Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:55:47 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 2 [3]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: WARNUNG! Text Unterhalt wichtig!  (Gelesen 4693 mal)
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #50 am: 10. Februar 2005, 15:44:59 »

Hallo,

boah, so'n Mist, darüber bin ich nicht gestolpert. Es wird tatsächlich kompliziert, wenn die Forderung VOR der Schuldrechtsreform entstanden ist. Nun wird m.E. geprüft, ob die Forderung vor der Schuldrechtsreform schon verjährt war. Ist hier nicht der Fall. Ab dem 1.1.2002 gilt m.E. nun aber auch für diese Altforderung die neue Dreijahresfrist. Praktisch heisst das, dass die Frist erstmals am 1.1.2002 zu laufen begann.

Hat die Anwältin doch gut gemacht. Ich bin ja auf das Ergebnis gespannt.

Gruss
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #51 am: 10. Februar 2005, 15:48:40 »

Ich geh mal davon aus, dass ich wieder mal zahle. So wie immer.

Sollte ich nochmals den Mut aufbringen, mich mit einer Frau abzugeben, dann nur mit einer Anwältin, wobei ich mich dann nieeee mehr von ihr trennen werde. Ist mir zu ruinös.

Na ja, bin 51, da werd ich die paar Jahre wohl durchhalten.
Gespeichert
ts31
Gast
« Antwort #52 am: 10. Februar 2005, 15:58:43 »

Hallo,

*gelöscht*

( ist ein Edit aus nem anderen Forum )

---------------------
Anm. Admin: Text gelöscht, da Copyright-Verletzung.

[Editiert am 10/2/2005 von DeepThought]
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #53 am: 10. Februar 2005, 16:38:07 »

@ts31

So hilfreich der Text auch ist/sein mag - es ist und bleibt eine Copyrightverletzung, Texte aus anderen Foren zu kopieren. Mildernd könnte nur wirken, wenn die URL angegeben wird. Da ich aber nicht so richtig Lust auf eine Abmahnung habe, habe ich den Text gelöscht.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ts31
Gast
« Antwort #54 am: 10. Februar 2005, 16:41:45 »

Es steht einwandfrei für Dich in Sachen der Vermögensfürsorge Deines Kindes zu stehen. So liest man Dich, mach es so, kämpfe aber bitte bitte weiterhin fü Dein Kind, für den Umgang mit ihm.

Manchmal ist man so verletzt, so gedemütigt, aber ein Kind, Dein Kind KANN DICH nicht demütigen, sei stark und kämpfe, kämpfe doch bitte weiter, auch wenn Du meinst nicht mehr zu können, glaub mir, Du hast Kraft in Dir die mehr ist als die Resignation die jetzt in Dir aufkommt.

Ihr schafft das, aber Du darfst nicht aufgeben, die Liebe besitzt den längeren Arm, nicht die Zweifelnden, die Berechnenden. Die schiessen sich auf Lange Sicht selbst ab...

Im Interesse Deines Kindes, gib nicht auf !
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #55 am: 10. Februar 2005, 16:04:25 »

Hallo ts3,

und was soll das nun? An diesem Punkt waren wir schon vor so ungfähr 10 Postings. Und ob "das" (was auch immer Du genau meinst) Anwendung findet, entscheidet immer noch das Gericht.

Im übrigen ist das kopieren eines Beitrages aus einem anderen Forum eine Copyrightverletzung.

Gruss
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #56 am: 10. Februar 2005, 16:08:53 »

Danke für die Info, druck mir das mal aus. Ich vermute, das wird so gehen: Vollstreckung wird erst mal ausgesetzt, ob mit oder ohne Sicherheitsleistung, stelle ich mal dahin. Irgendwann in Monaten gibts dann dazu eine Verhandlung. Die Punkte b und c in Deiner Antwort würden wohl sehr für mich sprechen und vielleicht auch ein paar Sachen, die verhandelt wurden, aber von anderen Richtern. Ich lass das einfach mal auf mich zukommen, kann ja eh im Moment wenig machen. Ich konzentriere mich darauf, erst mal mein Kind wiedersehen zu können und hoffe, dass irgendwann dieser Terror einmal aufhört.
Gespeichert
ts31
Gast
« Antwort #57 am: 10. Februar 2005, 16:10:43 »

Zitat
Hallo ts3,

und was soll das nun? An diesem Punkt waren wir schon vor so ungfähr 10 Postings. Und ob "das" (was auch immer Du genau meinst) Anwendung findet, entscheidet immer noch das Gericht.

