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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:17:58 *
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Autor Thema: "Zufällige" Treffen mit Kids  (Gelesen 1717 mal)
Rawe
Schon was gesagt
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Beiträge: 36


« am: 25. Februar 2005, 16:35:08 »

Hallo ,

kann meine Absicht meine Kids rein "zufällig" zu treffen nach hinten losgehen. Die KM hat wie bereits beschrieben den Kontakt auf 14 tägig reduziert. Keine Anrufe etc. das normale Terrorprogramm. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Also, wenn ich rein zufällig beim Sport oder in der Kirche auftauche, um meine Kids zu besuchen/sehen.  Meine Anwältin meine , wäre kein Problem, ich bin da skeptisch.

Teilt mir bitte eure Erfahrungen mit.

Danke

Rawe

 achtung Ach so, meine Absicht ist natürlich das meine Ex auf meinen Vorschlag eingeht, die Kinder 1x pro Woche an einem festen Termin zu sehen zu bekommen.
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kleinegon
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #1 am: 25. Februar 2005, 16:54:29 »

Hallo Rawe,
ich weiß nicht, wie alt Deine Kinder sind. Ich mußte 6 Jahre laufend vor Gericht rennen und meine Ex hat einer Vereinbarung letztes Jahr zugestimmt, die sie innnerlich nicht akzeptiert. Jetzt erstmals sucht sie ein Gespräch beim JuAmt. (Habe auch gem. Sorgerecht).

Meine Erfahrung ist und war, dass der KM jeder kleiner Fehler, den ich mache, Anlass gibt, mir einen Vorwurf zu machen. Und jedes mal bin ich in der Verteidigerposition, aus der ich mich erstmal rauskämpfen muß. Das nervt und lenkt vom eigentlichen Problem ganz schön ab.

Es gibt für uns Väter nach meiner Erfahrung nur zwei Möglichkeiten: zu Klagen oder ein Gespräch suchen ( bei mir jetzt beim JuAmt). In beiden Fällen werden Dir Vorwürfe gemacht.

Wenn Du Deine Kids "rein zufällig" siehst und sich das häuft, kann Dir leicht ein Vorwurf gemacht werden:
-- Du handelst der Bitte der Mutter zuwider, die doch nur den Kindern z.b. den "Stress ersparen will, mit dem Vater zusammen zu sein.
-- Du bist nicht kooperativ, da Du nicht das Gespräch suchst.
-- Du lauerst den Kindern auf und bist ein Stoiker.

Bei solchen Vorwürfen wird es hart werden, Dein Ziel, wöchentlicher Umgang, zu erreichen. Meines Erachtens hat Deien RAin recht, dass Dir rechtlich nichts geschehen kann. Aber die Vorwürfe mußt Du erstmals ausräumen und es wird eine zweite "Baustelle" errichtet - über Dein Fehlverhalten.

Ich würde in Deinem Falle klagen, da wohl (wie ich es verstanden habe) kein Gespräch mit der KM zustande kommt. Für eine Argumentation, wieviel Vater braucht ein Kind, empfehle ich Prof. Fthenakis, unter www.familienhandbuch.de

Viel Glück

Kleinegon

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Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Rawe
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 36


« Antwort #2 am: 25. Februar 2005, 17:04:10 »

Danke für den Tip,

da ist was dran. Sie will natürlich am liebsten überhaupt keinen Kontakt zu mir oder ihrer Vergangenheit.
Darf ich also nur sporadisch machen.

Kids sind zwei Mädels 6+8 Jahre alt. Haben also noch keine Kraft sich der KM zu wiedersetzten.

Rawe
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flyaway
_flyaway
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Beiträge: 213



« Antwort #3 am: 25. Februar 2005, 19:45:39 »

Kenne das Problem und habe bisher folgende Zufallsmöglichkeiten geschaffen:

Vorlesen im Kindergarten: Da ich gerne Vorlese und die Kinds samt Erzieherinnen sich darüber freuen, gehe ich ca. 1x/ Monat in die Kita zum Vorlesen. Klar, freut sich mein Kleiner darüber am meisten. Der KM gefällt dies nicht, aber sie kann nichts machen. Außer das Kind nicht hinbringen, was schade wäre. Aber sie weiß ja nicht wann ich komme.

