Hallo Roland,
und herzlich willkommen bei Vatersein.
Du schreibst sehr ruhig und klar, und gerade deshalb kommt Deine Traurigkeit und Hoffnungslosigkeit bei mir an. Es gibt viele hier im Forum, die mit Dir fühlen können.
Dein Sohn xxx ist 1991 geboren, also jetzt 14 Jahre alt, voll pubertär. Da Du ihn schon seit zwei Jahren nicht gesehen hast wird er auch nicht vor Gericht sagen, dass er Dich jetzt wieder sehen will. Bei diesem Alter ist es jedoch notwendig, dass er dem Umgang zustimmt. Hier hast Du schlechte Aussichten, da ihn die Mutter, wie es scheint, umgepolt hat.
Aber, wenn Du das gemeinsame Sorgerecht hast, ist die KM auskunftspflichtig. Dich interessiert ja insbesondere, wie es ihm jetzt geht und wie du ihm evtl. helfen kannst, falls dies notwendig sein sollte. Hast Du mal diesen Ansatz beim JuAmt probiert ?
Vor Gerichten bist Du ja schon häufig gewesen und hast selbst gemerkt, dass Dir mit Vorwürfen ganz schön gegen den Karren gefahren wurde. Übrigens stehst Du da nicht alleine da. Diese Erkenntnis ist für Dich deshalb wichtig, dass Du Dich nicht schuldig fühlen mußt. Es liegt eindeutig an dieser Rechtskultur, dass der Kontakt zu Deinen Kindern abgebrochen ist.
Ich möchte Dich insoweit trösten, dass Dein Sohn Dich zwar jetzt nicht mehr sehen will (so wie ich Deine Geschichte verstanden habe), aber dass die Zeit kommt, in der ihr wieder Kontakt haben werdet. Hier solltest Du vorsichtig anfangen, Dich wieder in Erinnerung zu bringen. Auch die Informationspflicht der Mutter, die Du einfordern kannst (s.o.), könnte von Deinem Sohn positiv vermerkt werden.
Zwei Zitate von Dir:
Selbst wenn ich auf mein Umgangsrecht bestanden hätte, was ich auch versuchte, hatte ich die Kinder gegen den Willen der Mutter bekommen, was sich wiederum negativ auf die Kinder auswirkte
Dies ist so nicht richtig. Meine Ex meint, dass es für unseren Sohn ausreicht, dass er weiß, dass er einen Vater hat und wo er wohnt. Du siehst jetzt die Entwicklung. Deine Ex ist wieder alleine, jetzt mit vier Kindern. Weißt Du, ob es Deinem Sohn jetzt besser geht als wenn er über Jahre gegen den Willen der Mutter einen Kontakt zu Dir gehabt hätte ?? Es hätte negative Auswirkungen haben können, aber nicht zwangsläufig. Du kannst also auch jetzt nochmals anfangen, z.b. beim Kleinen, mit betreutem Umgang. Es könnte klappen, den ersten Kontakt wieder herzustellen.
Sie ging soweit, das sie mir schriftlich drohte, die Kinder gar nicht mehr zu sehen, wenn ich ihren finanziellen und wirtschaftlichen Forderungen nicht nachkäme.
Hast Du das Schreiben noch ? War das auch in den Prozessen vorgelegen ?? Ein solches Schreiben muß doch die Richter aufmerksam werden lassen!! Das könntest Du bei einem Antrag auf betreuten Umgang mit dem Kleinen mit vorlegen, um das Motiv der Mutter zu entlarven.
Ich fand es sehr gut, dass Du die Formulierung benutzt hast: ich mußte dies mir mal von der Seele reden. Um das geht es hier nämlich auch.
Ich wünsche Dir Kraft und weitere Beiträge in diesem Forum!
Kleinegon