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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:51:37 *
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Autor Thema: wer hat Erfahrung mit kinderpsycholog. Gutachten ?  (Gelesen 765 mal)
gigerla
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


WWW
« am: 11. April 2005, 00:41:29 »

Hallo Leute,

wer hat bereits Erfahrungen mit einem kinderpsychologischen Gutachten gesammelt und kann mir daon kurz berichten. Ich finde nur sehr wenig aufschlussreiches im Netz.
Ich habe Ende des Monats einen Gerichtstermin wegen dem Verbleib meiner Kinder, die bislang nach der Trennung noch bei mir sind.
Es ist ein Gutachten für den Richter notwendig, wenn ich auf den vom JA unterbreiteten Umgangsregelungsvorschlag nicht eingehe der folgendes besagt:
Ich weiss noch nicht mal, ob die KM den Vorschlag des JA als Ziel sieht oder die von ihr beantragte Übertragung des alleinigen ABR.
Beide Elternteile sind gleichermaßen erziehungsbefähigt. Die Kinder leben derzeit per einstweilige Anordnung beim Vater, jedoch ist es wegen dem jungen Alter der Kinder (knapp6 und 7) erforderlich, dass die Muter folgendes Umgangsrecht erhält: In der einen Woche DoMittag - DoAbend und in der anderen Woche DoMittag bis MoFrüh, sowie hälftige Aufteilung der Ferienzeiten.
Dies ist mir massiv zu viel (Gründe, siehe anderes Thema von mir "wieviel Umgang muß ich meiner Ex gewähren?)
.
Ich möchte nun abschätzen können, mit wieviel Risiko ich in ein Gutachten hineinrutsche.
Aus Angst um die Kinder müßte ich sonst dem Vorschlag des JA nachkommen, was aber zu einem niemals endenden Krieg zwischen mir und meiner Ex führen wird.
.
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Gutachten eigentlich nur zu meinen Gunsten ausfallen müßte. Aber was hilft hier schon der Verstand?
Hier einige Gründe für mich:
- KM wohnt ca. 6-7 km entfernt vom alten Wohnsitz in dem ich mit den Kids verblieben bin.
- Jedoch wohnt sie am Schulort (1,5km) im Gegensatz zu mir (Schulbus)
- Klasse ist ausschliesslich besetzt mit Kids aus unserem Dorf und nicht mit Kids aus Schulort
- Kindergarten für meinen Sohn liegt in unserem Ort
- Ich bin zu Hause, wenn ich arbeite.
Gründe die gegen mich erbracht werden:
- Kinder hatten die Mutter in den ersten Lebensjahren als unmittelbare (primäre) Bezugsperson.
- Kinder würden ja dann am Schulort wohnen, wenn sie das ABR bekäme
- KM will auch an den Hausaufgaben beteiligt sein
- JA schreibt, dass die Kids nicht nur Freizeit mit der Mutter erleben sollen, sondern auch
  gelebten Alltag.
- KM würde ihre 19 Stunden Arbeit die Woche auf jenes WE legen können, wenn die Kinder dann
  bei mir wären (reine Behauptung-und stimmt nicht) und wäre somit auch ständig für die Kids da
- Die Kinder wollen mehr Zeit mit der Mutter verbringen lt. Aussage der KM. (Stimmt auf keinen
  Fall lt. Aussagen meiner Kinder.

Kurzum, die KM bedient sich ungestrafter Lügen und Halbwahrheiten und stellt die mögliche Betreuung der Kinder so hin, wie sie es niemals durchführen könnte und macht mir das Leben schwer.

Ich habe schon gelesen, dass die Sachverständigen letztendlich wirtschaftlich abhängig vom Richter sind und eine Selektion (gutes/schlechtes Elternteil) vornehmen "müssen", damit der Richter eine Entscheidung treffen kann.
Nun ist meine Ex eine Erzieherin und deren Lebenspartner ist Lehrer. Hab ich da berechtigte Chancen, wenn da Pädagogen unter sich sind?
Es müßte doch der Grundsatz der Kontinuität für die Kinder überwiegen, oder?
Die Kinder würden aus ihrem bisherigen Umfeld herausgerissen werden und hätten schlechte Möglichkeiten, Kontakt mit ihren gewachsenen Freundesstrukturen zu halten.

Keiner hört richtig zu, ob bei Gericht, JA oder Erziehungsberatungsstelle. Ich bin "nur" der Vater, der die Kinder glücksmäßig deswegen hat, weil ich am alten Wohnort verblieben bin.

--------
Und noch eine Frage!
Meine Ex und deren Lebenspartner arbeiten beide für die Diakonie.
Die ErzBerStelle ist ebenfalls eine Einrichtung der Diakonie in der Nähe des Arbeitsortes der beiden. Ist das Grund genug für eine Befangenheitsunterstellung??

rasche Hilfe wäre nett von Euch!

kein Mensch kann es doch gut heißen, dass die Kinder nun an 1 Tag in der ersten Woche und an 2 Tagen in der zweiten Woche ihre Hausaufgaben am ungewohnten Ort machen. Oder?
Die Kinder müssen sagen können, wo sie zu Hause sind. Im o.g. Fall geht das nicht!
Es würde funktionieren, wenn meine Ex nicht so aggressiv wäre und diese Entscheidung für weitergehende Machtkämpfe ausnutzen würde. Das ändert sich bei ihr aber definitiv nicht mehr.
Gespeichert

und... bis zum nächsten Mal
Stefan
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 11. April 2005, 01:02:17 »

Hey!

Hm..aber eigentlich sind das gleiche Frage wie im anderen Topic .. und vieles hast du doch dort schon dazu gehört ..

Gruß
Jens
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #2 am: 11. April 2005, 07:56:22 »

Moin gigerla,

wie ist die Gutachterbeauftragung durch das Gericht formuliert? Bitte den exakten Wortlaut! Wenn du den Namen des Gutachters hast, bitte via PN an mich oder mel.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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