Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:44:09 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 [2] 3 4 ... 26   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Unterhaltsrechtsreform  (Gelesen 95959 mal)
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #25 am: 02. Juni 2005, 23:15:29 »

Hallo DT,

nein, das liest nicht nur du so. Aber konkret in unserem Fall mußte ich mich längst offenbaren, es gibt keine Geheimnisse mehr.

Bleibt nur die "Freude" wenn der Nächste 18 ist und sich nicht allein unterhalten kann, das dauert noch 1 1/2 Jahre *sfg*

Gruß

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
lilli
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 159



« Antwort #26 am: 03. Juni 2005, 08:12:50 »

Guten Morgen,

wir haben das Thema gestern abend disskutiert. Mein LG meinte "das können die gar nicht machen, so schlimm wird das garantiert nicht kommen". Aber nachdem ich mir jetzt mal alles genau durchgelesen habe, stehen meine Nackenhaare.
Ich hatte mir ja erhofft, das es besser wird - weil auch immer von der Gleichstellung zwischen Erst- und Zweitfrau gesprochen wurde.
Da war ich wohl ein wenig zu optimistisch ...

LG
lilli
Gespeichert

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
regen
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« Antwort #27 am: 03. Juni 2005, 09:10:41 »

hallo zusammen,
auch ich habe natürlich mit interesse mad die geplante änderung und die hier daraus resultierende diskussion verfolgt. für viele wird - wenn es letztendlich tatsächlich so kommt - dies eine verschlechterung der bisherigen situation darstellen. wobei was heisst in diesem zusammenhang eigentlich schlechter question - geht es oftmals noch schlimmer?
wenn ich aber den text und dt´s kommentare richtig verstanden habe - gerade was die parität der einkommen betrifft - werden die den kürzeren ziehen, die eh schon am minimum lebten...
unter dem aspekt das die ex willig ist und arbeiten gehen kann, sowie sowohl kinder in der neuen als auch der alten gemeinschaft vorhanden sind, dürften die änderungen nicht all zu gravierend sein (bitte korregiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe).

somit sieht doch wohl der schlechteste fall wie folgt aus:
gescheiden mit 2 kindern, in einer neuen beziehung lebend, das neue kind in einem alter wo die neue lg wieder arbeiten kann/muss und die ex hält es aus den unterschiedlichsten gründen nicht für nötig eine arbeit anzunehmen.... c

nach all dem was ich nun gelesen habe kann ich nur hoffen, dass egal welche regierung im herbst das ruder ergreift, andere themen wichtiger sind (eigenheimzulage, pendlerpauschale....) als dem armen mann/frau noch tiefer in die tasche zu greifen und jegliche basis eines neuen lebens zu nehmen

gruss regen
Gespeichert
makkaroni
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 5


« Antwort #28 am: 03. Juni 2005, 10:11:29 »

schon mit dem aktuellen Gesetz haben wir resigniert, und nicht unbedingt die Zuversicht das es besser oder anders wird. Da bekommt das Kind doch nur einen anderen Namen.

Unsere Exe fährt (fliegt) dieses Jahr zum 2. mal in Urlaub, während wir uns (nicht nur) an den wöchentlichen Umgangs WE fragen was wir den Kindern auf den Tisch bringen.

Wird sich daran was ändern ? Ich glaube es nicht mehr
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #29 am: 03. Juni 2005, 11:09:22 »

Die Akzeptanz der Reform wird durch geschickte Formulierungen und das Vorspielen falscher Tatsachen erschlichen.

In keinem Punkt wird die Unterhaltsdauer für den Betreuungselternteil eingeschränkt. Und das, obwohl großmundig behauptet wird, die nacheheliche Verantwortung soll gestärkt werden. Sobald Kinder im Spiel sind, gilt das bequeme Sofa weiterhin als Hauptaufenthaltsort des Betreuungselternteiles. Und dann, nach Jahren der aufopferungsvollen Erziehungsleistung ist es schlicht zu spät für die Rückkehr in den Beruf. Zum Glück gibt es ja die §§ 1571 bis 1573 BGB. Und wie gut, dass diese Regelungen im Referentenentwurf nicht angetastet werden. Doch, § 1573 Abs. 5, die zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt sind gestrichen worden. Damit ist die Unterhaltsrente ja bis zum Ende gesichert.

