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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:01:50 *
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Autor Thema: vorschussrechnung scheidung/scheidungsvereinbarungen  (Gelesen 1053 mal)
tinchen
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« am: 26. April 2005, 10:05:23 »

erstmal danke für die vielen infos, die ich mir hier schon holen konnte.

mein problem ist folgendermaßen:

mein mann hat im november scheidung eingereicht; es läuft zwar alles einvernehmlich, aber im augenblick türmen sich die probleme betreffs der vorschussrechnung seines anwalts.
bei uns ist weitestgehend alles klar und auf beiderseitigem einverständnis. allerdings hat mein ex im alleingang das mit der scheidung angeleiert und mich beschleicht das gefühl, dass wir ziemlich übern tisch gezogen werden.

ex hat mittlerweile ein kleines kommunikationsproblem mit mir aus welchen gründen auch immer (aber das ist anderes thema) und hat mir somit erst ende letzter woche die (vorschuss-)rechnung gezeigt. der posten für die eigentliche scheidung ist ok, aber bei dem posten für die scheidungsvereinbarungen hab ich kulleraugen und würgen bekommen.
ich muss dazu sagen, dass sein anwalt bis zum heutigen zeitpunkt zwei briefe geschrieben (wg. Scheidung einreichen) und auf aufforderung unsere scheidungsvereinbarungen ausgearbeitet hat, die völlig unseren vorstellungen entsprachen. wir haben unterzeichnet und fertig. jetzt sehe ich auf besagter rechnung unter anderem den posten einigungsgebühr, der völlig aus der luft gegriffen zu sein scheint. somit würden sich die kosten aus gegenstandswert bzw. geschäftsgebühr und einigungsgebühr zusammensetzen? für was diese gebühr aber sein soll, da wir absolut einig waren, kapier ich nicht.

folgende fragen stellen sich mir:
-   wie kann ein streitwert ermittelt werden, wenn anwalt von mir noch nie eine gehaltsabrechnung gesehen hat?
-   wie wird der gegenstandswert bei den scheidungsvereinbarungen ermittelt?
-   einigungsgebühr trotz einigkeit???
-   habe ich überhaupt noch eine chance gegen diese rechnung etwas zu unternehmen? (rechnungsdatum ist der 15.2.05 (!!!!!))

besagte rechnung hat mittlerweile für unsere verhältnisse eine astronomische höhe und ex scheint kopf in den sand zu stecken; die ganze aktion irgendwie zu klären, bleibt wohl an mir kleben. einzigster kommentar vom ex, der anwalt wird schon wissen, was er berechnet!!  

vielen dank schon mal und grüße an alle,
tinchen
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ulliberne
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« Antwort #1 am: 26. April 2005, 10:26:35 »

moin, tinchen,
Zitat
und mich beschleicht das gefühl, dass wir ziemlich übern tisch gezogen werden.

von wem, so dein gefühl, werdet ihr übers ohr gehauen? vom RA?
wie in eurem fall die gebühren/der streitwert berechnet wurden, kann ich nicht sagen. ihr solltet schnellstens mal zusammen zu dem anwalt und euch die rechnung erklären lassen!! dann wird er auch sagen (müssen) wie er auf diese werte kommt, ohne z.b. dein gehalt zu kennen. passen denn die zahlen (vermögen, hausrat, pkw) in der vereinbarung dazu?

einigungsgebühr: ja, sowas gips. und die richtet sich nach der grundgebühr (beispiel: nur, weil das gericht kein urteil spricht, sondern einen vergleichsvorschlag auf den tisch legt, dem beide seiten zustimmen, darf ein RA eine vergleichsgebühr in höhe von bis zu einer (?? oder sogar noch mehr??) prozessgebühr ZUSÄTZLICH kassieren, ohne IRGENDETWAS dafür getan zu haben, ausser 3 seiten mehr kopieren zu müssen ....)

ich such' gleich noch' link zum rechtsanwaltsvergütungsgesetz. dort wirste auch was dazu finden.

gruss und 'bis gleich'
ulli

p.s.: meine RA hat nur einmal, direkt nach der mandatserteilung, eine vorschussrechnung über € 300,- geschickt, ALLE anderen rechnungen kamen immer erst nach abschluss der verfahren (inkl. berufungsinstanz)!!

