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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:55:01 *
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Autor Thema: KU durch KM zu erbringen ?  (Gelesen 1208 mal)
hope
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2


« am: 01. Februar 2005, 10:39:47 »

Liebes Forum,

ich möchte euch zur Situation meines LG um Rat bitten,
vielleicht hat der eine oder andere eine ähnliche Situation:

mein LG ist schon einige Jahre geschieden, hat einen Sohn (13) der bei ihm lebt und GSR.
Auf Unterhalt, auch auf KU, hat mein LG in der Scheidungsvereinbarung verzichtet.
Die Mutter sieht den Sohn 2-3x wöchentlich nach der Schule. Sie ist wieder verheiratet,
keine weiteren Kinder und arbeitet halbtags. Der Neue verdient sehr gut.
Bis vor kurzem bekam sie Geld, dass Sie ihren Sohn zu sich nahm  Schockiert  !
Jetzt macht die Ex ziemlich Ärger weil sie weiterhin Geld haben will dafür
dass ihr Sohn zu ihr kommen darf.

Frage: - Ist es nicht so dass sie eigentlich KU zahlen müsste ?
           - Würde angerechnet dass der Neue sehr gut verdient ?
           - Müsste sie nicht streng genommen ganz tags arbeiten,
             von einem Mann würde dies in solch einer Situation doch auch verlangt ?
           - Kann in einem Vertrag auf KU überhaupt verzichtet werden ?

viele Grüsse,
Hope
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #1 am: 01. Februar 2005, 10:45:25 »

Hallo hope,

streng genommen hat sich dein Mann/LG "strafbar" gemacht, weil er auf KU verzichtet hat.
Denn sein Kind hat darauf einen Anspruch, nicht er!
Ihr könnt und müsst es rückwirkend einfordern!
Sofort zum Anwalt!
Da der Sohn 1. 13 Jahre ist und
2. nicht bei der Mutter lebt,
ist sie verpflichtet alles dafür zu tun, den Unterhalt zu sichern. Der Neue von ihr hat damit nichts zu tun, der ist ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, sozusagen. Dass ihr ihr Geld gebt, damit sie ihr eigenes Kind sieht, ist ein starkes Stück! Das lasst mal schön bleiben!

Ab zum Anwalt, dein Stiefkind hat den Anspruch und ihr die Aufgabe, das durchzusetzen!

Gruß, Romy
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.007


« Antwort #2 am: 01. Februar 2005, 10:46:58 »

und überhaupt: zu ihr kommen darf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo?Huch?? Adere wären froh wenn sie ihre Kinder so oft sehen dürften! Sie hat die verdammte Pflicht ihr Kind zu sehen und sich zu kümmern!
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #3 am: 01. Februar 2005, 10:49:53 »

Hallo Hope,

die KM ist ja schön dumm, daß sie auch noch Ansprüche stellt.
Auf KU kann man nicht verzichten und der Vater könnte den ganzen Unterhalt rückwirkend verlangen.
Ich würde jetzt dafür sorgen, daß er einen Titel für den KU bekommt. Den muß die Mutter unterschreiben.

Die KM ist normaleriwese dazu verpflichtet, sich eine Ganztagsstelle zu suchen, macht sie das nicht, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet...was sie halt so als Vollzeitkraft in ihrem Beruf erwirtschaften könnte.
Dann muß sie zahlen, ob sie will oder nicht.
Es ist das Geld des Kindes, also fordert es mal ein.
Der Mutter würd ich bitte keinen Cent mehr geben, sie ist selbst für den Aufenthalt des Kindes bei ihr verantwortlich.

Das Vermögen und Einkommen des neuen Mannes spielt übrigens keine Rolle!
Was ist zu tun?
Nimmt Euch nen Anwalt, der erstmal die Mutter anschreibt, daß sie ihre Einkünfte offen legt.
Wenn sie zickt, geht das über das Gericht...Auskunftsklage etc.
Wichtig auch, einen Titel unterschreiben lassen.