Ich beobachte die Diskussion zu diesem Thema in einem anderen Forum, welches zu einem Verein gehört, der Unterhaltsbelange im Namen führt. Beschämend, für wie dumm die Mitglieder verkauft werden. Diese senile Gangart ist jedoch bezeichnend. Man will sich ja nichts verderben und wenn, dann höchstens mit den Mitgliedern.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #30 am: 03. Juni 2005, 11:14:42 »

Interessant auch >dieser< Aufsatz des RAs aus der gestrigen Panorama-Sendung, den ich in Teilen aber nicht stütze.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #31 am: 03. Juni 2005, 13:18:49 »

Nicht schlecht geschrieben der Artikel. Besonders bemerkenswert fand ich die Ausführungen zum Realsplitting!!! Das kann man uns doch nicht verkaufen, dass die Gesetzemacher das nicht bedacht hatten und nur rein "zufällig" 600 Mio EURO mehr in die Staatskasse fließen.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #32 am: 03. Juni 2005, 14:23:53 »

Ich schätze es auf über 600 Mio. € in 5 Jahren. Es wurde vom Autoren auch nur mit vorsichtigen Annahmen operiert um argumentativ nicht gleich aus dem Rennen zu fliegen.

Und natürlich ist einziges Ziel der Reform das Staatsinteresse. Ist denn wirklich jemand so naiv und denkt angesichts der heutigen Verhältnisse (Wirtschaft, Gesellschaft), der Staat würde etwas für das Wohlergehen seiner Bürger machen?

DeepThought

[Editiert am 3/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Schumacher
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


WWW
« Antwort #33 am: 04. Juni 2005, 03:56:35 »

Hallo Deep,

ich hoffe Deinem Blutdruck geht es wieder etwas besser. Oder hast Du noch das gleiche Rauschen im Ohr wie ich. Bis jetzt hat noch keiner die Leiter an die Palme gebracht, auf der ich sitze. Dass das Ganze eine Mogelpackung schönster Güte ist, sage ich schon sehr lange (noch bevor ich den Referentenentwurf zu Gesicht bekam).

Es ist eine Umschichtung zu Gunsten des Staates und zu Lasten der Väter, Zweitfamilien und Kinder. Das war doch zu erwarten gewesen. Der Staat kann es sich doch gar nicht leisten, auf irgendwas zu verzichten oder gar drauf zu bezahlen. Die Schönfärberei der Politiker, als sie ihr neuestes Werk anpriesen, war doch deutlich zu sehen.

Es ist ja nicht nur so, dass der Steuervorteil beim Vater für die Unterhaltszahlung oftmals entfällt. Durch die Verlagerung der Zahlungen auf den Kindesunterhalt bekommen erst recht viele Väter die A....karte.

Bei Kindesunterhalt für minderjährige und minderjährigen gleichgestellten Kindern hat der Unterhaltspflichtige ja eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Somit nehme ich an, dass in Zukunft der Staatsanwalt sich des Öfteren mit dem § 170 StGB befassen "darf".

Dann zu den unterschiedlichen hohen Bedarfseinordnungen eines Kindes. Bei allen möglichen Stellen hat das Kind einen anderen Bedarf: Hartz IV, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt vom Elternteil, Steuer usw. Das soll sich ja wieder nicht ändern. Oder steht irgendwo geschrieben, dass das Kind, wenn der Vater nicht zahlen kann, den dann notwendigen Regelbetrag von staatlichen Stellen bekommt?
Hat einer schon mal mit einem Hartz IV Rechner (gibts ja im Internet) ausgerechnet was mit seinem Kindesunterhalt passiert, wenn Mama oder deren Lebensgefährte Hartz IV benötigt? Richtig, ein Teil des Unterhaltes, gedacht für den Lebensstandard des Kindes (noch am Lebensstandard des Vaters festgemacht) wandert zu anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft - unter Umständen zum Lebensgefährten. Hab's mal im Februar bei einem ALG II Rechner http://www.alleinerziehend.net/Alleinerziehend-ALGII-Rechner.html  auf einer Alleinerziehenden HP gemacht. Solche Sachen sollte ich nicht so oft machen, ist tatsächlich gesundheitsschädlich.

Beim jetzigen Gesetzentwurf werden evtl. die jetzt noch unterhaltspflichtigen Exmänner von geschiedenen KINDERLOSEN Paaren entlastet. Selbst das will ich noch nicht so glauben, es gibt ja immer noch die dehnbaren Gummis: wenn sie keine Arbeit findet usw.  Wie man keine findet, wissen wir doch auch alle. Bevor Sozialämter dann die Kasse aufmachen, werden sie wieder den Exmännern ins Portemonnaie greifen.

