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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:32:19 *
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Autor Thema: Mutterunterhalt  (Gelesen 2049 mal)
Akexboy
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« am: 13. Mai 2005, 19:36:04 »

Hallo,

ich hab hier mal geforsht aber eine ähnliche situation wie meine nicht gefunden. Also:

Bin 26 Jahre alt und hab letztes Jahr eine Frau kennengelertn. Sie hat bereits ein zwei Jahre altes nichteheliches Kind.  Sie sekbst war vor dem Mutterschutz berufstätig. Dadurch das sie alleine war/ist und der Kindsvater nciht gezahlt hat wurde sie freigestellt in den Mutterschutz. Das Sozialamt bzw jetzt Hartz IV erhält sie monatlich. Wir lernten uns etwas besser kennen und landetetn dann (ich weiß hormongesteurert) im Bett. Es hat sich so langsam eine Beziehung aufgebaut in der wir uns nur selten sahen und auch nciht zusammen wohnten. Anafang des Jahres wollte sie mich treffen und stellte überraschend den Kontakt zu mir ein. Eine halbe Stunde später eröffnete Sie mir dann das sie schwanger sei aber von mir nichts mehr wissen wolle. Nach ca. zwei Monaten öffnete sie sich mir wieder gegenüber redet von zusammenzihen hausbau etc. Von Liebe ist aber ncihts zu spüren.
Fakt ist, es ist ihr zweites nichteheliches Kind unterwegs. Zum 2. mal wurde bei Bekanntwerden der Schwangerschaft die Beziehung beendet. Der Vater des ersten Kindes zahlt werder für Kind noch für Mutter und hat vorgestern deswegen 4 Monate auf Bewährung bekommen.
Ich wäre bereiot für das Kind zu zahlen. Evtl auch diesselbe SUmme für die mutter. Wir haben ja nicht zusammengelebt oder ähnliches. Insgesamt hatten wir vielleicht 3x *****. Laut ihrer Aussage hätte sie aufgrund von Verhütung auch nicht schwanger werden dürfen (zudem wars noch 2 Tage nach Ihren Tagen). Ist die dt. Rechssprechung nun tatsächlich so, das ich auch für die mutter Unterhalt zahlen muß ? Wenn ja - wieviel? Gibt es hier Richtlinien. Kann ich voll belangt werden. Ich meine es ist ja immerhin ein 2. Kind da. Sie selbst ist übrigens aus Ostdeutschland nach Bayern gezogen - wegen drei Jahren Untehalt und mehr Geld wie sie sagt. Angeblichin Sachsen nur zwei. Sie redet jetzt auch vom zurückgehen und so. Nur beweisen kann ichs nicht.

Danke für Eure Infos....

 
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DeepThought
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« Antwort #1 am: 13. Mai 2005, 20:09:35 »

Moin,

guck mal >hier<; der Fall liegt ähnlich.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
matzehh
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« Antwort #2 am: 13. Mai 2005, 20:47:49 »

Hallo Akexboy,

ja, diese Dame scheint es ja auch nur darauf abgesehen zu haben. Auf alle Fälle solltest Du Dir schon mal einen Fachanwalt suchen, der alles weitere für Dich regelt, damit Du den Kopf frei hast. Und ein Vaterschaftstest dürfte jawohl auch schon ein "Muß" sein. Wenn das ganze mit Hilfe des Anwalts außergerichtlich geregelt werden kann halten sich die Kosten ja auch noch im Rahmen.
Ich wünsche Dir alles Gute und das der Test negativ ausfällt.

Matthias
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Akexboy
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« Antwort #3 am: 14. Mai 2005, 14:11:31 »

Hallo,
danke für die Antworten. Welchen Anwalt könnt ihr mir denn in der Region München empfehlen ?
Ganz andere Frage: Sollte das Kind von mir sein - gibt es eine Möglichkeit das Kind zu mir zu holen?
Oder hat nur die Mutter ein Anrecht darauf.
Momentan ist die Situation erschwert dadurch das sie von zusammenzihen und Hausbau spricht - aber nicht von Gefühlen für mich nur: "Wenn du meinst das ich dich nur ausnutzen will, dann hätt ich doch jetzt meinen WIllen und bräuchte mich mit dir nicht mehr auseinandersetzen. Trotzdem will ich ja den Kontakt mit dir."
Einfach eine **tsts - ID 1** Situation. So schnell kanns gehen und der MAnn ist der gearschte. Wie sieht die Situation denn aus wenn ich nach Österreich oder so umziehen würde ?
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JensB2001
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« Antwort #4 am: 14. Mai 2005, 14:37:23 »

Hey!

