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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:32:48 *
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Autor Thema: kind der mutter überlassen!!!  (Gelesen 804 mal)
hinundher
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« am: 15. März 2005, 21:46:01 »

hallo, habe im februar schon mal gepostet. wollte mein kind zu mir holen, aber kind will lieber bei mutter bleiben. nun will die mutter nach österreich und natürlich mein einverständnis. sie will zum 26.03 dorthin und hat es mir heute mitgeteilt. ich will mein einverständnis aber nicht geben, sondern das kind zu mir nehmen.
JA sagt RA einschalten. psychologin vom kind sagt, auf keinen fall nach österreich.
kind ist manipuliert und freut sich auf österreich.
bin im moment etwas ratlos???

gruß
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JensB2001
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Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 15. März 2005, 23:22:47 »

Hey!

Also da steig ich jetzt aber nicht mehr durch ...
Grad im Zusammenhang mit dem anderen Topic.

Denn da schilderst du eine, so empfinde ich es, eher andere Situation...
Die schon sehr bedenklich klang, grad auch für das Kind..

Und seit dem letzten Topic u heut sind mal grad 3 Wochen vergangen ..

Du wolltest die kleine zu dir holen.. und was hast du bisher dort versucht zu bewegen?

Weil leider hast du dich da ja nicht mehr geäußert in dem Topic seither ..

Und nun will mitmal die KM nach Österreich? So schnell? Ist denn da alles geregelt..wie sieht es denn da mit Schule, Wohnung und evtl. Job für die KM (und wenn ich mich recht erinnere war da ja auch ein LG, wie sieht es für den mit Job aus dort) und wovon wird dann dort gelebt?
So mal einfach ins Ausland zu ziehen überlegt man sich ja ansich nicht von heute auf Morgen, was sind denn die Gründe für den Umzug ins Ausland?

Und wieso sagt die Psychologin vom Kind nein? ..Wieso gibt es überhaupt eine Psycholiogin fürs Kind?

Und das JA sagt su sollst zum Ra gehen? Ja hast du denn noch gar nicht mit deinem Ra gesprochen, also wegern deinem Vorhaben, die kleine zu dir zu nehmen?

Und, wie stelltst du dir das dann alles vor, ist das auch möglich? Du warst doch auch wiederverheiratet u ihr hatte doch auch Nachwuchs .. hoffe ich hab das jetzt noch richtig in Erinnerung.

Sorry, ich weiß, Fragen über Fragen ...

Aber so bin ich im Mom auch etwas ratlos sonst..

Gruß
Jens
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hinundher
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« Antwort #2 am: 16. März 2005, 22:37:10 »

also, vor drei wochen war ich beim RA und wir haben meiner ex den vorschlag gemacht, das ich meine sohn zu mir nehme, damit die gesund werden kann. Sie sagte vor eienr psychologin, sie hätte depressionen und könne nicht mehr weiter. als dann aber mein vorschlag kam, lehnete sie kategorisch ab. habe dann das wochenende mit meinem sohn genutzt, um mit ihm zu sprechen, mit dem ziel das er sagt er fühle sich sehr wohl bei mama. Er hat aber ein sehr großes problem mit dem Lebensgefährten, der seine erziehung übernommen hat.
also ließ ich zwei wochen verstreichen. am dienstag rief mich ex dann an und sagte sie bräuchte meine einwilligung um den jungen mit nach österrreich zu nehmen. ihr partner hat dort zum 01.04. eine stelle als fitnesstrainer. sie brauche meine entscheidung sofort!!!
habe natürlich gesagt geht nicht. mein sohn rief mich dann an und sagte er will mit.
mein sohn ist acht und ihm wurde erzählt, dort liegt viel schnee. ist klar das er dort hin will.
habe dann den vorschlag gemacht von seiner psychologin ( wußßte bis vor vier wochen auch nicht das er eine hat , er ist dort weil er im häuslichem umfeld seiner mutter nicht klar kommt)
mit bestätigen zu lassen, was denn nun sein wirklicher wille sei.
nun will sie das aber nicht, höchstens wenn die psycho. nur eine sitzung braucht. weil sie ja nächste woche schon umziehen will.

sie hat morgen termin beim ra, und ich auch. wir beide wollen richterlichen erlass über verbleibrecht.

ich hoffe ich konnte euch aufklären. will meinen sohn nicht verlieren und ihn nur zweimal im jahr sehen. distanz zu ihm wäre ca. 1000 km.

gruß
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 16. März 2005, 22:47:57 »

Auweia...

