Hallo cya,
zuerst ein Willkommen bei Vatersein.
Deine Geschichte hört sich nicht gut an, und wenn Du mitten in der Nacht Dein Mail aufgesetzt hast, dann bsit Du sehr angegriffen und fertig.
Das Wichtigste ist erst einmal zur Ruhe zu kommen und der Passivität zu entfliehen.
Unabhängig davon, wo Deine NochFrau leben wird, ein Umgangsrecht bleibt Dir, und damit auch der Kontakt zu Deiner Tochter. Auch wird es so sein, dass Dir die Zeiten, die Du mit Deiner Tochter verbringen wirst, unabhängig von der Entfernung, fast immer zu wenig erscheinen wird. Die meisten Väter wollen ihre Kinder häufiger sehen.
Zunächst mal Fragen:
Wie kam die jetztige Umgangsregelung zustande ? Hat hier das Jugendamt mitgewirkt? Gerade bei kleinen Kindern ist ein häufiger Umgang sehr wichtig. Mit drei Jahren kann ein Kind auch beim Vater übernachten. Mein Tip: gehe zum JuAmt und verlange ein Vermittlungsgespräch, in dem die Umgangsregelung dem Bedürfnis des Kindes angepasst wird (häufiger sehen, Übernachtung). Hierzu gibt es viele Untersuchungen, die Du anbringen kannst. Z.B. der Link
www.familienhandbuch.de.
Wenn ein Gespräch beim JuAmt nicht zum Erfolg führt, biete Mediation an (bei anderen Beratunsstellen) und falls dies auch nichts nützt, solltest Du vor Gericht gehen. Wichtig dabei (aus meiner Erfahrung): nicht alle JuÄmter/Beratungstellen sind neutral. Achte auf Dein Gefühl, wie Du dort aufgenommen wirst, und entscheide, ob ein schnellerer Gang vor Gericht nicht sinnvoll ist. Mache Dich auf viele Demütigungen gefasst.
Zum Umzug:
Ihr seid jetzt 30km auseinander. Warum ? Hat das Deine NochFrau absichtlich gemacht ? Oder bist Du weggezogen? Warum will Deine NochFrau 400 km weit weg ziehen? Gibt es hierfür wichtige Gründe, die Du nachvollziehen kannst ? Gnerell kannst Du nur über Gespräche erreichen, dass der Wegzug Deiner NochFrau nicht stattfindet. Du mußt in den Gesprächen die Bedeutung des Vaters für das Kind hervorheben. Rechtlich hast Du kaum Chancen. Du müßtest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) gerichtlich einklagen. Über die Chancen, die örtlich in Deutschland sehr verschieden sind, frage einen guten Anwalt. Achte darauf, dass der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht ist.
Zum finanziellen:
Du hast dies nicht angesprochen, hast nur gesagt, dass Deine Selbständigkeit vorbei ist. Hast Du jetzt einen sicheren Job? Du bist als Ernährer der Familie zur Arbeit verpflichtet. Dir bleibt im Extremfall nur der Selbstbehalt (840€ oder 1000€). DA Deine Tochter erst drei Jahre alt ist, geht diese Zahlungsverpflichtung über mehrere Jahre. Mach Dich darauf gefasst und engagiere Dich im Beruf. Sonst besteht die Gefahr, dass Du nach einigen Jahren ausgelaugt bist und nicht mehr kannst. Deine Tochter braucht einen gesunden Vater! Und Du bist es Dir selbst auch schuldig!
Du wirst hier bestimmt noch weitere Mails erhalten, andere Ansichten und Meinungen. Nimm Sie als Tip auf und entscheide dann, wie Du vorgehen willst.
Ich wünsch Dir alles Gute und die notwendige Ruhe.
Kleinegon