Fußballspiele des Großen: Wer will mir verbieten dort zu erscheinen? Niemand! Leider ist im Winter fast kein Spiel. Sollte sie das Kind deswegen aus dem Fußballverein nehmen, wäre das sehr schlimm fürs Kind. Deswegen ist immer ein gewisses Fingerspitzengefühl angebracht.

Einen wöchentlichen Kontakt herzustellen halte ich für schwierig. Da mußt du aufpassen, dass der Schuß nicht nach hinten losgeht.

Grüße
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Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
kleinegon
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #4 am: 25. Februar 2005, 21:55:22 »

@flyaway

Gute Idee mit dem Kindergarten, auch mit dem Fussballplatz. Hier bist Du als Zuschauer und damit nicht für die Mutter zu greifen. Und die Kids erleben das, was für sie wichtig ist: der Papa interessiert sich für ihr Leben.

Ein Beispiel noch: bei einem extremen (!!!)Kindesboykott ging der Vater, nach Absprache mit dem Schuldirektor, mit zur Einschulung. Der Kleine war sehr überrascht und hat allen andern Kindern gezeigt, wo  sein Papa steht und war ganz stolz darauf. Bei diesem wichtigen Ereignis war das für das Kind eine tolle, offene Aktion des Vaters.

Aber wie oben gesagt, sehr, sehr vorsichtig, wobei ich natürlich die Kindesmutter nicht kenne - und auf deren Reaktion kommt es an.

Inwieweit ein wöchentlicher Umgang vor einem Gericht durchsetzbar wird, das ist ortsspezifisch und hängt vom Richter ab.

Viel Glück Rawe,
ich wünsche Dir eine glückliche Hand...
Kleinegon
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RAMSCH
Gast
« Antwort #5 am: 25. Februar 2005, 22:30:24 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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AJA
Frischling

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« Antwort #6 am: 26. Februar 2005, 00:26:18 »

Hallo Rawe,

ich möchte das gerne aus meiner Sicht als Mutter mit Blick auf die Kinder beschreiben.

Der Fall liegt bei uns etwas anders, da der Vater diese 14-Tages-Regelung wollte. Vorher herrschte Umgang nach seinem Dienstplan, was auch auf Grund der Entfernung (3 km) völlig problemlos zu handlen war. Mal mit Übernachtung, mal ohne, je nach Zeit eben.
Ich habe ihm auch danach immer wieder von besonderen Events berichtet, zu denen er auch hätte erscheinen können. Kindergartenfeste, Veranstaltungen des Sportvereins und ähnliches. Er hat diese Termine allerdings nie wahr genommen.
Allerdings ist er immer wieder mal völlig überraschend vor unserer Tür gestanden. Nicht, um die Kinder zu sehen, sondern um irgendwas zu bringen oder zu holen.
Diese Überraschungsbesuche haben die Kinder irritiert. Sie waren nicht darauf eingestellt und konnten so ihren Vater auch nicht geniessen.
Hätte er fünf Minuten vorher angerufen, hätte ich den Kindern sagen können: in fünf Minuten kommt der Papa, hätten sie sich riesig gefreut.
So war es aber immer merkwürdig.
Ich gebe zu bedenken, dass Trennungkinder, die aus der "normalen" familiären Situation herausgerissen wurden, ein erhöhtes Maß an Sicherheit und Regelmässigkeit brauchen. Daher halte ich von "zufälligen" Begegnungen nicht allzu viel.

Gruß AJA
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JensB2001
eingeschränkt
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« Antwort #7 am: 26. Februar 2005, 00:58:29 »

Hey!!

Dieses

 
Zitat
rein "zufällig"


hat irgendwie einen ziemlich bitteren Beigeschmack ..

