Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:31:50 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Hallo allerseits !!!  (Gelesen 730 mal)
sando
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 12. März 2005, 02:32:26 »

hi an alle !!!

ich bin am ende mit allem..............ich weiss nicht mehr ob angriff die beste verteitigung ist ..........oder ........der klügere gibt nach................aber eins weiss ich......................das ich meine tochter und sie mich brauch...............nur wie..........................sorry aber was soll ich euch erzählen..............viel mist von beiden.............aber jeder gibt dem anderen die schuld................
naja .........es ist nicht mehr die interesse an der ehe ( glaube ich ) ............ich will gleich mit der
wahrheit anfangen...........ich bin ausländer ( jugoslawien ) bin aber in hier aufgewachsen.............
habe bis 25 die schulbank gedrückt...............und mich danach als selbstständiger ( mit ca 28 ) versucht.............
und wie das glück so will natürlich auch gleich geheiratet ( was ich nicht bereue ) es lief ne weile gut ........bis ich die selbstständigkieit aufgeben muste............naja auch das egal..................also zum aktuellem.............darf oder kann sie einfach losziehen mit meiner tochter ( 3 jahre ) ( wir sind noch nicht geschieden ) momentan ist unsere entfernung so ca 30Km .......und durch ihre entscheidung darf ich meine tochter jeden freitag von 14 - 18 uhr haben................aber jetzt der hit..........sie will 400 Km weiter weg umziehen...............kann sie das so einfach ? und wenn ja  !!!!        
was kann ich tun damit meine tochter mich weiterhin regekmässig sieht und ich sie...............
es geht mir nicht um die entfernung................sondern um die zeit die ich mit ihr verbringen möchte..................keine ahnung wie...............................eure erfahrung oder tips würde mich vielleicht weiter bringen........................cya
Gespeichert
kleinegon
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #1 am: 12. März 2005, 08:10:07 »

Hallo cya,
zuerst ein Willkommen bei Vatersein.

Deine Geschichte hört sich nicht gut an, und wenn Du mitten in der Nacht Dein Mail aufgesetzt hast, dann bsit Du sehr angegriffen und fertig.

Das Wichtigste ist erst einmal zur Ruhe zu kommen und der Passivität zu entfliehen.

Unabhängig davon, wo Deine NochFrau leben wird, ein Umgangsrecht bleibt Dir, und damit auch der Kontakt zu Deiner Tochter. Auch wird es so sein, dass Dir die Zeiten, die Du mit Deiner Tochter verbringen wirst, unabhängig von der Entfernung, fast immer zu wenig erscheinen wird. Die meisten Väter wollen ihre Kinder häufiger sehen.

Zunächst mal Fragen:
Wie kam  die jetztige Umgangsregelung zustande ? Hat hier das Jugendamt mitgewirkt? Gerade bei kleinen Kindern ist ein häufiger Umgang sehr wichtig. Mit drei Jahren kann ein Kind auch beim Vater übernachten. Mein Tip: gehe zum JuAmt und verlange ein Vermittlungsgespräch, in dem die Umgangsregelung dem Bedürfnis des Kindes angepasst wird (häufiger sehen, Übernachtung). Hierzu gibt es viele Untersuchungen, die Du anbringen kannst. Z.B. der Link  www.familienhandbuch.de.
Wenn ein Gespräch beim JuAmt nicht zum Erfolg führt, biete Mediation an (bei anderen Beratunsstellen) und falls dies auch nichts nützt, solltest Du vor Gericht gehen. Wichtig dabei (aus meiner Erfahrung): nicht alle JuÄmter/Beratungstellen sind neutral. Achte auf Dein Gefühl, wie Du dort aufgenommen wirst, und entscheide, ob ein schnellerer Gang vor Gericht nicht sinnvoll ist. Mache Dich auf viele Demütigungen gefasst.

Zum Umzug:
Ihr seid jetzt  30km auseinander. Warum ? Hat das Deine NochFrau absichtlich gemacht ? Oder bist Du weggezogen? Warum will Deine NochFrau 400 km weit weg ziehen? Gibt es hierfür wichtige Gründe, die Du nachvollziehen kannst ? Gnerell kannst Du nur über Gespräche erreichen, dass der Wegzug Deiner NochFrau nicht stattfindet. Du mußt in den Gesprächen die Bedeutung des Vaters für das Kind hervorheben. Rechtlich hast Du kaum Chancen. Du müßtest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) gerichtlich einklagen. Über die Chancen, die örtlich in Deutschland sehr verschieden sind, frage einen guten Anwalt. Achte darauf, dass der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht ist.

