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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:54:46 *
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Autor Thema: ALG II; Unterhaltspfändung?  (Gelesen 1609 mal)
Tabea
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2


« am: 31. Januar 2005, 11:59:44 »

Hallo,

mein Mann hat einen Sohn (17 Jahre) für den er bisher 95 Euro Unterhalt gezahlt hat (Mangelfall). Nun ist er schon über 2 Jahre arbeitslos, hat aber bisher stets weitergezahlt. Nun greift Hartz IV. Ich verdiene 30 Euro zu viel, er bekommt somit kein ALG II.

Jetzt hat mein Mann der Kindesmutter mitgeteilt, dass er ab sofort kein Unterhalt mehr bezahlen kann, der kein ALG II erhält.

Die Antwort kam prompt. Sie erwartet natürlich die Zahlung und droht mit Pfändung. Nun meine Frage. Wir haben gemeinsame Konten. Mein Mann hat kein Einkommen. Das Geld auf den Konten wurde von mir erarbeitet. Wie sieht es bei einer Pfändung aus? Kann von meinem Geld gepfändet werden? Muss ich demzufolge den Unterhalt für ein, für mich "fremdes", Kind zahlen?

Was kann ich bzw. mein Mann tun? Getrennte Konten? Abänderungsklage?


Birgit
Gespeichert
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #1 am: 31. Januar 2005, 12:13:37 »

Hallo Tabea,

zu den aktuellen Pfändungsfreigrenzen kannst du dich hier informieren:

 http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/praxisthema/850f/antrag_850f_ab_2005.html

Ob du nun die "überschüssigen" 30 Euro für den Unterhalt aufbringen mußt,  kann ich dir nicht sagen. So rein vom Verständnis her würde ich sagen nein, da du ja nicht für das Kind deines Mannes aufkommen mußt. Allerdings gibt es bei Harzt IV genug Fälle, in denen der Stiefvater gezwungen wurde, für seine Stiefkinder aufzukommen, wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt.

Gruß

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #2 am: 31. Januar 2005, 14:44:15 »

Hallo Tabea, hallo eskima,

ich lese das anders, denn da steht:
Zitat
Ich verdiene 30 Euro zu viel, er bekommt somit kein ALG II.

Kein ALGII. Somit dürften die Pfändungsfreigrenzen momentan eher uninterssant sein, denn wo es nix zu rechnen gibt.....
Zitat
Wir haben gemeinsame Konten. Mein Mann hat kein Einkommen. Das Geld auf den Konten wurde von mir erarbeitet. Wie sieht es bei einer Pfändung aus? Kann von meinem Geld gepfändet werden?

Der Mitinhaber (also Du)  eines Gemeinschaftskontos  kann gegenüber der vollstreckenden Gläubigerin nicht einwenden, das Guthaben steht ihm alleine zu.
Die Gläubigerin kann voll in das Guthaben vollstrecken. Allerdings muß sie auf Verlangen des nichtschuldnerischen Kontoinhabers die Hälfte des Guthabens herausgeben (§ 430 BGB).

Wichtig: Erwirkt die Gläubigerin eine Vorpfändung nach § 845 ZPO, so ist die Bank bis zur Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht gehindert das Guthaben auf Verlangen des weiteren Berechtigten mit befreiender Wirkung an diesen auszuzahlen.

Zitat
Getrennte Konten?
Unbedingt!
Zitat
Abänderungsklage?

Schwer zu sagen. Wer nicht leistungsfähig ist, kann auch keinen Unterhalt zahlen. Es kommen einige Faktoren zusammen: Die  Erwerbspflicht darf nicht verletzt sein. Evtl. wird der Selbstbehalt im Rahmen des Familienunterhaltes durch Dich gedeckt. Führt der Unterhaltspflichtige evtl. den Haushalt......usw.

Gruss
sky  
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Tabea
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 21. Februar 2005, 11:18:11 »

Unsere Rechtsanwältin hatte erst einmal versucht eine Einigung im gegenseitigen Einvernehmen zu finden. Leider ohne Erfolg. Es wird weiterhin auf den Unterhalt bestanden.

Die Begründung finde ich super. Es wird ein fiktiver Verdienst von 1000 Euro + 150 Euro (Nebeneinkommen) angenommen. Soviel hat mein nicht einmal verdient als er noch Arbeit hatte.
Begründet wird alles mit der gesteigerten Erwerbspflicht.
Dann wird der Selbstbehalt um 25% gekürzt, da mein Mann ja wieder verheiratet ist (Haushaltsersparnis).  Sie kommen jedenfalls auf fiktive 581,25 Euro und davon könnte er ja Unterhalt bezahlen.

Nun meine Fragen:

1.) Kann einfach ein fiktives Einkommen angesetzt werden? Denn auch unsere RA meint, bis Mai müssten wir weiterzahlen. Im Juni wird der Sohn 18, da müsste eine erneute Berechnung durchgeführt werden. Aber wenn einfach ein Einkommen angenommen wird, was gar nicht da ist, kommt da auch nichts Positives bei raus.

2.) Wie viel erfolglose Bewerbungen muss man den Vorlegen? In den meisten Fällen bekommt man nicht mal eine Antwort von den Firmen zurück. Also kann ich ja nur das Bewerbungsschreiben vorlegen. Reicht das als Beweis aus?

3.) Höchstwahrscheinlich wird jetzt der Unterhalt gepfändet. Kann man den Unterhalt erst einmal auf eine Art Sperrkonto einzahlen? Denn ich möchte nicht, dass z.B. mein PC oder irgend etwas anderes gepfändet wird.


Birgit
Gespeichert
RAMSCH
Gast
« Antwort #4 am: 21. Februar 2005, 12:02:41 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
Hanseate66
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 29


« Antwort #5 am: 01. April 2005, 11:16:41 »

@Tabea:
In meinem Bundesland werden monatlich mindestens 30 erfolglose Bewerbungsnachweise  gefordert.
(über diese Sinnlosigkeit braucht man nicht diskutieren)
Das mit dem fiktiven Einkommen wurde mir auch schon gesagt, ist leider so - auch wenn völlig unrealistisch...
Zu deiner 3.frage kann ich nichts sagen, außer den PC wird dir keiner wegnehmen.Der Gerichtsvollzieher würde nur Sachen nehmen die viel Geld bringen.(Nix gegen deinen PC, aber der Wertverfall bei Hardware ist immens...)
Gespeichert

Nimms wie die Sonnenuhr, zähl die schönen Stunden nur.
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