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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:20:39 *
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Autor Thema: Neu heiraten...  (Gelesen 934 mal)
Zauberwunsch
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


WWW
« am: 25. Februar 2005, 23:26:25 »

hallo ersteinmal an Alle...

ich habe mal eine Frage...ich find leider so nicht den richtigen Thread wo ich vielleicht darüber schon was nachlesen könnte....

Also:

Ich bin frisch geschieden, lebe aber seit über 2 Jahren schon mit einem neuem Partner zusammen.
Evtl. möchten wir auch heiraten, aber es quälen uns da einige Fragen...über die Suchmaschine bin ich schliesslich auf dieser Seite gelandet und hoffe, ihr könnt uns helfen....

Mein Freund ist geschieden und hat 2 Kinder aus erster Ehe.
Ich bin nun auch geschieden und habe eine Tochter aus erster Ehe.

Mein Freund verdient nur sehr wenig, dass er derzeit keinen Unterhalt zahlen muss....wenn seine Arbeitszeit erhöht wird und somit mehr verdient wird er ja zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Seine Frau bzw. Ex lebt vom Sozialamt und dann sind da eben noch die beiden Kinder im Alter von 6+7 Jahren.

Ich selber arbeite auch und verdiene soviel Geld, dass mein Ex keinen Unterhalt an mich zahlen muss...sondern nur an unsere Tochter....

Nun meine Frage....

Wenn mein Freund und ich heiraten würden und er Steuerklasse 5 aufgrund seines geringen Verdienstes nehmen würde...wäre das gesetzlich erlaubt und wie verhält sich das denn mit den Unterhaltszahlungen an seine Ex und seine Kinder....

Welche Gelder werden da angerechnet???

Lieben Gruß
Zauberwunsch/Claudia
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #1 am: 26. Februar 2005, 01:05:50 »

Hallo Zauberwunsch,

keine Ahnung, ob es eine Vorschrift über die Verteilung der Steuerklassen bei Unterhaltspflichtigen gibt. Die Regel III/V wählt man bei einer Gehaltsverteilung ab 60% zu 40% oder weniger, d.h. wenn das Gehalt des einen mehr als 60% und das des anderen weniger als 40% beträgt. Wenn dein Freund so wenig verdient, dass er jetzt keinen KU zahlen muss, dürfte auch die Steuerklasse III gegenüber I nicht allzu viel ausmachen.

Aber

 
Zitat
wenn seine Arbeitszeit erhöht wird und somit mehr verdient wird er ja zu Unterhaltszahlungen herangezogen.


Steht das in Aussicht? Oder arbeitet er nur deswegen so wenig, um eben keinen KU zahlen zu müssen?

Will nichts unterstellen, aber der Gedanke hat sich mir gerade so aufgedrängt....

Zweitfamilien haben die A.. lochkarte, aber es sind da dennoch zwei Kinder, die auf Unterhalt angewiesen sind.

Gruß AJA
Gespeichert
RAMSCH
Gast
« Antwort #2 am: 26. Februar 2005, 01:38:38 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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JensB2001
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #3 am: 26. Februar 2005, 02:02:57 »

Hey!

Davon wollen wir ja wohl mal hoffentlich nicht ausgehen ..
 
Zitat
Oder arbeitet er nur deswegen so wenig, um eben keinen KU zahlen zu müssen?
 

Wäre sonst etwas deftig ..insbesondere auch gengenüber den Kids...

 
Zitat
aber es sind da dennoch zwei Kinder, die auf Unterhalt angewiesen sind.


..eben!!!!

Gruß
Jens
Gespeichert
catilotti
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 103



« Antwort #4 am: 26. Februar 2005, 11:51:02 »

Ich verstehe Zauberwunsch so, daß die Kinder wohl schon Unterhalt bekommen. Es geht wohl um den EU nicht um den KU.

Gruß
Catilotti
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #5 am: 26. Februar 2005, 11:53:19 »

Catilotti,


steht doch im Post, daß der Freund sowenig verdient, daß er keinen Unterhalt zahlen muß.

Ich frag mich, warum er nicht dazu aufgefordert wird, wenigstens soviel zu arbeiten, daß er den KU sichern kann.
Von sovielen Vätern wird das verlangt .

Gruß
Melly
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haddock
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 837


« Antwort #6 am: 26. Februar 2005, 12:09:39 »

Zitat
Catilotti,


steht doch im Post, daß der Freund sowenig verdient, daß er keinen Unterhalt zahlen muß.

Ich frag mich, warum er nicht dazu aufgefordert wird, wenigstens soviel zu arbeiten, daß er den KU sichern kann.
Von sovielen Vätern wird das verlangt .

Gruß
Melly



Das frage ich mich auch!

Ich selber versuche zwar auch alles, um mich um Unterhalt zu drücken. Aber nachehelichen Unterhalt.

Kindesunterhalt ist Ehrensache!
Solltest du mal drüber nachdenken, Zauberwunsch (du hast selber eine Tochter).
Oder besser noch dein Partner.

Gruß
Haddock
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Batman
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« Antwort #7 am: 26. Februar 2005, 12:56:55 »

Hallo Haddock!