Zum finanziellen:
Du hast dies nicht angesprochen, hast nur gesagt, dass Deine Selbständigkeit vorbei ist. Hast Du jetzt einen sicheren Job? Du bist als Ernährer der Familie zur Arbeit verpflichtet. Dir bleibt im Extremfall nur der Selbstbehalt (840€ oder 1000€). DA Deine Tochter erst drei Jahre alt ist, geht diese Zahlungsverpflichtung über mehrere Jahre. Mach Dich darauf gefasst und engagiere Dich im Beruf. Sonst besteht die Gefahr, dass Du nach einigen Jahren ausgelaugt bist und nicht mehr kannst. Deine Tochter braucht einen gesunden Vater! Und Du bist es Dir selbst auch schuldig!

Du wirst hier bestimmt noch weitere Mails erhalten, andere Ansichten und Meinungen. Nimm Sie als Tip auf und entscheide dann, wie Du vorgehen willst.

Ich wünsch Dir alles Gute und die notwendige Ruhe.

Kleinegon

Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
sando
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 12. März 2005, 12:08:39 »

erstmal danke an dich ..........Kleinegon !!!

habe dein beitrag gelesen und habe sehr schnell gemerk...............das so manches noch auf mich zukommt..............hast ja recht...............nur bleibt alles irgendwie unfair...........aber auch das ist wahrscheinlich normal...................nun zu deinen fragen..............eine absprache oder änliches ist bisher nicht passiert..............sie sagte mir nur vor ungefähr 4 momaten..........per SMS ........" such dir ein tag in der woche aus unzwar von 14 - 18 uhr " ............das war alles...................
um nicht noch mehr öl ins feuer zu werfen...................war ich erstmal damit einverstanden...............
aber jetzt will sie ja 400km weg..............zu ihrer mutter in MH................und damit komme ich nicht klar.................wie oft ich dann meine tochter im monat sehe.............ist dann wohl mein problem...........naja ich will das nicht alles dramatisieren, ist schon alles schwer genug..............
meine frage war nur ob es möglich ist das irgendjemand oder etwas gibt .................das sie vielleicht in vertretbare nähe blein muss ...............meine wegen das kind...............oder so ................ bedanke mich nochmal für dein beitrag...............so weiss ich erstmal was auf mich zukommt................
Gespeichert
kleinegon
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #3 am: 12. März 2005, 12:17:26 »

Hallo Cya
eine rechtliche Grundlage gibt es meines Wissens nicht, die verhindert, dass eine Mutter mit einem Kind weiter fortzieht. Ich wollte das auch per Gericht verhindern (meine Ex drohte mit dem Wegzug) und ich bin kläglich gescheitert. Ich hätte nur eine Chance zum Wohle des Kindes darauf zu klagen, dass mein Sohn dann ganz zu mir kommt -- aber erst nach dem Umzug.
Ein anderes Gericht dagegen verbot der Mutter, weiter als 50km fortzuziehen. Dies wurde vom dortigen JuAmt unterstützt.
Es kann also regional und von Fall zu Fall verschieden sein.

Zögere also nicht, das JuAmt einzuschalten und dort auf ein Gespräch zu drängen. Zwingen wirst Du Deine Ex höchstwahrscheinlich nicht können. Aber dränge in dem Gespräch auf eine Erweiterung des Umgangs. Das ist in dem Alter für die Vater-Kind Beziehung wichtig.
Gruß
Kleinegon
Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
sando
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #4 am: 12. März 2005, 14:59:47 »

mensch du ja top !!!!! thumbup

danke ..................bist mir ne grosse hilfe............aber wie du schon sagst..............auf dem teppich bleiben, und sich nix versprechen das was dabei rumkommt...................

sicher habe ich auch mit meiner family und freunde darüber unterhalten.............aber kennst ja vielleicht selbst.............

