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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:04:25 *
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Autor Thema: Scheidung so schnell wie möglich  (Gelesen 959 mal)
Pegasus1962
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 46


« am: 03. Februar 2005, 18:50:25 »

Hallo... lebe seit letztem Jahr getrennt von meiner Frau in unserem gemeinsamen Haus.
Kinder (10+12) leben bei mir... sie zahlt keinen Unterhalt.
Möchte so schnell wie möglich die Scheidung... wie kann ich die Sache beschleunigen...sie sagt ich könne erstmal warten mindestens bis August ... und dann mal sehen.
Kann das bis 3 Jahre dauern Huch
Ich will so schnell wie möglich... gibt es nen Trick oder Tipps Huch

Bitte helft mir men_ani  
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Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung
RAMSCH
Gast
« Antwort #1 am: 04. Februar 2005, 09:27:42 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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RAMSCH
Gast
« Antwort #2 am: 03. Februar 2005, 19:00:29 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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Melly
Gast
« Antwort #3 am: 03. Februar 2005, 19:09:10 »

@Pegasus:

grundsätzlich ist das Trennungsjahr abzuwarten.
6 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres kannst Du über Deinen Anwalt die Scheidung einreichen.
Sollte die Frau diese blockieren, kann es länger dauern, das sollte auch klar sein.
Ansonsten muß ich sagen...versteh ich RAMSCH Posting nicht sonderlich.

Gruß
Melly
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PhoeniX
Gast
« Antwort #4 am: 03. Februar 2005, 20:04:50 »

Ohha vorsichtig mit den jungen Pferden.

Scheidung so schnell wie möglich OK aber wieso??

Auszug aus meiner Storry:  
Zitat
Als erstes habe ich den Scheidungsantrag zurückgewiesen, da die Daten nicht stimmten. So wollte meine Noch-Frau angeben das wir schon seit Januar 2004 getrennt leben was aber erst seit August 2004 der Fall ist. Erst war ich damit einverstanden aber nach Anraten einiger, sich in der Materie des Scheidungsverfahrens auskennender Leute, und Rücksprache mit meinem RA sehe ich das jetzt aus einem anderem Blickfeld. Hauptgrund war die Frage: "Was machst du wenn deine Noch-Frau vor gericht behauptet du hättest sie zu diesen Angaben gezwungen, wenn sie es sich anders überlegt oder die richtigen Daten vor Gericht rauskommen??" Ich würd glaub ich ganz schön   mad3   dastehen.  


Ich denke das der Versorgungsausgleich eine Rolle spielt aber mal ehrlich für ein paar Euro fünfzig Rente im Monat ist es mir das Risiko nicht wert.

@ RAMSCH
 
Zitat
Schaffe Dir schnell eine Freundin an und behaupte dann, dass Du mit ihr eine gemeinsame zukunft planst. Das wird das gericht als Anhaltspunkt werten, dass die Ehe gescheitert ist und kann dann auch bei Widerspruch Deiner Noch-Frau vor Ablauf der 3-jährigen Frist scheiden!


Ob da nicht der nächste Beziehungstod schon vorprogrammiert ist??? Also ich denke das man aus einer Scheidung wehnigstens die Lehre ziehen sollte nicht überstürzt und aus falschen Gründen eine neue Beziehung zu beginnen.

Des weiteren sollte man auch daran denken das Pegasus1962 seine Kinder bei sich wohnen hat und weder das JA noch das Gericht es positiv bewerten würde wenn man überstürzt eine neue LGin präsentiert die ja immerhin auch Bezugsperson der Kinder sein wird.
Und je länger Pegasus1962 mit der KM gut auskommt und sie nicht auf den Gedanken kommt ihm die Kinder weck zu nehmen desto eher kann er im Streitfall den Lebensmittelpunkt der Kinder bei sich angeben.

Wenn ich bis jetzt eines hier gelehrnt habe, dann das, das in der Ruhe die Kraft liegt. Klar behersche ich diese Kunst auch noch nicht ganz aber ich überlege mir mitlerweile alles 3 mal.

MFG

PhoeniX
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Taccina
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Beiträge: 1.813



« Antwort #5 am: 03. Februar 2005, 21:28:48 »

Hallo

Es gäbe da noch die Möglichkeit der Härtefallscheidung, wie bei mir. Dafür müssen aber heftig beweisbare Vorfälle gewesen sein, wie Gewalt, heftige Bedrohung usw, Weiß ja nicht ob das bei Dir zutrifft.

Naja, mir hat die Härtefallscheidung im Prinzip auch nicht viel gebracht. Da mein Noch Gatte mit dem Versorgungsausgleich nicht in die Füsse gekommen ist und diese erst einige Zeit nach anmahnen des Gerichts herangebracht hat, hätten wir auch fast ne normale Scheidung einreichen können...... Wer was raus zögern will (aus welchen, mir unverständlichen Gründen auch immer) schafft das meist auch irgendwie...