Aber ich glaube sowieso nicht, dass der Gesetzentwurf so durchkommt: die kochen in Berlin erst mal an der Suppe. Im Moment sind sie dabei die Zutaten einzukaufen. Sie haben noch einiges vergessen und müssen noch mal los zum Shopping. Ob es diese Regierung noch schafft sie auf den Tisch zu bringen? Egal – die nächste Regierung wird auch mit drin rumrühren und Zutaten einfügen wollen. Bei der jetzigen Regierung auch die Opposition – da es ja sonst nicht durch den Bundesrat kommt. Somit werden Kompromisse gemacht und hier was weggelassen und dort was dazugefügt. Wir müssen abwarten. Es kann rauskommen – versalzen, zu lasch, angebrannt, übergekocht oder gar vom Herd geschmissen.

Noch ein Tipp: im VafK- und Zweitfrauen-Forum sammeln wir Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf. Vielleicht habt Ihr auch ein paar gute Ideen.

Viele Grüße
Ingrid (aus der Wüste Gobi - aber dort muss man sich auch ärgern)
Gespeichert
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #34 am: 04. Juni 2005, 10:57:47 »

Hallo Ingrid,

Zitat

Bei Kindesunterhalt für minderjährige und minderjährigen gleichgestellten Kindern hat der Unterhaltspflichtige ja eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Somit nehme ich an, dass in Zukunft der Staatsanwalt sich des Öfteren mit dem § 170 StGB befassen "darf".
 


Da liegen auch meine größten Bauchschmerzen. Ich hab zwar nur 'unsere' Leitlininen gelesen (Schleswig-Holstein), aber da steht dann schon ganz oben:

 
Zitat
Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. Einkommen können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit erzielbare Einkünfte sein (fiktives Einkommen).


Somit ist bei KU für minderjährige und privilegierte Kinder alles drin. Der Selbstbehalt kann mit diesem Argument bis ins Bodenlose gedrückt werden. Der Zahlungsverpflichtete könnte ja einen Nebenjob annehmen, also rechnen wir doch mal fiktiv ein Einkommen aus Nebenjob an, damit der Mindestunterhalt auch im Mangelfall gewährleistet ist...

Man könnte natürlich auch fiktiv annehmen, dass Next ihren Partner unterstützen wird, da sie ja in einer Bedarfsgemeinschaft leben und somit kann mehr KU gezahlt werden...

Ich könnte :pukey:

Gruß

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
euridike
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 23


« Antwort #35 am: 04. Juni 2005, 11:39:54 »

Hallo,

wenn man das alles so liest wird einem ja grottenschlecht. Wollen die Minister wirklich nur noch Singlehaushalte und die Geburtenzahlen noch mehr reduzieren, genau das werden sie mit diesem Referentenentwurf heraufbeschwören.

Das ganze wird dazu führen, daß eben Erst- und Zweitfamilie noch mehr als bisher Sozialhilfeabhängig werden müssen. Und was die gesteigerte Erwerbsobligenheit angeht, von der du sprichst Ingrid. Da gibt es doch noch das Arbeitsrecht und da darf man z.B. nicht mehr als 10 Stunden hintereinander arbeiten, das tun die meisten ja eh schon und außerdem muß der Arbeitgeber dieser Nebentätigkeit auch zustimmen und wenn er dies nicht tut?

Ich habe so den Eindruck, auf die Vorschläge, die von den einzelnen Gremien, wie z.B. zweitfrauen, oder isuv gemacht wurden oder werden, wurde in keinster Weise eingegangen. Wäre wohl zu groß, diese Reform die dann nötig gewesen wäre.

Wenn ich den Referentenentwurf lesen, so hat sich kaum etwas verändert, es wurde nur in anderen Worten gefasst und die Staatskassen entlastet durch das streichen von Steuervorteilen. Ich hoffe doch sehr, daß das BverfG so etwas nicht akzeptieren wird.

Gruß
euridike
Gespeichert
AndreaDD
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.533


« Antwort #36 am: 04. Juni 2005, 11:43:53 »

Tja, und das gilt dann in Zukunft auch für die Zweitfrauen?Huch Zur Unterhaltung der Erstfrau???

Ich bin ja gutmütig, aber da hört's echt auf!

Gruß
Andrea

PS: Zweitfrauen aktiv-Chat morgen um 20.00 Uhr
Gespeichert

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
elwu
Gast
« Antwort #37 am: 04. Juni 2005, 11:52:33 »

Zitat
Panorama im Ersten gesehen?