ich hoffe nur das es nicht zu spät ist .................weil 1. sie gleich nach ostern weg ist, und 2. wie lange die behörden brauchen.................

aber mit deiner hilfe....................mache ich mich gleich montag auf dem weg........................

hätte lust mit dir privat darüber zu reden ( natürlich nur wenn du lust hast )................
erfahrung auszutauschen....................ist schon seltsam, das immer ein fremder in solchen sachen helfen kann...............

falls du MSN Messenger hast.................suche mich unter ....................
also .............good weekend...............cya...............Sando................ ;)


hallo sando,

bitte keine mailaddis
Grüße Biga

[Editiert am 13/3/2005 von biga]
Gespeichert
kleinegon
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #5 am: 12. März 2005, 16:20:15 »

Hallo Cya,
danke für Dein Kompliment, aber ich habe nur e i n e  Meinung, die nicht richtig sein muß.

Eines weíß ich aber: Freunde, die man kurzfristig ansprechen kann, die einen kennen, die zuhören, das ist wichtig. Du hast geschrieben, dass Du mit Freunden bereits gesprochen hast. Das ist eine Möglichkeit.
Zum anderen gibt es in vielen Orten Selbsthilfegruppen von Vätern. Wende Dich mal da hin. Infos bekommst Du häufig auch vom JuAmt und anderen Beratungsstellen.
Mit dem Telefon möchte ich im Moment nicht agieren. Sorry. Da kommt bei mir irgend ein Grummeln im Magen hervor, das aus meiner jetztigen privaten Situation begründet ist. Hab dafür bitte Verständnis.
Kleinegon

Zusatz:
Links beim Hauptmenu findest Du den Punkt ERSTE HILFE. Dort kann man sich ganz schön schlau machen. Schau mal rein.

[Editiert am 12/3/2005 von kleinegon]
Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
sando
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #6 am: 12. März 2005, 16:25:57 »

okay.......versteh ich

nur habe ich nicht telefon gemeint ............sonder per Messenger zu chatten.............
aber egal di hast mir schon genug anhaltspunkte gegeben..............THX

mal sehn was dabei rauskommt ...............gehe jetzt mit anderen gefühlen daran.............

cya................
Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #7 am: 12. März 2005, 16:26:42 »

Hallo sando

Versuche beim JA ein Gespräch zu bekommen und versuche den Umgang für alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag zu bekommen. Das ist der Regelfall. Wenn sie dem nicht zustimmt dann klage es bei Gericht ein (Klage auf persönlichem Umgang). Sollte sie dann Umziehen kann man (glaub ich) die KM dazu verpflichten lassen die Kids zu jedem zweitem Umgangskontakt zu dir hinzubringen und wieder abzuholen. Ich habe auch mal in meinem privaten Bekanntenbereich davon gehört, das ein KV die hälftigen Fahrtkosten bei der KM an EGU abziehen kann.

MFG

PhoeniX cry_smile
Gespeichert
sando
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #8 am: 17. März 2005, 16:01:43 »

hallo !!!

so ich war beim JA ...........aber wie ihr schon recht hattet...................viel ( oder garnix ) kam dabei nicht raus...........

nach langem überlegungen ( und eine flasche Wodka ) ......................habe ich mich entschieden, auch dort hin zu ziehen wo halt meine tochter dann ist................
hier hällt mich sowieso nix mehr, und erlich gesagt würden mir mal neue tapeten auch gut tun.....
vielleich ist es falsch, aber ich will und muss in der nahe meiner tochter sein..........
ich brauche sie und sie mich................

ich werde dann dort vor ort mich schlauer machen...................was mit dem umgangsrecht / besucherrecht usw. machen kann..............................

trozdem vielen dank an euch .................ihr habt mir gute tips gegeben ....................
habt mir das gefühl gegeben das ich damit nicht allein bin..............aber das das leben weiter gehn muss..............................

ich bleibe noch bis ende märz hier...................also sollte ich nicht gleich antworten , nicht böse sein.............habe ein langen weg vor mir.....................also man hört sich.............ich melde mich dann, wenn alles vorbei ist ( meine umzug usw. )

caio sando
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Deine Geschichte (Moderatoren: midnightwish, Malachit)  |  Thema: Hallo allerseits !!!
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team