moin, hope,
und herzlich willkommen hier bei vatersein.de!
um gleich mit der tür ins haus zu fallen:
ja, natürlich ist sie (die KM) als der nicht betreuende teil verpflichtet, KU zu zahlen (ich gehe davon aus, dass der junge bei deinem LG mit hauptwohnsitz gemeldet ist; was ist mit ABR?). bei der KU-berechnung spielt das einkommen des 'neuen' keine rolle, allerdings könnten ihr fiktive einkünfte aus haushaltsführung (höhe je nach OLG unterschiedlich, soweit mir bekannt bis zu € 425,-/monat) angerechnet werden.
ob sie ganztags arbeiten müsste, richtet sich nach der höhe ihrer jetzigen einkünfte, wenn's reichen würde gem. DT, gäb's dazu keinen anlass bzw. ist es ihr überlassen, wie sie das geld 'auftreibt'.
eine vergleichbare/gleiche behandlung von frauen und männern wäre in einer solchen situation nur logisch, sinnvoll und ge-recht-fertigt und sollte die regel sein, aber schau dich doch mal im forum um!! hier findest du zu 99 % 'ausnahmen' von dieser regel!
soweit mir bekannt, kann/darf auf KU nicht verzichtet werden, denn er steht den kindern, nicht irgendeinem 'betreuenden elternteil' zu. allerdings scheint mir bei deinem LG es so, dass alle einverstanden waren, und deswegen 'wo kein kläger, da kein richter'...
will er die sache denn so weiterlaufen lassen?? oder hat sich seine situation inzwischen evtl. zum negativen verändert? dann sollte er sich mal juristischen rat holen...
'bis vor kurzem bekam sie geld, dass sie ihren sohn zu sich nahm! jetzt macht die ex ärger, weil sie GELD HABEN WILL, dass IHR sohn zu ihr kommen DARF' - ja, was denkt die sich denn dabei, dass sie eine 'besuchs-erlaubnis-gebühr' abkassieren will?? vom/für den EIGENEN sohn??
DAS ist DREIST und zeigt, dass selbst in einer solchen konstellation die KM das kind als 'geldquelle' missbraucht!
mir ging es auch beinahe so (kinder bei mir, ich vollzeit-arbeitend): KM machte den vorschlag (um mir tagesmutter bzw. aupair zu 'ersparen'): sie arbeitet nur noch teilzeit und betreut nachmittags die kinder bis ich von der arbeit komme. dafür verlangte sie: vollen lohnausgleich (!!!) PLUS tagesmuttersatz € 8,-/std. (!!!), essen extra (!!!), PLUS 'verzicht' meinereits auf KU-forderungen!!!!! und das zur betreuung der EIGENEN kinder

!!! dafür (fast-zitat) bräuchte ich (KV) dann am WE ja nicht auf die kinder zu 'verzichten' und sie würde gnädigerweise die tagesbetreuung auf IHR umgangsrecht anrechnen (dass die kids das recht haben und sie die pflicht, zumindest in erster linie, hat sie bis heute nicht gecheckt). zum glück ist es bei diesem 'vorschlag' geblieben....., KU ist tituliert und ein aupair kommt mich erheblich günstiger, nicht nur finanziell.
will sagen: wenn dein LG die betreuung 2-3x/woche weiterlaufen lassen will, dann könnte er vielleicht folgenden vorschlag machen:
entweder sie zahlt KU nach DT, und die betreuung wird stundenweise abgerechnet mit tagesmutter-satz (ca. 8,-/std, mit quittung etc. u.a. wg. steuer), dann allerdings zählt die betreuung nicht als 'umgang'.
oder beide 'vergessen' entspr. gegenseitige zahlungen, die 'betreuung' ist der dem kind zustehende umgang mit seiner mutter.
für mich kam damals nur möglichkeit 2. in frage - seitdem ist eine betreuung unter der woche 'gestorben' (zitat: 'dann hab' ich ja nix davon!' - wörtlich!!!!).
auf keinen fall kann es angehen, dass dein LG a) auf den KU 'verzichtet' UND b) obendrein noch 'betreuungsgeld' bezahlt.
gruss, auch an deinen LG (für den es mich als mann und 'gleichgesinnten' sehr freut, dass er seinen filius bei sich hat)
ulli
p.s.: frage an einen juristisch versierten: ist die zitierte scheidungsvereinbarung im punkt 'KU-verzicht' nicht evtl. sogar sittenwidrig und den kindern gegenüber unbillig???