Jep. Siehe auch diesen Thread: http://www.das-familienrecht.de/forum/read.php?1,523

cya,

elwu
Gespeichert
babs
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 34


« Antwort #38 am: 06. Juli 2005, 19:34:24 »

Hallo,

hab ich richtig verstanden dass der Kindesunterhalt nicht nach dem Gehalt gemessen wird. Heißt das, dass ein besserverdienender in Zukunft möglicherweise weniger KU zahlen muss wie bisher? Sind Deine errechneten Beträge die Obergrenze?

Grüße
Barbara
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #39 am: 06. Juli 2005, 23:00:23 »

Moin babs,

Zitat
dass der Kindesunterhalt nicht nach dem Gehalt gemessen wird.
...werden soll. Das ganze hat Vorschlags-Charakter.

Zitat
Heißt das, dass ein besserverdienender in Zukunft möglicherweise weniger KU zahlen muss wie bisher?
Wenn das so durchgeht, ja. Wieder ein Beweis für das ach so soziale Engagement der Rot-Grünen Blender.

Zitat
Sind Deine errechneten Beträge die Obergrenze?
Ich habe nur den Text mathematisch aufbereitet. Und wie gesagt, wenn das so durchgeht, dann ja. Allerdings ist es auch gleichzeitig die Untergrenze und das ist weitaus dramatischer.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
babs
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 34


« Antwort #40 am: 06. Juli 2005, 23:10:29 »

[/quote] Allerdings ist es auch gleichzeitig die Untergrenze und das ist weitaus dramatischer.


Das wäre schon der Wahnsinn - das stimmt!

Gespeichert
HaS
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 145


« Antwort #41 am: 15. Juli 2005, 19:23:51 »

und ihr beschwert euch wenn ich auswandern will um ein würdiges Leben zu führen.........

[Editiert am 15/7/2005 von HaS]
Gespeichert
Akexboy
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17


« Antwort #42 am: 17. Juli 2005, 17:01:35 »

Die Diskussion um die möglichen Veränderungen finde ich sehr interessant. Wenn ich das alles so lese dann vergeht einem wirklich die Lust am Heiraten und Kinder zeugen, sprich Familie gründen. Den Glauben an die Politik verliert man auch. Die ganzen Beiträge waren nun doch eher für Geschiedene gedacht (wenn ich es richtig gedeutet habe) Wie verhält sich das ganze denn bei nichtverheraten Kurzzeitbeziehungen. Es wurde ja weiter oben geschriben die Höhe und die Dauer des Unterhaltes setzen sich unter anderrem aus der Dauer der Ehe (Beziehung?) zusammen...
Mein Anwalt sagte mir, daß Ehe und Nichtehe und auch Kurzzeitbeziehung in der man nicht zusammengelebt hat, für die Berechnung von Unterhalt gleichgestellt sind.
Grüße

Alexboy
 
Gespeichert
ilse
Schon was gesagt
*
Beiträge: 10


« Antwort #43 am: 23. Juli 2005, 16:13:56 »

Hallo, ich habe es glaube ich soweit verstanden, als Zweitfrau wird mein Einkommen dann wahrscheinlich dazugezählt um den Unterhalt zu decken.349 beiStufe 3 egal wieviel oder wie wenig Mann verdient. Das hälftige Kindergeld wird dann bei 349 abgezogen oder ist das schon in der Berechnung drin?
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #44 am: 23. Juli 2005, 17:21:54 »

Moin Ilse,

wir wissen derzeit auch nicht mehr, als hier steht. Der Referentenentwurf ist ja das, was letztlich als Gesetzesvorlage eingebracht wird. Ob's dann so kommt, steht in den Sternen. Spannend ist allerdings, was "die" so vorhaben und hierüber informiert zu sein.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #45 am: 07. September 2005, 16:54:56 »

Unsere völlig verkannte Unrechtministerin Zypresse hat bzgl. der Unterhaltsrechtsreform eine neue Pressemitteilung herausgegeben.

Es sollte sich jeder selbst ein Bild davon machen. Aus diesem Grund habe ich diese Presseerklärung der vorangegangenen gegenübergestellt.

Eine gar wundersame Metamorphose zeigt sich.

>Hier< die Gegenüberstellung.