Liebe Grüße taccina


[Editiert am 3/2/2005 von Taccina]
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
abano
Schon was gesagt
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Beiträge: 17


« Antwort #6 am: 03. Februar 2005, 23:35:32 »

Zitat

Es gäbe da noch die Möglichkeit der Härtefallscheidung, wie bei mir. Dafür müssen aber heftig beweisbare Vorfälle gewesen sein, wie Gewalt, heftige Bedrohung usw,  


Welche Gründe gibt es alles für eine Härtefallscheidung???

Gruß Abano
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PhoeniX
Gast
« Antwort #7 am: 04. Februar 2005, 03:15:07 »

Ach liebe Leute.

Ich kann den Haß den ihr euren Exen gerade in der ersten Zeit der Trennung nachempfinden, aber laßt die Finger von so was. Härtefallscheidungen sind ne heikle Sache. Die oft nach hinten losgeht.
Hatte das auch erst vor, aber mein RA hat mir abgeraten. Zur Erinnerung ich bin mehr als einmal Opfer der Gewaltbereischaft meiner Noch-Gattin geworden.


MFG

PhoeniX
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Taccina
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Beiträge: 1.813



« Antwort #8 am: 04. Februar 2005, 07:47:10 »

Zitat

Welche Gründe gibt es alles für eine Härtefallscheidung???



Hallo Abano,

welche Gründe es alles für ne Härtefallscheidung gibt, kann ich nicht sagen. Sind wahrscheinlich mehrere.
Bei mir es der Grund, das ich am laufendem Band Morddrohungen bekam. Per SMS, per Anruf usw. Selbst bei Freunden hat er Morddrohungen gegenüber mir ausgesprochen.
Ich traute mich schon gar nicht mehr allein vor die Türe...allein wenn nur das Telefon klingelte zuckte ich schon zusammen...Angst und Panikattaken usw Psychoterror ohne Ende
Stalking vom feinsten eben.

Somit war es mir nicht zu zumuten länger mit diesem Mann verheiratet zu bleiben.

Aber Du musst dies auch beweisen können, was bei mir auf Grund der ganzen SMS, Zeugen usw kein Problem war.

Noch ein Grund wäre, Gewalt in der Ehe. Aber ich glaube um dort eine Härtefallscheidung einreichen zu können, musst Du schon gleich nach einem Übergriff die Scheidung einreichen.
Wenn Du Dich erst ein halbes Jahr später trennst, greift die Härtefallscheidung nicht mehr.

@Phoenix
Warum soll bei der Härtefallscheidung der Schuss nach hinten los gehen?
Die Scheidung wird entweder vom Gericht angenommen oder abgelehnt.

Liebe Grüße Taccina
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Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
biga
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Beiträge: 1.429


« Antwort #9 am: 04. Februar 2005, 08:30:02 »

Hi @all,

kann mir das mal jemand mit der dreijahres Frist erklären, die RAMSCH anspricht?

War ja nie verheiratet und kann deshalb in diesen Fällen gar nicht mitreden.  ;)

LG
Biga
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #10 am: 04. Februar 2005, 09:09:41 »

Die 3-Jahres-Frist ergibt sich aus § 1566 Abs. 2 BGB:

Zitat
BGB § 1566 Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten
seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der
Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten
seit drei Jahren getrennt leben.


DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
RAMSCH
Gast
« Antwort #11 am: 04. Februar 2005, 09:13:01 »

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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Taccina
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« Antwort #12 am: 04. Februar 2005, 09:39:02 »

Zitat
@Taccina

Zitat aus dem Post von Taccina

Warum soll bei der Härtefallscheidung der Schuss nach hinten los gehen?
Die Scheidung wird entweder vom Gericht angenommen oder abgelehnt



So einfach ist es ja nicht! Wenn Du eine Scheidung einreichst, musst Du mit Kosten (Gericht und RA) in Vorlage treten, die mittlerweile nicht ohne sind! Diese Kosten sind verloren, wenn ein zu früh oder unbegründet gestellter Scheidungsantrag deshalb abgewiesen wird .. also Vorsicht bei voreilig gestellten Scheidungsanträgen!

RAMSCH


HI Ramsch,

ja das kann schon sein.
Aber da auf Grund dieser ganzen Bedrohungen, die auch angezeigt wurden und für die auch Zeugen ausgesagt haben und auf Grund das mein Noch Gatte vor einiger Zeit mal meinte, mich fast unkenntlich zusammen zu schlagen, ist das wohl anerkannt worden.
Teilweise richtete sich die Gewalt auch gegen das Kind.

Liebe Grüße Taccina
Gespeichert

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Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
RAMSCH
Gast
« Antwort #13 am: 04. Februar 2005, 09:49:52 »

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Scheidung so schnell wie möglich
 
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