Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:38:21 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Fristen  (Gelesen 667 mal)
ASB98
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 162


« am: 20. Mai 2005, 15:15:18 »

Hallöle

Brauch noch mal einen Rat.

Wie sieht es aus wenn ein vollstreckungsbescheid zugesandt wurde man dagegen wiederspruch eingelegt hat, dies fristgerecht abgeschickt hat und es erst 6 Tage nach der frist beim Gericht eingegangen ist. (Post wurde leider normal und nicht per einschreiben versandt)

Normalerweise dauert doch ein Brief 2 Tage und nicht wie hier 11 Tage. Nun hat das Gericht geschrieben das die frist rum sei. Gibt es da keine möglichkeiten weiter oder muss man dann den Einspruch zurück ziehen.

bringt es was wenn ich den Einspruch beibehalte und dem Gericht das so schreibe da es ja nicht mein versäumniss war?

MfG asb98
Gespeichert
tinchen
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 68



« Antwort #1 am: 20. Mai 2005, 15:20:12 »

hi asb98,

ich denke, interessant dürfte der poststempel auf dem umschlag sein. anhand dessen, sofern wirklich ein postverschulden vorliegt, dürfte deine rechtzeitiges abschicken des einspruchs beweisbar sein.
ansonsten vermutlich war das lehrgeld für die zukunft, alles fristgemäße per einscheiben abzuschicken.

grüße, tinchen
Gespeichert
ASB98
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 162


« Antwort #2 am: 20. Mai 2005, 15:29:31 »

hallo tinchen

Danke für die Antwort da will ich mal hoffen das das Gericht den umschlag aufgehoben hat was ich ja eher nicht glaube aber ich frag mal ganz nett nach.

wenn nicht wird es ein teures Lehrgeld heul heul.

also gut bis denne

MfG asb 98
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Fristen
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team