Die Frage wäre auch warum du möchtest das das Kind bei dir lebt, wobei die Frage sich schon fast erübrigt, weil es ein uneheliche Kind sein wird u du leider somit auch nicht das Sorgerecht haben wirst, außer die KM würde eine Sorgerechtserklärng abgeben .. aber davon wird wohl kaum auszugehen sein ..
Somit ist deine Aussicht das das Kind bei dir lebt glaich null .. außer eben die Mutter will das so, aber davon ist wohl auch nicht auszugehen..

Und erstmal bist du ihr auch zu Unterhalöt verpflichte aufgrund eures Kindes, das sie betreut, und der Vater des ersten Kindes dürfte somit dann auch erstmal aus dem Unterhalt für sie "raus" sein, durch diesen Umstand.

 
Zitat
Momentan ist die Situation erschwert dadurch das sie von zusammenzihen und Hausbau spricht


Kann es vielleicht sein das sich sich jetzt noch zusätzlich die perfekte Wohnsituation von dir erhofft, indem du erstmla mit ihr zusammen lebst und den Hasubau finanzierst, denke hier ist dir absolut von abzuraten, dich noch in einen Hausbau zu stürzen...

 
Zitat
Wie sieht die Situation denn aus wenn ich nach Österreich oder so umziehen würde ?


Sorry, aber das erweckt zusammen auch mit dem Vorhaben das Kind zu dir zu nehemn nur den Anschein dich vor dem Unterhaltsleistunge zu schützen..

 c

Nutzen wird dir das allerdings überhaupt nichts....

Auf jedenfall soltest du da nicht zu blauäugig sein, und dir da noch zustätzlich durch Hausbau das Fell über die Ohren ziehen lassen ...

Gruß
Jens
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Akexboy
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« Antwort #5 am: 14. Mai 2005, 19:13:48 »

Hallo,

wenn das Kind wirklich von mir ist dann will ich auch dafür aufkommen. Betonung auf will. Im Gegenzug will ich allerdings auch Rechte. Und nach alldem was ich bis jetzt hier mitbekomme sind die Rechte bei unehelichen Kindern recht einseitig.

Die nach der Trennung entstehenden Kosten scheinen genauso hoch zu sein wie bei Verheirateten. Nur meine Rechte bzgl. des Kindes (Sorgerecht, Umgangsrecht etc...) sind eher gleich null. Der Mutter (obwohl sie mich wie es scheint über den Tisch gezogen hat) srtehen alle Rechte zu. Wie gesagt für da sKind will ich gerne da sein - deswegen auch die Frage wegen Kind zu mir. Nur für die mutter aukommen zu müssen obwohl ich nciht mit ihr zusammengelebt habe und wir eigenltich nur ne kurze Affäre hatten in der sie sich scheinbar vom Arzt schwangerschaftsfördernde Mittel verschreiben hat lassen (Arzt sagte mir er hat ihr Folsäure verschrieben da sie ihm einen Kinderwunsch versicherte - mir sagte sie Folsäure bräuchte sie wegen Ihrer Blutkrankheit ... ich weiß ich bin so naiv), jeden abend eine Pille immer in etwa zur gleichen Zeit eingeworfen hat (hat sich das Rezept zur AntiBabyPille vom selben Arzt ausstellen lassen). Irgendwie alles sehr suspekt. Sie will mich jetzt sogar ihrer Familie vorstellen und schint dort in Besten Tönen von mir zu erzählen.... Irgendwie paßt das alles nciht.
Wie gesagt - für das Kid aufkommen ja - für die Mutter - warum ? Ich sehe keinen Grund warum. Ich wäre u.U. auch bereit für die Mutter den gleichen Betrag wie für das Kind zu zahlen solange sie in der Mutterpause ist nur nicht irgendwie die Hälfte von meinem Gehalt oder sogar mehr wie hier des öfteren beschrieben. Wie ist denn Eure Meinung zu dem Thema Folsäure. Zählöt sowas vor Gericht ? Vielelciht noch eine kurze weitere ANmerkung: sie selbst sagt das sie für sich von mir nichts will, nur für das Kind. Sie selbst redet sogar von weiteren Kindern. Ich weiß es ist zwar hier keine psyvhatrisches Forum - dennoch interessieren mcih Eure Meinungen.
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JensB2001
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« Antwort #6 am: 14. Mai 2005, 19:52:18 »

Hey!

 
Zitat
wenn das Kind wirklich von mir ist dann will ich auch dafür aufkommen


Das ist doch ok .. und auch nur rechtens (nur warum willst du dann nach Österreich umziehen???) ..wenn es nicht dein Kind ist, brauchst du ja auch nicht dafür aufkommen ..