Wieso ist nachehelicher Unterhalt Ehrensache?Kindesunterhalt ist unstrittig.

Wurde er nicht vom Gesetzgeber eigentlich als die absolute Ausnahme vorgesehen?

Und ist diese Ausnahme zu größten Normalität pervertiert. question

Ist nicht auch das Gewähren von Umgang Ehrensache question

BATMAN  puzzled
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #8 am: 26. Februar 2005, 14:34:22 »

Hey @Batman

Ging @Haddock ja nicht darum das nachehelicher Unterhalt Ehrensache ist ... sonder das der KU Ehrensache ist!

Das das mit dem TU und EU so eine  Sache für sich ist steht völlig ausser Frage ...

Und um Umgang ging es hier jetzt nicht...

Gruß
Jens
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Zauberwunsch
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


WWW
« Antwort #9 am: 26. Februar 2005, 16:39:14 »

huch...ich glaube ich muss da mal was richtig stellen.

Mein Freund war lange Zeit arbeitslos und hat jetzt endlich eine Anstellung gefunden, jedoch leider im moment noch auf 92 STD/Mon. begrenzt.

Es steht ausser Frage das er selbstverständlich für den Kindesunterhalt aufkommt...sofern er genug verdient...

Es geht mehr um die Frage....wenn wir heiraten würden...(ich verdiene nen ganzes Stück mehr Geld) im mom....ob ich dann die Steuerklasse 3 wählen kann und er 5...weil die Gehälter sehr unterschiedlich sind...nebst....ob ich vielleicht auch rangezogen werde...weil es ja dann irgendwie eine Zugewinngemeinschaft ist?!

LG
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kleinegon
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #10 am: 26. Februar 2005, 19:03:57 »

Hallo Zauberwunsch,
wenn ihr heiratet, dann hat die neue Familie auch den Schutz des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass die steuerliche Entlastung der neuen Familie zugute kommt (war ein BVG-Urteil in den letzten Monaten).
Die Frage nach der Steuerklasse ist ja nur eine Frage für den monatlichen Betrag, der in die Kasse kommt. Ansonsten wird beim Jahresstuerausgleich automatisch das Splittingverfahren angewendet (bei Zugewinnausglich). Bzgl. dem Unterhalt wurde bei mir vom Gericht der Nachweis meines Einkommens über meine Stuererklärung verlangt, und zwar zwei Jahre rückwirkend.

Eine ganz andere Frage ist die Haftung, die die neue Ehefrau gegenüber den Zahlungsverpflichtungen des neuen Ehemanns hat, wenn dieser nicht mehr (z.B. wg. Unfall) oder zu wenig verdient. Wenn Dein Freund jetzt mehr arbeitet, dann wird er aus dem erhöhten Einkommen auch zur Zahlung gegenüber seinen Kindern verpflichtet werden. Wenn dann noch nachehelicher Unterhalt ansteht, könnte dies auch noch dazukommen. (Du hast ja geschrieben, dass die Mutter seiner Kinder vom Sozialamt lebt -- und dieses Amt bittet sehr schnell jemanden zur Kasse, bei dem was zu holen ist.)

Die Frage ist aber: bist Du davon betroffen, also in dem Sinn, dass Du dann für ihn zahlen mußt? In der "Regenbogenpresse" habe ich hierüber schon mal etwas gezeigt bekommen, dass die neue, gut verdienenden Frau, nach dem Tod des neuen Mannes, dessen erste Frau zu unterstützen hat. Für mich ein Auswuchs des Rechts, kann aber nicht sagen, ob das so eins zu eins für dich zu übernehmen ist. Ein anderer Fall (persönlich bekannt): ein Bekannter heiratet (nach langer Krankhjeit) neu (Frau bringt Kind mit in die Ehe). Er hatte seine Ex (kinderlos) über Jahre nicht mehr finanziell unterstützen müssen und wollte neu anfangen. Die Ex hat von seiner neuen Arbeit Wind bekommen und hat auf nachehelichen Unterhalt geklagt -- und Recht bekommen. Die neue Frau mußte putzen gehen, damit die Familie finanziell über Wasser blieb. Ein Jahr später hat der Mann an einen Herzschlag verstorben --- er war fertig.

Tip:
bevor Du heiratest, geht zu einem Anwalt (Notar?? @Ramsch: wohin?) und lasst Euch beraten. Mir scheint die Sache rechtlich sehr kompliziert.

Gruß
Kleinegon
Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Zauberwunsch
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


WWW
« Antwort #11 am: 26. Februar 2005, 20:23:13 »

hmmm schade das es da keine Gesetze gibt...die auf jeden Fall greifen...

Wir ziehen unsere Gehälter zusammen und gehen von dem Betrag aus....nur hab ich keine Lust...für die Ex aufzukommen, wenn du verstehst was ich meine....

Ich finde sie kann endlich mal arbeiten gehen...aber daran denkt sie garnicht...denn das Sozialamt zahlt ja soviel...das sie bald finanziell besser leben kann als wir hier....  Traurig  
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RAMSCH
Gast
« Antwort #12 am: 26. Februar 2005, 20:28:50 »

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