 
Zitat
wenn ich rein zufällig beim Sport oder in der Kirche auftauche, um meine Kids zu besuchen/sehen


Rein zufällig?? Hm .. Naja mal ehrrlich meinst du nicht auch das deine beiden , auch grad in dem alter etwas irritiert sein könnten, gar keine Zeit haben könnten in dem Moment, durcheinander sein könnten dadurch ..usw.. ??

Rein rechtlich dnke kann dir keiner wirklichen einen Strick daraus drehen ... aber sinnig, im wohl der Kinder, ist es nicht unbedingt....
Würde das eher begrenzt empfehlen...

 
Zitat
meine Absicht ist natürlich das meine Ex auf meinen Vorschlag eingeht, die Kinder 1x pro Woche an einem festen Termin zu sehen zu bekommen.


Allerdings glaube ich das du da bei keinem Familienrichter wirklich erfolg damit haben wirst ...

Weiterhin solltest du auch bedenken evtl. ob es vorteilhaft ist, wenn es so oft wäre, denn auch die Kids möchten und brauchen das was @AJA erwähnt    
Zitat
ein erhöhtes Maß an Sicherheit und Regelmässigkeit brauchen
... sprich einfach auch ihren Alltag leben können .. und vielleicht nicht nur jede Woche sture feste Termine haben ..
Wäre da nicht eine kurzfristige Absprache unter allen eher sinnvoller??

Und auch besonders, dann ungezwungener??

Also rein zufällige Aktion, solltest du lieber lassen .. u ich denke nicht zu sehr auf eine feste richterliche wöchentliche Umgangsregelung hoffen ...

Gruß
Jens



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Rawe
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« Antwort #8 am: 26. Februar 2005, 11:41:17 »

Danke erst einmal für eure Tip´s.
Dies war ja auch meine Absicht eure Bedenken und Einwände zuvor einmal anzuhören.

Habe nicht vor den wöchentlichen Kontakt per Gericht einzuklagen, weil dies auf sehr wackeligen juristischen Beinen steht.
Laut Anwältin : ... die Richter würden sich daran orientieren , wie der Umgang in dem Trennungsjahr abgelaufen ist. Da hatte ich die Kids 1-2 Mal in der Woche.
Aber auch ein Anwalt will Geld verdienen, deswegen ist diese  ihre Aussage für mich sehr wage.

Ich versuche also auf unkonvetionellen Wegen diese 14 Tage Regelung "aufzuweichen" und spekuliere auf das zunehmene Alter der Kinder. Ich denke die KM wird sich nicht immer gegen den Willen der Kinder durchsetzen können.

Die 8 jährige hat mir gegenüber sehr bestimmt anklingen lassen, das sie ihren Geburtstag im Sommer bei und mit mir verbringen will. Sie wäre dann nur bis 10 Uhr bei der Mutter, dann bei mir, egal ob das ein Mama WE ist. ... Na dann warte ich mal ab! Habe sie positiv bestätigt und auf die noch viel zu lange Planungszeit verwiesen.

So sind sie die kleinen Süßen.. heartpump

Das mit den Sportveranstaltungen ist eine gute Idee.

Danke RAWE

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Batman
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« Antwort #9 am: 26. Februar 2005, 13:59:24 »

Hallo ,hier ist Batman.

Das hört sich verdammt nach aufziehenden PAS an.

Zunächst möchte ich kleinegon (Liebe Grüße ) Recht geben , es ist immer gut
Flagge zu zeigen.

Andererseits jede Klage vor Gericht kann von der KM immer gegen dich verwendet werden,
da etwas gegen ihren Willen durchgesetzt wird und sie sich als Opfer fühlt und sie die Kinder
gegen dich aufbringen kann.

Ich muß hier leider sehr allgemein werden.

Die Bindungen zu deinen Kindern entstehen nicht vor Gericht. Es geht nur über deine EX.

Versuche jeden Konflikt vor Gericht zu vermeiden.Wir haben insgesamt das Problem der
Verrechtlichung unserer Beziehungen. Und Das macht besonders unseren Kindern zu schaffen.