Also ...nicht lange warten...
Gruß
Melly
Gespeichert
ulliberne
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 873



« Antwort #4 am: 01. Februar 2005, 11:32:17 »

moin, hope,

und herzlich willkommen hier bei vatersein.de!

um gleich mit der tür ins haus zu fallen:

ja, natürlich ist sie (die KM) als der nicht betreuende teil verpflichtet, KU zu zahlen (ich gehe davon aus, dass der junge bei deinem LG mit hauptwohnsitz gemeldet ist; was ist mit ABR?). bei der KU-berechnung spielt das einkommen des 'neuen' keine rolle, allerdings könnten ihr fiktive einkünfte aus haushaltsführung (höhe je nach OLG unterschiedlich, soweit mir bekannt bis zu € 425,-/monat) angerechnet werden.
ob sie ganztags arbeiten müsste, richtet sich nach der höhe ihrer jetzigen einkünfte, wenn's reichen würde gem. DT, gäb's dazu keinen anlass bzw. ist es ihr überlassen, wie sie das geld 'auftreibt'.

eine vergleichbare/gleiche behandlung von frauen und männern wäre in einer solchen situation nur logisch, sinnvoll und ge-recht-fertigt und sollte die regel sein, aber schau dich doch mal im forum um!! hier findest du zu 99 % 'ausnahmen' von dieser regel!  Zunge

soweit mir bekannt, kann/darf auf KU nicht verzichtet werden, denn er steht den kindern, nicht irgendeinem 'betreuenden elternteil' zu. allerdings scheint mir bei deinem LG es so, dass alle einverstanden waren, und deswegen 'wo kein kläger, da kein richter'...
will er die sache denn so weiterlaufen lassen?? oder hat sich seine situation inzwischen evtl. zum negativen verändert? dann sollte er sich mal juristischen rat holen...

'bis vor kurzem bekam sie geld, dass sie ihren sohn zu sich nahm! jetzt macht die ex ärger, weil sie GELD HABEN WILL, dass IHR sohn zu ihr kommen DARF' - ja, was denkt die sich denn dabei, dass sie eine 'besuchs-erlaubnis-gebühr' abkassieren will?? vom/für den EIGENEN sohn??  c  c
DAS ist DREIST und zeigt, dass selbst in einer solchen konstellation die KM das kind als 'geldquelle' missbraucht!
mir ging es auch beinahe so (kinder bei mir, ich vollzeit-arbeitend): KM machte den vorschlag (um mir tagesmutter bzw. aupair zu 'ersparen'): sie arbeitet nur noch teilzeit und betreut nachmittags die kinder bis ich von der arbeit komme. dafür verlangte sie: vollen lohnausgleich (!!!) PLUS tagesmuttersatz € 8,-/std. (!!!), essen extra (!!!), PLUS 'verzicht' meinereits auf KU-forderungen!!!!! und das zur betreuung der EIGENEN kinder  mad2 !!! dafür (fast-zitat) bräuchte ich (KV) dann am WE ja nicht auf die kinder zu 'verzichten' und sie würde gnädigerweise die tagesbetreuung auf IHR umgangsrecht anrechnen (dass die kids das recht haben und sie die pflicht, zumindest in erster linie, hat sie bis heute nicht gecheckt). zum glück ist es bei diesem 'vorschlag' geblieben....., KU ist tituliert und ein aupair kommt mich erheblich günstiger, nicht nur finanziell.

will sagen: wenn dein LG die betreuung 2-3x/woche weiterlaufen lassen will, dann könnte er vielleicht folgenden vorschlag machen:
entweder sie zahlt KU nach DT, und die betreuung wird stundenweise abgerechnet mit tagesmutter-satz (ca. 8,-/std, mit quittung etc. u.a. wg. steuer), dann allerdings zählt die betreuung nicht als 'umgang'.
oder beide 'vergessen' entspr. gegenseitige zahlungen, die 'betreuung' ist der dem kind zustehende umgang mit seiner mutter.
für mich kam damals nur möglichkeit 2. in frage - seitdem ist eine betreuung unter der woche 'gestorben' (zitat: 'dann hab' ich ja nix davon!' - wörtlich!!!!).

auf keinen fall kann es angehen, dass dein LG a) auf den KU 'verzichtet' UND b) obendrein noch 'betreuungsgeld' bezahlt.

gruss, auch an deinen LG (für den es mich als mann und 'gleichgesinnten' sehr freut, dass er seinen filius bei sich hat)
ulli

p.s.: frage an einen juristisch versierten: ist die zitierte scheidungsvereinbarung im punkt 'KU-verzicht' nicht evtl. sogar sittenwidrig und den kindern gegenüber unbillig???
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ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
DeepThought
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« Antwort #5 am: 01. Februar 2005, 12:40:42 »

@ulliberne:

Zitat
ist die zitierte scheidungsvereinbarung im punkt 'KU-verzicht' nicht evtl. sogar sittenwidrig und den kindern gegenüber unbillig???
Jein. So lange die öffentliche Kasse nicht z.B. in Form von UHV aufkommen muss, ist das letztlich dem Staat egal.