 
Zitat
Im Gegenzug will ich allerdings auch Rechte


Die Rechte hast du dann ja doch auch, wenn es dein Kind , ist klar, da ihr nicht verheiratet wart hast ein paar weniger Rechte, eben wie das fehlende SR ..
Aber das kannst du auch nicht durhc Unterhaltszahlungen erlangen, oder die Unterhaltszahlung davon abhängig machen das du auch das SR erhälst .. (mit so einer Forderung würdest du dir eher Schaden)

 
Zitat
meine Rechte bzgl. des Kindes (Sorgerecht, Umgangsrecht etc...) sind eher gleich null


Das stimmt nicht ganz so, bezüglich des Umgangsrechtes hast du genauso viel Rechte wie alle !!

 
Zitat
Wie gesagt für da sKind will ich gerne da sein - deswegen auch die Frage wegen Kind zu mir


Für das Kind da sein heißt aber auch so oder so die finazielle Verantwortung ebenfalls auch zu übernehmen ... und das Kind könnte nur mit dem Einverständnis der KM bei dir leben, merh Chancen darauf wirst du erstmal nicht haben, leider wegen dem fehlenden SR.

 
Zitat
nur ne kurze Affäre hatten in der sie sich scheinbar vom Arzt schwangerschaftsfördernde Mittel verschreiben hat lassen (Arzt sagte mir er hat ihr Folsäure verschrieben da sie ihm einen Kinderwunsch versicherte -  


HM und das soll Folsäure bewirken?? Schwangerschaftsfördernd sein??
Äh...sorry, das stimmt wohl nicht wirklich..

Und das hat dir IHR Arzt gesagt, das er ihr das verschrieben hat? IHR Arzt??
Wie ist es denn da mit der Schweigepflicht??

Und was sie dir da gesagt hat, würde fast schon eher zutreffen!!

 
Zitat
 (hat sich das Rezept zur AntiBabyPille vom selben Arzt ausstellen lassen).


Und beides vom gleichen Arzt und das bei Kinderwunsch?Huch



 
Zitat
Wie ist denn Eure Meinung zu dem Thema Folsäure. Zählöt sowas vor Gericht ?


Was soll das vor Gericht zählen???
Davon mal abgesehen das man von Folsäure weder schwanger wird noch das es wirklich eine Schangerschaft leichter herbeiführt..


 
Zitat
sie selbst sagt das sie für sich von mir nichts will, nur für das Kind.


Schöner Vorsatz von ihr (wobei sie will doch mit dir zusammen sein, wie kommt es dann zu so einer Äuerung von ihr???)
Nur nutzt dir die Aussage auch nichts, denn wenn sie Hartz iV erhält, dann wird man auf dich von behördlicher Seite heraus herantreten u Unterhalt fordern...


 
Zitat
Ich weiß es ist zwar hier keine psyvhatrisches Forum


Wieso "psychiatrisch"?
Denkst du das ihr Kinderwunsch "krankhaft" ist?

Gruß
Jens
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JensB2001
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« Antwort #7 am: 14. Mai 2005, 20:00:13 »

Hey!

Mir regt sich da auch noch ein Gedanke...

Solltest dich über Folsäure mal schlau machen...warum und wofür bzw wo gegen Folsäure gegeben wird..

U. a auch bei folsäuremangel, der bei Frauen auftreten kann, die die Pille nehmen,,drum vielleicht auch vom gleichen Arzt verschrieben ...

Oder aber auch bei Folsäuremangel bei Schwangeren um Folgeschäden beim Kind vorzubeugen ..

Und da regt ich mir ein klein wenig der Gednaken jetzt, ob sie nicht doch vielleicht vorher schon Schwanger war, bzw wurde als ihr euch schon kantet, nur eben von jemand anderem  .. und im Zusammenhang mit ihrem weiteren Kinderwunsch u ihrem Verhalten zu dir den Kontak abzubrechen u ihn dann wieder aufzunehmen, dir eben das Kind unterzuschieben?

Nur ein Gedanke, der nun wahrlich nicht stimmen muß..

Von daher, wäre es schon wichtig zu klären ob das Kind vielleicht wirklich von dir ist, denn so sicher scheinst du dir selber nicht zu sein.

Gruß
Jens
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Akexboy
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« Antwort #8 am: 14. Mai 2005, 22:07:21 »