Andererseits sind wir in Deutschland immer schon sehr Obrigkeitshörig.
Das hat bei uns eine lange historische Tradition.
Insofern sind wir als Volk auch leicht (ver)führbar und wir als Väter sehr berechenbar.
Und Richter und Politiker sind auch nur ganz einfache Menschen.

Ich erinnere hier einmal ausdrücklich an die Aktion von Vätern im britischen Parlament.
so etwas wäre bei uns undenkbar. gun
Worum nenne ich mich wohl  puzzled BATMAN puzzled  question

 mad2 Ich bin von den deutschen Vätern schon zeimlich enttäuscht. mad2

Man weiß also vom Gesetzgeber schon wie man uns als Väter behandeln u. manipulieren muß.
Mein Tipp:
Suche den Kontakt mit deinen Kindern.Tust du es nicht wirst du dich später vielleicht über
deine Feigheit ärgern.Deine Kinder brauchen dich.Und du hast das Recht und die verdammte
Pflicht zum Umgang.Deine Kinder lieben dich .Da mußt du auch mal ein Risiko eingehen.

Aber bitte sei geschickt und clever.Laß dich nie in eine Falle locken.

Ich kann hier leider nicht konkreter werden. Du hast ja meine E-Mail-Adresse.


Liebe Grüße
 puzzled BATMAN puzzled


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JensB2001
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« Antwort #10 am: 26. Februar 2005, 14:27:11 »

Was soll denn diese Aussage Huch question  achtung

 
Zitat
  Ich bin von den deutschen Vätern schon zeimlich enttäuscht.


 mad  mad2  c

Denke man braucht wahrlich nicht entäuscht zu sein über die deutschen Väter !

Und ich glaub das müssen wir uns so nicht nachsagen lassen ....


Und auch das finde ich sehr übertrieben, bei allem gleich das anzusetzen...

 
Zitat
Das hört sich verdammt nach aufziehenden PAS an


einfach etwas übertrieben und fehl am Platz...


Recht u Pflicht auf Umgang ist klar...und den nimmt er ja auch wahr ...

Ging ja auch darum ob ein "rein zufälliges Treffen" gut ist ...

Und da dann Tips zu geben die jetzt schon offensichtlich einen nicht ganz "sauberen" Charakter haben, dürfte wohl nicht sehr hilfreich sein... und wohl eher nur zu einer evtl. Verschlechterung der Situation führen..
Und muß auch nicht unbedingt dann förderlich für die Kids sein ..

Vernünftiges Handeln ist da wohl eher sinnvoller...

Gruß
Jens

[Editiert am 26/2/2005 von JensB2001]
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kleinegon
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« Antwort #11 am: 26. Februar 2005, 18:37:52 »

Hallo Rawe,
was Ramsch sagt, ist sehr wichtig. Wenn Du nicht mit einer Umgangsregelung, die einseitig von der Mutter verordnet wird, einverstanden bist, dann versuche zuerst den Dialog mit den Beratungsstellen, z.B. das JuAmt. Das habe ich auch 6 jahre gemacht. Auf die Frage meiner Ex, was geschieht, wenn sie mir das Baby verweigert, hat die JuAmtsMitarbeiterin sogar gesagt, dass der Vater dann mit der Polizei kommt und das Baby rausholt. War sehr übertrieben, aber es hat funktioniert.

Trotzdem kommt es auf das JuAmt bzw. den Mitarbeiter an. Bei einer psychologischen Beratungsstelle, dem Jugendamt zugeordnet, ging der Psychologe nur auf die Bedürfnisse und den Befindlichkeiten der KM ein.

Im darauf folgenden Gerichtsverfahren erhielt ich eine Erweiterung des Umgangs. DAbei habe ich aber ganz schöne Geschütze auffahren müssen, d.h. wissenschaftliche allgemeine Untersuchungen und konkrete Beispiele, wie sich mein Sohn bei mir verhält und was er über seine Mutter sagt, mit Video aufgenommen.

