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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:32:20 *
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Autor Thema: auch Frage zum Selbstbehalt  (Gelesen 1086 mal)
ipdet
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 34


« am: 14. März 2005, 12:38:32 »

Hi, bin auch neu hier

habe eine Frage zum Selbstbehalt. Mein Lebensgefährte, seit 2 Jahren, hat für Frau und zwei noch schulpflichte Kinder Unterhalt zu zahlen. Er hat ca. 50.000 € Schulden durch eine vor Jahren gekaufte Schrott-ETW, die außer Kosten nichts einbringt. An den Schulden ist auch die Noch-Ehefrau zur Hälfte beteiligt. Sie aber hat einen Offenbarungseid abgelegt. Sie war in den 13 Jahren Ehe nicht berufstätig. Wir haben ständig mit Zwangsvollstreckungen zu tun, die wir aber nur ignorieren können, da mein Lebensgefährte jetzt auch noch arbeitslos geworden ist. Jetzt soll ihm das Arbeitslosengeld gepfändet werden. Wie ist das mit dem Selbstbehalt, da ich berufstätig bin, selber das 2. mal in Scheidung lebe, noch nie für meinen Sohn 24 Jahre alt Unterhalt bekommen habe, geschweige denn für mich. Außerdem ist mein Sohn zu 50% schwerbehindert u. wird wohl immer in meinem Haushalt leben müssen. Zur Zeit bin ich arbeitsunfähig seit 5 Monaten wegen einer vor 20 Jahren begonnen Wirbelsäulenerkrankung. Werde lt. Reha-Bericht nur noch eine Teilzeitbeschäftigung ausführen können, da es sich enorm verschlechtert hat. Seine Frau geht offiezell nicht arbeiten. Die Mädchen sind 13 und 17 Jahre alt. Wir wissen, daß seine Frau den ganzen Tag außer Haus ist, können aber nichts beweisen. Für mich ist das langsam alles ein Horror. Ich bin immer berufstätig gewesen, mußte meinen Sohn aus 1. Ehe mit 2 Jahren ganztägig in eine Tagesstätte geben, arbeite seit 36 Jahren und soll jetzt evtl. mit für den Unterhalt der sehr bequemen Ehefrau aufkommen. Das kann ja wohl nicht sein, oder???  Für Antworten wäre ich sehr dankbar.  
 
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Melly
Gast
« Antwort #1 am: 14. März 2005, 12:48:34 »

Hallo Ipdet,

also Du bist ja nun garnicht zum Unterhalt für die Ex verpflichtet.
Wichtig ist doch erstmal, daß der Mann eine Abänderungsklage startet, da die Frau jetzt selbst arbeiten gehen könnte. Alt genug sind die Kids ja jetzt.
Er sollte mal sehen, daß wenigstens der Ehegattenunterhalt weg fällt.
Wie wäre es, wenn er auch ne Privatinsolvenz anmeldet? Dann ist da auch mal was im Gange.

Für Dich noch ein kleiner Rat.
Beantrage Du mal eine Erwerbsunfähigkeitsrente, zumindest würdest Du die halbe EU-Rente bekommen, wenn die das auf der Reha auch noch befürworten.
Immerhin vom Rentenversicherungsträger etwas Geld. Der Antrag dauert zwar ne Ecke, und man muß viel GEduld mitbringen, da grundsätzlich der erste Antrag immer abgelehnt wird.
Danach sofort Widerspruch einlegen.

Hast Du schonmal dran gedacht, beim Versorgungsamt eine Schwerbehinderung zu beantragen? Bringt auch erhebliche steuerliche Vorteile, die Dir dann von Nutzen sein können.
Viel Erfolg!

Gruß
Melly

Ps: Dein LG kann nur bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet werden.
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #2 am: 14. März 2005, 14:53:06 »

Also nen Offenbahrungseid sollte er auf jeden Fall ablegen. Wo nix mehr zu holen ist, is halt nix mehr zu holen.