Im übrigen ist das kopieren eines Beitrages aus einem anderen Forum eine Copyrightverletzung.

Gruss
sky


Was das soll ? Manchmal sollte man schlafende Hunde nicht wecken, das soll das. Eine Copyrightverletzung liegt mit Garantie NICHT vor, da dieser Beitrag keineswegs auf das Copyright aufmerksam gemacht hat.
Insofern geb ich Dir recht das der Beitrag nicht in Bezug zu diesem Thread zu setzen etwas zu suchen hat,  allerdings sind Argumentationsabfolgen aufgezeigt die hilfreich sein könnten. Wenn nicht jetzt, vielleicht dann irgendwann.

Mir hat dieser Bezug ca 13.000 Euro erspart. Wollte es niemanden vorenthalten. Danke.

Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #58 am: 10. Februar 2005, 16:13:27 »

Im Nachgang: Ich bin ja schon sehr glücklich darüber, nicht, wie befürchtet, 30 Jahre lang befürchten zu müssen, irgendwelche Forderungen abwehren zu müssen.  Ich finde diese Gesetzesreform deeutlich ans wirkliche Leben angepasster als den alten Zustand. Jaja, ich weiß, 30 Jahre sind arg optimistisch gedacht.
Mit Spannung erwarte ich den Spruch, wie das denn nun mit der Klageberechtigung der Mutter ist.
Gespeichert
ts31
Gast
« Antwort #59 am: 10. Februar 2005, 16:22:30 »

Im Prinzip hast Du sämtliche Fakten die für Dich sprechen an der Hand. Wenn Du glaubwürdig rüberkommst in der Verhandlung über den angeblich nicht bezahlten Unterhalt, Dein Anwalt die Fakten weiter oben verstehen und wirklich verwerten kann, so wirst Du nicht den selben Unterhalt ein zweites Mal zahlen.

Bedenke aber, Richter sind auch nur Menschen !

Du hast diesen Unterhalt gezahlt mit bestem Wissen und mit Gewissen ..... lass Dich nicht beirren bitte.

Wenn dem allerdings nicht nachgekommen wird, oder aufgrund irgendeinen Einwandes dies bezweifelt wird, so kommen eben rechtliche Tatsachen zum tragen.

Kann nur sagen, das ich einen ähnlichen Fall so für mich abschliessen konnte.

[Editiert am 10/2/2005 von ts31]
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #60 am: 10. Februar 2005, 16:28:10 »

Es wäre mir im Prinzip sogar egal, wenn es auf das Konto des Kindes käme. Ob sie es jetzt bekommt oder in ein paar Jahren ist doch einerlei. Stören würde es mich nur, wenn es die Mutter bekommt. Weil es da einfach verpuffen würde und die Kleine (und eigentlich auch die Mutter) nichts davon haben.

Wenn ich überlege, das ich im letzten Jahr bis heute an Anwaltsrechnungen bezahlt habe... Bei einem vernünftigen Umgang miteinander wäre das alles nicht nötig gewesen und hätte doch allen nützen können. Na ja, ist halt so.