Richtig ist, auf KU darf nicht verzichtet werden. Hier sollte, wenn eine Nachzahlung gerichtlich nicht druchgedrückt werden kann, der beurkundende Notar in Regress genommen werden.

Da kommt eine warme Gelddusche auf euch zu (wenn ihr das wollt).

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Uli
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Beiträge: 5.561


VS-Fossil


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« Antwort #6 am: 01. Februar 2005, 13:44:40 »

 
Zitat
Die KM ist normalerweise dazu verpflichtet, sich eine Ganztagsstelle zu suchen, macht sie das nicht, wird ihr ein fiktives Einkommen angerechnet...was sie halt so als Vollzeitkraft in ihrem Beruf erwirtschaften könnte.
Dann muß sie zahlen, ob sie will oder nicht.


Liebste Melly,

das sind doch theoretische Betrachtungen  ;) . Es ist eine Frau, die hier in die Pflicht genommen werden soll, das geht doch nicht. Schau mal: ich habe doch auch unsere beiden Kinder, bekomme keinen KU und darf Madame - die sich in der Sonne bräunt - noch nachehelichen Unterhalt zahlen. Ich möchte wirklich mal einen Fall sehen, wo ein Richter eine KM zu KU verdonnert!!

LG Uli

 
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paulina
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 420



« Antwort #7 am: 01. Februar 2005, 14:11:59 »

hallo hope,

wie schon alle anderen erwähnt haben, kannst du nicht auf KU verzichten , da dieser dem kind zusteht.

mich wundert aber folgender satz:
  Auf Unterhalt, auch auf KU, hat mein LG in der Scheidungsvereinbarung verzichtet.
wie? offiziel doch nicht, ich meine doch nicht etwa vorm gericht oder so??? stehe wohl auf dem schlauch, kann mir nicht vorstellen, daß das offiziel abgelaufen ist, da das kind einen Anspruch auf KU hat.

  Bis vor kurzem bekam sie Geld, dass Sie ihren Sohn zu sich nahm  !
Jetzt macht die Ex ziemlich Ärger weil sie weiterhin Geld haben will dafür
dass ihr Sohn zu ihr kommen darf
.

da bin ich wirklich geplättet!!! sie verlangt geld dafür das sie ihr eigenes kind betreut!!!! hallo ,wo sind wir denn!!! ich würde ihr keinen cent für den umgang zahlen...*kopfschüttel*

  Es ist eine Frau, die hier in die Pflicht genommen werden soll, das geht doch nicht. Schau mal: ich habe doch auch unsere beiden Kinder, bekomme keinen KU und darf Madame - die sich in der Sonne bräunt - noch nachehelichen Unterhalt zahlen.   Ich möchte wirklich mal einen Fall sehen, wo ein Richter eine KM zu KU verdonnert[/u]

ja , das wird mal langsam zeit!!! sorry, aber mich regt es unglaublich auf, daß ein KV finanziell zum teil ausbluten muß und eine KM.....da fehlen mir einfach die worte. hoffentlich ändert sich da bald mal was.

gruß,
paulina
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„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr
hope
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2


« Antwort #8 am: 01. Februar 2005, 15:29:10 »

Hallo an alle,

vielen Dank für die schnellen Antworten   !

Denke man kann eine Menge vereinbaren solange der Staat nicht zahlen muss und beide damit einverstanden sind.
Mein LG hat extrem viel "geschluckt" um Streit zu vermeiden, unter dem doch das Kind am meisten gelitten hätte !
Das Verhalten der Ex hat ihn in letzter Zeit seine Situation überdenken lassen.
Werde ihm mal Eure Antworten zeigen...

viele Grüsse,
hope
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RAMSCH
Gast
« Antwort #9 am: 08. Februar 2005, 15:21:11 »

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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