Ein depressiver Elternteil wird gemeinhin als erziehungsunfähig eingestuft. Das wäre ein Ansatzpunkt für dich. Ein häßlicher, zugegeben.

Ich würde Antrag auf EA bei Gericht stellen, zwecks ABR-Übertragung auf dich.

Die Frage ist, kannst du deinen Sohn versorgen und zu wem hat er derzeit die tiefere emotionale Bindung?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hinundher
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« Antwort #4 am: 16. März 2005, 22:53:38 »

hi, versorgen kann und muss ich ihn. bin schliesslich der vater und will das beste für ihn.
aber da mit der emotionalen bindung ist das größte problem. habe den eindruck das er von ihr geimpft ist. er hat xich auf jedes wochenende mit mir gefreut, seit ich sage, du gehst nicht mit nach österreich bin ich der buhmann. habe ihn aber auch seit der österreich sache nicht mehr gesehen. hoffe ich bekomme ihn am wochenende.

gruß
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JensB2001
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« Antwort #5 am: 17. März 2005, 01:08:26 »

Hey!

@Deep Tought

Möchte bzw muß, mal meckern .. weil finde das jetzt so nicht ganz ok, was du da aussagst..aber berichtige mich bitte wenn ich da unrecht haben sollte!

Und zwar ..

 
Zitat
Ein depressiver Elternteil wird gemeinhin als erziehungsunfähig eingestuft


Ich finde diese Aussage etwas sehr deftig ...

Denn .. erstmal ist eine Depression ja nun nicht mit einer pychischen Erkrankung gleich zu setzen ...

Und es wird gar eine Depression in verschiedene Schweregrade unterteilt ...
Leichte, Schwere , Sehr Schwere ...

Und weder bei einer leichten, noch bei einer schweren Depression ist ein Elternteil gemeinhin erziehungsunfähig !!!  achtung

Das ist ja nun wirklich mehr als heftig!

Gut bei einer sehr schweren Depression schaut es da schon etwas anders aus .. aber selbst da, kann man nicht gleich von einer Erziehungsunfähigkeit gleich pauschal ausgehen ..

Über die Erkrankung "Depression" scheint mir ehrlich gesagt nicht genug Wissen vor zu liegen..

Denn wie gesagt .. eine Depression läßt einen Elternteil nicht gleich erziehungsunfähig sein!!!

Stimmt absolut so nicht . .. und dem würde kein Arzt so zustimmen, noch sonst wer ..

Davon mal abgesehen das eine "depressive Erkrankung" sehr oft heut zu Tage vor kommt .. und ohne weiteres sehr gut behandelbar ist ...


Eine psychische Erkrankung ..gut, bei der kann man schon gleich auch eine Erziehungsunfähigkeit unterstellen .. aber absolut nicht einer Depression ..

Und wenn @hinundher mit einer Depression der KM gegenüber dem Gericht argumentiert, wird die Sache mit dem ABR wohl gleich nach hinten los gehen .. (und das auch so mit Recht)

Und sorry... aber eine Depression ist wahrlich etwas anderes, und läßt niemanden gleich erziehungsunfähig sein ..


 


@hinundher

Naja wie ich schon oben schrieb .. eine Depression ist zwar eine Erkrankung, aber eine durchaus nicht ungewöhnliche .. und durchaus eine die doch recht gut und einfach behandelt werden kann ..
Und es ist doch erstmal logisch das sich die KM dagegen wehrt ..

Allerdings.. das all, was du da berichtest, schon ansich eher in sich, den Anschein erweckt, das die KM teils erziehungsunfähig ist ...