hier die versprochenen links:

zu den 'grundlagen der anwaltsgebühren': http://www.brak.de/seiten/pdf/RVG/GrundlagenAnwGeb.kurz.pdf

das rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf


[Editiert am 26/4/2005 von ulliberne]
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tinchen
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« Antwort #2 am: 26. April 2005, 11:08:12 »

hallo ulli,

danke für die schnellen infos.

in den scheidungsvereinbarungen wurde eigentlich nur eingefügt, was wir im voraus schon geregelt hatten. unterhaltsverzicht, zugewinn, kindesunterhalt, hausrat, kosten...

meiner meinung nach hätte einiges rund um unsere scheidung anders laufen können. aber mein ex meinte wohl, im alleingang was anzuleiern, ohne sich gedanken zu machen bzw. dass wir gemeinsam uns den anwalt aussuchen, termine vereinbaren, uns erkundigen und auch so nettigkeiten wie pkh unter umständen in anspruch zu nehmen.
Jetzt ist das kind in den brunnen gefallen und ich darf mal wieder sehen, wie es zu regeln ist. finanzielle dinge und was drumherum hängt, waren während unsere ehe immer mein part. und ich darf, aufgrund seiner unwissenheit, die suppe auslöffeln und sehen, wie ich meinen anteil bezahlt kriege. teilen der scheidungskosten war von anfang klar, weil eigentlich keiner von uns beiden das geld hat, auf dem "scheidung" steht.

danke für die links; ich werd mich da mal durchkämpfen heut abend. habe aber beim überfliegen schon einen interessanten punkt über die einigungsgebühr entdeckt:

"Die Gebühr entsteht nicht in Ehesachen (§ 606 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und in Lebenspartnerschaftssachen (§ 661 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO). Wird ein Vertrag, insbesondere
über den Unterhalt, im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Verfahren geschlossen,
bleibt der Wert dieser Verfahren bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht."


dass ich unbedingt einen termin beim anwalt haben will, steht ausser frage. aussage vom ex dazu "ich hab kein nerv, mich damit auseinander zu setzen"  gun

jedenfalls bin ich mal gespannt, welche kosten ansonsten noch kommen. gerichtskostenbescheid liegt schon vor.

kann man nicht nachträglich die scheidung über mich laufen lassen? wegen pkh. allein die möglichkeit, den kostenberg auf raten abzuzahlen, würde vieles einfacher machen.

grüße, tinchen

ps. ich muss mal wieder feststellen, den verkehrten beruf gelernt zu haben.... grummel
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ulliberne
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« Antwort #3 am: 26. April 2005, 11:28:08 »

moin, nochmal, tinchen,
Zitat
danke für die schnellen infos.
gern geschehen!

Zitat
habe aber beim überfliegen schon einen interessanten punkt über die einigungsgebühr entdeckt:

"Die Gebühr entsteht nicht in Ehesachen (§ 606 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und in Lebenspartnerschaftssachen (§ 661 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO). Wird ein Vertrag, insbesondere
über den Unterhalt, im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Verfahren geschlossen,
bleibt der Wert dieser Verfahren bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht."

gut - ist sicherlich ein guter ausgangspunkt für ein RA-aufklärungsgespräch!! mal sehen, wie er reagiert...
Zitat
aussage vom ex dazu "ich hab kein nerv, mich damit auseinander zu setzen"  gun
sag mal, wer hat denn den RA 'angeheuert'?? war doch dein ex?? und an wen ist die rechnung gerichtet?? also, wenn er sich sooo anstellt, würde ich mich zurücklehnen, über meinen anteil (wenn sowas denn explizit ausgeworfen ist auf der rechnung) beim RA (auch ohne ex!!) sprechen (evtl. ratenzahlung?). so oder so: soll sich der RA mit dem, der ihn beauftragt hat, doch selber rumärgern!!