Ich werde jedenfalls über Neuigkeiten in dem Fall weiter berichten (wenn es jemanden interessiert)
Gespeichert
RAMSCH
Gast
« Antwort #61 am: 10. Februar 2005, 17:03:46 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #62 am: 10. Februar 2005, 17:11:02 »

Ich hab (noch) nicht aufgegeben. hab heute meiner Tochter einen Brief geschrieben, in der Hoffnung, dass er auch ankommt.
Ich weiß, das gehört nicht hierhin, ich schreibs trotzdem. Niemand muss es lesen.
Voriges Jahr hatte ich einen Unfall. Ich hab das auf mich zukommen gesehen, hab eiskalt reagiert, völlig unberührt. Sah das Ende auf mich zukommen, es war mir egal. Bin ausgestiegen, um mich rum aufgeregte Leute, ich war weiterhin ganz kühl, bin weggegangen und hab auf den Schock gewartet. Zu meinem Erschrecken kam der nicht. So fertig war ich damals, es wäre mir egal gewesen. Übrigens Kommentar der Kindsmutter, als sie davon in der Zeitung las: "Hätte er mal ein bisschen mehr Gas gegeben, dann wären wir ihn los."
Heute ist es oft wieder so weit, dass ich denke, jetzt ein bisschen unter die LKW-Räder, wer vermisst Dich dann?
Wohl gemerkt, das damals war kein Selbstmordversuch oder etwas Selbstverschuldetes.

Ich schreibe vieles auf, bitte andere Leute um Kommentare und dokumentiere alles so gut ich kann. Wenn meine Tochter alt genug ist, werde ich  ihr die Sachen vorlegen, dann mag sie selbst urteilen.

So, entschuldigt diesen Gefühlsausbruch. Manchmal muss so was raus.
Gespeichert
ts31
Gast
« Antwort #63 am: 10. Februar 2005, 21:24:13 »

Ist doch okay, aber wenn Du selbst liest was Du schreibst solltest Du auch wissen was Du von der Kindesmutter zu halten hast.

Du bekommst den Dreh, den Dreh Deine Demut, Deine Ernüchterung vertehen zu können, langsam, aber es geht Bergauf, merkst das ?  ;)

Alles Gute weiterhin, vor allem in Belangen Deiner Tochter !

Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #64 am: 24. Februar 2005, 13:32:35 »

Zwischennachricht zum Sachstand, alles eein wenig unglaublich!
Am 1. 2. 05 will der Gerichtsvollzieher bei mir pfänden, Kindesunterhalt aus 2001 und 2002.
Als ich ihm die erfolgten Überweisungen zeige, sagt er, wäre für ihn nicht relevant, da der Text nicht Unterhalt für xy und den Zeitraum beinhaltet.
Auf heute, den 24.2. wird Termin gesetzt zur Zahlung oder zur Eidestattlichen Versicherung, 15:00
Sofort, am 2.2. 05 reicht meine Anwältin den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ein. Kostet mich schlappe 1050 EUR.
Bis heute 10 Uhr!!!!! haben wir, trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Anfrage beim Gericht noch nicht mal ein AKtrenzeichen!!!!!!!

Um 10 Ujr dann die Nachricht, die Zwangsvollstreckung werde aufgehoben gegen Sicherheitsleistung.

Wäre das geld an die Kindsmutter gegangen, keine Chance da jemals wieder dranzukommen.
Das Jugendamt, dass Ergänzugspfleger für das Kindesvermögen ist und versuchen soll, an das durch die Mutter veruntreute Kindesvermögen zu kommen, hat, trotz Information, keinerlei Schritte unternommen, diesen nicht unerheblichen Betrag, der an die Mutter gegangen wäre, zu erlangen für das Kind.
Ich muss jetzt Wertpapiere verkaufen, um diese Sicherheitslestung zu erbringen.
Auf die Mutter wartet eine weitere Anzeige wegen Betruges (Betrag wurde ja gezahlt).
Ich bin ein ordentlicher und anständiger Mensch. Mit Gerichtsvollziehern habe ich im allgemeinen wenig zu tun.
Der ganze Kram, einstellung erst Stunden vor dem Termin, schadet mir gesundheitlich, Schlafstörung, herzrythmusstürung, Bluthochdrcuk. Hab ich noch nie Probleme  mit diesen Dingen gehabt.

einfach mal eine Frage:

Darf man so mit einem Menschen umgehen? Im Namen des Volkes?Huch?

Näheres zu meinem Umgangsrecht im Forum Umgang.