Hallo Jens,

das wär schon möglich. Irgendwie kommt es mir auch spanisch vor. Aber auschließen kann man (ich) es nciht das ich doch der vater bin. Komsich ist nur das wir in der zeit wo das kind lt. arzt gezeugt wurde nur einmal ***** hatten und das kurz nach ihren tagen (lt. wissenschft ist dort die wahrscheinlichkeit auch sehr gering schwanger zu werden).
Mein Problem momentan: ich hätte gern einen test. Ich hab bei mihr mal vorgefühlt in die richtung: sie sagt nein - es gab nur mich und ob ich ihr nicht trauen würde. sprich sie fühlt sich verletzt. ich sag aber wenn sie nichts zu verbergen hat warum nicht. sie könnte mir damit einen liebesbeweis bzw vertrauensbeweis erbringen. nur wenn ich jetzt darauf bestehe .... dann gibt es erst recht keine hoffnung mehr auf fortführung der beziehung und wenn das kind dann wirklich mein kind ist... dann ist diese chance auch futsch.
Irgendwie kommt mir die Sache allerdings auch spanisch vor. Wenn sie sich ein Kind wünscht, von mir schwanger wird - warum macht sie dann schluß mit mir - und das von heut auf morgen. Ich hatte damit überhaupt nicht gerechnet.
Wenn sie mich jetzt bei der Geburt als Vater angibt und ich heimlich einen test mache - bringt das was ? komm ihc dadurch wenn es nciht mein kind ist wieder raus ?
Ganz kurze Anmerkung noch: Ich will mich nciht drücken vor Verantwortung. Ich hab mir immer eigene Kinder gewünscht - nur will ich die frau in armen halten, die schwangerschaft miterleben und mcih auf das kind freuen und nicht mir Bedingungen für eine mögliche Beziehung und eine mögliche Familie diktieren lassen. Und daß das auch noch im Sinne der dt. Regierung ist ....

Was mich auch irritiert: Nach der Gerichtsverhandlung erzählte sie mir das sie dem Kindvater ihres ersten Kindes mal 3000 Euro geliehen hat. Er hat dies nciht zurückgezahlt. Er besucht sein Kind nicht, ruft nciht an, schriebt keine Briefe - nichts. ZEigt keinerlei Interesse - weder an ihr noch an seinem Kind. Vor Gericht sagt er aus Zeitmangel. Nach der Verhandlung unterhalten sich die beiden. Lachen gemeinsam und der Junge wird zu seinem leiblichen Vater geholt obwohl er sich an mir festhält und meinen Namen schreit und nicht will. Später erzählt sie mir dann noch das er sich schieden lassen will (er ist selbst verheiratet und hat drei Kinder) und sie wird ihn dabei unterstützen. Find ich auch etwas komisch.
Das alles nüchtern betrachtet bedeutet doch das ich in irgendwas hineingeraten bin und jetzt der DVD bin wie es schient und mcih dadurch total innerlich fertig mache, meine Zukunft auf dem Spiel steht und der Staat leider mehr auf Seite der Frau steht.....
Alexboy
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Akexboy
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« Antwort #9 am: 14. Mai 2005, 22:16:04 »

mir fällt noch was ein: als ich sie kennelernte nahm sie fast ein jahr lang durch eine 1-Jahres-Pille.
Sie erklärte mir später das sie die folsäure auch deswegen bekam um bei der umstellung auf die 4-wöchentliche pille ihre tage zu bekommen (sie hat die dauerpille abgesetzt und anch fast 4 wochen kamen danach immer ncoh keine tage).
Und: wir hatten ende januar das letzte mal *****. davor hatte sie fast drei wochen dauerblutungen (ich bin aus dem ob holen nciht mehr rausgekommen...) - sprich in dieser zeit keinen *****, das letzte mal davor war kurz vor weihnachten. Sprich als Zeugungstermin kann nur Ende Januar in Frage kommen. Angenommen sie hat vorher die Pille genommen, sie dann abgesetzt - kann frau danach sofort wieder schwanger werden wenn sie vorher fast zwei jahre lang die pille genommen hat ? (vorausgesetzt diese aussage stimmt)
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matzehh
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« Antwort #10 am: 15. Mai 2005, 11:11:46 »

Hallo Akexboy,

einem Test wird sie wohl zustimmen müssen, da sie sonst kein Geld von Dir sieht (Du wirst doch hoffentlich nicht irgendwas unterschreiben wollen, ohne Dir sicher zu sein, oder ?) !
Das mit dem Versuch, die Beziehung weiterzuführen würde ich lieber lassen - ich hab es auch versucht. Nach dem was ich so herauslese ist Deine Ex ziemlich genauso drauf wie meine und kommt immer dann an und möchte eine gemeinsame Lösung finden, wenn sie ihr Ziel (Geld, Kind) in Gefahr sieht.
Mir wurde auch immer ein schlechtes Gewissen eingeredet, in der Art von: "Wenn Du mich liebst, vertraust Du mir und blablabla"

Schöne Pfingsten noch, Gruß,
Matthias
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Akexboy
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« Antwort #11 am: 15. Mai 2005, 13:02:37 »