Gericht kann also gut sein, muß aber nicht.

Ich wünsche Dir viel, viel Kraft und Nerven mit den Ämtern !!

Kleinegon
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eskima
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« Antwort #12 am: 26. Februar 2005, 23:33:57 »

Moin,

das mit den zufälligen Treffen hat Vor- und Nachteile.

Wir gehen auch ab und zu auf den Fußballplatz um beim Training zuzusehen. Unsere Erfahrung ist, dass M (12) sich darüber freut. Er strengt sich auch ganz besonders an, wenn er uns bemerkt hat.

Nach dem Training reicht es aber nur für wenige Worte. Nach unserem Empfinden hat es etwas "Verbotenes" für das Kind. Denn während des Trainings ist M die Freude förmlich anzusehen, dass der Papa zuschaut.

Allerdings ist die Situation bei uns noch etwas anders, weil die Kinder wissen, dass sie den Papa auch zufällig treffen können. Dafür ist die Stadt einfach zu klein. Und wenn die Kinder mal wieder mit dem Fahrrad auf der falschen Seite des Radweges fahren, dann werden sie freundlich ermahnt, auch wenn grad kein UmgangsWE ist.  Und wenn während des UmgangsWE die Kinder hinten im Auto sitzen und die KM gesehen wird, wie sie auf der falschen Seite des Radweges fährt, dann sagen wir den Kindern auch, dass uns jetzt klar ist, warum sie es mit dem Rechtsverkehr nicht so genau nehmen.

Ich würde empfehlen, die Vor- und Nachteile genau abzuwägen. In einer Kirche halte ich es für ziemlich unwahrscheinlich, rein zufällig aufzutauchen. Entweder man geht regelmäßig zur Kirche oder man lässt es. Mein Mann wird im April zur Konfirmation seiner Tochter die Kirche aufsuchen, obwohl er nicht zur Konfirmation eingeladen ist.  Aber bei den beiden Älteren war er eingeladen und somit geht er auch dies Jahr einfach nur zur Kirche und gibt sein Geschenk ab. In dem Fall muß ein Vater auch einfach mal Präsenz zeigen dürfen.

Gruß

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
bill
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« Antwort #13 am: 28. Februar 2005, 23:44:15 »

Ich glaube Deine Anwältin ist einfach unfähig.

Es gibt Sperrlisten in fast jedem Kindergarten.

Die Mutter kann praktisch ohne Angabe von Gründen den Kindsvater draufsetzten lassen und die Kindergartenleute müssen sich daran halten!

Als nächstes kannst Du auch noch verboten bekommen, Dich dem Kindergarten zu nähern!

Glückwunsch zu so fachlich fundierter Vertretung.

Wenn Du mir nicht glaubst frag einfach mal im Kindergarten, ob es das gibt und wie Du draufkommen würdest!







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Rawe
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« Antwort #14 am: 01. März 2005, 10:16:33 »

Hi Bill ,

ist mir schon klar das ich nicht einfach in die Schule oder Kindergarten maschiere und mal nach den "Würmern" sehe.

Meine EX erpresst mich aber gerade und macht ihre Jahresurlaubsplanung einschließlich WE Planung für dieses Jahr zum Gesetz. Änderungen sollte ich gefälligst einklagen, so ihr Tenor. Komme in ihrer Planung 2 einhalb Wochen zu kurz mit Kind-Vater Urlaub.  

Wirklich Kompromissbereit oder ?

J.A. sacht nix dazu außer, klein beigeben oder einklagen.
Von meinem langen WE hat sie mir die Freitagübernachtung gestrichen, schickt die Kleine ans Telefon und  sagt (soll sagen) das sie nicht bei mir übernachtet. Erst ab Samstag. Die Mutter spielt im Hintergrund -Suflöse- (schreibt man das so ?).

Zum **tsts - ID 8**...