Zitat
kann man nicht nachträglich die scheidung über mich laufen lassen?

ich befürchte, eher nein.... jetzt, wo's schon bei gericht ist...

gruss und alles gute
ulli
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« Antwort #4 am: 26. April 2005, 11:35:41 »


angeheuert hat ex den anwalt.
aber mich jetzt einfach so aus der affäre ziehen, dürfte vermutlich nicht gehen, weil auch in den vereinbarungen steht, dass wir uns die kosten teilen.

das kommt davon, wenn man fair bleiben will. und das möchte ich eigentlich auch jetzt noch.
ich will weder meinen ex mit dieser rechnung ins messer laufen lassen, noch möchte ich dafür meine altersvorsorge aufn kopp hauen müssen.

werde mich nachher nochmal ans tele klemmen und versuchen, den anwalt zu erreichen. melde mich auf jeden fall, wenn ich neues weiß.

grüße, tinchen
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« Antwort #5 am: 26. April 2005, 11:45:12 »

... also: termin am freitag nachmittag. ob ex mitgeht, ist mir mittlerweile wurscht.
mal sehen, was dabei rauskommt.
  Zunge  Zunge  Zunge
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« Antwort #6 am: 26. April 2005, 13:18:05 »

Zitat
... also: termin am freitag nachmittag. ob ex mitgeht, ist mir mittlerweile wurscht.
mal sehen, was dabei rauskommt.
  Zunge  Zunge  Zunge
 


na denn, good luck!! thumbup
ulli
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« Antwort #7 am: 29. April 2005, 09:10:08 »

guten morgen,

eine frage würd ich ganz gerne vorm termin heute noch nachschieben.

gibts hier auch ein paar leute, die eine einvernehmliche scheidung hinter sich haben und mir vielleicht auskunft geben können, wie hoch deren kosten für scheidungsfolgenvereinbarungen waren? mich interessieren einfach nur vergleichswerte. vielleicht mit angabe des gegenstandswertes.

danke schon mal,
grüße tinchen
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tinchen
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« Antwort #8 am: 29. April 2005, 19:29:31 »

sodele ihr lieben,

ich habe meinen termin hinter mich gebracht und will auch direkt erzählen.

da er eigentlich meinen mann vertritt, war das gespräch zu anfangs etwas schwerfällig; er darf mir ja nur bedingt auskunft/erklärungen geben.

ich habe mir komplett die vorschussrechnung zerfleddern lassen und bin um etliches schlauer. die kosten für die scheidungsfolgenvereinbarung sind in sofern korrekt, als dass die summe eines kredites komplett mit in die berechnung geflossen ist. für diese hafte ich aber nicht; was der anwalt nicht wusste. und das ist mein bonbon nun *grins.
montag werde ich bei dieser bank nachfragen, ob ich in irgendeiner form für seine altlasten in den kreditunterlagen mitgeführt werde. und da ich davon ausgehe, dass dem nicht so ist, weil ich nichts unterschrieben habe, wird dieser posten komplett und ersatzlos gestrichen. und die scheidungsfolgenvereinbarung würde sage und schreibe 2000 teuros weniger kosten. schild_volldolldoll *steinplumps

achja, was ich oben im post erwähnte, ist nicht ganz zutreffend:

"Die Gebühr entsteht nicht in Ehesachen (§ 606 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und in Lebenspartnerschaftssachen (§ 661 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO). Wird ein Vertrag, insbesondere
über den Unterhalt, im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Verfahren geschlossen,
bleibt der Wert dieser Verfahren bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht."

denn ehesache ist nicht scheidungsvereinbarung und somit wird leider diese gebühr doch fällig. wir sind die § durchgegangen und er hat es mir vorgelesen und auch erklärt.


dass es sich im gesamten um eine vorschussrechnung handelt, ist auch ok, denn letztendlich wird beim scheidungstermin der streitwert für die scheidungskosten entgültig erst definiert.


was ich eigentlich schade/traurig fand (das ist jetzt meine ganz persönliche ureigene meinung), dass mein ex es nicht für notwendig befunden hat, zu diesem termin sich zu äussern oder mitzukommen (es geht doch auch um seine kohle!).
und ich werde jetzt einen teufel tun und ihm das ergebnis mitteilen. das wird er demnächst in der geänderten rechnung nachlesen dürfen. ob er vielleicht danke sagt, glaub ich auch nicht, schade. traurig festzustellen, was nach weit über 20 jahren übrig geblieben ist. und je weiter unsere scheidung/trennung voranschreitet, umso schlechter wird die kommunikation.
aber was solls. ich habe mein leben und er seins. und trotz allem wünsch ich ihm, dass er glücklich wird und vielleicht seine mitte findet. irgendwann können wir vielleicht auch wieder normaler mit einander umgehen.... maybe.  

aber nun genug geschwafelt schild_amen
ich entschwinde nun in meine küche und gieß mir ein glas sekt ein zur feier des tages.

euch allen ein schönes wochenende, genießt die sonne

liebe grüße, tinchen
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