 
Zitat
am dienstag rief mich ex dann an und sagte sie bräuchte meine einwilligung um den jungen mit nach österrreich zu nehmen. ihr partner hat dort zum 01.04. eine stelle als fitnesstrainer. sie brauche meine entscheidung sofort!!!


Und das finde ich einfach "Knall auf Fall" und eher völlig unsinnig so "unverantwortlich" zu handeln .. wie sieht es denn da mit Schule usw für den Kleinen aus, z.B.?

Das und auch die anderen geschilderten Dinge machen wenn überhaupt Sinn das ABR zu beantragen .. aber allerdings wird das Verfahren dauern, das ist das blöde!!
Aber mit der Depression allein zu argumentieren gegenüber dem Richter, wäre absolut falsch und nicht ausreichend ...

 
Zitat
mein sohn ist acht und ihm wurde erzählt, dort liegt viel schnee. ist klar das er dort hin will.


Ja ist gut möglich das man ihn damit lockt, was mehr als dumm ist .. aber andererseits ist er auch 8 Jahre .. und in dem Alter dürfte er schon teils erfahren was das alles bedeutet mit einem Umzug, ob er da wirklich so zu frieden ist, dürfte an zu zweifeln sein!

Auf jeden Fall solltest du die Sache mit dem ABR angehen und dran bleiben...weil es offensichtlich Sinn macht, das du es hast und er zu dir kommt!!!

Alles Gute weiterhin u halte uns auf dem laufenden!

Gruß
Jens
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« Antwort #6 am: 17. März 2005, 18:07:52 »

Hallo Jens,

Depression ist eine psychische Erkrankung und keine Erkältung, die nach 7 Tagen wieder weg ist. Eine unbehandelte Depression führt zu bekannten Symptomen. Diese Verhaltensweisen führen u.a. zur Schlecht- bzw. Minderversorgung des Kindes. Ferner liegt die Gefahr darin, dass das Kind die Verhjaltensweisen übernimmt. Bedingt in der Antriebslosigkeit kann der Depressive sich nicht im täglichen Leben gestaltend und selbstverantwortlich einbringen.

Ein depressiver Mensch ist erziehungsunfähig! Und es ist mir egal, ob du das heftig findest. Die Wahrheit ist beizeiten heftig.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
JensB2001
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« Antwort #7 am: 17. März 2005, 18:27:25 »

Hey Deep Tought !

Du redest aber hier eindeutig von der Form der schweren Depression, die sich dann schon zu einer psychischen Erkrankung heranentwickelt hat.. weil die Depression ansich nicht, bzw nie behandelt wurde ..

Depression, bedeutet nicht gleich erziehungunfähig ..

Das ist dennoch dein Wissen über Depression nunmal leider völlig falsch!

Ist so .. und das ist keine Meinung, sondern das hat was mit wissen über Depressionen zu tun..
Und Depression und eine schwere Depression ist nunmal eindeutig etwas anderes!!

Und mal eine Seite als Beispiel von vielen hierzu ...

http://www.depression.de/


Und wer erkältet ist kann sich auch nicht unbeingt in dem Moment super um siene Kids kümmern, sondern er muß genesen .. und ist während dessen nicht gleich erziehungsunfähig ..

Depression einer Mutter muß doch also nicht gleich heißen, nehmt ihr mal liber gleich die Kids weg" weil sie ist erziehungsunfähig ..
Wohl der absolute falsche Weg ..

Und man lese dort auch mal die Ursachen für eine Depression ...

Aber zugegeben..bei einer schweren Depression ist handlungsbedarf gegeben!!!!!!

Und ich denke kein Richter würde wegen einer leichten Depression gleich das ABR auf den KV übertragen...

Sollte kein Angriff auf dich sein, sondern einfach nur meine Sichtweise wiedergeben ...
Und ich sehe es nunmal so das eine Depression nciht gleich zu setzen ist mit Erziehungsunfähigkeit, bzw das die daraus gleich folgert!!!
Denn das stimmt doch so pauschal absolut nicht...

Gruß
Jens

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