Gruß Rawe mad2
 
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JensB2001
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« Antwort #15 am: 01. März 2005, 10:56:17 »

Hey Rawe

Also solltest dich nicht so diktieren lassen von der Ex .. denke Flexibiliät grad beim Umgang ist wohl schwer zu planen, was ist denn wenn man wer z.b. Krank ist..dann müßten ja z.B. deine Kids unbedingt zu dir, auch wenn es ihnen total schlecht geht u sie lieber einfahc im Bett bleiben würden u das Umgangs-WE auf das nächste WE verschieben möchten .. oder oder...

Also ein Jahr im voraus das fest zu planen ist eh irrsinnig, meine ansich ist es ja eh ein gewisser Rythmus den der Umgang hat, dennoch muß ja ohne weiteres Platz für Flexibilität sein ..

Und warum nimmt sie dir und den Kids den Freitag auch noch..und warum schickt sie da die Kinder vor, ist sie da nicht selber in der Lage mit dir zu sprechen...auch äußerst "krank" von ihr finde ich ..

Nur was belibt dir übrig, als das JA einzuschalten, oder/und zu klagen ...
Viel Verstand scheint da bein der KM nicht zu sein ...

Frage mich grade wie @bill mitmal auf diese Sperrliste bei Kindergärten kommt?!
War das in diesem Post eigentlich ein Thema ?

Davon einmal abgesehen.. wäre ein zufälliges Treffen im Kindergarten oder Schule eh nicht wirklich empfehlenswert...

Alles im allem, soltest du auch der KM gewisse Grenzen setzen .. allerdings wirst du das glaube ich wohl nur gerichtlich schaffen .. klingt nicht danach das ein Reden mit ihr möglich wäre!

Wie wäre z.B. vielleicht ein gemeinsamer Termin bei einer Beratungstelle??

Gruß
Jens
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #16 am: 01. März 2005, 13:04:23 »

 
Zitat
J.A. sacht nix dazu außer, klein beigeben oder einklagen.


Das wundert mich aber. Ich habe da GANZ andere Erfahrungen mit dem JA gemacht. Vielleicht kannst du den zuständigen Sachbearbeiter mal fragen, ob er meint, dass das für die Kinder wirklich von Vorteil ist, nur den Willen der Mutter zu respektieren.
Uns wurde beigebracht, dass wir gegenseitig Rücksicht nehmen müssen. D.h. wenn einer z.B. eine Reise mit den Kindern plant, muss der andere sich eben zurücknehmen.
Das gleiche gilt für "kleine" Termine - wenn am Vaterwochenende ein wichtiger Termin ansteht, dann muss halt ein Wochenende getauscht werden. Hat so auch nie Probleme gegeben, und die Kinder waren froh, dass ihre Bedürfnisse auch berücksichtigt werden konnten.

Gruß AJA
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sandgren
Gast
« Antwort #17 am: 01. März 2005, 15:01:50 »

hy zusammen,
ich habe sehr gute erfahrungen damit gemacht das die umgangstermine incl. ferien für das ganze jahr fixiert sind. ;)

meine ex muss sich dann nämlich daran halten weil es sie ansonsten geld kostet!!!
die zeiten ihrer umgangboykott-spielchen sind nach etlichen gerichtsterminen lange vorbei.

sicherlich ist dann auch etwas flexiblität und entgegenkommen gefordert wenn sich überraschend wichtige termine ergeben,aber die sollte dann von beiden seiten kommen.

grundsätzlich gibt es für mich keinen termin den nicht auch ich mit meinen kindern warnehmen könnte. ;)

allerdings sollte auch nicht unerwänt bleiben das umgangstermine nicht nur rechte sondern auch pflichten beinhalten.
in meinem fall bedeutet dies,das ich alle termine die die kinder an meinen WE haben genauso wahrnehme als hätte ich sie selbst gelegt oder die kinder wären ständig bei mir.
das leben der kinder geht dann wie gewohnt weiter. ;)

ich nehme mir aber auch das recht von zeit zu zeit mal zwischen den WE einmal an der schule zu sein oder den kiga zu besuchen.
da ich aber darauf achte das meine kinder mich dann nicht sehen gibt es ja auch keinen grund zur klage für meine ex. ;)

gruss sandgren :cool:  
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kleinegon
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« Antwort #18 am: 01. März 2005, 16:52:06 »

