Hallo Tabea, hallo eskima,
ich lese das anders, denn da steht:
Ich verdiene 30 Euro zu viel, er bekommt somit kein ALG II.
Kein ALGII. Somit dürften die Pfändungsfreigrenzen momentan eher uninterssant sein, denn wo es nix zu rechnen gibt.....

Wir haben gemeinsame Konten. Mein Mann hat kein Einkommen. Das Geld auf den Konten wurde von mir erarbeitet. Wie sieht es bei einer Pfändung aus? Kann von meinem Geld gepfändet werden?
Der Mitinhaber (also Du) eines Gemeinschaftskontos kann gegenüber der vollstreckenden Gläubigerin nicht einwenden, das Guthaben steht ihm alleine zu.
Die Gläubigerin kann voll in das Guthaben vollstrecken.
Allerdings muß sie auf Verlangen des nichtschuldnerischen Kontoinhabers die Hälfte des Guthabens herausgeben (§ 430 BGB).
Wichtig: Erwirkt die Gläubigerin eine Vorpfändung nach § 845 ZPO, so ist die Bank bis zur Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht gehindert das Guthaben auf Verlangen des weiteren Berechtigten mit befreiender Wirkung an diesen auszuzahlen.Getrennte Konten?
Unbedingt!
Abänderungsklage?
Schwer zu sagen. Wer nicht leistungsfähig ist, kann auch keinen Unterhalt zahlen. Es kommen einige Faktoren zusammen: Die Erwerbspflicht darf nicht verletzt sein. Evtl. wird der Selbstbehalt im Rahmen des Familienunterhaltes durch Dich gedeckt. Führt der Unterhaltspflichtige evtl. den Haushalt......usw.
Gruss
sky