Hallo,
danke für deinen Kommentar. Was ist denn später bei dir rausgekommen nach der Trennung.
Mich hat gerade eine Freundin von ihr angerufen die sagt seit meine freundin ihr erstes kind hat hat sie sich total geändert und ist nicht mehr die person die sie mal war. und seit sie jetzt schwange rist hat sich das rad nochmal gedreht und sie sagt das es meiner freundin schienbar nur noch ums geld geht und sie nicht mehr arbeiten will sondern auf kosten des staates leben will.....
Ich selbst sage nur: für mich bricht eine welt zusammen. Ich weiß gar nicht mehr was los ist. Muß ich denn wirklich für eine Frau aufkommen die so ein Leben führt ? Ein Kind das durch 1x ***** entstanden ist. Sie sagt sie will ienen Kredit aufnehmen um ein Haus bei Ihrer Familie in Sachsen umzubauen. Finanaziert durch mich Huch Ist das echt rechtens ?
Hab im Internet eine Adresse in München gefunden. www.vhts.de Ich hoffe daß die Kosten von der Rechtschutz übernommen werden.
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JensB2001
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« Antwort #12 am: 15. Mai 2005, 13:25:32 »

Hey!

Also erstmal mußt auch du dir erst klar werden was du denn nun selber willst..mit ihr zusammenleben, oder nicht..das Kind zu dir (was wohl kaum gehen wird) ..

Wenn du nicht mit ihr zusammenlebst, wirst du auch Unterhalt zahlen müssen, egal was sie in ihrem Kopf sich ausmalt..eben auch Unterhalt für sie erstmal..aber das ja nun auch nicht auf ewig..und dabei ist es völlig egal wie oft oder nicht oft du Verkehr hattest mit ihr .. ein Kind kann eben auch bei einmaligem Verkehr entstehen, das ist eben mit auch dein "Risiko" wenn du kein Kind willst, da hättest du vorher "vorsorgen" müssen..nun ist es so..

Werde du dir klar erstmal ob du mit ihr zusammen leben willst oder nicht.. und kläre ob es dein Kind ist oder nicht, alles andere sind nur Mutmaßungen, Fantasien von ihr, und Aussagen von Dritten..

Fakt ist, sie ist schwanger, u du vermutlich der Vater, somit zum Ubnterhalt für das Kind u für sie verpflichtet, und sie wird mit dem Kind erstmal so oder so nicht arbeiten können..und notfalls auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen sein, was wiederum heißt das der sich auch bei dir melden wird, wenn es dein Kind ist...

Und da wirst du erstmal nicht drumherum kommen.

Und was sie da für Fantasien im Kopf hat, von wegen Hausbau oder Umbau oder oder und das auf "deine" und Kosten des Staates, wird sie sich wohl erstmal abschminken können, weil da wird ihr schon mal der Staat einen Strich durch die Rechnung machen und einen Kredit wird sie mit ihrer Familieären Lage wohl erstmal absolut nicht bekommen.. (und das die staatlichen Hilfen dafür eh nicht reichen würden u nicht dafür gedacht sind sich Vermögen zu erschaffen..sie lebt da wohl eher in einer Traumwelt, fern von der Realität)

Davon abgesehen das das ihre Fantasien sind und das sie die haben kann so viel sie will .. das ist dann rechtens ;-) .. lass hr doch den Spaß..zu mehr wird es eh nicht kommen..


Die Rechtschutzversicherung..hm..ich glaube (d.h. ich bin mir da eigentlich sicher) die kommen für Familiensachen absolut nicht auf, Vaterschaftsklagen, Unterhaltsklagen usw.
Nutzt dir da also absolut nichts die Rechtschutzversicherung..ansonsten hätte die ja fast jeder und wäre frei von diesen Kosten..

Gruß
Jens
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« Antwort #13 am: 15. Mai 2005, 13:28:35 »

Hi,
ich sehe schon, eine ziemlich prekäre Situation.
Ein anonymer Vaterschaftstest wird Dir zumindest rechtlich nicht weiterhelfen, weil diese vor Gericht nicht anerkannt werden. Wenn Du die Vaterschaft nicht anerkennen willst, wird diese gerichtlich festgestellt, was letztlich zu einigem mehr an Kosten führen wird als ein anonymer Test. Dieser kann Dir vielleicht die Sicherheit bringen, ob es sich lohnt, dieses Verfahren dann auch einzugehen, aber als Grundlage für ein rechtliche Vaterschaftsfeststellung wird er nicht dienen.

Was die Folsäure angeht - es kann mehrere Gründe geben, warum eine Frau Folsäurepräparate einnimmt. Hauptsächlich wegen einer Schwangerschaft, oder eben auch wenn eine Schwangerschaft geplant ist um schon von Anfang an Folsäuremängel vorzubeugen. Aber ich bin hier kein Fachmann.