Hallo Rawe,
1
zum JuAmt: kenne das. Die frühere JuAmtmitarbeiterin hat die gerichtliche Vereinbarung bzgl. Weihnachtsurlaub einfach ignoriert und die Mutter unterstützt. Daraufhin habe ich geklagt und ein ganzes Jahr fixiert. Ich hoffe, wie es Sandgren erlebt hat, dass jetzt der Umgang regelmäßig klappt. Natürlich bin ich auch da, wenn mein Sohn krank ist. Da macht auch die Mutter mit, d.h., bei Erkältung oder nach einer Operation wurde er mir trotzdem gegeben.
2.
Flexibilität ist gut und sehr sinnvoll. Da ist meine Ex auch sehr fortschrittlich. Mein Sohn erzählt dann, dass er bei Herrn P.  war oder mit Herr X im Park.........
Dass der Furzknoten außer der Reihe mal zum Vater kommt: N E I N .
3
Die Jahresfestlegung des Umgangs ist auch für die jeweiligen Eltern sinnvoll. Noch bin ich in der Lage mir einen Urlaub zu gönnen, konkret, Verwandtenbesuch im Norden Deutschlands, und das muß man ja auch abstimmen/planen.
4
Rawe, das mit der Souffleuse kenne ich. Habe es am Weihnachtsabend selbst bei einem Freund erlebt. Innerhalb von 3 Minuten rief die (ca.10-jährige) Tochter nochmals an und widersprach der vorher vereinbarten Übernachtung. Einige Mütter wissen wirklich nicht, was sie den Kindern antun. Und der VAter hat ganz toll agiert und seinen Schmerz erst nach Beendigung des Telefonats rausgelassen.
5
Rawe, nach allem was ich jetzt hier gelesen habe, würde ich den Klageweg einschlagen. Neben dem hälftigen Ferien einige Hinweise bzgl. der Forderung:
-- Du holst Dein Kind vom Kindergarten/Schule ab (die Übergabe entfällt/das Kind hat den Puffer Schule von der Mutter zu Dir
-- Übernachtung von Sonntag auf Montag und Du bringst das Kind zur Schule(das Kind hat wieder den Zeitpuffer Schule und kommt ausgeglichener zur Mama)
-- Umgangswochenenden habe ich so geregelt, dass sie immer nach den Ferien beim dem Elternteil stattfinden, bei dem das Kind n i c h t in den Ferien war. Dies hat mehrere Vorteile: erstens kommt das Kind nach einem Ferienaufenthalt bei einem Elternteil sofort in den Genuss, das nächste Wochenende, also die freie Zeit, beim anderen Elternteil zu verbringen. Zweitens gibt es nicht die (ab - und an) vorkommende Diskussionen, ob nach Feiertagen/Ferien ein versäumtes WE nachgeholt werden muß oder nicht. Es entfällt einfach Streitpunkte.
--- Am Muttertag ist das Kind bei der Mutter, am Vatertag beim Vater
--- Ferien fixieren pro Jahr, dann ist die Jahresplanung für Dich nicht mehr ein Diktat der Mutter. Bei mir: Fasching/Ostern/Pfingsten/Herbst im jährlichen Wechsel , Sommer/Winter hälftig.

Gruß
Kleinegon
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Ludger
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Beiträge: 8


« Antwort #19 am: 08. April 2005, 12:41:14 »

Zitat
Hallo ,

kann meine Absicht meine Kids rein "zufällig" zu treffen nach hinten losgehen. Die KM hat wie bereits beschrieben den Kontakt auf 14 tägig reduziert. Keine Anrufe etc. das normale Terrorprogramm. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Also, wenn ich rein zufällig beim Sport oder in der Kirche auftauche, um meine Kids zu besuchen/sehen.  Meine Anwältin meine , wäre kein Problem, ich bin da skeptisch.

Teilt mir bitte eure Erfahrungen mit.