DeepThought

[Editiert am 7/9/2005 von DeepThought]
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wurzel30
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 91


« Antwort #46 am: 07. September 2005, 17:23:46 »

 mad  

hi,

frag mich mal ehrlich was das bringen soll - verheiratet mutter mit der nicht verheiratet mutter gleichzustellen !-
in der selben stufe-
wie soll das dann laufen ?=
ich heiratet als vater und bekommen ein neues kind was bei mir und meiner neuen frau wohnt.
hab dann aber noch uneheliches kind von meiner ex - für das sie BU bis sagen wir mal zum 6 Lebensjahr zugesprochen bekommen hat.
Soll dann KU- von dem einkommen meiner neuen ehe abgezogen werden ( für 2 x kinder ) ?
und rest teilen sich dann die eheliche mutter und die nicht ehelich mutter ?=
da stinkt doch was zu himmel ?=

Mfg Ingo
Gespeichert
Aniram
Gast
« Antwort #47 am: 07. September 2005, 18:00:10 »

Hier liegt doch schon der Hase im Pfeffer:

 
Zitat
Es geht um das finanzielle Einstehen füreinander, die Solidarität zwischen Eltern und Kindern und die Übernahme von Verantwortung zwischen den Ehegatten in bestehenden und geschiedenen Ehen.


Scheinbar ist man noch nicht hinter die Bedeutung des Wortes "Scheidung"
gekommen. Warum sollte sich z.B. mein geschiedener Mann mit mir solidarisch
erklären. Was hat das überhaupt mit Solidariät zu tun ? Nach einer Scheidung
geht jeder im wahrsten Sinne des Wortes seiner Wege, in jeglicher Hinsicht.
Ausgenommen davon sind natürlich gemeinsame Kinder. Eine etwaige finanzielle
Misere meinerseits braucht meinen Ex weder zu interessieren noch zu kümmern.

Klar ausgedrückt: Wenn man den anderen (grob ausgedrückt) nicht los wird, dann
braucht man sich auch nicht scheiden zu lassen, dann würde die räumliche Trennung
- von Tisch und Bett sozusagen, reichen. Die würde der Gesetzgeber jedoch
seltsamerweise sofort bestrafen... mit dem Zwang, die Steuerklasse zu wechseln.

"Frau Zypresse" hat das Wort Solidarität noch nicht verinnerlicht. Das
bedeutet füreinander und nicht einseitig. Das betrifft den Staat genauso wie den
Nehmer-Ex-Gatten, egal ob männlich oder weiblich.
 
Zitat
Der Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe wird heute von beiden Seiten weitaus mehr akzeptiert als dies früher der Fall war.

Achja... wo hat sie das her ? Man sollte ihr dringend diese Seite empfehlen !
 
Zitat
Und wir müssen das Unterhaltsrecht transparenter machen, damit ganz allgemein die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen steigt.  

Das glaub ich weniger. Ein Unrecht wird nicht akzeptabler, nur weil es transparenter
wird.
Zitat
eine Besserstellung nicht verheirateter Mütter und Väter, die Kinder betreuen

Tut mir leid, aber der Satz macht mich sehr mißtrauisch. Weil wenn der KU sowieso
nicht zur Debatte steht und selbstverständlich ist, worum geht es dann ? Es war
doch gerade die Rede von Eigenverantwortung.
 
Zitat
Damit kann die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden.  

Als ob es ihr und den ganzen anderen Kasperln nicht sowas von egal wäre, wie hoch
die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger ist, wenn nicht der Staat dann zur Kasse
gebeten würde. Die Betonung des Interesses müßte richtigerweise auf Sozial..... liegen
und nicht auf Kinder. Darum geht es nämlich, daß nur der Staat ja nichts beitragen muss.
Wie war das doch gleich mit Solidarität ? Diese Mahnung gilt wohl nur für den normalen
Bürger und auch hier nur für Otto-Normal-Verbraucher. Weil die "Großen" werden es
sich schon richten... wie immer.

Ich hör auf... es ist eh zwecklos und ich würde mich nur wiederholen.

Entweder fehlt mir der Blick dafür, aber ich kann keine wesentlichen, geplanten Änderungen
erkennen, die zu mehr Gerechtigkeit führen und somit auch keine Verbesserung.

Gruß

Marina
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #48 am: 07. September 2005, 20:28:41 »

Hallo zusammen,

habs jetzt 2x durchgelesen und ich glaube ich blicke es auch nicht wirklich.

OK, andere Verteilung des KU.

Die Augenwischerei bleibt doch, oder bin ich jetzt falsch???

Wenn der Ehegattentrennungsunterhalt minimiert wird oder gar wegfällt, hat der Staat mehr Einnahmen.

