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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:32:32 *
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Autor Thema: ...wenn der Fall eintrifft...  (Gelesen 813 mal)
rodweiler
Gast
« am: 16. Mai 2005, 19:32:53 »

Wie ist denn das: Könnte meine Frau, obwohl Sie Berufstätig ist und ich nicht theoretisch einfach mit unserem Sohn aus dem Gemeinsamen Haus ausziehen? Kann ein Ehepartner überhaupt einfach so ausziehen und das Kind mitnehmen? Wo kann man sich da einlesen? Danke an alle. Gruß.  question   question   question  
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Delphin
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 625



« Antwort #1 am: 17. Mai 2005, 00:10:25 »

Hallo,

also Deine erste Frage hab ich nicht wirklich verstanden.könntest Du sie bitte erklären?

Zu Frage zwei: ja er/sie  kann muss aber den anderen Partner Umgang mit dem Kind gewähren.


Gruss Delphin
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EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Torx
† 18.01.2006
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 40


« Antwort #2 am: 17. Mai 2005, 00:23:37 »

Zitat
Kann ein Ehepartner überhaupt einfach so ausziehen und das Kind mitnehmen?  


  NEIN. Der Lebensmittelpunkt und der Hauptwohnsitz des Kindes kann bei GSR nur mit Einverständnis beider Elternteile geändert werden.

Mein Tipp: Lass sie gehen, aber ohne das Kind. Du hast offensichtlich Zeit, übernimm den Betreuungs- , sie den Barunterhalt.  *w

_________
Torx
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JensB2001
eingeschränkt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #3 am: 17. Mai 2005, 01:08:54 »

Hey

Und doch könnte sie auch das ABR gerichtlich regeln lassen...

Wobei in diesem Fall schon die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist das bei einer Klage auf Übertragung des ABR von Seitern der KM, das ABR auf den KV übergeleitet wird und das Kind somit am gewöhnlichen Lebensmittelpunkt bleibt...aber eben auch nur weil der KV hier bisher scheinabr fast ausschließlich die Betreuung wahr genommen hat...

Ansonsten könnte die KM auch ausziehen und das Kind mit nehmen und würde sichrlich recht bebommen vor enem Gericht..

Gruß
Jens
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #4 am: 17. Mai 2005, 07:30:01 »

Moin rodweiler,

guckst du >hier<.

Zitat
Und doch könnte sie auch das ABR gerichtlich regeln lassen...
Das ist doch völliger Quatsch in Bezug auf die Fragestellung, Jens. Hier geht es um die unabgesprochene Kindesmitnahme.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Delphin
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 625



« Antwort #5 am: 17. Mai 2005, 16:54:41 »

Die Frage ist nur was ist eine "abgesprochene Kindesmitnahme"?
Reicht dazu zu sagen: ach übrigens ich nehme XYZ mit?Oder benötigt Mann/FRau eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils?Wenn ja bei wem hier wurde das praktiziert?

@torx

Toller Tipp...und das ist rechtens das Kind wird einfach "einbehalten"?

Gruss Delphin

[Editiert am 17/5/2005 von Delphin]
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