Danke

Rawe

 achtung Ach so, meine Absicht ist natürlich das meine Ex auf meinen Vorschlag eingeht, die Kinder 1x pro Woche an einem festen Termin zu sehen zu bekommen.  
Also wenn Deine "rein zufälligen Treffen" regelmäßig vorkommen ist dies (normalerwesie) gut für die Kinder.
Kirche z. B. nur wenn Du immer schon in die Kirche gehst und das auch ohne Kinder tun würdest. Logischerweise musst Du dann an Deinem WE auch mit den Kindern (am besten in die gleiche Kirche) gehen. Dann ist dies sicher gut für die Kinder und nicht zu beanstanden.

Beim Sport (Spiele z. B. Fußball) ist es toll für Kinder wenn Du auch kommst, mach´dies auf jeden Fall. Auch ein normales Training besuche ruhig einmal, die Kinder freuen sich riesig und wollen alles zeigen was Sie schon können. Ganz normal fragen dann die Kinder an Deinem WE, ob Du auch dann und dann musst Du den Kindern das sagen)

Wenn die Kinder am WE bei Dir sind musst Du unbedingt sagen können, ob Du beim nächsten Kirchgang/Sport/etc. auch kommst. Ganz wichtig, dann wissen die Bescheid und freuen sich auch. Wie die KM reagiert (z. B. wegbleiben aus Kirche/Sport etc) bleibt abzuwarten. Dann wäre wegen diesem Boykott das Ganze natürlich wieder negativ.

Geh´auch zu Schul-/Kindergartenfesten, Elternabenden, alles was Du kannst, Du wirst sehen die Kinder erzählen Dir dann immer mehr was besonderes sich so ereignet und fragen ob Du auch kommen kannst.

Für die Kinder ist es i. d. R. kein Problem wenn Du "nur" zu einem guten Teil kannst. Sei ehrlich wenn Du mal nicht kannst und sag´ihnen offen wenn Du arbeiten musst selbst Einladungen hast etc.
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Hanseate66
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Beiträge: 29


« Antwort #20 am: 08. April 2005, 19:35:02 »

Zitat
Hallo ,

kann meine Absicht meine Kids rein "zufällig" zu treffen nach hinten losgehen. Die KM hat wie bereits beschrieben den Kontakt auf 14 tägig reduziert. Keine Anrufe etc. das normale Terrorprogramm. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Also, wenn ich rein zufällig beim Sport oder in der Kirche auftauche, um meine Kids zu besuchen/sehen.  Meine Anwältin meine , wäre kein Problem, ich bin da skeptisch.

Teilt mir bitte eure Erfahrungen mit.  


Das alles kommt mir sehr bekannt vor.Habe das auch schon früher so erlebt.Mein Sohn (damals 10 J.)hat damals in eine Fußballmannschaft gespielt.Da ich der einzige bin der sich dafür intensiv interessiert bin ich auch öfters zu seinen öffendlichen Spielen gegangen.
Seine Mutter und sein Stiefvater bei denen er aufwächst, interessieren sich nun überhaupt nicht für irgendwelchen Sport.Also war ich wie gesagt an einem Nicht-Umgangswochenende in seiner Stadt um mir das besagte Heimspiel mitanzuschauen.Dummerweise war nun meine Ex auch da mit ihren Mann.Die haben mir da eine Szene gemacht-Ich soll weggehen, habe hier nichts zu suchen u.s.w.Naja habe mich daran nicht weiter gestört...Wichtig war mir, dass mich mein Sohn gesehen und gesprochen hat...
Aber einen genauen Rat habe ich in deinem Fall nicht.Theoretisch bist du absolut im recht!Vielleicht sollte man zu Anfang nicht übertreiben,mit den außerplanmäßigen Begegnungen.
Nur das kann auch nicht sein, dass man wegschaut und sich versteckt wenn man zufällig sein Kind außerumgangsplanmäßig mal zu Gesicht bekommt...

[Editiert am 8/4/2005 von Hanseate66]
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