Alles in allem scheint es mir, als ob die KM nicht weiß, was sie will. Ratschläge will ich Dir keine geben, aber ich glaube nicht, dass aus all dem noch eine "funktionsfähige" Beziehung entstehen kann. Letztlich wirst Du das aber selbst wissen müssen.

Grüße,
Markus
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¡No Pasarán!
matzehh
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« Antwort #14 am: 15. Mai 2005, 15:27:17 »

Hallo Akexboy,

meine Rechtschutzversicherung hat leider nur die Beratungskosten für den Anwalt übernommen. Bei den meisten Rechtschutzversicherungen ist Familienrecht leider nicht mit drin sondern nur die Erstberatung beim Anwalt. Aber immerhin kannst Du Dich ja dann erstmal beraten lassen über die weitere Vorgehensweise. Bei mir versucht die Anwältin momentan eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das hat auch den Vorteil, daß der Vaterschaftstest dann billiger ist.
Die Anwaltskosten richten sich, auch wenn außergerichtlich geklärt wird, nach dem Streitwert; also den Jahresunterhalt. Der Anwalt kann Dir das dann vorrechnen -> hin und beraten lassen !

Gruß,
Matthias
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Akexboy
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« Antwort #15 am: 19. Mai 2005, 21:00:46 »

Hallo,

kurz noch nachgeriecht: natürlich wäre es mir am liebsten wenn wir zusammenleben würden und eine richtige familie wären. momentan besuche isch sie auch fast jeden 2. tag (so bin ich halt). Der Keline von ihr hängt an mir, will mich gar nciht mehr gehen lassen , etc.
Von mal zu mal wird es schwieriger und sie sagte mir jetzt auch schon das er nach dem aufwachen in der Früh nach mir fragt.
Alles in allem verhält sie sich mir gegenüber allerdsings abweisend und zeigt nur reaktionen wenn ich krank bin oder es evtl um eine andere frau gehen könnte oder wenn was mit meiner familie ist. sonst kommt nichts.
Das alles in allem ist für mich keine Basis für eine Beziehung. Ich mach mich fertig und der Keline von ihr nimmt wahrscheinlich auch einen Schaden. Ich denke Kinder brauchen etwas Konstanz.
Sie igelt sich mittlerweile total ein, redet nur noch vom nach Hause gehen. Schafft in der Wohung nichts mehr richtig und der Keline muß sich den Lieben langen Tag vorm Fernseher oder in seinem Zimmer selbst beschäftigen.
Das neueste was sie mir erzählte ist, das ihre Eltern für sie den Kredit aufnehmen und auf einem Grundstück ihrer Eltern gebaut wird. Und die vermieten es ihr dann und das Sozi-Amt trägt die Mietkosten.
Ist denn sowas rechtens ? Oder besteht da eine Möglichekit für mich aus dem MU rauszukommen bzw. diesen zu senken ?
Ein Anwalt sagte mir heute in einem Vorab-Gespräch das es momentan noch keine Gleichstellung zwischen Ehen und eheähnlichen Beziehungen gibt. Zudem hätte ich mit ihr nicht zusammengewohnt und es liegt dann auch keine eheähnliche Gemeinschaft vor. Somit würde bei mir ihr derzeitiger Lebensstandard und ihre derzeitige Sozialhilfe als Bemessungsgrundlage für max. 3 Jahre dienen. Mein Verdienst würde momentan nur für die Berechnung des Kinderunterhalts gebraucht werden. Und angeblich sei es sogar so, daß dieser im Osten geringer wäre als im Westen.
Wie sind denn hier Eure Kenntnisse ?
Danke
Alexboy
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« Antwort #16 am: 17. Juli 2005, 16:42:04 »

Hallo,

ich möchte kurz noch info über den aktuellen statuis von meinem geschilderten fall geben:

- in den letzten 2 wochen gab es wieder einige annäherungen zwischen meiner ex und mir. sie bringt ihrem kind bei, das wenn ich nciht da bin ich in der arbeit bin. auch so das er es sagen kann. sie bringt ihm sogar meinen nachnamen bei. selbst ist sie lt. ihrer aussage mit mir zusammen und wir führen eine "normale" Beziehung. Ich muß, wenn ich bei ihr bin um 19 Uhr gehen. Gemeinsam in der WOhung aufhalten gibt es nciht. Auch durfte ich vor ein paatr Tagen zum ersten Mal ihren bauch anfassen um das Baby zu spüren. Sie will auch das ich den Namen mitaussuche. Was halt fgehlt das sind Nettigkeiten und Zärtlichekiten mir gegenüber. Auch finde ich keine Dankbarkeit, nichts. So traurig wie es ist kann ich dieser Beziehung deshalb keine Zukunft geben. Infolgedesse war ich nochmals bei einem anderen Anwalt der mir folgende Punkte mitteilte:

- eine genaue Rechtsauskunft ist nicht möglich.
- es ist anzunehmen, auch wenn sie erklärt hat sie wolle keinen unterhalt, sie beim bezug von agII darauf verwiesen wird von mir unterhalt zu verlangen
- der beutreueungsunterhalt wird von 3 auf 5 jahre verlängert. dadurch das der leibliche vater des ersten kindes nichts zahlt werde ich für die volle summe haftend gemacht (toll oder?)
- es wird nciht mehr zwischen ehe oder eheähnlihcer gemeinschaft unterschieden. obwohl wir nciht zusammengelebt haben, keine steuerlichen vorteile hatten, werde ich in voller höhe haftbar gemacht.
- ich soll Wert darauf legen, daß nach der Geburt eine Sorgeerklärung abgegebn wird.
- Kooperation auf Elternebene
- Sinnvoll wäre auch eine gemeindsame Beratung beim Jugendamt, da bei meiner Ex eine psychsiche Störung vorleigen könnte und Sie möglicherweise eine Therapie benötigt.  (wie soll das gehen ?)
- Abwarten wer welche Ansprüche anmeldet. Oder iohr einen Pauchalbetrag von xxx Euro anbieten (für sie und Kind) - geht das überhaupt?

Wie man sieht ist beim Anwalt nicht viel rausgekommen. Ich wollte zum Beispiel wissen wie hoch der Unterhalt ist den ich an Sie zahlen müßte. Sie erhält ca. 850 Euro AGII. Mir wurde gesagt das ich an Sie etwa diese SUmme zahlen müsse bei einem Durchschnittsnetto von ca. 2.100 Euro.
Es hieß auch wenn ich in Zukunft mehr verdienen würde, würde ihr Anspruch steigen. Ich würde dies verstehen wenn wir zusammengelebt haääten und dadurch dem einen Luft verschafft wurde sich etwas beruflich aufzubauen. Nur hat meine Ex keinen ANteil an meiner Karriere oder hat mir irgendwas abgenommen. Meineserachtens ist das auch der Grund für den hohen Untehalt.
Ich hab mit ihr natürlcih über diese Punkte gesprochen. Antworten:
Sorgerecht nein, da sie sonst aus der LStKlasse 2 fällt da sie nciht mehr als allenerziehende Mutter gilt. Zusammenziehen nein, da sonst 300 Euro Erziehungsgeld wegfallen. Ihre Rückkehr nach Sachsen: nein, da sie dort nur 2 Jahre Mutterschaft hat und nicht wie in Bayern drei Jahre und außerdem die Gelder weniger sind als in Bayern.
Meine Fragen hierzu:
- stimmt das mit den zwei Jahren in Sachsen? Lt. meinem Anwalt gelten die drei Jahre bundesweit.
- Das mit der Lohsteuerklasse und dem Sorgerecht. Mir ist das neu daß das so sein solle...
- Wenn man zusammen wohnt, gibt es da tatsächlich kein Erziehungsgeld mehr?
- Kann mir jemand konkret sagen wie sich der UNterhalt für die KM zusammensetzt?
- Oder gibt es hier eine Beratungsstelle ?

Ich hab mir mal zusammengerechnet was meine Ex so im Monat an Geld bekommen würde ab Oktober: netto ca. 1600 Euro (AGII, Unterhalt Kind1, Unterhalt Kind2, Erzeihungsgeld). Find ich persönlich den Wahnsinn.

Danke für Eure Meinungen und Tipps

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Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #17 am: 17. Juli 2005, 20:15:24 »

HuhU!

Also für meine Begriffe ist da ja einiges an Käse zusammengekommen...

In Bayern bekommt sie Landeserziehungsgeld im 3. Jahr, ich weiß nicht, ob es das in Sachsen auch gibt.
Was das Sorgerecht mit der Lohnsteuerklasse zu tun hat, ist mir auch schleierhaft. Wenn sie in ihrer Wohnung allein gemeldet ist mit dem Kind, gilt sie auch als alleinerziehend, denn sonst müßte ja jedes Paar, das sich trennt, das mit dem Sorgerecht abändern, um als alleinerziehend zu gelten. Das halte ich für Blödsinn.
Ob das EZG beim Zusammenleben wegfallen würde, müßte man berechnen. Gib mal bei Google "Erziehungsgeldrechner" ein, da findest Du einige gute Links. Bei der Berechnung des EZG würde Dein Einkommen angerechnet werden, wenn ihr zusammen lebt. Es würde aber wahrscheinlich auch ihr ALG 2 gekürzt werden bzw. wegfallen, wenn ihr zusammenlebt. Das meint sie wahrscheinlich, sie/ihr hätte/t de facto weniger Geld vom Staat.