Es wird immernoch nicht auf den Einzelfall hingewiesen. Was nützt es, wenn das Unterhaltsrecht transparenter wird? So lange alle Unterhaltszahlenden in einen Topf geschmissen werden und alle wegschauen, wie es im Einzelfall wirklich aussieht, ändert sich doch gar nichts.

Ja und doch habe ich entdeckt, daß im Einzelfall entschieden wird: Nämlich für den betreuenden Elternteil wenn es um die Wiederaufnahme der Erwerrbstätigkeit geht. c

Zwischen dem 8. und 11. Lebensjahr kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Teilzeittätigkeit aufgenommen werden kann. Nämlich dann wenn eine schulische Übermittagsbetreuung vorhanden  ist, kann eine Erwerbstätigkeit werwartet werden. Dies wiederrum kommt aber immer auf den Einzelfall an, ob das Kind schwierig ist ( was für eine Formulierung und wie weit ausdehnbar) , ob es ständige Hilfe bei den Schularbeiten benötigt oder ob der Hort nach der Schule gut zu erreichen ist.

Wo ist nun die Änderung, die so gerechte Reform??? Wieviele betreuende Elternteile werden wohl ab 2006 schwierige Kinder haben, die ständig Hilfe bei den Hausaufgaben benötigen und für die *natürlich* kein Hortplatz in der Nähe ist.

So ist es doch jetzt schon.

Mein Sohn braucht ständige Hilfe bei den Hausaufgaben, wir haben keine Übermittagsbetreuung und der Hort endet sowieso mit dem 12. Lebensjahr.
Ich erledige all die Dinge nach meiner Halbtagstätigkeit, weil wir sonst wegen der Unterhaltszahlungen und wegen der Abzahlung ehelicher Schulden den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen.

Immernoch keine Änderung der Steuerverhältnisse in Sicht?
Ich bin seit Jan.05 *unechte Allenerziehende*, Steuerkl.1, unterstütze den Lebensunterhalt meines Sohnes und unseren kompletten Zweitfamilienhaushalt (wenn diese Zweitfamilie auch immernoch nicht so formuliert wird, wie ich es mir wünsche).
Ab 2006 wahrscheinlich weniger Ehegattenunterhalt, weiterhin für meinen Lebensgefährten Steuerkl.1 und dann kann auch der Unterhalt nicht mehr bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Super...und wo ist jetzt die ausgleichende Gerechtigkeit?Huch

Ich finde unsere eigene kleine Zweitfamilie, die versucht sich Monat für Monat über Wasser zu halten in keinem Absatz der Reform wieder. mad

Frau Zypries hat nichts gerafft. Ein paar Umformulierungen, ein bischen das Geld verschieben....sonst nichts.


Was soll ich mich eigentlich noch aufregen??
 Ich muss fast lachen: finde ich mich schon einmal gar nicht wieder, als unverheiratete unechte Alleinerziehende , der in 1 1/2 Jahren auch der Unterhaltsvorschuß flöten geht und dann nichts mehr an KU zu erwarten ist. Meinen LG finde ich auch nicht, da wir nicht heiraten und auch keine Kinder mehr in die Welt setzen.
Ok, die Mangelfallberechnung trifft auf ihn zu...supiiiii Fortschritt.

Nix von Einzelfallentscheidung bei uns...aber auf der anderen Seite.

Ich weiss, ich weiss, viel aus dem Bauch geschrieben und wahrscheinlich auch durcheinander.

Frage mich gerade ob wir in Augen der Frau Unrechtsministerin überhaupt existieren. mad

Boah nee

Gruß
Tina





[Editiert am 7/9/2005 von DieMystiks]
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Aniram
Gast
« Antwort #49 am: 07. September 2005, 20:38:40 »

Hallo Tina !

 
Zitat
Frau Zypries hat nichts gerafft. Ein paar Umformulierungen, ein bischen das Geld verschieben....sonst nichts.

Ganz genau das gleiche hab ich mir auch gedacht. Die halten einem
für total blöd und denken, man bemerkt es nicht.

Und dazu:
 
Zitat
Ich weiss, ich weiss, viel aus dem Bauch geschrieben und wahrscheinlich auch durcheinander.  

Wie denn sonst, wenn nicht aus dem Bauch ? Es trifft Dich und
andere ja tagtäglich genau dort oder genauer gesagt in der
Magengrube.

LG

Marina
Gespeichert
Seiten: 1 [2] 3 4 ... 26   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Unterhaltsrechtsreform
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team