Gruss


Herbert.
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #65 am: 25. Februar 2005, 11:03:41 »

Hallo Herbert,

es klingt jetzt total banal, aber das ganze ist jetzt reine Nervensache. Weißt Du, die Rechtsprechung spricht Recht und nicht unbedingt Gerechtigkeit (wäre der Idealfall) Die Realität geht viel unbarmherziger mit einem um.

Du bist doch auf einem gutem Weg, lass Dich doch nicht so furchtbar ärgern. Das will die Ex doch nur.

Grüsse
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #66 am: 25. Februar 2005, 11:11:17 »

Die Kindsmutter (war nicht mit ihr verheiratet)
Will:
a) das Geld, da durch Kaufsucht dauerpleite
b) mir schaden, wo es nur geht
c) nach eigener Aussage wäre sie froh, wenn ich endlich verrecken würde.
Letzteren Gefallen möchte ich ihr so schnell noch nicht tun, obwohl es manchmal schwer fällt.

Ich bin diese Dauerauseinandersetzung unendlich leid.
Ruhe hätte ich, wenigstens vorübergehend, nur, wenn ich auf den Umgang verzichte würde und den Unterhalt kräftig aufstocken würde.
Bis dann die nächste Forderung kommmt.

Ob ich das noch 6 1/2 Jahre aushalte, ist fraglich.
Seit dem Pallaver schlafe ich höchstens noch 2-3 Stunden in der Nacht.
Ich bin recht belastbar, aber langsam merke ich, wie mir die Luft ausgeht, bin ja auch etwas über 50 jetzt.
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #67 am: 03. März 2005, 19:19:45 »

Schilderung des Sachstandes:
22 Tage lang tat sich bei Gericht NICHTS, trotz vieler Dringlichkeitsfaxe meiner Anwältin. Gerichtegebühren waren natürlich auch bezahlt. Der Tag des Zahlens und damit der endgültige Abschied von einer großen Summe rückt näher (das Geld bekomme ich von der KM niemals wieder, höchstens einen Titel, denn ich mir dann  übers Bett nageln kann). Alternative: Zwangsvollstreckung. Am Tag vor dem Termin bekomme ich eine Lungenentzündung, die bis jetzt noch nicht auskuriert ist. 7!!!!!!! Stunden!!!!! vor dem Termin (meine Anwältin hatte allerdings das Attest des Arztes eingereicht, dasss ich verhandlungsunfähig bin) kommt dann ein Fax des Richters mit dem Aktenzeichen und der vorläufigen Einstellung gegen Leistung einer sehr erheblichen Sicherheitsleistung. Mit knapp 40 Fieber rufe ich beim AG an, wie das abzulaufen habe. Rufen Sie am Montag an, die Kollegein ist krank. Na prima. Am Montag bin ich nicht in der Lage zum Gericht zu gehen, immer noch hoch Fieber. Eine Freundin von mir hebt von ihrem Konto die Tausender ab und zahlt das Geld für mich ein. Geht erst angeblich nicht, da sie keine Vollmacht hat. Eine Vollmacht, um Geld einzuzahlen!!!!!! Wo lebe ich eigentlich?
Heute dann die Faxe, dass die Vollstreckung vorläufig eingestellt ist.

Hätte ich nicht so Freunde und auch die finanziellen Mittel. wäre jetzt ein Haftbefehl gegen mich im Land.  Und das wegen Geld, das ich zum 2. mal zahlen soll. Ich kanns immer noch nicht richtig fassen.

Entschuldigung, das ist hier kein Rechtsstaat, das ist eine Behördenwillkürstaat.
Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.



[Editiert am 3/3/2005 von HerbertMF]
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #68 am: 04. März 2005, 14:11:24 »

Gibts hier ein Automatikzensurprogramm, dass das andere Wort für übergeben, das mit k anfängt, ausblendet?
Wenn ja, muss ich schon ein wenig grinsen. Nur übergeben trifft meine Gemütslage nicht so richtig.
Aber wenns mich zum Grinsen gebracht hat, ist es auch schon mal was wert.
Gespeichert
Seiten: 1 2 [3]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: WARNUNG! Text Unterhalt wichtig!
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team