Wenn Du Dir die Düsseldorfer Tabelle ansiehst, siehst Du, wie hoch Dein Selbstbehalt der KM gegenüber ist. Ich denke mal, dass von Deinem Netto der KU abgezogen wird und noch ca. 5% für berufsbedingte Aufwendungen und was übrig bleibt, ist wohl dann das, was die KM bekommt. (2100-199 Euro-105Euro=1796 Euro, da klingen 800/850 Euro nicht unrealistisch??!!) Ich weiß nicht, wie oft der Betreuungsunterhalt geprüft wird, aber wenn Du mehr verdienst, wirst Du wohl auch mehr zahlen müssen, schätze ich.

Was ich nicht verstehe und bei allem, was zuzutrauen ist, nicht glauben kann: WARUM solltest Du 5 statt 3 Jahre zahlen? Erstens hast Du mit dem 1. Kind nix zu tun, wenn ich das richtig verstanden habe und 2. was geht es Dich an, dass der KV des ersten Kindes nichts zahlt? Das verstehe ich so überhaupt gar nicht. *grübel*

LG Lausebackesmama
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Akexboy
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« Antwort #18 am: 31. Juli 2005, 14:27:00 »

Hallo,

ein bekannter hat die folgende Definition im Internet gefunden und mir zukommen lassen.
Diese würde sich mit der Aussage des Anwalts treffen das es nihct 100% sicher ist, das der Unterhalt in meinem Fall sich genauso berechnet als hätten wir zusammengelebt:

"    
Infos zum Betreuungsunterhalt
Mütter oder Väter haben durch die Betreuung eines Kindes dem anderen Elternteil des Kindes gegenüber einen Unterhaltsanspruch, wenn sie durch die Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Sind die Kinder noch klein besteht keine Verpflichtung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Schwierig ist die Frage zu beantworten, ab welchem Alter der Kinder dem Unterhaltsberechtigten eine Halbtags- bzw. Ganztagestätigkeit zuzumuten ist. Die Gerichte tendieren dazu, die Verpflichtung zu einer Halbtagstätigkeit ab etwa dem 8. Lebensjahr des jüngsten Kindes, die Verpflichtung zur Ausübung einer Ganztagestätigkeit ab etwa dem 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes anzunehmen. Dies sind aber bloße Richtwerte, die in jedem Einzelfall entsprechend angepasst werden müssen.
Die Höhe des Unterhaltes ist neben der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten auch vom Lebensstandard der Mutter/des Vaters abhängig. Ebenso muss der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erhalten bleiben.Während die Kinder gleichgestellt sind und nichteheliche Kinder ebenso lange wie eheliche Kinder Unterhalt bekommen, ist der Unterhalt bei verheirateten und ledigen Müttern unterschiedlich geregelt. Nach § 1615 BGB bekommen ledige Mütter nur bis zu drei Jahre nach der Geburt eines Kindes einen Betreuungsunterhalt, während verheiratete Frauen im Prinzip (neben den obigen Einschränkungen) unbegrenzt Unterhalt erhalten."
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DeepThought
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« Antwort #19 am: 31. Juli 2005, 17:39:31 »

Moin,

das ist alles schon richtig. Hingegen ist aktuell )>hier) der SB eines nicht mit der Mutter verheirateten Vaters identisch zu dem eines verheirateten Vaters. Wann eine berufliche Tätigkeit und in welchem Umgange zumutbar ist, steht heute bereits in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs.

Die Drei-Jahres"frist" bröckelt und wird erkennbar auf den Anspruch einer verheirateten Mutter angepasst werden. Noch Zukunftsmusik, doch es wird kommen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Akexboy
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« Antwort #20 am: 06. Oktober 2005, 18:00:43 »

Hallo,
wollte mal einen aktuellen Stand zu meiner Situation geben:
Meine "Freundin" ist seit Anfang September bei Ihren Eltern in Sachsen.
Kind ist noch nicht da - sagen zumindest die eltern die natürlich von mir keine
gute Meinung haben (ich würd mir keine Sorgen machen und Frau und Kind, etc....).
Ich hatte sofgar angefangen die Krankenhäuser rund um Dresden nach ihr abzutelefonieren
da ich mir solche Sorgen gemacht hatte und ich von ihr nichts gehört hatte....
von meinem 2. Anwalt wurde ich zienlich abgezockt. 800,00€ für ein Testament und eine Vorsorgeerklärung. Mich selbst hat die Anwältin in dem Glauben gelassen das sei noch kostenlose Erstberatung. War insgesamt keine 3 Stunden bei ihr.
Interessant fand ich aber die Aussage das wenn das Kind in Sachsen zur Welt kommt, auch das Jugendamt Sachsen zuständig ist, egal ob sie in Bayern wohnt oder nicht.
Ist denn da was wahres dran?
Wie sollte ich mich denn nun verhalten?  
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