempfehlung für junge Menschen lautet, Eheverträge abzuschließen. Ist das auch für Sie zeitgemäß?
Ja. Das habe ich auch schon vor der Änderung des Unterhaltsrechts empfohlen. Man sollte sich einigen, solange man sich noch versteht und nicht erst, wenn der Streit da ist.
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Malachit
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« Antwort #643 am: 09. November 2008, 18:13:01 »

Hallo zusammen,

so so, die Zypresse mal wieder ;-(

Eine Standardempfehlung für junge Menschen lautet, Eheverträge abzuschließen. Ist das auch für Sie zeitgemäß?
Ja. Das habe ich auch schon vor der Änderung des Unterhaltsrechts empfohlen. Man sollte sich einigen, solange man sich noch versteht und nicht erst, wenn der Streit da ist.

Meine Übersetzung des Politikergeschwafels ins Deutsche: Die Gesetze sind schwachsinnig, kümmert euch gefälligst selber um eine brauchbare Ausgangslage.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
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« Antwort #644 am: 10. November 2008, 22:31:13 »

na wenigstens ist die Gute endlich mal ehrlich.

Das Thema Eigenverantwortung war dann wohl doch nicht soooo wichtig.

Frustrierend

Bart
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AE-Papa


« Antwort #645 am: 11. November 2008, 09:27:37 »

Hi,

Das Thema Eigenverantwortung war dann wohl doch nicht soooo wichtig.

sehe ich nicht so ... ich denke schon das es da (gewisse) Änderungem geben wird.
Immerhin hat Zypresse, in einer Rede folgendes gesagt:
Zitat
(2) Unser zweites wesentliches Ziel ist es, Raum für Eigenverantwortung zu
schaffen.
Ich will es ganz deutlich sagen: Jeder Mann und jede Frau, der bzw. die heutzutage
heiratet, muss wissen, dass er oder sie nicht im 19. Jahrhundert lebt. Unsere
Rechtsordnung hat nicht die Aufgabe, jedem Ehepartner aufgrund seines Ja-Worts
eine lebenslange Versorgung auf Kosten des Partners zu sichern.
Quelle: http://209.85.135.104/search?q=cache:0cZj_bmFw2gJ:www.fes.de/Magdeburg/pdf/071029_zypries.pdf+Brigitte+Zypries+eigenverantwortung&hl=de&ct=clnk&cd=12&gl=de&

Edit: In meiner EU-Verhandlung ist die Richterin ganz klar auf das Prinzip der Eigenverantwortung eingegangen ! Allerdings hat sie auch die ehebedingten Nachteile betrachtet.
Hier wird sich wohl in der Mitte getroffen werden.
Ergo: Wenn Muddi (länger) Hausfrau war, dann sieht´s schlecht aus, den EU relativ schnell loszubekommen.


Gruß
babbedeckel
« Letzte Änderung: 11. November 2008, 09:32:56 von babbedeckel » Gespeichert

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« Antwort #646 am: 04. März 2009, 13:54:29 »

Hallo zusammen
Aktuell habe ich gerade folgendes nachgelesen aus einem anderen Forum.
Hier geht es um einen Fall vor dem OLG Hamm, der Schrieber möge mir verzeihen dass ich dieses einfach hier hinein kopiere
aber aufgrund der Aktualität sollte dieses niemandem vorenthalten sein...

Hier der Text

http://forum.isuv.org/thread.php?postid=382216#post382216

----------------------------------------------------------------------------------

Die Bezugsquelle kann gerne nachgefragt werden...

Soviel zum neuen U-Gesetz...

Wird immer schlimmer


Anm.: Wegen ungeklärtem Urheberrecht habe ich einn Link gesetzt. Der geneigte Leser möge sich dorthin begeben.
« Letzte Änderung: 04. März 2009, 16:41:14 von DeepThought » Gespeichert

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AE-Papa


« Antwort #647 am: 04. März 2009, 14:04:26 »

Hi,

hab´s auch schon gelesen  mad crash ...im anderen Forum....

man man, da kommt einem das Grausen, oder Lust auf  gun

Ich mache 3 Kreuze, daß ich diesen Ballast los bin ...mit viiiiiiel Glück anscheinend  puzzled

Neues UG ... pfff ... wo wie was ....

Geht wohl nur, wenn KM kein Kind betreut, und keine ehebed. Nachteile vorhanden sind  UND dann auch nur mit Glück  c

Gruß
babbedecleö
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« Antwort #648 am: 05. März 2009, 10:18:34 »

Oh mein Gott ich glaube dann werde ich meine Ex auch nie los zumindestns werde ich weiterhin Jahre lang EU zahlen müssen  mad

Lg
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« Antwort #649 am: 05. März 2009, 10:35:40 »


vielleicht kommt eines Tages ein Prinz auf einem weißen Pferd angeritten, nimmt deine Ex mit auf sein Schloß und heiratet sie......
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