Was die EU-Rente betrifft, spielt es keine Rolle, ob Du die jetzt in Angriff nimmst oder früher, da diese Anträge mindestens 1 Jahr brauchen bis die durch sind.
Solltest Du früher eine Rente bekommen, wird erstmal die Summe gezahlt, die bis zur Scheidung an Anwartschaften da ist, nach der Scheidung wird ja der Versorgungsausgleich sofort an die Rentenversicherungsträger geleitet und die Rente neu berechnet. Bekommst dann halt 5 Euro weniger oder so.
Also da wurdest Du falsch informiert.
Ich bin da sehr gut informiert, da es bei mir auch so war, lediglich wurde die Rente erhöht, da ich Anwartschaften vom Ex gut geschrieben bekommen habe. Glaub mal, das sind wirklich nur Euros, die man da mehr oder weniger hat.

Thema Versorgungsamt: laß nicht locker, die wollen nur sparen. Ich bin beim VDK die boxen für mich jetzt weiter.
Hab 60% Schwerbehinderung, die sie mir durch Umzug in ein anderes Bundesland auf 40% reduzieren wollen...Wunderheilung durch Umzug nennt sich das  Lächelnd
Das Ganze geht jetzt schon schlappe 3 Jahre und ist jetzt beim Sozialgericht, da es ja nicht besser sondern erheblich schlechter wurde. Aber Amtsärzte sind, wenns um die %-Verteilung geht schlicht mit Blindheit geschlagen.
Das Versorgungsamt Bielefeld zb. verteilt die % als wenn sie zuviel davon hätten, eine FReundin von mir, die nie ne OP hatte und sonst den Garten locker umgräbt, hat ohne große Angaben 40% wegen ner Entzündung in der Hüfte bekommen  Lächelnd
Das auf Lebenszeit versteht sich  thumbdown

Also pack mal die Rente an!
LG
Melly
Gespeichert
ipdet
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 34


« Antwort #3 am: 14. März 2005, 14:10:08 »

Hallo Melly,

der Topic wurde nicht mehr angezeigt, habe neu gestartet, hab schon gedacht wäre blöd.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Bei Privatinsolvenz ( haben wir gehört ) müssen alle Gläubiger zustimmen.

Das wird nicht passieren. Wir haben einen Bericht im Fernsehen gesehen von genau dieser Bausparkasse. Hunderte sind auf die Verkäufe oder Finanzierungen solcher Wohnungen reingefallen. Damit haben wir uns schon abgefunden.

 mad

Mein Schwerbehindertenausweis wurde abgelehnt, habe Widerspruch eingelegt, danch gehe ich zum DGB.

Teilerwerbsunfähigkeit soll ich lt. Versicherungsamt erst nach meiner Scheidung einreichen, da mein 2. Mann evtl. wieder Rentenanwartschaften von mir bekommt. Genau wie bei der 1. Scheidung   c

Aber wie wärs denn wenn mein LG auch den Offenbarungseid ablegt. Vielleicht kannst Du mir sagen, wieviel er dann noch verdienen darf??


Danke
VLG
ipdet
Gespeichert
sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #4 am: 14. März 2005, 15:03:56 »

Hallo ipdet,
Zitat
Wir haben ständig mit Zwangsvollstreckungen zu tun, die wir aber nur ignorieren können, da mein Lebensgefährte jetzt auch noch arbeitslos geworden ist. Jetzt soll ihm das Arbeitslosengeld gepfändet werden. Wie ist das mit dem Selbstbehalt, da ich berufstätig bin


der Pfändungsfreibetrag ist keine feste Größe, sondern wird anhand der individuellen Lebensumstände des Schuldners vom Vollstreckungsgericht festgesetzt. Hier kommt evtl. eine Kürzung des Pfändungsfreibetrages wegen Mietersparnis in Frage.

Was steht denn auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss drauf?

Gruss
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #5 am: 14. März 2005, 15:10:08 »

Hi Melly,
Zitat
Also nen Offenbahrungseid sollte er auf jeden Fall ablegen. Wo nix mehr zu holen ist, is halt nix mehr zu holen.


der frühere "Offenbarungseid" heißt mittlerweile "Eidesstattliche Versicherung". Diese schützt den Schuldner übrigens nicht vor weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie hier in das Arbeitslosengeld. Die EV kommt in die SCHUFA und die Kreditwürdigkeit ist dahin.

Wenn es sich also vermeiden lässt.....

Gruss
sky
Gespeichert

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