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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:12:21 *
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Autor Thema: Beratung/Unterhalt/Scheidung  (Gelesen 792 mal)
steinberger
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 18. Februar 2005, 15:43:21 »

Hallo alle zusammen,

habe heute das Forum entdeckt und gleich ein paar Fragen.

Hier kurz die Geschichte:

Trennung letztes Jahr. Bis jetzt ohne Anwälte. Sie wohnt in unserem Haus (alleiniger Eigentümer ich). Habe Haushaltsgeld gezahlt und wir haben alles haben wir so gelassen, wie es ist. Hat auch gut funktioniert und ich habe wenig Probleme gehabt. Kinder (13,10,6)regelmäßig gesehen etc. Wenig Stress. So weit so gut. Nun geht es an die Scheidung. Im Prinzip kein Problem. Sie hat einen neuen Partner (wie ich auch) und will mit den Kindern zu Ihm ziehen. Ist OK von meiner Seite, werde Kinder alle 14 Tage übers Wochenende haben. Sie war beim Anwalt und nun geht es an die Unterhaltsberechnung.
Im Prinzip sind wir uns über die wesentlichen Punkte einig und nach meiner Ansicht kann eine einverständliche Scheidung daraus werden. Soweit ich weiss, ist hier nur ein Anwalt nötig. Ich möchte jedoch die Unterhaltsberechnung Ihrer Anwältin gerne mal nachprüfen. Ich bin mir nicht so ganz sicher, ob da auch so das eine oder andere einbezogen wird (ZB. Das Sie ihren Freund versorgt etc.)
Was ratet ihr? Soll ich auch einen Anwalt aufsuchen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit der Prüfung. Bitte nicht mißverstehen, soll kein Versuch werden die Ex zu knebeln, ich möchte nur eine ordentliche und richtige Berechnung sicherstellen (logo).
Danke im vorraus für eure Antworten
Grüsse Steini
Gespeichert
RAMSCH
Gast
« Antwort #1 am: 18. Februar 2005, 18:24:06 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
AndreaDD
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.533


« Antwort #2 am: 18. Februar 2005, 18:48:34 »

Hallo Ramsch,

dem kann ich wirklich nicht zustimmen, denn das Paar kann auch über einen Mediatior alles im Vorfeld abklären und sich einvernehmlich scheiden lassen, ohne zweiten Anwalt.

Gruß
Andrea
Gespeichert

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Dalai Lama
RAMSCH
Gast
« Antwort #3 am: 18. Februar 2005, 19:11:06 »

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
steinberger
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #4 am: 20. Februar 2005, 06:19:34 »

Hallo Andea und Ramsch,

Danke für eure Meinungen.

Ich habe mich dafür entschieden auf jeden Fall einen Anwalt aufzusuchen. Ich muß hier nach reiflicher Überlegung Ramsch zustimmen. Ein zweiter Anwalt steht ja der einvernämlichen Scheidung nicht im Wege. Und wenn es nur dazu dient, meine Unruhe, die ich in der Sache verständlicher Weise habe, zu lindern. Ich denke, da ist das Geld durchaus gut angelegt. Was ich bei diesem Fall vergessen habe, zu erwähnen, ist die Tatsache, dass ich noch zwei schwerst pflegebedürfte Eltern habe. Im einen Fall läuft die Überprüfung der Pfegetufe. Es kann durchaus passieren, daß auch von dieser Seite Unterhaltsansprüche auf mich zu kommen. Daher werde ich auch zu meiner eigenen Beruhigung spätestes morgen mir mal einen Anwalt suchen.
Danke nochmals und einen schönen Sonntag noch.
Falls interesse besteht, werde ich über den Fortgang berichten.
Viele Grüße Steinberger
Gespeichert
Blausteiner
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #5 am: 20. Februar 2005, 11:35:57 »

Hallo Zusammen,
hallo Steinberger,
auch ich bin relativ neu hier im chat.  Im Prinzip gebe ich euch allen recht. Ich habe aber in der letzten Zeit nur schlechte Erfahrungen mit den Anwälten gemacht. Mein letzter Unterhaltskampf streckte sich insgesammt 6 Monate hin. Auch ich habe 3 Kinder, und ich bin der Auffassung, daß es meinen Kindern gut gehen soll. Aber so wie sich die Sache bei mir entwickelt hat ist schon fast kriminell. Ich werde abgezockt bis zum geht nicht mehr - und ich
kann nichts dagegen machen. Meine EX ( mit meinem Unterhalt) hat monatl. 4500.- netto und mir bleiben zum leben pro Tag nicht einmal 8,00€, und soll davon noch den Kindern ab und zu am Wochenende einladen. Für Steinberger gebe ich nur den Tipp, akzeptiere die D´dorfer Tabelle ohne wenn und aber. Wenn der Streit dann richtig losgehen sollte ( was ich dir nicht wünsche) wird zur Einkommensberechnung folgendes mit einbezogen: Lohn x 13,5 + letzter Lohnsteuerjahresausgleich + 3 /5 tel der Spesen ( wenn dun im Außendienst arbeitest ), und wenn du in einer Eigentumswohnung wohnst, wird der geldwertende Vorteil mitgerechnet.
 
Werdet mit eurer Lohnsteuerklasse einig !!! Versuche die 2 oder sogar 3 zu behalten!! Da ich auch bei meiner Partnerin lebe, wurde ihre Lohnsteuerklasse von 2 auf 1 geändert !!!!!!!!

Viele Grüße  
Jürgen
Gespeichert

Jürgen
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